DRINGEND, Fragen zu Verjährung

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    • DRINGEND, Fragen zu Verjährung

      Hat jemand Ahnung wie das mit der Verjährung ist?

      Eigentlich 3 Jahre nach Kenntnisnahme des Schadens, aber nach 30 Jahren ist endgültig Finito.

      Aber wenn klar ist, 2014 war die Kenntnisnahme, würden sich am 31.12.2017 endgültig die Tore der Verjährung schließen.

      Wenn nun aber jemand noch Zeit braucht um aufzuarbeiten, für Gutachten, Falldarstellung, usw. darf die gegnerische Versicherung sagen, wir gewähren keinen Verjährungseinredeverzicht?

      Oder dürfen die sagen, das eh schon alles verjährt ist (aus deren Sicht)?

      Oder reicht es, dass man sich gerührt hat, und kann dann noch die Verjährung prüfen lassen?

      Muss man dann noch bis 31.12. Klage einreichen, damit da nichts verstreicht?

      Was für Möglichkeiten gibt es da...

      Bitte schnell, da eilt es...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Hallo Urolüge,

      in jedem Fall muss die Verjährung irgendwie gehemmt werden. Das ist sehr wichtig.

      Das kann unter Umständen bereits dadurch erfolgen, dass zwischen dir und der Gegenpartei aktuell Verhandlungen stattfinden. Dabei musst du klargestellt haben, dass du einen Anspruch geltend machst und worauf du ihn im Kern stützen willst. Die Gegenpartei muss sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs eingelassen haben. dejure.org/gesetze/BGB/203.html

      Sicherer sind die üblichen Mittel zur Hemmung der Verjährung: Erhebung der Klage, Beginn eines schiedsrichterlichen Verfahrens oder, wenn du einen bestimmten Geldbetrag gefordert hast, die Zustellung eines Mahnbescheids. dejure.org/gesetze/BGB/204.html

      Natürlich musst du im Verfahren selbst darlegen und beweisen können, dass du erst 2014 über die anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hast.

      Das ist keine umfassende Rechtsberatung, nur generelle Hinweise.
    • Danke Maria,

      also wäre die Zusendung einer Bitte um Verjährungseinredeverzicht, sowie die Zusendung eines Anspruchschreibens mit der Forderung eines geldbetrages schon eine Verjährungshemmende Maßnahme? Auch wenn die Gegenseite quasi "Leck mich..." zurückschreibt, "Alles Nonsens was du schreibst und eh schon verjährt"?

      Muss da noch mehr geschehen, oder ist damit schon genug geschehen? Oder spielt die gegnerische Versicherung auf Zeit, da denen absolut klar ist, dass das alles noch nicht reicht und wenn der 31.12 ohne weitere Maßnahmen rum ist...Finito? Die spielen nur noch auf Zeit?
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    • Das könnte möglicherweise zu wenig sein. Ich würde eher zur Option Mahnbescheid tendieren. Dabei wird der Anspruch vom Gericht überhaupt nicht geprüft, das Ding wird einfach zugestellt. Daraufhin wird die Gegenseite Widerspruch einlegen und du hast noch etwas Zeit zu überlegen, ob du vor Gericht gehen willst oder nicht.

      Alle Auskünfte unter Vorbehalt.
    • Hickhack schrieb:

      Nimm Dir einen Anwalt. Die Erstberatung dürfte ca. 150 € kosten, aber der kann Dir definitiv sagen, was Du noch tun kannst.
      Das ist wie wenn du zum Urologen wegen Vorhautproblemen gehst...der eine berät dich gut und kompetent über alles...der nächste sagt weg mit dem Ding, und alles wird gut sein...wem Vertrauen? Und ist das Kind erst mal in den Brunnen, dann kannste alleine schauen wie du damit klarkommst...

