SPD-Fraktion hört 7 Experten an und hebt Fraktionszwang auf

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    • SPD-Fraktion hört 7 Experten an und hebt Fraktionszwang auf

      Am 17.10.2012 fand abends eine Expertenanhörung in der SPD-Fraktion statt.
      Als Sachverständige wurden gehört:
      Prof. Dr. Hans-Kristof Graf, Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin, Kardiologie, Angiologie und Intensivmedizin am Jüdischen Krankenhaus in Berlin
      Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)
      Prof. em. Dr. Rolf Herzberg, Rechtswissenschaftler, Ruhr-Universität Bochum
      Dr. Josef Schuster, Vize-Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland
      Prof. Dr. med. Maximilian Stehr, Oberarzt der Kinderchirurgischen Klinik am Klinikum Innenstadt in München
      Prof. Dr. Siegfried Willutzki, Begründer und ehem. Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstags
      Randolf Hamza Wördemann, Stv. Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland
      3 der Experten sprachen sich für das Gesetz aus (Schuster, Willutzki, Wördemann)
      3 sprachen sich gegen das Gesetz aus (Hartmann, Herzberg, Stehr)
      Prof.Dr. Graf vom Jüdischen Krankenhaus Berlin scheint nur von den praktischen Erfahrungen des Krankenhauses berichtet zu haben. Erschreckend fand ich in diesem Zusammenhang von einem Krankenhaus folgendes zu erfahren: „Um den Eingriff möglichst schmerzfrei durchzuführen würden die Säuglinge (nur) mit Emla-Salbe für die lokale Anästhesie behandelt.“
      Die Fraktion will weitere Aussprachen durchführen. Der Fraktionszwang wurde aufgehoben.
      Diskussion mit Experten zur Beschneidung minderjähriger Jungen|SPD Bundestagsfraktion
    • Oha!! Hartmann, Herzberg und Stehr stehen ja nun auf unserer Seite, man hat also auf eine gewisse Ausgewogenheit geachtet.

      Und Ihr habt doch alle schön Putzke, Herzberg und Jerouschek angeschrieben, ja? Jetzt kommt das zum Tragen, wenn auch manchmal "hintenrum". Putzke wies ja z.B. darauf hin, welchen Einfluss ca. 100 Anschreiben von Betroffenen auf ihn gehabt hätten.

      Evtll. wäre es auch sinnvoll, Stehr und Hartmann über die eigenen Leidensgeschichten in Kenntnis zu setzen.

      Danke an alle Betroffenen, die bisher bei unserer Aktion, Juristen anzuschreiben, mitgemacht haben!!

      (nocut)
    • ok, das Schreiben ist ja fertig. Ich schicks gleich morgen noch an die beiden raus.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • @Maria Werner. Hier im Forum war vor Wochen schon einmal zu lesen, dass es irgendwo in der Nähe Frankfurts auf Einladung einer kleinen evangelischen Kirchengemeinde eine Diskussion zwischen Professor Rolf Herzberg und dem SPD-Abgeordneten Gerold Reichenbach gab. Vielleicht hat das auch Früchte getragen. Wer weiß ...
    • @ Benni: ja hatte ich gelesen, danke für den Hinweis auf den Politiker! Sehr ehrenwert von der kleinen evangelischen Gemeinde, so hochkarätige Teilnehmer zu laden. Wer sich ganz ernsthaft mit juristischen Fragen der Beschneidung befassen möchte, sei es als Politiker oder als Richter, kann die drei federführenden Juristen der Anti-Beschneidungs-Diskussion kaum umgehen. Bislang hatten wir es oft erlebt, dass Juristen mit seltsamen Aussenseiterpositionen auf Diskussionen geladen waren - etwa solchen, dass das Religionausübungsrecht durch Grundrechte anderer (sog. praktische Konkordanz) nicht begrenzt werden könnten. Das liegt für mich schon nicht mehr im Bereich der Seriosität; es wird dabei der Anschein erweckt, als sei dies eine unter Juristen anerkannte Meinung und nicht etwa eine extreme Ausnahme zu einem wirklich allgemeingültigen Grundsatz.

