Von den ethischen Aspekten mal abgesehen:
Anders, als immer wieder von Krieger und Konsorten behauptet:
Leider kann ich das Abstract nicht abrufen:
link.springer.com/article/10.1007/s40274-018-5059-z
Anders, als immer wieder von Krieger und Konsorten behauptet:
Leider kann ich das Abstract nicht abrufen:
link.springer.com/article/10.1007/s40274-018-5059-z
Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.