Maas: "...wer jüdisches Leben angreife, müsse mit aller Konsequenz des Rechtsstaats verfolgt werden"

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    • Maas: "...wer jüdisches Leben angreife, müsse mit aller Konsequenz des Rechtsstaats verfolgt werden"

      Heute liegt die Befreiung von Auschwitz-Birkenau 73 Jahre zurück. Die monströsen Verbrechen der Nazis dürfen nie vergessen werden und müssen allen Menschen auf der Welt eine Mahnung sein. (Leider sind sie das nicht allen).

      Ein Satz hat mich heute morgen zusammenzucken lassen:

      Heiko Maas schrieb:

      Justizminister Maas erklärte, wer jüdisches Leben angreife, müsse mit aller Konsequenz des Rechtsstaats verfolgt werden.
      Man muss immer auf die Wortwahl achten!
      Maas sagte nicht: "wer Juden angreife, müsse mit aller Konsequenz des Rechtsstaats verfolgt werden".

      Klar, wer Menschen angreift, muss mit aller Konsequenz des Rechtsstaats verfolgt werden, logisch!
      Es sei denn er greift kleine Jungen an und auch noch mit einem Messer, und verletzt sie, dann kann der der Staat schon mal recht inkonsequent sein. Man kann auch sagen, inverse bzw. perverse Konsequenz zeigen.

      Und was wurde 2012 gebetsmühlenartig wiederholt? "Jüdisches Leben muss in Deutschland weiter möglich sein!"

      Und gemeint war damit: "Genitalverstümmelung von Jungen muss in Deutschland weiter möglich sein!"

      Und genau nichts anderes. Dann wurde noch immer wieder betont, dass selbst die Juden, die nicht religiös sind oder die sich an sonst keine religiösen Bräuche halten an dem Brauch der Jungen-Genitalverstümmelung festhalten würden (was pauschal nicht stimmt).
      Jungenverstümmelung wurde als Synonym für "Jüdisches Leben" hingestellt.

      Von daher muss man sich, gerade beim Bundeszustizverunstalter Maas fragen, welches Gesetz er als nächstes "verschärfen" möchte.
      Ich tippe auf den §130 StGB, der ja vor einigen Jahren schon verschärft wurde (Ostfriesen- und Blondinenwitze...)

      So in etwa:

      § 130
      Volksverhetzung

      (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,...
      ...
      3. identitätsstiftende Rituale einer religiösen oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe herabsetzt.

      wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

      So etwas in der Art hatte ja schon auf dem deutschen Juristentag ein gewisser Prof. Dr. Reinhard Böttcher gefordert:
      Ein richtig verstandener innerer Friede sei beispielsweise auch dann bedroht, wenn hierzulande Kampagnen gegen jüdische oder muslimische Glaubensriten initiiert würden. Denn der innere Frieden, so Prof. Dr. Reinhard Böttcher, sei nicht nur dann gefährdet, wenn Gewalt drohe.

      Wer kleine Jungen oder Mädchen mit einem Messer angreift, muss mit aller Konsequenz des Rechtsstaats verfolgt werden.
      So sollte es sein.
      Einzige Ausnahme: medizinisch klar notwendige Operationen durch einen entsprechend qualifizierten Arzt.

      Und da die SPD jetzt den Blitzausstieg von der "Opposition ohne wenn und aber" zu machen scheint, wird Mass wohl weiter verunstalten können...

      Heiko Maas schrieb:

      Wir haben gute Gesetze, die durch eng begrenzte Ausnahmen Juden und Muslimen ermöglichen, ihre religiösen Gebote zu erfüllen. Kinderrechte und Tierschutz werden dadurch nicht infrage gestellt.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"