Vom Recht auf gewaltfreie Erziehung

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    • Vom Recht auf gewaltfreie Erziehung

      Hauptsächlich geht es in vorliegendem Artikel zwar um Gewalt gegen Kinder in Form von Schlägen, aber:

      Lilly Lindner schrieb:

      'Die Gewalt, die wir einem Kind antun, ist größer als der Schmerz, den wir begreifen.' Das heißt, dass Kinder, die Gewalt erleben, ein Leben lang damit zu tun haben.
      Dies trifft natürlich auch auf andere "Erziehungsmethoden" zu, die mit Blut, Schmerz, Tränen und bleibenden körperlichen wie seelischen Zeichen zu tun haben.
      Nur muss man diese Zusammenhänge sehen, verstehen und und die nötigen Konsequenzen ziehen. Und das betrifft nicht nur die Eltern, sondern auch den Gesetzgeber, der mit §1631d BGB Gewalt gegen Kinder - mit allen möglichen Folgen - ausdrücklich legalisierte.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Weguer schrieb:

      Nur muss man diese Zusammenhänge sehen, verstehen und und die nötigen Konsequenzen ziehen.
      Dass es bei manchen eine gespaltene Wahrnehmung gibt, sieht man exemplarisch bei Heinz-Jürgen Voß:

      Bleiben wir bei individuellen und gesellschaftlichen Normen: Erst im Jahr 2000 wurde in den Paragrafen 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Passage aufgenommen, die das Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung formuliert: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Zuvor galt in Deutschland „eine Ohrfeige“ oder „ein Klaps auf den Po“ als probates erzieherisches Mittel. Das ist heute erfreulicherweise anders.

      Gewalt muss geächtet werden, Menschen müssen selbstbestimmt leben können
      Aber alles nur Blablabla. Bei der Jungenvorhaut ist es dann bei Voß mit Selbstbestimmung und Gewaltverzicht plötzlich vorbei.

      tagesspiegel.de/wissen/serie-g…n-zieht/12318992-all.html
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Zwangsbeschneidung als religiöses Erziehungsinstrument schwächlicher und hilfloser Glaubensgemeinschaften

      Weguer schrieb:

      Hauptsächlich geht es in vorliegendem Artikel zwar um Gewalt gegen Kinder in Form von Schlägen...


      Ob ein Kind geschlagen, angebrüllt, eingesperrt oder zwangsbeschnitten wird, ist aus meiner Sicht doch alles das Gleiche. Wir reden von Gewalt gegen Kinder, die unter dem Deckmantel der Erziehung daher kommt. Viele Erwachsene haben es bis heute nicht begriffen, dass Kinder keine Menschen zweiter Klasse sind und glauben daher, dass Gewalt gegen Kinder legitim sei.

      Um was geht es denn bei der Zwangsbeschneidung? Kinder sollen im Glauben der Eltern "erzogen" werden und die Beschneidung ist hier ein Erziehungsinstrument wie ein Rohrstock oder ein Gürtel, nur mit dem Unterschied, dass eine Zwangsbeschneidung ein Kind auch im späteren Erwachsenenalter ständig vor Augen führt, zu welcher religiösen Zugehörigkeit die Elten es gezwungen haben.

      Interessant finde ich auch die Überlegungen von Herr Rettinger, wie es dazu kommt, dass Eltern gegenüber ihren Kindern handgreiflich bzw. gewalttätig werden. Er führt hier u.a. Schwäche und Hilfslosigkeit als Gründe an.

      Warum wurde das heidnische Ritual der Beschneidung ins alte Testament aufgenommen? Warum hat sich der jüdische Glauben und damit später auch der christliche (siehe z.B. koptische Christen) oder der islamische Glauben diesem grausamen Ritual angeschlossen.

      Wir haben es hier mit Religionen zu tun, deren Wort und Glaubhaftigkeit einfach zu schwach sind und die in ihrer Hilflosigkeit mit brachialer Gewalt gegen wehrlose Kinder versuchen mit Hilfe der Zwangsbeschneidung eine lebenslange Religionszugehörigkeit zu manifestieren. Laut Grundgesetz ist es nicht verboten einer "schwächlichen" Glaubensgemeinschaft anzugehören oder "schwach" im Glauben zu sein. Auch ist es nicht strafbar, wenn man erzieherisch Defizite aufweist. Es ist aber verboten, anderen Menschen und damit auch Kindern Schmerz und Leid zuzufügen.

      Leider sind aber nicht nur die Religionsgemeinschaften in Deutschland und anderen Ländern (Türkei, Israel, etc.) sehr schwächlich, sondern auch die Politiker, die uns zu regieren versuchen. Und daher ist der § 1631d BGB auch ein Ausdruck dessen, wie schwach und hilflos diese sind. Wer hier an meiner These zweifelt, braucht sich übrigens nur anschauen, wie wir in regelmäßigen Abständen mit neuen Gesetzen überzogen werden, die für jede kleine Verfehlung eine möglichst drakonische Strafe vorsieht.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von NoCut ()