Meint Harald STAUN. Da STAUNT man, angesichts der Gesetzeslage:
faz.net/aktuell/feuilleton/mae…eschlechter-15365000.html
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Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.