Danke, Jochen Bittner! "Deswegen bleibt das "Beschneidungsgesetz"...ein Unding"

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    • Danke, Jochen Bittner! "Deswegen bleibt das "Beschneidungsgesetz"...ein Unding"

      Religiöse Gebote können es ebenso wenig rechtfertigen, Kinder, die noch nicht religionsmündig sind, körperlich zu verletzen. Deswegen bleibt das "Beschneidungsgesetz", das der Bundestag 2012 verabschiedete, ein Unding. Der richtige Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit wäre es, eine Beschneidung erst ab der Volljährigkeit des Betroffenen zuzulassen, egal ob es sich um Muslime oder Juden handelt.
      Wahnsinn, und das in der ZEIT! :thumbup: :thumbup: :thumbup:

      zeit.de/politik/deutschland/20…t-islam-grundgesetz-5vor8
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Stein des Anstosses der Beitrag von Jochen Bittner in der Zeit...

      Beschneidung hat jedoch diverse Auswirkungen für die Betroffenen. Zum einen hat der Gesetzgeber eindeutig festgestellt das die Beschneidung nach den neusten medizinischen Methoden zu erfolgen hat, womit natürlich strenggenommen die Beschneidung schon mal verboten wäre, denn unnötige Amputationen entsprechen eben nicht den neusten Mitteln der Forschung.
      fischundfleisch.com/klausbaerb…ng-und-journalismus-40512
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Hier sieht man, dass es unter Juristen doch deutliche Qualitätsunterschiede gibt. Herr Jochen Bittner ist promovierter Jurist. Im Gegensatz dazu ist Frau Leutheusser-Schnarrenberger, die für den unsäglich § 1631d BGB hauptverantwortlich ist, lediglich mal beim Deutschen Patentamt in München als Juristin beschäftigt gewesen.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Der einschlägig bekannte Malte Lehming hat Bittners Artikel offenbar nur oberflächlich gelesen, ja er verlinkt sogar löblicherweise auf denselben: :D

      Malte Lehming schrieb:

      Auf den entscheidenden Schwachpunkt in Glasers Argumentation hat Jochen Bittner von der „Zeit“ hingewiesen. „Die Geltung eines Grundrechts hängt nicht davon ab, wie sein Träger mit diesem Grundrecht umgeht“, schreibt er.

      Danke schön Herr Lehming, die, die auf den Link klicken werden den Artikel hoffentlich komplett lesen! :D
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.