      Ein Anwalt legt kommentarlos dein Mandat nieder...der nächste sagt ich bring das in den 3 Wochen noch komplett über die Bühne...nochmal nen Anwalt aufsuchen...der dir wieder was ganz anderes sagen wird, du wieder Kohle abdrücken kannst und du dann gar nicht mehr weißt wo dir der Kopf steht und was du machen sollst?
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    • Maria Werner schrieb:

      Ich würde eher zur Option Mahnbescheid tendieren.
      Wenn aber schon ein Anspruchschreiben raus ist mit einer Forderung, die Gegenseite antwortet, das da nichts gerechtfertigt ist, keine Ansprüche bestehen würden...und dann noch ne Mahnung zur Begleichung des Schadens hinterherschicken...wo wieder nur die antwort "Alle vorwürfe haltlos" rauskommen wird?

      Wer kann die Verjährung prüfen? Kann die Versicherung das einfach ablehnen, und auf Zeit spielen? Soll ich einfach Klage erheben, mit dem Risiko, dass doch alles verjährt ist...und einen Haufen Kohle für nichts setzen?
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    • Ein Anspruchschreiben ist etwas anderes als ein gerichtlicher Mahnbescheid. Es ist gut, dass es so ein Schreiben gab. Dann kommt der Mahnbescheid nicht aus heiterem Himmel.

      Formell hemmt der Mahnbescheid die Verjährung. So steht es im Gesetz, siehe Link.

      Die Verjährung wird nur durch Maßnahmen gehemmt, die im Gesetz aufgeführt werden. Nicht durch irgendwas.
    • also würde ein gerichtlicher Mahnbescheid die Verjährung hemmen,wie lange?

      wie geht das mit dem gerichtlichen Mahnbescheid, wie kann man das in die Wege leiten, Kosten?
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    • Urolüge schrieb:

      Hickhack schrieb:

      Nimm Dir einen Anwalt. Die Erstberatung dürfte ca. 150 € kosten, aber der kann Dir definitiv sagen, was Du noch tun kannst.
      Das ist wie wenn du zum Urologen wegen Vorhautproblemen gehst...der eine berät dich gut und kompetent über alles...der nächste sagt weg mit dem Ding, und alles wird gut sein...wem Vertrauen? Und ist das Kind erst mal in den Brunnen, dann kannste alleine schauen wie du damit klarkommst...
      Ein Anwalt legt kommentarlos dein Mandat nieder...der nächste sagt ich bring das in den 3 Wochen noch komplett über die Bühne...nochmal nen Anwalt aufsuchen...der dir wieder was ganz anderes sagen wird, du wieder Kohle abdrücken kannst und du dann gar nicht mehr weißt wo dir der Kopf steht und was du machen sollst?
      Ich habe beruflich viel mit Anwälten zu tun (mein Job bringt jede Menge gerichtlicher Mahnverfahren mit sich) und brauchte auch privat schon anwaltliche Unterstützung. Klar gibt es in diesem Metier auch jede Menge "suboptimal arbeitende" Kanzleien, aber es gibt auch fähige Spezialisten und die sind gar nicht sooo selten. Einem Erbrechtler einen medizinischen Pfusch oder einem passionierten Arbeitsrechtler Schadenersatzforderungen aus Kfz-Unfällen anzuvertrauen ist z.B. wenig sinnvoll.

      Wenn Du den Mahnbescheid beantragst (das Formular gab es früher im Schreibwarenhandel, würde mich nicht wundern, wenn es mittlerweile auch online verfügbar wäre) und die Gegenseite Widerspruch erhebt, wirst Du eh einen Juristen brauchen, der die Klageschrift fertigmacht und einreicht. In der Regel ist der erste Eindruck am Telefon schon ein guter Indikator ob Du mit einer gut organisierten Kanzlei sprichst oder eher auflegen solltest.

      Auf eine gütliche Einigung mit einer Versicherung würde ich allerdings nicht allzu viele Hoffnungen setzen. In meinem Job habe ich zwar nur mit Kfz-Versicherungen zu tun, aber da werden andere Versicherer nicht kulanter sein.
      Gruß
      Hickhack
    • Wenn du "Mahnverfahren" und "Kosten" googlest, kannst du mehrere Kostenrechner aufrufen.

      Wenn Widerspruch erhoben wurde, kommt es darauf an, ob eine Partei die Durchführung eines streitigen Verfahrens beantragt (hat) oder nicht. Wenn das passiert, und in der Regel macht das der Anspruchsteller, wird das Verfahren an das zuständige Gericht abgegeben. Solange Rechtshängigkeit besteht, gilt die Hemmung der Verjährung fort.

