Dann haben wir demnächst die rechtliche Dreifaltigkeit: Besonderer Schutz für die Personen, die da "weiblich" stehen haben, Einstufung als "normale" Körperverletzung für die anderen nicht-männlichen Kinder und für Jungs, na ihr wisst schon...
spiegel.de/panorama/justiz/ver…enregister-a-1176974.html
spiegel.de/panorama/justiz/ver…enregister-a-1176974.html