AfD stellt eine gruselige Anfrage

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    • Natürlich, das ist ja eine der Maschen der AfD. Es geht nicht darum, sich für die Betroffenen einzusetzen, ihnen Empathie entgegenzubringen, an ihrer Situation etwas zu verbessern oder gar zukünftiges Leid zu verhindern.
      Es geht immer nur darum, die Opfer zu instrumentalisieren und damit erneut zu missbrauchen, diesmal für die eigenen Zwecke.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Eisenhut schrieb:

      Welche anderen (wählbaren) Parteien gibt es denn, die sich gegen die männliche Beschneidung aktiv einsetzen, oder auch nur das Thema zur Debatte bringen ? So wie ich das sehe, ist es da in letzter Zeit eher ruhig geworden....
      Es gibt keine weil all diese Parteien Grüne, SPD, CDU, FDP die religiöse Beschneidung unterstützen. Man will Weltoffen sein und nicht Ihre Religionen in Frage stellen. Dazu gibt es im Deutschen Gesetz die Religionsfreiheit, wo die Beschneidung unterstützt wird. In Deutschland gibt es auch kein Burka Verbot auf der Straße oder im Autoverkehr. Die Beschneidung stellt sogar eine Körperverletzung dar. Es gab ein erstes Urteil beim Bundesgerichtshof. Warum bringt man dann ein Gesetz heraus, was die religiöse Beschneidung erlaubt, wenn zuvor geurteilt wurde, das die religiöse Beschneidung eine Körperverletzung ist? Viele Politiker haben sich also mit Ihrer Unterstützung gegen das Urteil des Bundesgerichtshof gestellt. Sonst hätten Sie nicht religiöse Beschneidungen erlaubt. Die AFD ist deshalb gegen die Beschneidung, weil Sie auch gegen ausländische Religionen sind.

      Mehr schreibe ich lieber nicht, sonst Droht man mit einer Sperre.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Phil21 ()

    • Die Bundes-AfD hat ein klares Signal gegeben, in dem sie den Passus gegen BGM aus dem Entwurf des Programms herausgestrichen hat.

      Auch Carsten Hütter hat in seiner Anfrage nichts gegen BGM vorgetragen. Die Fragen sind durchaus legitim und wichtig, schlimm ist, dass solche Fragen nicht Abgeordnete der anderen Parteien stellen.

      Man kann die Antworten auf 1-3 auch schlichter zusammenfassen: "Leck mich am Arsch! Das Thema ist gegessen!" Barbara Klepsch nimmt nicht mal das verharmlosende Wort "Beschneidung" überhaupt nur in den Mund. Keine Antwort ist auch immer eine Antwort.

      Eine Beantwortung der Fragen würde ja voraussetzen, dass man sich in der Politik ernsthaft mit der Problematik beschäftigte. Es würde auf eine "Evaluierung" hinauslaufen. Eine solche Evaluierung wurde am 12.12.2012 von einer Reihe von Abgeordneten (Lischka et al.) zur Abstimmung gestellt, und vom Bundestag mit großer Mehrheit abgelehnt.
      In gewisser Weise verständlich, denn: welcher Täter würde sich selbst überführen? Bei den Grünen kam das Thema "Evaluierung" vor einiger Zeit noch mal auf, wurde dann aber schnell wieder aus dem Entwurf rausgestrichen. Aus dem selben Grund. Man möchte nicht mit der eigenen Schande konfrontiert werden.

      Wir wollen das gar nicht so genau wissen. Denn dann würde es auch das Volk wissen, und: besser, man hält das Volk dumm.
      Das war ja auch der Grund, warum man durch drei Instanzen versucht hat, die Veröffentlichung der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes zu verhindern. War zu peinlich.

      Interessant ist der Kontrast in der "Beantwortung" der Fragen 1-3 zur Beantwortung der Frage 4!
      Schon die Länge der Antwort unterscheidet sich erheblich: Ein Satz, anderthalb Zeilen zu ca. 1,25 Seiten.

      Zunächst mal ist es Klepsch wichtig, klarzustellen, dass es sich bei Mädchen keineswegs um "Beschneidung" sondern um Genitalverstümmelung handelt, und es außerdem nicht um Mädchen, sondern "weibliches" geht. Und dann muss sie ganz lange herumschwadronieren, warum sie da leider auch keine Zahlen hat. Was ihr offenbar furchtbar peinlich ist. Während sie bei Jungen völlig schmerzbefreit ist.

