Prozess um 78-Jährigen Verstümmler in Berlin

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    • Prozess um 78-Jährigen Verstümmler in Berlin

      Der Vater eines siebenjährigen Jungen steht vor dem Amtsgericht Tiergarten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 46-Jährigen gefährliche Körperverletzung vor. Er soll im Januar 2013 einen rituellen Beschneider engagiert haben, um seinen Sohn beschneiden zu lassen.
      Die Beschneidung soll in der Wohnung des Angeklagten in Friedrichshain erfolgt sein. Dem Mann sei dabei bewusst gewesen, dass es für den Eingriff keine medizinische Notwendigkeit gegeben und dass der Beschneider über keine ärztliche Zulassung verfügt habe. Das Kind soll durch den Eingriff ein halbes Jahr an Schmerzen gelitten haben.
      Das Verfahren gegen den ebenfalls angeklagten 78-jährigen mutmaßlichen
      Beschneider musste abgetrennt werden. Der Mann soll derzeit
      verhandlungsunfähig sein.
      Der öffentliche Prozess beginnt um 9 Uhr im Saal B 229 des Kriminalgerichts Moabit in der Turmstraße 91.
      Berliner, hingehen!


      berliner-zeitung.de/berlin/pol…u-koennen-28547756-seite2
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • ...dass der Beschneider über keine ärztliche Zulassung verfügt habe.
      Der hat halt den Fehler gemacht, dass er sich nicht ein jüngeres Opfer gesucht hat - seit 2012 ist doch bis sechs Monate legal!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Stimmt, Selbstbestimmung. Das muss man sich mal geben:

      Er soll im Januar 2013 einen rituellen Beschneider engagiert haben, um seinen Sohn beschneiden zu lassen.
      Kein Problem

      für den Eingriff keine medizinische Notwendigkeit
      Passt

      der Beschneider über keine ärztliche Zulassung verfügt
      Geht auch klar

      Das Kind soll durch den Eingriff ein halbes Jahr an Schmerzen gelitten haben
      Grenzwertig. Ist nicht die Musterlösung, aber kommt immer wieder mal vor. In den meisten Fällen sind das halt Komplikationen, die auftauchen, behandelt und nie mehr wieder angesprochen werden. Ein bissi Schwund ist immer.


      siebenjährigen Jungen
      Tja, dumm gelaufen, hier hat der Vater einen Fehler gemacht. Wäre sein Sohn noch unter 6 Monaten gewesen, wäre ALLES andere folgenlos geblieben.
      Danke, Gesetzgeber!
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Das eine mal ist es "gefährliche Körperverletzung", das andere mal, meine Damen und Herren, schauen sie und staunen sie: *simsalabim!* ist es "elterliche Sorge". Toller Trick!

      Leutheusser-Schnarrenberger, die Scheisse-in-Bonbon-Verwandlerin.
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      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Hier wird ja auch noch mal ausdrücklich darauf hingewiesen, wie man es "richtig" macht:

      Eine Beschneidung nach § 1631d Absatz 2 BGB durch eine Person, die nicht Arzt ist, ist jedoch selbstverständlich auch im muslimischen Kontext möglich
      Juchhu, der Verstümmler ist da!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
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    • Die Begründung war, dass das im Staate Israel auch so sei.
      Wirklich, kein Scheiß.
      Ob das BVerfG das nachvollziehen könnte?
      Ich denke man wird alle Hebel in Bewegung setzen, dass das nicht vor das BVerfG kommt.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
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    • Es ging halt "nur" um einen Jungen. Bei einem Mädchen wäre es was anderes, das haben wir alles dem 1631d zu verdanken, der ja besagt, dass Genitalverstümmelung von Jungen prinzipiell OK ist.
      Und der Verstümmler ist also "verhandlungsunfähig". Das heißt ja nicht unbedingt dass er kein Messer mehr halten kann...
      Aha, die Mutter hat Anzeige erstattet. Da wüsste man auch gerne näheres. Hatten beide Sorgerecht, war das einverständlich? Wohl nicht, sonst hätte die Mutter sich ja selbst angezeigt.