      Natürlich ist das ein Verfahren, das sich nicht in zwei Worten erklären lässt. Ich möchte dich darum bitten, die Einzelheiten dazu selbst zu recherchieren und nachzulesen, sofern du sie dir nicht von einem Anwalt erläutern lassen möchtest.
    • Ich klinke mich kurz ein, denn die Person für die Urolüge gerade fragt bin ich.

      Um es kurz auf den Punkt zu bringen: Die Verjährungsfrist um meinen Beschneider zu verklagen läuft am 31.12.2017 um 24 Uhr ab. Ich habe bisher zwei Anwälte gehabt, der erste von Sommer 2015 bis Frühjahr 2016. Der hat ersten Email Verkehr mit der gegnerischen Versicherung geführt, hat dann aber das Mandat aus betrieblichen Gründen gekündigt. Danach habe ich eine andere Anwältin beauftragt, die wollte ein MDK Gutachten machen; hat das Sommer 2016 in Auftrag gegeben. Die vom MDK haben aber uns bis gegenwärtig zappeln lassen (oder die Anwältin hat sich hinhalten lassen, wie man es auslegt), jedenfalls hat ist bis dahin bis Herbst 2017 nichts passiert. Ich habe immer wieder nachgefragt (fast immer alle 2 Wochen) wie es steht und gefordert sie solle mehr druck machen oder wir suchen uns ein zweites Gleis, etc. Immer wieder haltlose versprechen von ihr, dass sie in X Tagen Neuigkeiten haben wird die so gut wie nie eingehalten wurden. Auch die Idee für ein Privatgutachten wurde von ihr erstmal beschwichtigt und sie wollte das auf später aufschieben. Jetzt Ende Juli 2017 wollte sie endlich mal n zweites Gleis einschlagen (nachdem ich sie dafür fast schon Terrorisieren musste) und sie weiterhin meinte das hätte aber noch Zeit sich mal nach über einem Jahr Funkstille an die Versicherung zu wenden. Dann hat sie nochmal vier Wochen gebraucht um ein schreiben an die Versicherung aufzusetzen und hat dann entgegen ihres Versprechens den Brief (ohne Einschreiben) einfach losgeschickt (angeblich ganz vergessen), ohne mich Korrekturlesen zu lassen. Der gleiche Brief lag 4 Wochen später angekokelt und geöffnet im Briefkasten der Kanzlei. (Da kann sich jetzt jeder seien eigene Meinung zu bilden) Dann habe ich endlich den Inhalt vom schreiben zu Gesicht bekommen, der mehr als 3. Klassig war im vergleich zu dem was ich vom ersten Anwalt gewöhnt war. Darauf habe ich den Text in stundenlanger Arbeit selber verbessert und ihr zugeschickt als Hilfe. Wir haben der Versicherung angeboten, ein Privatgutachten zu machen, an dessen Urteil sich beide Seiten verbindlich halten. Die haben aber nur abgelehnt mit der Begründung, dass die immer noch alle Vorwürfe für unbegründet halten, laut denen fing die dreijährige Verjährungsfrist schon 2003 an zu laufen, sodass es schon 2007 verjährt wäre. Verjährungseinredeverzicht wollen die auch nicht drauf eingehen.

      Jetzt sind es weniger als 4 Wochen bis zur Verjährung und ich/wir haben NICHTS... Kein Gutachten, weder vom MDK noch von einem Privatgutachter, kein Einjährungseinredeverzicht und eine Klage die aufwendig vorbereitet werden muss, da hat sie noch nicht mit angefangen. Stattdessen will sie lieber nochmal an die Versicherung schreiben, in der Hoffnung das die einsehen, dass die Verjährungsfrist erst 2014 anfing zu laufen. Und dieses schreiben wurde auch noch nicht losgeschickt... Die Frau weiß seit Sommer 2016 dass sie bis Silvester diesen Jahres klagen muss, aber sie tut NIX, sitzt das alles aus und treibt mich damit emotional an den Rande der Verzweiflung, Gefühlte der Ohnmacht/Machtlosigkeit und Verzweiflung. Hätte ich das vorher gewusst... Aber n Anwaltswechsel ist auch teuer und so habe ich im Frühling davon abgesehen. Und jetzt ist es eigentlich auch unmöglich zu wechseln, so wenig Zeit, der alte Anwalt stellt dann kosten, der Informationstransfer muss erfolgen, das wäre dann schon der 3. Anwalt und und... Hätte ich die Frau Dr. Rosenke aus Bielefeld (ist nur 1 1/2h Autostunden entfernt) nur n paar Wochen eher kennengelernt wäre ich vielleicht zu der gegangen, aber vor nem Jahr habe war mir diese Distanz noch zu groß, mittlerweile wäre mir das egal gewesen...

