Aha. Verstehe.SPD-Bundestagsabgeordnete Kolbe schrieb:
Dem Vorschlag von Gesundheitsminister Spahn, ohne die Änderung des Strafgesetzbuches eine Regelung zu finden, erteilte sie eine Absage. Nur mit der Streichung des Paragrafen hätten Ärzte Rechtssicherheit. Man könne das Strafrecht nicht über ein anderes Gesetz außer Kraft setzen.
Dann hätten also nur durch komplette Streichung von §223, 224 und 226 StGB Körperverletzer endlich Rechtssicherheit.
Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
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