      Verdammt billig dabei weggekommen, das "Wächteramt" des Staates ist ein schlechter Witz.
      Und jetzt soll der Vater dem siebenjährigen Sohn 1250 Euro bezahlen. und da kann er sich dann später ganz viel Gleitcreme und Manhoods von kaufen, oder wofür soll das sein?

      2500 Euro als "Strafe" für eine "gefährliche Körperverletzung" an einem Kind, inkl. ein halbes Jahr Schmerzen, wie tief kann der "Rechtsstaat" sinken?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Die Hälfte von der "Strafe" geht an den Jungen, bleibt so gesehen in der Familie, die andere an den Kinderschutzbund, weil der Kinder so toll vor derartigen Misshandlungen beschützt.

      "Außerdem stamme der angezeigte Vater aus einer Kultur, in der die Beschneidung von männlichen Kindern eine verbreitete Sitte sei." wird das Gericht bei der Jungen Freiheit zitiert:

      jungefreiheit.de/politik/deuts…rfahren-wird-eingestellt/

      "Im Islam sei die Beschneidung jedoch Pflicht. „Es muß jeder machen. Ich weiß nicht genau warum. Die Juden machen es auch“"

      Na mehr Begründung wäre doch völlig überflüssig, oder? Gottgegeben, aus die Maus.
    • Dabei wurde der 1631d 2012 doch als "Kinderschutzparagraph" verkauft, er sollte doch angeblich vor den gefährlichen "Hinterhofbeschneidungen" durch irgendwelche unqualifizierten Tattergreise schützen.
      Wenn es dann (in den meisten Fällen kommt das sicher nie vor Gericht) tatsächlich mal zur Anklage kommt und das Verfahren wird postwendend eingestellt weiß man, ja, was man von diesem Schutz zu halten hat.

      Riecht auch stark nach "Kulturrabatt" - "Der Ärmste kam ja aus dem Libanon, der konnte ja nicht ahnen, dass so etwas nicht mal im verstümmelungsfreundlichen Deutschland erlaubt ist""

      Wenn jedem Zuwanderer unmissverständlich klar gemacht würde, dass Kinderverstümmeln in Deutschland verboten ist und konsequent bestraft wird könnte Kindern viel Leid erspart werden.
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      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Eine Zuhörerin empörte sich später vor dem Gerichtssaal, dass die Anklagebehörde mit dieser Begründung auch wegen der Beschneidung eines Mädchens das Verfahren einstellen könnte, wenn deren Eltern aus einem afrikanischen Land mit einer Kultur stammten, wo Beschneidungen von Mädchen üblich seien.
      Und alles erst auf äußeren Druck. Ansonsten stellt sich Staatsanwaltschaft bei so etwas lieber weiter stumm, taub, blind und doof:


      Erst als die Ärztekammer sich einschaltete, wurde im Fall Bilal S. weiter ermittelt. Plötzlich sah die Moabiter Staatsanwaltschaft in der Beschneidung des siebenjährigen Ayman doch eine strafbare Tat:
    • Beschneidung ohne Betäubung
      Am 11. Januar 2013 hat Akif Ö., ein ritueller Beschneider, an der Tür der Friedrichshainer Wohnung geklingelt, wo der siebenjährige Ayman mit seinen beiden älteren Brüdern und einer Schwester lebt. Der angeklagte Vater Aymans öffnete dem Türken. Am Dienstag erklärte Bilal S. dazu, Ö. habe einen guten Ruf unter den Muslimen Berlins
      Aha, der verstümmelt also regelmäßig und ohne Betäubung, dank die schee, Kinderschutzparagraph 1631d!

      Richter: "Womit wurde die Beschneidung dann durchgeführt?"
      Bilal S.: "Es war so ein Gerät. Ich glaube, ein Laser."
      Richter: "Wie lange hat es gedauert?"
      Bilal S.: "So 20 bis 30 Minuten."
      Richter: "Hatten sie eine Einwilligungserklärung erteilt?"
      Bilal S.: "Nein, ich glaube nicht. 100 oder 200 Euro habe ich Akif danach in bar in die Hand gedrückt."
      Ohne Betäubung, und das Verfahren wird - eingestellt. Pfui Deibel, Berliner Justiz!