      Das Gesetz ist zwar noch nie zur Anwendung gekomen, aber:
      "Aber wir haben ein ganz tolles Gesetz, was "weibliche" Kinder schützt - wir sind ganz tolle Kinderschützer!"
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Man sollte die Dinge schon sachlich korrekt und differenziert darstellen:

      Es war nicht der Bundesgerichtshof sondern ein Landgericht, das Landgericht Köln. Dieses Urteil war meines Erachtens nach juristisch richtig, konsequent und entsprach der damaligen Gesetzeslage und war nur insofern überraschend, weil man bislang über die Gesetzeslage einfach hinweggesehen und ignoriert hat, dass jüdische und muslimische Beschneidungen den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen.

      Es gibt auch kein "Gesetz für Religionsfreiheit", dass die Beschneidung unterstützt, sondern nur Art. 4 des GG, in dem die "Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses" geschützt wird und die "ungestörte Religionsausübung" gewährleistet wird. Diese Regelung wird je nach Interessenslage mal weiter und mal weniger weit ausgelegt. Im Grunde besagt sie, dass man seine Religion innerhalb der geltenden Gesetze ungestört ausüben können muss und nicht, dass die allgemeinen Gesetze der Religionsausübung weichen müssen.

      Die Religionsfreiheit kann und darf eigentlich nur Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit sein, d. h. etwas zu tun muss mit oder ohne religiöse Begründung gleichermaßen erlaubt oder verboten sein. Wovor die Religionsfreiheit im Grundgesetz aber schützen soll, ist dass man Gesetze erlässt, um religiöse Minderheiten zu gängeln. Eine als religiös deklarierte Handlung zu verbieten, weil man die religiöse Minderheit treffen möchte, das ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Umgekehrt ergibt sich aber auch aus dem GG keine Pflicht, alles zu erlauben, was religiös begründet wird.

      Bei einem Beschneidungsverbot geht es aber auch überhaupt nicht darum, die religiösen Minderheiten zu treffen. Die Forderung zur Abschaffung von §1631d BGB speist sich aus der Forderung nach elementaren Menschenrechten, nach rechtlicher Gleichbehandlung von Jungen und Mädchen und aus der allgemeinen Erkenntnis, dass Körperverletzungen ohne medizinische Indikation an Kindern ethisch nicht zu vertreten sind. Diese Position wird von unseren Gegnern aber nicht akzeptiert und so ist es Wasser auf deren Mühlen, wenn die AfD da undifferenziert und derart blödsinnig daherkommt. Schaut her, Beschneidungsgegner sind xenophob, religionsfeindlich und aus der rechten muslimen- und judenfeindlichen Ecke, heißt es dann und das ist ein gefundenes Fressen für die Freunde der Genitalverstümmelung.
    • Diese Heuchelei ist allgegenwärtig:

      "Grundrechte, dies verlangt die westliche Verfassungstradition, aber auch
      die Menschenrechte, können nur eingeschränkt werden, wenn durch ihren
      Gebrauch die Grund- und Menschenrechte anderer Personen verletzt werden.

      Grundrechte anderer Personen werden beispielsweise verletzt
      durch Zwangsheirat, durch Polygamie, durch Beschneidung von Frauen,
      durch Blutrache, durch den Ausschluss von Frauen aus dem öffentlichen
      Leben, durch unzulässige religiöse und politische Beeinflussung in der
      Schule durch Lehrerinnen und Lehrer."

      bpb.de/presse/51185/die-grenzen-der-religionsfreiheit

      Merke: Beschneidung von Frauen ist gegen das Grundgesetz, Beschneidung von Jungen natürlich nicht.

      Diese Ignoranz gegenüber den Rechten von Jungen ist allgegenwärtig und die politische Mitte überlässt das Thema den Rechten.
    • Eisenhut schrieb:

      Welche anderen (wählbaren) Parteien gibt es denn, die sich gegen die männliche Beschneidung aktiv einsetzen, oder auch nur das Thema zur Debatte bringen ?
      Da wäre z.B. die "Partei der Humanisten" - deren Programm schmeckt mir persönlich aus anderen Gründen nicht. Das muss aber jeder selbst wissen. Eine andere Frage ist, ob die jemals auch nur den Hauch einer Chance hat, die 5%-"Beschneidung" zu überwinden.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • aspect schrieb:

      Ohne das genaue Programm der Linken zu kennen
      Das kann man sich durchlesen: hier Das Wahlkampfprogramm 2017:

      Medizinisch nicht notwendige Operationen
      an Menschen zum Zwecke der Geschlechts­ angleichung dürfen nur durchgeführt werden,
      wenn diese selbst einwilligungsfähig sind
      und ihre Zustimmung selbst gegeben haben.
      Das kann man natürlich mit viel gutem Willen als BGM-Verbot interpretieren. Weil - bei der BGM wird das Geschlecht ja an die durch die Tradition vorgegebene Norm angepasst. Im Kontext ist aber klar, dass es hier nur um Intersexuelle Kinder geht - die Forderung ist richtig, aber - Jungen bleiben außen vor.

