War mir glatt durch die Lappen gegangen: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: MAXIMALE SCHMERZLINDERUNG!

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • War mir glatt durch die Lappen gegangen: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: MAXIMALE SCHMERZLINDERUNG!

      Kennt ihr den noch?

      Dash wäscht so weiß, weißer geht's nicht!

      SLS verkohlte den Bundestag, schlimmer geht's nicht!

      Das ist einfach toll. Tolldreist.

      Am 22. 11.2012

      Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schrieb:

      Die männliche Beschneidung kann damit nicht gleichgesetzt werden. Deshalb umfasst die Personen-
      sorge auch die Zirkumzision, wenn sie die Regeln ärztlicher Kunst, wie zum Beispiel Sterilität oder maximale
      Schmerzlinderung, einhält.
      Nach dem Motto: Jetzt halten wir uns mal die Ohren zu, und stellen uns janz dumm.

      Am 16.10.2012, also mehr als einen Monat vorher:

      Bundesärtzekammer schrieb:

      Die Schmerzfreiheit entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst (einschließlich etwaiger
      Anästhesie) zu gewähren und zugleich die Schmerzfreiheit umfänglich sicherstellen zu wollen, ist, wie in Absatz 2 angedacht, nicht umsetzbar.
      In der von der Regierung angeforderten Stellungnahme! Einfach geknickt!

      (Un-)Rechtsausschuss des deutschen Bundestags:

      Dr. Wolfram Hartmann schrieb:

      Die immer wieder zitierte EMLA-Creme darf nicht auf die
      Schleimhaut gelangen. Es muss bei Neugeborenen eine Karenz von acht Stunden
      auf intakter Haut eingehalten werden, und sie ist wissenschaftlich nicht ausreichend
      untersucht und nicht ausreichend für die Schmerzvermeidung.

      Prof. Dr. Reinhard Merkel schrieb:

      Der Entwurf enthält eine ganze Reihe gravierender – einschließlich handwerklicher –
      juristischer Fehler. Die wesentlichen sachlichen Mängel, die er enthält, betreffen
      zunächst die Sicherstellung der hinreichenden Schmerzbehandlung. Der Verweis auf
      die Verwendung von EMLA ist jedenfalls für den Gesetzgeber nicht ausreichend. Es
      gibt einen großen australischen Forschungsbericht vom Mai diesen Jahres, der alle
      verfügbaren Studien untersucht und zu dem Urteil kommt: EMLA ist bei
      Beschneidungen von Kleinkindern nicht tauglich, den Schmerz hinreichend
      auszuschließen. ....

      Dass uns hier jetzt gesagt worden
      ist, das Auftragen der EMLA-Salbe erziele doch befriedigende Ergebnisse, legt mir
      die Frage nahe: Befriedigend für wen? Und es legt mir außerdem den Hinweis noch
      einmal nahe, dass die umfassendste medizinische Metastudie, ein
      Forschungsbericht neuester Art und internationaler Provenienz, sagt, das Auftragen
      von EMLA reicht nicht aus. Es ist, wie die Australier formulieren, patently insufficient,
      schlechterdings nicht zureichend.
      MAXIMALE SCHMERZLINDERUNG!

      Die Schnarrenberger sollte sich zur Demonstration zur Verfügung stellen! I
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.