      Die Berliner Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass die Eltern als Sorgeberechtigte der Körperverletzung ihres Sohnes durch Beschneidung zugestimmt hätten. Außerdem stammte der angezeigte Vater Bilal aus einer Kultur, in der die Beschneidung von männlichen Kindern eine verbreitete Sitte sei.
      Eine Zuhörerin empörte sich später vor dem Gerichtssaal, dass die Anklagebehörde mit dieser Begründung auch wegen der Beschneidung eines Mädchens das Verfahren einstellen könnte, wenn deren Eltern aus einem afrikanischen Land mit einer Kultur stammten, wo Beschneidungen von Mädchen üblich seien.
      Zugestimmt spielt keine Rolle, wenn es um eine gefährlich Körperverletzung geht. Seit wann wirkt es strafmildernd, wenn der Täter seiner Tat zustimmt?

      Danke, "Zuhörerin!"

      Sage ich ja der "Kulturrabatt", den es lt. deutschem Juristentag ja gar nicht gibt.


      Ärztekammer protestierte
      Erst als die Ärztekammer sich einschaltete, wurde im Fall Bilal S. weiter ermittelt. Plötzlich sah die Moabiter Staatsanwaltschaft in der Beschneidung des siebenjährigen Ayman doch eine strafbare Tat: Der Vater habe gewusst, dass seinem Kind bei der Operation eine Wunde erleiden würde. Er habe die monatelang anhaltenden Schmerzen seines Sohnes zumindest billigend in Kauf genommen.

      Außerdem habe keine medizinische Notwendigkeit für die Beschneidung bestanden und Operateur Akif Ö. verfüge nicht über eine ärztliche Zulassung. Deshalb wurde Beschneider Ö. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung. Doch der 78-Jährige legte ein Attest vor, dass er krank sei.
      Also die Staatsanwaltschaft hat zunächst versucht, die Sache gleich abzubügeln: "Bloß keine neue "Beschneidungsdebatte"!" *Kotz*

      Wurde das Attest denn amtsärztlich überprüft? Gewisse KZ-Ärzte waren in den 60er Jahren auch "verhandlungsunfähig", haben aber derweil fleißig weiterpraktiziert...

      Das Berliner Urban-Krankenhaus erlaubte ihm 1983, einer achtstündigen Nebentätigkeit nachzugehen. Freimütig hatte Ö. angegeben, Beschneidungen an Jungen durchführen zu wollen.
      Geht's denn noch? :cursing:


      ...entschied schließlich der Richter im Sinne aller Verfahrensbeteiligten: "Alle sind mit im Boot. Damit ist maximaler Rechtsfrieden eingekehrt."
      So ein Schmarren!

      rbb24.de/panorama/beitrag/2017…-prozess-geldauflage.html
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
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    • Weguer schrieb:

      Wäre das nur in Köln passiert...
      Das ist die Berliner Luft, Luft, Luft...
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Die Berliner Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass die Eltern als Sorgeberechtigte der Körperverletzung ihres Sohnes durch Beschneidung zugestimmt hätten.
      Obendrein sei nicht klar, ob die Mutter, die sich als aufgeklärte Muslimin bezeichnet und Gegnerin der Beschneidungen ist, der des Sohnes zugestimmt habe.
      Was denn nun? Kann sich das "hohe Gericht" mal auf eine Version einigen?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Dieser Richterspruch wegen einer betäubungslosen Genitalverstümmelung ist ein Freibrief:

      "Schau, die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist minimal - wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn doch mal, dann drückst du halt eine klein Geldbuße ab, wo die Hälfte noch in der Familie bleibt, alles easy!"
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • rbb schrieb:

      ...wen die Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Genau daran aber mangelt es öfters.
      Und das ist offenbar allen bekannt, auch den Jugendämtern und dem Bundesgesundheitsministerium und alle drücken alle Augen und Hühneraugen zu. Staatliches Wächteramt? Drauf geschissen, Hauptsache, keine neue "Beschneidungsdiskussion!

      Wenigstens sieht man da mal Bilder von den furchtbaren Juristen. Bilder sagen mehr als 1000 Worte.

      rbb schrieb:

      "Bei Juden und Muslimen ist das gedeckt durch die Religionsfreiheit der Eltern"

      Glatte "Fake News", die können bei rbb nicht mal die paar dürren Zeilen des 1631d lesen, es ist leider für alle Eltern gedeckt "durch die elterliche Narrenfreiheit".
      Außerdem widerspricht eine irreversible, lebenslange religiöse Markierung der Religionsfreiheit des Kindes.

