Aus dem "Mannheimer Morgen":
Philipp Möller schrieb:
Als das Kölner Landgericht urteilte, dass eine medizinisch unnötige Amputation bei einem nicht einwilligungsfähigen Patienten – die Knabenbeschneidung – eine Straftat darstellt, war die religiöse Empörung groß. So groß, dass unsere Bundesregierung in Rekordzeit ein Gesetz entworfen und verabschiedet hat, das die Gotteslobbyisten wieder beruhigt hat: Paragraf 1631d des Bürgerlichen Gesetzbuches setzt fest, dass Entscheidungen über religiös motivierte Genitalbeschneidungen bei Jungen im Rahmen des Sorgerechts der Eltern liegen – jeglichen medizinischen, psychologischen und juristischen Argumenten zum Trotz. Aus säkularer Perspektive ist das der Super-GAU: Kollektivistisch-religiöse Vorstellungen werden 2012 durch unsere Gesetzgeber höher bewertet als das individuelle Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und auf religiöse Selbstbestimmung – eine Gesetz, das umgehend gestrichen werden muss!
Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"