      Ich hätte auch nicht gedacht, dass das mit meiner Anwältin so schlimm wird, die weiß doch schließlich genau, was der blüht, wenn die die Verjährungsfrist verpennt. (Die Anwältin hat vor ein paar Tagen noch beteuert, dass sie optimistisch ist, bis Silvester die Klage einzureichen) Was noch schlimmer wäre, wenn die nur n haufen schrott einreicht (wir haben ja nichtmal n Gutachten), den die dann über Weihnachten zusammenschustert und dann noch Fristgerecht zum Landgericht vor Silvester schickt...

      Und das alles obwohl ich eiegntlich aktuell n bisschen auf meine Gesundheit achten sollte, habe wegen dem ganzen Beschneidungstrauma, den quälereien durch meine Anwältin und beruflichen Stress mir n chronischen Tinnitus zugelegt... mit 20... Stattdessen ist der Anvendskalender gerade für mich n Countdown wie bei der tickenden Zeitbombe die bis Weihnachten/Silvester alles zunichte machen wird, an dem ich seit 4 Jahren meine Hoffnung auf Gerechtigkeit hineingesteckt habe.

      Das Problem ist, im Gespräch ist die Dame immer sehr kompetent, aber sonst wird halt getrödelt...


      Also wenn irgendjemand einen Rat oder Tipp hat, lasst es mich wissen...


      Lg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Yelock ()

    • Hallo Yelock,

      das ist natürlich eine blöde Situation. Deine Anwältin muss dringend die Hemmung der Verjährung erreichen, danach könntest du zu der anderen Anwältin wechseln.

      Ich kann dir jetzt leider auch zu nichts anderem raten, als Druck zu machen, um die Hemmung der Verjährung in jedem Fall zu erreichen. Von außen ist es schwierig, Situationen insgesamt zu beurteilen oder gar einzugreifen.

      Du solltest sie vielleicht direkt in der Kanzlei aufsuchen, wenn möglich.

      LG Maria
    • Yelock schrieb:

      , laut denen fing die dreijährige Verjährungsfrist schon 2003 an zu laufen
      das finde ich echt der Hammer...3 Jahre nach Kenntnisnahme des vollumfänglichen Schadens...wie soll das einem 5 oder 6jährigen bewusst sein, was das für einen Schaden machen kann, insbesondere im Bereich der Sexualität?

      Aber wie Hickhack schon schrieb..."klappern" ist denen ihr Geschäft, alles abstreiten und erst wenn es keinen Ausweg mehr gibt einlenken, mal einen Bruchteil der geforderten Summe anbieten...und dann noch mit einem Knebelvertrag mit Stillschweigen, damit da nichts rauskommt und andere auch auf die Idee kommen könnten da was zu fordern...

      Als Patient mit einem med. Behandlungsfehler bist du eh der Arsch...du musst alles beweisen. Erst kürzlich sagte mir ein Arzt, dass er, wenn ihm mal was nicht so gelingt, seinem Patienten nicht sagen dürfe, keinen Hinweis auf irgendeinen Schaden geben darf, er alles abstreiten muss, sonst bekomme er Probleme mit der 'Versicherung...