      Ach, der Vater hat die "damals schon getrennt lebende" Mutter gar nicht erst gefragt? Das scheint wohl die einzige Konstellation zu sein, wo es bei "schweren Körperverletzungen" ohne Betäubung überhaupt zu einer Klage kommen kann.

      "Hatte er keine Ahnung, dass..." Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - man kann doch wohl von einem Menschen, der hier lebt und arbeitet erwarten, dass er sich über die hiesigen Gesetze informiert?

      Es ist so, dass bei der Beschneidung der beiden anderen Söhne diese auch über Schmerzen geklagt haben...
      Das findet unser Gesetzgeber doch OK. Denn was "vermeidbare" oder "unvermeidbare" Schmerzen sind, entscheidet für ihn die jeweilige Tradition.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - man kann doch wohl von einem Menschen, der hier lebt und arbeitet erwarten, dass er sich über die hiesigen Gesetze informiert?
      Exakt. Deshalb halte ich die festgestellte verminderte Schwere der Schuld für skandalös.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
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      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Auslöser für das Verfahren war laut Gerichtssprecherin eine Strafanzeige der Mutter des Jungen.
      Über deren Kopf hinweg der Junge verstümmelt wurde. Und dies Anzeige wäre offenbar auch noch im Sande verlaufen, wenn sich nicht die Ärztekammer eingeschaltet hätte:


      Erst als die Ärztekammer sich einschaltete, wurde im Fall Bilal S. weiter ermittelt. Plötzlich sah die Moabiter Staatsanwaltschaft in der Beschneidung des siebenjährigen Ayman doch eine strafbare Tat.
      Tja, wenn ungeliebte Konkurrenz aufkommt, wenn €€€ durch die eigenen Lappen gehen, dann wird die Ärzteschaft schon mal aktiv! Ansonsten verstümmeln nicht wenige Ärzte gerne selbst.

      Aber was ist das für eine Staatsanwaltschaft, was für ein Berufsethos hat die? Als Unter-den-Teppich-Kehrer? Vom staatlichen Wächteramt über die Kinder schon mal was gehört?


      Das Gericht habe es deren Kindern ersparen wollen, vor Gericht als Zeugen in einem mutmaßlich komplexen Fall aussagen zu müssen.
      Haha, jetzt wird auf einmal das Kindeswohl wiederentdeckt, man kann auch sagen: das Gericht wollte lieber nichts über diesen "komplexen Fall" wissen.


      dass der ebenfalls angeklagte 78-jährige Beschneider aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig ist. Das Verfahren gegen ihn wurde abgetrennt. Auch als Zeuge ist er nicht vernehmungsfähig.
      Ja nee, ist klar - aber ein Messer wird er doch wohl noch halten können, oder?

      Entscheidend sei auch ein Geständnis des Angeklagten gewesen, sagte die Sprecherin. Der 46-Jährige sei vor Gericht "einsichtig gewesen".
      Der Mann ist dreifacher Wiederholungstäter!

      Es ist so, dass bei der Beschneidung der beiden anderen Söhne diese auch über Schmerzen geklagt haben...


      de.nachrichten.yahoo.com/proze…ingestellt-115227515.html
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    • Mal wieder auf dem berühmten Küchentisch:

      Auf einem Küchentisch einer Wohnung in Neukölln.
      Auf dem Küchentisch, ohne Betäubung, 78 jähriger "Beschneider", monatelange Schmerzen - lt. Politik gibt es das doch nur bei Mädchen in Afrika....


      Den Vorwurf, seine Frau habe von der Beschneidung des Jüngsten nichts gewusst, wies er zurück. Sie habe ausdrücklich ihr Einverständnis erklärt und war nur deswegen nicht dabei, weil sie gerade eine Haftstrafe verbüßte.
      Also was denn nun? Sie kommt in den Knast, und er läuft frei herum.... auf alle Fälle tun mir die Kinder leid.


      Ende 2012 wurde diese Sicht durch die Einführung des Paragrafen 1631d des Bürgerlichen Gesetzbuches relativiert.
      Relativiert??? Auf den Kopf gestellt!



