"Diese könnten sich vor ihren Familien auf das Gesetz berufen und eine rituelle Beschneidung ablehnen"

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    • "Diese könnten sich vor ihren Familien auf das Gesetz berufen und eine rituelle Beschneidung ablehnen"

      Seit 2013 ist der Paragraph 226a im Strafgesetzbuch verankert und das Strafmaß bei Genitalverstümmelung auf eine Gefängnisstrafe von einem bis 15 Jahren festgelegt worden. Die Rechtslage biete auch Schutz für junge Eltern, ergänzte Christoph Zerm. Diese könnten sich vor ihren Familien auf das Gesetz berufen und eine rituelle Beschneidung ablehnen.

      Genau deshalb ist der §1631d so verheerend: er fällt Eltern, die ihre Kinder eigentlich lieber ganz lassen möchten, ihnen Angst, Schmerzen und Verlust ersparen möchten in den Rücken und liefert sie dem Druck der Verwandtschaft/Community aus.

      giessener-anzeiger.de/lokales/…lt-an-frauen_18353099.htm
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.