Wahnsinn, und das in der ZEIT!Religiöse Gebote können es ebenso wenig rechtfertigen, Kinder, die noch nicht religionsmündig sind, körperlich zu verletzen. Deswegen bleibt das "Beschneidungsgesetz", das der Bundestag 2012 verabschiedete, ein Unding. Der richtige Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit wäre es, eine Beschneidung erst ab der Volljährigkeit des Betroffenen zuzulassen, egal ob es sich um Muslime oder Juden handelt.
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Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"