      Konsequenz war eine salomonische Lösung
      Salomonische Lösung? Bei der "salomonischen Lösung" blieb das Kind ganz, und die Frau, die wollte dass das Kind ganz blieb bekam das Kind zugesprochen.

      live.morgenpost.de/article2121…hn-beschneiden-liess.html
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    • In Deutschland dürfen Beschneidungen nur von zugelassenen Ärzten durchgeführt werden
      Fake News ohne Ende...

      jungefreiheit.de/politik/deuts…rfahren-wird-eingestellt/
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
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    • Ich hatte die Nummer des Mannes von Freunden. Alle sagten: ‚Der macht das sehr gut‘.
      Der bricht also offenbar regelmäßig das Gesetz - das Jugendamt - macht nichts.
      Kindeswohl, blablabla.....

      Aber im Interesse der gemeinsamen Kinder und auch, um nicht noch mehr Öl ins Feuer der Rechtsstreitigkeiten zu gießen, ist eine Einstellung des Verfahrens vertretbar.
      Friede, Freude Eierkuchen...

      und dann als noch Geld an den Kinder"schutz"bund bzw. Jungenverräterbund, der Jungen ans Messer liefert, der sagt dass Eltern das entscheiden sollen ob ein Junge sein vollständiges Genital behalten darf, der die Frechheit hat zu zitieren eine Betäubung sei bei Säuglingen nicht notwendig.

      bz-berlin.de/tatort/menschen-v…rituellen-beschneider-aus
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
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    • Mich entsetzen hier vorallem drei Fakten ganz besonders.

      Der "Kinderverstümmler" ist verhandlungsunfähig und macht sich dennoch mit einem Laser an den Genitalien eines kleinen Jungen zu schaffen. Das ganze dauert dann rund eine halbe Stunde ohne Betäubung!!!. Der Junge ist bei dieser Folter (anders kann man das nicht mehr nennen) bestimmt nicht ruhig liegen geblieben, was auch die postraumatischen Schmerzen erklärt.

      Außerdem finde ich es interessant, dass auch die beiden Söhne nach der Beschneidung über Schmerzen geklagt hatten. Der § 1631d BGB erlaubt die Beschneidung nur, wenn dies zum Kindeswohl sei. Sobald aber während oder wie hier nach dem Eingriff vor Gericht verwertbar ausgesagt wird, dass die Kinder unter Schmerzen litten, können doch "religiöse Befindlichkeiten" der Eltern kein Grund sein, dass Kinder auf diese Weise malträtiert werden.

      Und das Dritte ist wie hier auch schon angemerkt, dass der Kinderschutzbund die Hälfte der Kohle einstecken soll. Wenn schon müsste das Geld an MOGiS oder eine andere Organistation gehen, die sich für Kinderrechte bzw. gegen Beschneidung einsetzen. Alles andere ist doch Hohn und Spott für einen Staat, der sich selbst als Rechtsstaat begreift.

      Über die lächerliche Höhe der Geldstrafe kann man streiten. Die größere Strafe dürfte aber sein, dass ein Gericht dem Jungen bestätigt hat, dass ihm sein Vater bewusst und zu Unrecht fürchterliche Schmerzen zufügen hat lassen. Was sind schon 2.500 EUR, wenn der Junge dafür irgendwann für seinen Vater nur noch Hass und Verachtung empfindet.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • NoCut schrieb:

      Der "Kinderverstümmler" ist verhandlungsunfähig und macht sich dennoch...
      Vorsicht, das wissen wir nicht, die Tat liegt ja schon vier Jahre zurück, die Unfähigkeit könnte durchaus später eingetreten sein, z.B. durch einen Schlaganfall, in dem Alter keine Seltenheit.

      Allerdings ist mehr als fragwürdig, ob selbst ein CHIRURG mit 78 noch operieren sollte, selbst wenn die OP indiziert ist. Ans Steuer einer Verkehrsmaschine wird in dem Alter in zivilisierten Ländern auch ein ausgebildeter Pilot nicht mehr gelassen.

      NoCut schrieb:

      Über die lächerliche Höhe der Geldstrafe kann man streiten
      Das war keine Strafe, das war eine Geldbuße. Es hat ja nicht einmal eine Verurteilung gegeben, sondern das Verfahren wurde eingestellt.
      Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: eine gefährliche Körperverletzung gegen ein Kind - mit monatelangen Folgeschmerzen - und das Verfahren wird eingestellt. Das ist der blanke Hohn.