      Warum zur Hölle schreiben die nicht einfach:

      Medizinisch nicht notwendige Operationen
      an Menschen dürfen nur durchgeführt werden,
      wenn diese selbst einwilligungsfähig sind
      und ihre Zustimmung selbst gegeben haben.
      So, wie es sich gehört!? Warum sollte man überhaupt an Menschen ohne deren Zustimmung medizinisch nicht notwendige Operationen vornehmen dürfen?

      Die Ordnung der Zweigeschlechtlichkeit –
      die Anforderung der Gesellschaft, sich un­-
      zweifelhaft als Frau oder Mann zu definieren –
      grenzt aus. Eine geschlechtergerechte
      Politik muss darauf hinwirken das Frauen,
      Männer, Menschen mit Trans*hintergrund
      und Menschen mit Inter*hintergrund gleich
      zu behandeln und rechtlich gleichzustellen
      sind, ohne dass ein Geschlecht oder eine
      Lebensweise als Norm gesetzt wird.
      Geschlechtergerechtigkeit muss schon
      Frauen und Männer sind gleich zu behandeln, wow! Gilt das auch für Jungen und Mädchen?

      "Beschneidung"? Kommt nicht vor! Auch nicht "Jungen, Knaben, Buben..."

      Mädchen? Aber Klaro!

      Zur Durchsetzung des Verbots der
      weiblichen Genitalverstümmelung müssen
      geeignete Maßnahmen entwickelt werden.
      Zum Schutz der betroffenen Mädchen und
      Frauen werden Beratungsmöglichkeiten
      und Schutzräume geschaffen.
      Wobei bislang nicht ein einziger Fall in D bekannt geworden ist, und zigtausende Jungen jedes Jahr verstümmelt werden.


      Aber der Wind weht eben hierher:

      Für einen linken Feminismus – sozial gerecht,
      sexuell selbstbestimmt und aktiv gegen Gewalt
      Aber das mit der sexuellen Selbstbestimmung und der Gewalt bezieht sich halt nur auf Mädchen und Frauen. Ein ganzes Kapitel darüber, wie schrecklich Frauen gegenüber Männern benachteiligt wären - kein Wort über die elementare und brutale gesetzliche Benachteiligung von Jungen gegenüber Mädchen.

      Wenn man sich das Programm durchliest, erkennt man: es geht den Linken um die Rechte von Mädchen, Frauen, Schwulen, Lesben, Intersexuellen und Transpersonen, und MINDERHEITEN - aber Jungen - nix.

      Wir erneuern unsere Forderung nach
      Erarbeitung von bundespolitischen Grund-
      sätzen zur Wahrung und Weiterentwicklung
      der Identität, Sprache und Kultur der
      ethnischen Minderheiten in Deutschland,
      die mittelfristig in einen Grundgesetzartikel
      münden könnten.

      Alles klar? Schon mal was von "identitätsstiftend" gehört?

      Die Linken haben sich gerade noch mal positioniert, was die Migrationspolitik angeht - offene Grenzen, usw... Und das bedeutete weiter massiven Zustrom aus "beschneidenden Kulturkreisen" -Was sich natürlich massiv auch auf das Thema BGM auswirken wird..

      die-linke.de/fileadmin/downloa…nke_wahlprogramm_2017.pdf
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Am besten wäre, die Deutschen würden per Volksabstimmung entscheiden, ob sie Genitalverstümmelung in ihrem Land wollen oder nicht, dann wäre das Thema rasch vom Tisch. Der Himmel würde nicht einstürzen, und ich vermute, eine massenhafte Auswanderung von Anhängern der BGM würde es auch nicht geben.

      Aber so Sachen wie BGM werden dann von der Politik dann als Beispiel gebracht, warum man in Deutschland keine Volksabstimmungen erlauben kann. So schließt sich der Kreis.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Eisenhut schrieb:

      Die Linken gegen Jungenbeschneidung ? Sicher nicht gegen die religiöse Beschneidung.....
      28% der Linken hatten seinerzeit für den § 1631d BGB gestimmt. Einer dieser Befürworter war z.B. Gregor Gys. Wie beispielsweise Frau Sahra Wagenknecht abgestimmt hätte, bleibt leider ungeklärt, denn sie war offenbar bei dieser Abstimmung nicht anwesend.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)