Dritter Geschlechtseintrag

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    • Dritter Geschlechtseintrag

      Frage an unsere Rechtsfachmenschen:

      Wenn der dritte Geschlechtseintrag tatsächlich kommt:
      Wird dann die Debatte um Genitalverstümmelung nicht erweitert neu geführt werden müssen?
      Schließlich sind diese Menschen dann nicht explizit gesetzlich geschützt.
      StGB 226a gilt ja ausdrücklich nur für "weibliche" Personen.
    • Pizarro73 schrieb:

      Wenn der dritte Geschlechtseintrag tatsächlich kommt:
      Wird dann die Debatte um Genitalverstümmelung nicht erweitert neu geführt werden müssen?
      Schließlich sind diese Menschen dann nicht explizit gesetzlich geschützt.
      StGB 226a gilt ja ausdrücklich nur für "weibliche" Personen.
      Genauso wie sich § 1631d BGB auf die Beschneidung des männlichen Kindes bezieht. Was bei der Auslegung der jeweiligen §§ als männlich oder weiblich angesehen wird, ist eine interessante Frage. Bis jetzt dürften sich jur. Literatur und Rspr. noch keine großartigen Gedanken gemacht haben. Durch die Intersex - Debatte wird das Thema jedoch aktuell. Nicht nur bezüglich der Beschneidung ist die Einteilung in männlich und weiblich ja nicht mehr so einfach. Eine Frau könnte ja behaupten, sie sei eigentlich ein Mann und kath. Priester werden. Oder ein Mann könnte die weibliche Quotenregelung für sich beanspruchen, weil er eigentlich "weiblich" ist. Die Eintragung im Standesregister ist sicher nur ein Indiz für die Geschlechtszugehörigkeit. Lieber Pizarro, Du solltest die Frage mal den Herren Prof. Herzberg und Putzke stellen. Es lohnt sich, so meine ich, da dran zu bleiben.
    • Mitwirkende warendie Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ferdinand Gärditz (Universität Bonn) und Prof. Dr. Matthias Jestaedt(Universität Freiburg) sowie die Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Ute Sacksofsky (Universität Frankfurt/Main). Als Vertreter der Politik sprach Marc Henrichmann MdB, ... CDU/CSU-Bundestagsfraktion
      Au Backe, da hat man ja die Richtigen zusammengekarrt:

      Jestaedt:
      Die Eltern selbst, so Jestaedt, nähmen ja das Recht ihrer kleinen Kinder wahr
      tagesspiegel.de/politik/beschn…te-irrtuemer/7200396.html

      Sacksofsky:

      "Beschneidung ist ein äußerst schwieriges Thema"
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Pizarro73 schrieb:

      Wird dann die Debatte um Genitalverstümmelung nicht erweitert neu geführt werden müssen?

      In Deutschland, der Komikernation schlechthin, wird man einfach den § 1631d BGB nach seinem Sinn und Zweck interpretieren. Und hier war es das erklärte Ziel den Eltern die Willkür zu erlauben ihren Kindern die Vorhaupt straffrei amputieren zu lassen. Da man nur dort die Penisvorhaut amputieren kann, wo ein Penis vorhanden ist, wird man wohl nicht lange überlegen, welche Kinder auch künftig zwangsbeschnitten werden dürfen.

      Davon abgesehen kann ich mir nur schlecht vorstellen, wie man z.B. bei einem acht Tage alten Baby erahnen will, ob hier ein Mädchen im Körper eines Jungen steckt.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Nu iss es soweit:

      Der Gesetzentwurf zum dritten Geschlecht hat in der schwarz-roten Bundesregierung für Kontroversen gesorgt. Jetzt hat das Kabinett ihn abgesegnet.
      Im Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der neben „männlich“ und „weiblich“ auch den Eintrag „divers“ vorsieht. Die große Koalition setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. Darin wurde die geltende Regelung als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gewertet. Bis Ende 2018 muss die Gesetzesänderung in Kraft treten.
      Darf "divers" nun nach 1631d verstümmelt werden oder ist es nach 226a geschützt? Offenbar weder noch, höchstens durch §223 SGB. Da muss aber noch nachgebessert werden, kann doch nicht sein, dass das "divers" schlechter geschützt ist! Hach wäre das lustig, wenn es nicht so traurig wäre!


      Damit sollten auch Zwangssachgutachten über die geschlechtliche Identität von Menschen künftig nicht mehr zulässig sein.

      Aber Zwangsverstümmelungen des Geschlechts sind weiterhin zulässig. :FP01
      Aber nur des einen von dreien.

      Könnte man nicht bei allen Kindern erst mal "divers" eintragen? Können die sich doch später noch überlegen, was sie sein wollen. Und dann wären Jungen vor Genitalverstümmelung geschützt weil sie ja "divers" sind und nicht das benachteiligte, diskriminierte "nicht einsichts- und urteilsfähigen männliche Kind".

      Die merken nichts mehr, diese Politiker.

      faz.net/aktuell/politik/inland…lich-divers-15739316.html
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Kam gerade auf dem Weg zum leckeren Bio-Bäcker bei einer anderen Bäckerei-Kette vorbei.

      Dort suchen sie "Verkäufer (m/w/d)".

      Klar, VerkäuferInnen (mit Binnen-I) geht ja jetzt nicht mehr, da würde sich das dritte Geschlecht ja ausgeschlossen fühlen, das wäre Diskriminierung.

      §226a StGB und §1631d BGB betreffen reduktive Eingriffe an den Genitalien von weiblichen und männlichen Kindern. Wann kommt der Paragraph, der reduktive Eingriffe an drittgeschlechtlichen Kindern regelt, und wird der ein schützender (wie 226a), oder ein genitalteilvernichtender (wie 1631d) Paragraph sein?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"