      Die größere Strafe dürfte aber sein, dass ein Gericht dem Jungen bestätigt hat, dass ihm sein Vater bewusst und zu Unrecht fürchterliche Schmerzen zufügen hat lassen.
      Ach, hat es das? Fürchterliche Schmerzen und Schlimmeres können auch nach einer VA durch einen Arzt auftreten, hatten wir gerade erst, dann wird das Radio halt lauter gedreht... wird spannend was das Gericht in dem Fall befindet - falls man jemals noch etwas davon hört. Fürchterliche Schmerzen gehören für manche eben zum Ritual, das findet unser Gesetzgeber auch OK.
      Denn er macht nichts - außer unter den Teppich kehren..

      Denn - wie hieß das z.B. bei den Feuchtbiotop-Zerstörern?

      Partei der Feuchtbiotopzerstörer schrieb:

      Keine neue Beschneidungsdebatte für Juden und Muslime
      (Wieso eigentlich "für Juden und Muslime"? Betrifft der 1631d nicht alle Jungen/Männer?)


      Und wie hieß das bei der SPD? "Das Thema ist gegessen!"

      Basta! Schnauze halten, ggf. Radio lauter drehen....
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Nebenbei bemerkt, ich glaube nicht, dass hier der Kinderquäl-Greis mit einem Laser gearbeitet hat. Wäre auch viel zu teuer. Der Auftraggeber wusste es ja auch nicht genau. Üblich bei dieser Klientel ist ein Heißschneider, so eine Art Lötpistole. Da wird mit einem glühenden dicken Draht die Vorhaut durchgeschmort. Das erklärt auch mit die langanhaltenden Schmerzen. Also zu allem Überfluss noch eine Brandwunde an der sensibelsten Körperstelle. *Kotz*
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Denn - wie hieß das z.B. bei den Feuchtbiotop-Zerstörern?
      Da mußte selbst ich einmal schlucken, was da so als Begründung gegen diese Passage im Antrag steht:
      Keine neue Beschneidungsdebatte für Juden und Muslime
      Fünf Millionen Muslimen und 250000 Juden in der Republik implizit zu unterstellen, sie verhielten sich nicht gemäß dem Beschneidungsgesetz vom 12.12.2012, stellt eine völlig überzogene „Sonderbehandlung“ dar, die nur zu weiteren Verletzungen der Betroffenen führt.
      Eine Meldepflicht oder ein gebahntes Verfahren, das „evaluierbar“ soll heißen kontrollierbar ist, gibt es nicht. BMG und BMI wären tatsächlich überfordert, einen solchen Bericht zu erstellen. Der Bundesvorstand sollte darauf verzichten, absurde Forderungen aufzustellen, um Beschneidungsgegner in der Partei ruhigzustellen.
      Wer religiöses jüdisches Leben in Deutschland will, muß im Jahre 5777 jüdischer Zeitrechnung und 70 Jahre nach der Shoah den religiösen Jüdinnen und Juden das Recht auf die Brith Mila gemäß dem o.g. Gesetz zubilligen, ebenso wie den Muslimen.
      Sonderbehandlung? Das Gesetz ist so eine! :wacko:
      Weitere Verletzungen der Betroffenen? Verletzt sie einfach nicht, dann sind sie auch nicht betroffen! :( :-((
      Oder meint der Herr Peter Modechai Zamory die Eltern bzw. die jüdische Religion? :whistling: Die werden es überleben und nach 5777 Jahren darf mal was geändert werden und die jüdische Religion geht deswegen auch nicht unter.
      Wie war das mit Brit Shalom? :thumbsup:

      Ach ja: Wie könnte man den sonst die "Beschneidungsgegner ruhigstellen"? Zuckerwasser? :rolleyes:
      Ne mal ersthaft: Wie?
    • Jetzt hatte die Staatsanwaltschaft auf die von mir im Auftrag der Mutter erhobene Strafanzeige hin sachgerecht ermittelt und Anklage erhoben. In der Presse erhobene Vorwürfe, erst auf Druck der Ärztekammer seien die Ermittlungen weitergeführt worden, sind falsch.


