Grundgesetz vs. religiöse Vorschriften

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    • Grundgesetz vs. religiöse Vorschriften

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      Im obigen Video erklärt der Recht- und Islamwissenschaftler Mathias Rohe die "Hierarchie" zwischen religiösen Vorschriften und dem Grundgesetz. Oder konkret gesagt räumt er mit dem Märchen auf, dass wir es hier überhaupt mit zwei Gesetzen zu tun haben, die man auch nur ansatzweise auf eine Stufe stellen könnte. Es gibt das Grundgesetz und eben auch religiöse Vorschriften. Solange religiöse Vorschriften etwas regeln, was nicht gegen das Grundgesetz verstößt, haben wir es mit Religionsfreiheit zu tun.

      Wenn man den Ansatz etwas weiter spinnt, kommt man aus meiner Sicht dann sogar zu dem Punkt, wo religiöse Vorschriften, die gegen das Grundgesetz verstoßen, eine Religion im Grunde in eine Art verfassungsfeindliche Gruppierung verwandelt, weil ja dazu aufgerufen wird gegen geltendes Recht zu verstoßen. Alleine der Aufruf die Grundrechte von Kindern zu missachten bzw. hier an diesen massenhaft Körperverletzungen zu verüben, kann also wohl nicht mehr mit dem Recht auf Religionsfreiheit gedeckt sein.

      An alle Orthodoxen (Juden, Christen und Moslems) die Kinder beschneiden: Ihr dürft Eure Religion frei ausüben, ihr dürft Euch die Vorhaut oder was auch immer komplett abschneiden, aber ihr habt kein Recht dazu Eure Kinder zu verstümmeln, nur weil dies in Eurer Religion schon seit Jahrtausenden so gemacht wurde. Davon abgesehen schützt auch eine Tradition nicht davor, dass man etwas Falsches tut, wie man hier klar erkennen kann. Was ihr als Erwachsene miteinander tut, ist Religionsfreiheit, was ihr Kinder antut ist und bleibt aber eine Körperverletzung, egal was der § 1631d BGB dazu sagt, denn der § 1631d BGB steht nicht im Strafgesetzbuch und ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)