      Bei meiner gegnerischen Versicherung war die Bitte um Verjährungseinredeverzicht nie ein Problem, wurde mir immer unter dem vorbehalt "sofern nicht eh schon verjährt" gewährt
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Grundsätzlich kann eine Klage auch ohne ein ärztliches Gutachten eingereicht werden. Die Gegenseite wird vermutlich sowieso dein in Auftrag gegebenes Gutachten anzweifeln. In diesem Fall ordnen die Gerichte meistens ein neues Gutachten an und bestellen einen Gutachter. Bevor man jedoch Geld ausgibt für die Einreichung der Klage und Privatgutachten sollte man erst einmal abklären ob nicht schon die Verjährung eingetreten ist. Denn es bringt nicht viel hier unnötig Geld auszugeben, wenn dann das Gericht feststellt, dass die Sache bereits verjährt ist.
    • seppel schrieb:

      Wann hatte denn deine Beschneidung genau stattgefunden?
      Mai 2003, da war ich fünf Jahe alt.

      seppel schrieb:

      Bevor man jedoch Geld ausgibt für die Einreichung der Klage und Privatgutachten sollte man erst einmal abklären ob nicht schon die Verjährung eingetreten ist. Denn es bringt nicht viel hier unnötig Geld auszugeben, wenn dann das Gericht feststellt, dass die Sache bereits verjährt ist.
      Diesen Punkt haben wir ja bereits festgestellt, die zivilrechtlichen Ansprüche verjähren zum Ende diesen Jahres.



      Bezüglich eines Mahnbescheides, wir haben bis jetzt nie eine konkrete Summe von der Versicherung gefordert. So kann man keinen Mahnbescheid schicken schätze ich... Ich werde morgen meine Anwältin kontaktieren und mir von ihr n Zeitplan vorlegen lassen, wie sie sich das bis Ende des Jahres genau vorgestellt hat.
    • Nachfolgend die Voraussetzungen für einen Mahnbescheid:



      Bevor der gerichtliche Mahnbescheid
      beantragt wird, sollten bezüglich des vorgerichtlichen Mahnverfahrens folgende
      Bedingungen erfüllt sein:
      • Die Forderung sollte durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke beweisbar quantifiziert sein.
      • Der Aufenthaltsort des Schuldners sollte bekannt sein, sonst hat die Zustellung eines Mahnbescheides keinen Erfolg.
      • Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein. Diesbezüglich können Sie den Ablauf eines typischen Mahnverfahrens auf folgender Seite nachlesen:
        Erfolgreiche Forderungseintreibung
      • In der letzten Mahnung vor der Erwirkung des gerichtlichen Mahnverfahrens sollten Sie mit der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen.


      Quelle: mahnung-online.de/mahnbescheid.htm
      [list][*]
      [/list]
    • Yelock schrieb:

      Mai 2003, da war ich fünf Jahe alt.
      Ich kenne jetzt deine Geschichte nicht, daher frage ich mal kurz hier nach. Was ist der Grund für das Schmerzensgeld ? Kunstfehler oder weil ohne Einwilligung beschnitten wurde?
      Bei einem Kunstfehler ist es nämlich so, dass die Verjährungszeit 3 Jahre ab dem Jahr des bekanntwerden des Kunstfehlers ( z.B. duch ein Gutachten oder duch Feststellung eines anderes Arztes ) beginnt zu laufen.
      Wann wurde festgestellt dass die Beschneidung fehlerhaft durchgeführt wurde?
    • Mit meinem Genital war alles in Ordnung, die Vorhaut war einfach nur alterstypisch noch mit der Eichel verklebt, sodass sie nicht zurückgezogen werden konnte. Ich hatte auch nie Beschwerden aufgrund dieser Tatsache, der Urologe meinte aber, bis zur Einschulung müsste das spätestens "behoben" sein. Also hat er meine Eltern zu ner radikalen Beschneidung gedrängt, die dann irgendwann nachgegeben haben.

      Die Erkenntnis, dass der Eingriff nie medizinisch Indiziert war, habe ich aber erst 2014 (durch Recherche) erlangt. Meine Eltern würden ohne meine Erkenntnis bis heute davon ausgehen, dass es medizinisch Notwendig war.