      Nun habe ich das Gefühl, dass es etwas ernster wird... ;)

      @ Weguer: super, grossen Dank hierfür!! :thumbup:
    • B.O.Bachter schrieb:

      Entschuldigung, etwas OT:

      Was würde es bedeuten, wenn der Fraktionszwang nicht aufgehoben wäre. Müssen die Abgeordneten dann so abstimmen, wie die Parteispitze es will?
      So darf man das auffassen, in der Tat.
      Der Fraktionszwang ist ein Hebel zur Disziplinierung der Truppen, während Politiker eigentlich nur ihrem Gewissen verpflichtet sein sollten. Aber, die Fraktion hat eben auch so etwas wie ein Gewissen ^^
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Zum Fraktionszwang hat der Abgeordnete Reichenbach (SPD) bei der Diskussion mit Herzberg in Kelsterbach gesagt, dass ihn der Fraktionszwang in dieser Frage eh nicht jucken werde. Was die Aufhebung des Fraktionszwanges jetzt aber konkret bedeutet: dass die Fraktion als solche sich im Voraus nicht festlegen wird auf ein Ja oder Nein (obwohl sie den Beschluss vom 19.7.2012 selbst mitbeantragt hatte).

      Mir sind in dem Protokoll der SPD-Anhörung noch zwei Dinge aufgefallen:
      - Das Jüdische Krankenhaus Berlin rät den Eltern immer, zu warten bis der Junge 12 Jahre alt ist. Warum wohl?
      - Bei der Säuglingsoperation wird zur Schmerzlinderung NUR die Emla-Creme verwendet. Das muss weiter thematisiert werden. Ob das mit der ärztlichen Ethik vereinbar ist?
    • Vielleicht damit:


      In Deutschland ist die Religionsmündigkeit im Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921 geregelt. Bereits ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist das Kind zu hören, wenn es in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres darf ein Kind nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit erworben.


      Emla und Paracetamolzäpfpchrn sind Augenwischerei und keine ärztliche Kunst. Sie wirken nur minimal. Es gibt dazu Studien. Ich hoffe, die Abgeordneten haben da nachgefragt.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Guy schrieb:

      B.O.Bachter schrieb:

      Entschuldigung, etwas OT:

      Was würde es bedeuten, wenn der Fraktionszwang nicht aufgehoben wäre. Müssen die Abgeordneten dann so abstimmen, wie die Parteispitze es will?
      So darf man das auffassen, in der Tat.
      Der Fraktionszwang ist ein Hebel zur Disziplinierung der Truppen, während Politiker eigentlich nur ihrem Gewissen verpflichtet sein sollten. Aber, die Fraktion hat eben auch so etwas wie ein Gewissen ^^
      Wikipedia, hat dazu ein interessantes Argument: "Es kann durchaus eine Gewissensentscheidung sein, Gesetzen zuzustimmen, die nicht der eigenen Überzeugung entsprechen, da Alternativen (Regierungswechsel) oder die Unterstützung durch die Fraktion bei einem anderen Thema schwerer wiegen." :D

      Das die SPD die Fraktionsdisziplin aufhebt ist eine Super-Nachricht. Jetzt rächt sich vielleicht der Schnellschuß von Merkel und Schnarrenberger... 8)
    • quadrat schrieb:

      Es kann durchaus eine Gewissensentscheidung sein, Gesetzen zuzustimmen, die nicht der eigenen Überzeugung entsprechen, da Alternativen (Regierungswechsel) oder die Unterstützung durch die Fraktion bei einem anderen Thema schwerer wiegen
      Ein wunderbares Beispiel von Neusprech. Entweder treffe ich eine gesinnungsethische Entscheidung oder eine verantwortungsethische. Hier wird in einem Satz beider vermengt. Soviel zur Qualität von Wikipedia.
      Das Eine nennt man Angst von der Machtverlust und Machterhalt um jeden Preis ist angesagt.
      Das Andere nennt man Kuhhandel.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)