Sascha Becker schrieb:
Dann gibt es religiöse Praktiken wie zum Beispiel Beschneidungen, die deutlich vor der Religionsmündigkeit einsetzen. Daher liegt vor der Religionsmündigkeit der Ball bei den Eltern.
Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.