      Bezüglich des Mahnbescheides:


      • Die Forderung sollte durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke beweisbar quantifiziert sein. (Bedingung erfülle ich)
      • Der Aufenthaltsort des Schuldners sollte bekannt sein, sonst hat die Zustellung eines Mahnbescheides keinen Erfolg. (Bedingung erfülle ich)
      • Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein. (Bedingung erfülle ich nicht. Wir haben bisher nie einen festen Betrag gefordert und dementsprechend auch nie auf Zahlungsverzug hingewiesen)
      • In der letzten Mahnung vor der Erwirkung des gerichtlichen Mahnverfahrens sollten Sie mit der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen. (Bedingung erfülle ich)
    • Du kannst die Summe nur dann per Mahnbescheid geltend machen, wenn diese fällig ist. Bisher ist nicht einmal festgestellt ob deine Forderung überhaupt berechtigt ist. Sollte deine Klage Erfolg haben, legt die Summe das Gericht fest. Mit dem Urteil hast du dann einen Titel und brauchst den Mahnbescheid nicht. Der Mahnbescheid ist grundsätzlich nicht dafür geeignet ( und auch nicht vom Gesetzgeber vorgesehen ) irgendwelche Forderungen geltend zu machen, welche nicht festgestellt oder noch nicht fällig sind.

      Dein Schuldner ( Arzt, Krankenhaus bzw. deren Versicherung ) werden die per Mahnbescheid angemeldete Forderung bestreiten. Nur eine Anerkennung der Forderung durch deinen Schuldner würde die Verjährung unterbrechen. Insofern bringt der Mahnbescheid nichts, du musst den Klageweg gehen.

      Im Übrigen ist der Missbrauch eines Mahnbescheides eine strafbare Handlung ( BGH Urteil aus 2014 ), ferner wird bei Missbrauch des Mahnbescheides auch die Verjährung nicht gehemmt, wie der BGH 2015 entschieden hat.
    • Ich habe heute mit meiner Anwältin telefoniert, hier der Zeitplan:

      - 12.12: Anwältin ruft Versicherung an um im Vorraus nochmal mit denen persönlich über die "angeblich bereits eingetretene" Verjährung zu sprechen. Ich werde noch am selben Tag per Mail und telefonisch Unterrichtet.
      - 13.12: Schreiben an Versicherung rausschicken, argumentieren warum noch nicht Verjährt und nochmals Verjährungseinredeverzicht fordern. Frist bis zum 20.12 setzen.
      - 20.12 bis 28.12: Klage vorbereiten (Zunot arbeitet sie auch auf Weihnachten)
      - 28.12 oder 29.12: Klage dem Landgericht zufaxen

      Wenn ich das jetzt richtig verstanden verklagen wir das Krankenhaus selber da es der Arbeitgeber des Urologen war. Die Anschrift vom Urologen haben wir ehe nicht und der arbeitet auch schon nicht mehr dort da seit Mitte 2016 in Rente.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Yelock ()

    • Yelock schrieb:

      Ich habe heute mit meiner Anwältin telefoniert, hier der Zeitplan:

      - 12.12: Anwältin ruft Versicherung an um im Vorraus nochmal mit denen persönlich über die "angeblich bereits eingetretene" Verjährung zu sprechen. Ich werde noch am selben Tag per Mail und telefonisch Unterrichtet.
      - 13.12: Schreiben an Versicherung rausschicken, argumentieren warum noch nicht Verjährt und nochmals Verjährungseinredeverzicht fordern. Frist bis zum 20.12 setzen.
      - 20.12 bis 28.12: Klage vorbereiten (Zunot arbeitet sie auch auf Weihnachten)
      - 28.12 oder 29.12: Klage dem Landgericht zufaxen

      Wenn ich das jetzt richtig verstanden verklagen wir das Krankenhaus selber da es der Arbeitgeber des Urologen war. Die Anschrift vom Urologen haben wir ehe nicht und der arbeitet auch schon nicht mehr dort da seit Mitte 2016 in Rente.
      Wurde die Klage eingereicht?
    • Die Klageerwiderung ist eingetroffen. Ist eine schöne Bettlektüre wenn man sich Magenschmerzen zuziehen möchte. Auf das eigentliche Thema (ob der Eingriff überhaupt indiziert war) sind sie nur oberflächlich eingegangen - stattdessen vier Seiten wie toll die Durchführung des Eingriffes war. Wenn ich überhaupt nun Probleme hätte, dann deswegen, weil meine Eltern nach der OP irgendeinen Zwischenfall verpennt hätten. Also man merke sich, wenn Ärzte Eltern zur Beschneidung ihres Sohnes mit falschen Tatsachen drängen, dann tragen die Eltern die Schuld. Und das wichtigste: Wenn die Beschneidung einen Schaden darstellt, würde sie nicht in ganzen Kulturkreisen vollzogen werden. *Kotz*
    • Yelock schrieb:

