Recht auf körperliche Unversehrtheit - nur für Mädchen?

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    • Recht auf körperliche Unversehrtheit - nur für Mädchen?

      Auch das Maintaler Frauenbüro und -beirat beteiligen sich am heutigen Welt-Mädchentag der Vereinten Nationen. Er findet schon zum 6. Mal statt und soll darauf aufmerksam machen, dass vielen Mädchen auf der Welt Grundrechte vorenthalten werden. Dazu gehört das Recht auf Sicherheit, körperliche Unversehrtheit, Wohnung, Essen und Bildung.
      Hey, wären das nicht auch alles prima Rechte für Jungen? Denen wird sogar bei uns, hier mitten in Europa das Recht auf körperliche Unversehrtheit vorenthalten!

      Aber auch bei uns ist noch Handlungsbedarf
      Wieso "aber"? Ganz bestimmt!

      primavera24.de/weltmaedchentag-auch-in-maintal/
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Jungen stehen offenbar noch unter den Tieren:

      „Tiere besitzen, ebenfalls wie Menschen unveräußerliche Grundrechte, wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die nur in Fällen konkreter Notwehr angetastet werden dürfen
      Tierschutzpolizei? Wie wäre es mit einer Jungenschutzpolizei?

      hamburger-wochenblatt.de/rahls…schutzpolizei-d43616.html
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Aber auch bei uns ist noch Handlungsbedarf: In Deutschland verdienen Frauen durchschnittlich ein Viertel weniger als Männer.

      Frauen verdienen also in Deutschland zwar weniger als Männer, aber es wird ihnen wenigstens Kraft Gesetz das Recht auf körperliche Unversehrtheit zugestanden.

      Und im Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes wird dann was von Gleichberechtigung geschwafelt bzw. dass der Staat die Durchsetzung der Gleichberechtigung fördern würde. Ist das Grundgesetz blanker Hohn oder eine bitterböse Satire?
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Menschenrechte gelten selbstverständlich nicht nur für Mädchen. Sie gelten auch für intergeschlechtliche Kinder. Nur Jungen sind inzwischen das dritte Geschlecht mit minderen Rechten.


      institut-fuer-menschenrechte.d…geschlechtliche-menschen/


      "Das Recht auf Anerkennung der eigenen Geschlechtlichkeit ist ein Menschenrecht. Seine Verwirklichung ist jedoch für intergeschlechtliche Menschen in Deutschland noch keine Selbstverständlichkeit."

      "Medizinisch nicht notwendige Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern ohne deren ausdrückliche und informierte Einwilligung sind menschenrechtlich nicht zu vertreten"
    • Du meinst das Deutsches Institut für Menschenrechte ?

      Das sind sicher nicht dieselben, denn das grenzte dann ja schon an Heuchelei. Und das wiederum könnte ich mir ja üüüüberhaupt nicht vorstellen. *Brech*
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Aber auch bei uns ist noch Handlungsbedarf: In Deutschland verdienen Frauen durchschnittlich ein Viertel weniger als Männer.
      Das "altbewährte" und längst widerlegte Ammenmärchen von der diskriminierenden Gehaltslücke von 25%

      §6132 BGB:
      Die Arbeitgebersorge umfasst auch das Recht, in eine leistungsmäßig nicht erforderliche Beschneidung des Gehaltes einer weiblichen Arbeitskraft einzuwilligen, wenn diese 25% nicht übersteigt.

      Wäre so ein diskriminierendes Gesetz vorstellbar? (Mann könnte natürlich auch noch eine "im Einzelfall angemessene Betäubung" vor der Gehaltsbeschneidung fordern)

      Aber (off topic)

      PS: Eine eklatante Gehaltslücke von 100% besteht allerdings bei katholischen Pastorinnen.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Selbstbestimmung schrieb:

      PS: Eine eklatante Gehaltslücke von 100% besteht allerdings bei katholischen Pastorinnen.

      Eigentlich ist das ganze ja gar nicht so OT. Es ist noch nicht lange her, da wurde einem "Männerverein" die Anerkennung als gemeinnütziger Verein abgelehnt und entsprechend Körperschaftsteuer kassiert. Im entsprechenden Urteil wurde auch gegenüber "religiösen" Gemeinschaften eine Abgrenzung aufgezeigt.

      Der Tenor des Gerichts war, dass nur der Verein gemeinnützig ist, der allen offen steht. Ausnahme wäre dagegen nur ein geschlechtlich getrennter Verein, der unmittelbar und ausschließlich mildtätige Zwecke ausübt. Anders ausgedrückt können "religiöse" Vereine, die sich nicht ausschließlich um Kranke oder andere hilfebedürftige Menschen kümmern zwar dennoch steuerlich begünstigt werden, aber sie dürfen dann dem jeweils anderen Geschlecht nicht die Nase vor der Tür zuschlagen.

      Vielleicht wäre es hier in Deutschland mal an der Zeit, dass man einer christlichen Glaubensgemeinschaft mit einer zwei Jahrtausenden alten Tradition einen Körperschaftsteuerbescheid zustellt ;)

      Im nächsten Schritt könnte man dann prüfen, wie es mit den beiden anderen Weltreligionen in Bezug auf Gleichstellung aussieht. Und siehe da, beide verstümmeln nur das männliche Geschlecht. Wenn die positive Bevorzugung eines Geschlechts aber steuerliche Nachteile begründen kann, warum soll dann die negative Bevorzugung (=Zwangsbeschneidung) nicht auch ein Grund sein, um hier eine Anerkennung als gemeinnütziger Verein abzuerkennen.

      Mir ist aber bewusst, dass dies alles meinerseits nur Hirngespinste sind. Wir leben in einem "Gottesstaat" bzw. existiert bei uns keine Trennung zwischen Staat und Kirche. Und deshalb genießen auch barbarische Traditionen aus Zeiten vor der Entstehung des Judentums durch den § 1631d BGB staatlichen Schutz.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)