Die Jüdische Gemeinde Chemnitz hat einen mehrseitigen Artikel zu Beschneidung verfasst um damit auf viele Fragen eine Antwort zu geben. Interessant daran finde ich, dass auch Behauptungen, die sachlich falsch sind, herangezogen werden, sobald sie die eigene Position stützen. Die Aussage im folgenden Zitat ist schlechtweg falsch, was das "Jude werden" angeht, denn nach jüdischer Standardauffassung ist ein Kind Jude, wenn die Mutter Jüdin ist. Die Beschneidung des Kindes ist dazu nicht erforderlich.
Der Tübinger Strafrechtswissenschaftler Edward Schramm bringt es auf den Punkt: „Würde die Beschneidung ihrer Kinder […] strafrechtlich untersagt werden […], würde sie wegen ihres Glaubens rechtlich diskriminiert und in einem zentralen Moment ihrer Glaubensausübung kriminalisiert werden. Das (straf)rechtliche Beschneidungsverbot für jüdische oder muslimische Eltern eines Knaben würde dann sogar lauten: Euer Sohn darf nicht Jude, Euer Sohn darf nicht Moslem werden, solange er nicht volljährig ist.“ (Edward Schramm, Ehe und Familie im Strafrecht, Tübingen, 2011, S. 229).
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