"Geschlechtervielfaltsgesetz" - §1631e BGB

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    • "Geschlechtervielfaltsgesetz" - §1631e BGB

      Jetzt schägt's dreizehn:
      Zudem hat die Bundesregierung selbst Vorarbeiten veranlasst, die weit gediehen sind. Das Institut für Menschenrechte hat im Auftrag des Familienministeriums einen Vorschlag für ein Geschlechtervielfaltsgesetz unterbreitet, der das kritische Spannungsverhältnis von Geschlechtsvarianz zwischen Selbstbestimmung und Medikalisierung in den Blick nimmt. Dabei dienen das schon heute im Familienrecht geregelte Verbot einer Zustimmung der Sorgeberechtigten zur Sterilisation, die eingeschränkte Erlaubnis zur Beschneidung des nicht-einwilligungsfähigen männlichen Kindes sowie das strafbewehrte Verbot der Verstümmelung weiblicher Genitalien in Paragraph 226a des Strafgesetzbuchs als Anknüpfungspunkte für einen Paragraphen 1631e des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der medizinische Eingriffe an den Genitalien oder Keimdrüsen eines nicht-einwilligungsfähigen Kindes untersagen soll.
      Die Genitalien von Kindern werden geschützt, außer halt 50% der sensiblen Overfläche und das hochsensible Frenulum beim Jungen, bizarrer geht ja wohl nicht mehr.

      faz.net/aktuell/feuilleton/deb…krankheiten-15290710.html
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Doch werden ungewöhnliche Geschlechtsmerkmale weiter als Geburtsfehler behandelt.
      Nicht nur ungewöhnliche! Sogar völlig gewöhnliche Geschlechtsmerkmale werden weiterhin behandelt, als seien sie "Geburtsfehler".


      Der zu kleine Penis wurde als zu große Klitoris entfernt...
      Schlimm, einfach schlimm! Offenbar ist nicht immer klar, ob das "Ding" Penis oder Klitoris ist. Soll dann eine Entfernung der Vorhaut erlaubt oder verboten sein? Sollen Mädchen und irgendwie "intersexuell" erscheinende Kinder geschützt sein, und Jungen nicht? Oder komm doch, wie schon oft kolportiert die Freigabe der Klitorisvorhaut von Mädchen?


      In diesem Kampf wurde auch das Ziel formuliert, rechtlich als Mensch anerkannt zu werden, der weder Frau noch Mann ist.
      Ach, wenn doch auch endlich das Ziel formuliert würde rechtlich als Kind anerkannt zu werden, das ein ganz natürliches und vollständiges Geschlechtsorgan hat!


      Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Benachteiligung von Frauen (CEDAW) hat noch im März dieses Jahres in seinen Abschließenden Bemerkungen zum siebten und achten Staatenbericht die Bundesrepublik Deutschland wegen der Behandlung intersexueller Kinder gerügt...
      Wann kommt denn Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Benachteiligung von Männern? Das einzige Geschlecht, dass hinsichtlich GM benachteiligt wird ist das männliche!

      ...und den deutschen Gesetzgeber aufgefordert, Gesetze zu schaffen, die ausdrücklich medizinisch nicht erforderliche Operationen und andere medizinische Behandlungen verbieten, solange die Betroffenen nicht in der Lage sind, selbst auf Basis einer informierten Einwilligung darüber zu entscheiden.
      BUMM! Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! (Pino)
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"