"Man könne das Strafrecht nicht über ein anderes Gesetz außer Kraft setzen. "

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    • "Man könne das Strafrecht nicht über ein anderes Gesetz außer Kraft setzen. "

      SPD-Bundestagsabgeordnete Kolbe schrieb:

      Dem Vorschlag von Gesundheitsminister Spahn, ohne die Änderung des Strafgesetzbuches eine Regelung zu finden, erteilte sie eine Absage. Nur mit der Streichung des Paragrafen hätten Ärzte Rechtssicherheit. Man könne das Strafrecht nicht über ein anderes Gesetz außer Kraft setzen.
      Aha. Verstehe.
      Dann hätten also nur durch komplette Streichung von §223, 224 und 226 StGB Körperverletzer endlich Rechtssicherheit.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Das gleiche gilt zum Beispiel auch beim Datenschutz. Man kann die Wirkung des Strafrechts bei einem Verstoß gegen den Datenschutz & Co. nicht durch Zivilrecht (BGB) bzw. im beiderseitigen Einvernehmen aufheben (z.B. Versand unverschlüsselter Mails durch einen Rechtsanwalt).

      Der § 1631d BGB soll nach der Idee einer Patentanwältin (oder welchen Job hatte die nochmals) das elterliche Sorgerecht hinsichtlich des § 228 StGB ausweiten und damit die Straffreiheit ermöglichen. Nur kann eben auch das BGB nicht mal eben die Verfassung außer Kraft setzen. Jetzt haben wir einen Paragraphen, der erst dann gekippt wird, wenn ein Betroffener dagegen vorm Verfassungsgericht Klage einreicht. Es muss also erst ein Kind schwer verletzt werden und unter den Eltern ein Streit darüber entstehen, damit alle kapieren, dass hier Politiker versucht haben alle für dumm zu verkaufen.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)