      Die Klageerwiderung ist eingetroffen. Ist eine schöne Bettlektüre wenn man sich Magenschmerzen zuziehen möchte
      Wenn du von sowas Magenschmerzen bekommst...darfst du so was nicht machen. Die Gegenseite wird alles versuchen um DIR oder deinen Eltern die Schuld zu geben, um sich vor der Verantwortung zu drücken...wenn du da weitermachst, ich garantier dir das es noch dicker kommen wird.

      Yelock schrieb:

      stattdessen vier Seiten wie toll die Durchführung des Eingriffes war.
      Selbst wenn der Eingriff perfekt war...es ist eine Amputation, es wurde ein Körperteil ohne zwingende Indikation entfernt...und DU musst damit leben. Ich glaube die Durchführung des Eingriffes war auch nicht Gegenstand dessen, worüber du dich beklagst? Warum sind die dann so darauf eingegangen? Um davon abzulenken?:

      Yelock schrieb:

      (ob der Eingriff überhaupt indiziert war

      Yelock schrieb:

      Wenn die Beschneidung einen Schaden darstellt, würde sie nicht in ganzen Kulturkreisen vollzogen werden.
      Haben die schöne alte Bräuche als Argument für die Unschädlichkeit einer Beschneidung angeführt? Erwiesen ist, dass die Einführung der Beschneidung in den USA eindeutig ZUR Schädigung der Sexualität eingeführt wurde...

      Hast du geglaubt das die sofort einschwenken, sich entschuldigen und zahlen? ;) Die werden sich sträuben, beißen und kratzen...und zahlen erst, wenn sie dazu verknackt werden
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • seppel schrieb:

      Die Einrede der Verjährung wurde nicht geltend gemacht?
      Vielleicht heben sie sich das auch noch als Joker auf. Manche Anwälte fahren hier solche Taktiken.
      Ah sorry, ganz vergessen! Natürlich ist das alles nach Ansicht des Beklagten schon lange verjährt. Während der Arzt damals (und vermutlich auch noch heute) zu inkompetent war um eine physiologische von einer pathologischen Phimose zu unterscheiden, hätten meine Eltern als medizinische Laien bereits alle unsere Vorwürfe direkt nach der OP erkennen können.
    • Yelock, jetzt geht es offensichtlich zur Sache. Bitte komm gerne auf uns zurück, wenn es um solche Erläuterungen geht. Anwälte sind keine Kriminalkommissare, die einen Sachverhalt selbst ermitteln. Es ist deine Aufgabe als Mandant, Informationen beizusteuern.

      Laß deinen Anwalt lieber um Fristverlängerung bitten, solange es überhaupt noch möglich ist, sich zur Sache zu äußern.

      Du kannst uns gerne mit einbeziehen, wir helfen dir.
    • Ich weiß eure Hilfe sehr zu schätzen. ^^ Wenn ich das Gefühl habe, dass ihr mir helfen könnt, werde ich es hier kund tuen.

      Das Schreiben, in dem meine Beschwerden genauer konkretisiert wurden ist fristgerecht beim Gericht eingegangen. Die Gegenseite hat nochmal geschrieben... Beharrt weiterhin auf der Einrede der Verjährung (auch wenn das Gericht sich unterschwellig im Schreiben anders geäußert hat), der Eingriff war medizinisch indiziert (einzige Erklärung bisher von denen: Wenn verengt dann immer Abschneiden), bei "Routineeingriffen" reicht die Unterschrift eines Elternteils aus, etc.


      Bin mal gespannt wann nun der erste Gerichtstermin kommt, vorausgesetzt wenn es einen gibt...

      Lg