Hallo liebe Forengemeinde,
das Inkrafttreten des Beschneidungsgesetztes ist ja nun knapp 5 Jahre her.
Soweit ich das damals mitbekommen habe, wurde damals eine Klage vor dem BVerfG aus formalen Gründen abgelehnt, da die Kläger durch das Gesetz nicht betroffen waren. Also offenbar dürfen nur Menschen gegen das Gesetz klagen, welche aufgrund dieses Gesetzes "legal" beschnitten wurden. Und die sind nicht volljährig, also können sie nicht klagen.
Da durch die Formulierung "nicht einsichts- und urteilsfähiges männliches Kind" in dem entsprechenden Gesetz je nach Interpretation mit 14 / 15 Jahren Schluss sein dürfte, werden wohl die ältesten Opfer dieses Gesetzes zum Tatzeitpunkt ~13 Jahre sein. (zumindest das Alter, in dem es noch in großer Zahl legal passiert)
Nach meiner Überlegung werden also in der nächsten Zeit die ersten Opfer von §1631d volljährig und wären somit auch in der Lage, zu klagen. Soweit in der Theorie.
Zunächst einmal: Habe ich das alles richtig aufgefasst?
Wie schätzt ihr diese Perspektive ein? Ich kann mir vorstellen, dass es in dieser Altersgruppe sicherlich Jungs gibt, die unglücklich mit ihrer Beschneidung sind. Auf der anderen Seite kann solch eine Klage auch eine psychische Belastung für den Betroffenen sein, und das Unrecht das ihm angetan wurde, wird dadurch nicht wieder geheilt.
Also denkt ihr, dass sich evtl. in der nahen Zukunft da was tun wird? Gibt es evtl. schon eine Initiative, die eine erneute Klage vor dem BVerfg wagen will?
das Inkrafttreten des Beschneidungsgesetztes ist ja nun knapp 5 Jahre her.
Soweit ich das damals mitbekommen habe, wurde damals eine Klage vor dem BVerfG aus formalen Gründen abgelehnt, da die Kläger durch das Gesetz nicht betroffen waren. Also offenbar dürfen nur Menschen gegen das Gesetz klagen, welche aufgrund dieses Gesetzes "legal" beschnitten wurden. Und die sind nicht volljährig, also können sie nicht klagen.
Da durch die Formulierung "nicht einsichts- und urteilsfähiges männliches Kind" in dem entsprechenden Gesetz je nach Interpretation mit 14 / 15 Jahren Schluss sein dürfte, werden wohl die ältesten Opfer dieses Gesetzes zum Tatzeitpunkt ~13 Jahre sein. (zumindest das Alter, in dem es noch in großer Zahl legal passiert)
Nach meiner Überlegung werden also in der nächsten Zeit die ersten Opfer von §1631d volljährig und wären somit auch in der Lage, zu klagen. Soweit in der Theorie.
Zunächst einmal: Habe ich das alles richtig aufgefasst?
Wie schätzt ihr diese Perspektive ein? Ich kann mir vorstellen, dass es in dieser Altersgruppe sicherlich Jungs gibt, die unglücklich mit ihrer Beschneidung sind. Auf der anderen Seite kann solch eine Klage auch eine psychische Belastung für den Betroffenen sein, und das Unrecht das ihm angetan wurde, wird dadurch nicht wieder geheilt.
Also denkt ihr, dass sich evtl. in der nahen Zukunft da was tun wird? Gibt es evtl. schon eine Initiative, die eine erneute Klage vor dem BVerfg wagen will?