"Es gibt zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit."

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    • "Es gibt zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit."

      Horst Dreier, Professor für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht im Interview:

      Es gibt zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
      Hört hört! Aber gibt es das wirklich? Auch für Jungen?

      Es gibt zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Andererseits...
      Ah, verstehe - man ist in der Süddeutschen Zeitung. Da gibt es Sachen, die gibt's gar nicht. "To have tea and no tea"


      Andererseits soll die Religionsfreiheit beinhalten, dass die Beschneidung von unmündigen Kindern aus religiösen Gründen legal ist.
      Grundrechte sind im Kern Individualrechte, nicht Gruppenrechte
      Eben! Es geht um das Individuum "Junge" und dessen körperliche Unversehrtheit und dessen Religionsfreiheit (man weiß noch gar nicht welcher Religion er später angehören möchte, ob überhaupt einer) und nicht um die körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit der Gruppe "Eltern" oder der Gruppe "Religionsgemeinschaft".

      Die "Beschneidung" von Kindern? Im Falle von Mädchen geht es dann für bis zu 15 Jahre in den Bau! so geschlechtergerecht ist unser Staat!
      Schon Kant hat ja gesagt, dass die Freiheit des einen mit der Freiheit jedes anderen nach einem allgemeinen Gesetz bestehen muss. Also kann die Freiheit des Einzelnen nur unter Berücksichtigung der Freiheit aller gewährleistet werden.
      Eben! Also kann die Freiheit von Eltern bestimmter Religionsgemeinschaften nur unter Berücksichtigung der Freiheit aller Jungen/Männer selbst über ihre genitale Vollständigkeit zu entscheiden gewährleistet werden.

      Oder wie es Reinhard Merkel mal (sinngemäß) formuliert hatte, in Bezug auf Körperverletzung endet die Religionsfreiheit an der eigenen Nasenspitze.

      Der Fall der Beschneidung ist nun aus offensichtlichen Gründen ganz besonders heikel. ..Vor allem aber hat dieser Akt identitätsstiftende Bedeutung für die Angehörigen des Judentums.
      Ach, und weiter oben steht noch: "Vor dem Grundgesetz sind alle Religionen und Weltanschauungen gleich" "aus offensichtlichen Gründen ganz besonders heikel" Ach so.

      "Identitätsstiftend" - dann könnte sich jeder ja als Erwachsener vorhautamputieren lassen. Bloß, dann will das kaum noch einer.
      Und wegen einer ca. dreistelligen Zahl von Babys, die auf Grund jüdischer Abstammung pro Jahr verstümmelt werden müssen dann alle anderen Jungen als "Kollateralschaden" entrechtet werden? "Gehört unverzichtbar zu unserer Identität" - sagen Muslime, Aleviten, Yesiden usw. auch, und die 12 Stämme über Kinderzüchtigen, und diverse afrikanische Stämme über die Mädchen"beschneidung".
      "Identitätsstiftend" - und bumm! und fertig.


      Der Gesetzgeber hat hier eine Regelung getroffen ... die man akzeptieren oder kritisieren kann.
      Die große Mehrheit der Deutschen akzeptiert diese Regelung nicht. Wie gnädig, dass sie diese Regelung immerhin kritisieren dürfen!
      Sind das wirklich die einzigen Alternativen? Man kann dieses Gesetz auch ersatzlos streichen, man kann den §226a StGB auch geschlechtlich symmetrisieren. Das Verfassungsgericht kann ein grundgesetzwidriges Gesetz auch kassieren.

      Stets muss versucht werden, zwischen den verschiedenen betroffenen Grundrechtspositionen einen schonenden, angemessenen Ausgleich zu finden.
      Ach! Und wie sah dieser "Ausgleich" aus?

      !00% Religionsfreiheit der Eltern
      0% Religionsfreiheit des Jungen
      0% Recht auf körperliche Unversehrtheit
      0% Recht auf Selbstbestimmung über eine lebenslang nachwirkende Amputation.

      Und so "schonend" dass im Falle von Babys nicht einmal eine effektive Betäubung gewährleistet ist. Dass die gesamte Vorhaut, rd. 50% der sensiblen Oberfläche des Penis inkl. des letzten Fitzelchens innerer Vorhaut und das hohsensible Frenulum zerstört werden dürfen.

      SCHONEND, was für eine Hohn!

      Bzw. wenn das versucht wurde, dann ist der Versuch komplett gescheitert.

      sueddeutsche.de/politik/gott-u…hauungen-gleich-1.3970418
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Der freiheitliche Verfassungsstaat ist eben - zum Glück - kein Tugendstaat, der auf Herz und Seele der Bürger zugreifen möchte.

      Diesem Satz kann man doch aber wenigstens irgendwie zustimmen. Ein Staat, der was von Gleichheit und Recht auf körperliche Unversehrtheit labert, aber diese Rechte am Ende einseitig Eltern als dispositives Recht überlässt, ist wohl tatsächlich kein Tugendstaat, sondern ein verkommener Unrechtsstaat einer Komikernation.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)