BVerfG fordert 3. Geschlecht im Geburtenregister

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    • Im Ausgangsfall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderung seines Geschlechts auf "inter" oder "divers" im Geburtenregister gestellt. Er war als Mädchen eingetragen worden.
      Immerhin, so etwas kann man hinterher noch ändern. Wäre nett, wenn sich das Bundesverfassungsgericht mal um Grundrechtsverletzungen kümmern könnte die man hinterher nicht mehr ändern kann.

      Jetzt muss natürlich noch geklärt werden, ob das dritte Geschlecht durch §226a StGB geschützt wird, oder nach §1631s verstümmelt werden darf. Es wird immer bizarrer, wenn man erst mal vom Pfad der Tugend "keine medizinisch nicht notwendigen Operationen an Kindern" abgewichen ist.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.