      Die Erörterungen vor Gericht haben vielmehr deutlich gemacht, dass die Staatsanwaltschaft durchaus eine Ahndung der Straftat erreichen wollte.Eines will ich hierzu noch erwähnen: auch der Richter hat eine solche Position eines "Kulturbonus" nicht bezogen.


      hpd.de/artikel/gegen-den-besch…esondert-verhandelt-14880
    • Hört sich irgendwie an, als würde der Verteidiger des Vaters sprechen.

      Na, dann ist doch alles in bester rechtsstaatlicher Ordnung!

      Der Verstümmler ist jetzt der große Böse, und sein Auftraggeber und Finanzier ist nur ein kleiner Wicht?

      Von Bedeutung für die Einstellung des Verfahrens war u.a., dass der Vater nicht vorbestraft war...
      Und warum hatten die beiden zuvor verstümmelten Jungen Schmerzen?

      ...und den Tatvorwurf eingeräumt hat.
      Was sollte er denn auch sagen? Der Junge ist unter den Rasenmäher gerutscht, ein Messer ist vom Himmel gefallen?


      Die Überlegung, dem betroffenen Jungen und seinem auch minderjährigen Bruder eine Aussage vor Gericht, unter Umständen sogar in mehreren Instanzen, und die damit verbundenen Belastungen zu ersparen, spielte ebenfalls eine bedeutsame Rolle für die Verfahrenseinstellung.
      Die Überlegung "Prävention" bzw. "Abschreckung" und was für ein Signal von der Einstellung ausgeht spielte offenbar keine Rolle.


      Weiter wurde berücksichtigt, dass der Vater, der zunächst nur vage den Tatvorwurf eingeräumt hatte, in einer ergänzenden Aussage in der Gerichtsverhandlung eine Reihe von Angaben gemacht hat, die diesen – was den Tathergang angeht – schwer belasten und eine Verurteilung des Beschneiders besser ermöglichen.

      Für eine Verurteilung würde reichen, dass er kein Arzt ist, und der Junge nicht durch Abs. (2) für vogelfrei erklärt werden kann.

      Aber wer glaubt denn im Ernst, dass der noch vor Gericht gestellt wird? Erstmal jahrelang über die Verhandlungsfähigkeit streiten, und dann ist es verjährt, oder die "biologische Lösung".


      ...und zwar ohne Betäubung und außerhalb einer Klinik oder einer Arztpraxis.
      Und auch nicht in einer Synagoge oder im Wohnzimmer einer jüdischen Familie.


      Deshalb wurde diese Beschneidung als strafbare Körperverletzung, und zwar als gefährliche Körperverletzung gewertet, weil sie mittels eines gefährlichen Werkzeugs gemäß § 224 StGB durchgeführt wurde.
      Jede Genitalverstümmelung wird mit einem gefährlichen Werkzeug durchgeführt, mit bloßen Händen geht das schlecht. Auch in den Händen eines Arztes kann ein Messer ein gefährliches Werkzeug sein, auf alle Fälle dann, wenn er Kindern damit gesunde Körperteile abtrennt.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Hört sich irgendwie an, als würde der Verteidiger des Vaters sprechen.
      Das war auch exakt mein Gedanke.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Selbstbestimmung schrieb:

      NoCut schrieb:

      Der "Kinderverstümmler" ist verhandlungsunfähig und macht sich dennoch...
      Vorsicht, das wissen wir nicht, die Tat liegt ja schon vier Jahre zurück, die Unfähigkeit könnte durchaus später eingetreten sein, z.B. durch einen Schlaganfall, in dem Alter keine Seltenheit.

      Ja, wir wissen, nicht, in welchem Gesundheitszustand sich der ältere Herr befunden hat, als er den Jungen eine halbe Stunde lang brutal folterte. Wenn dieser Bastard ältere Herr nun aber zwischenzeitlich gesundheitlich noch nicht mal mehr seiner eigenen Gerichtsverhandlung beiwohnen kann, kann der Junge ja fast noch froh sein, dass dieser Typ nicht während der Beschneidung mit diesem "Folterinstrument" zusammengeklappt ist. Sonst wäre vielleicht sogar noch mehr als nur die Vorhaut weg gewesen.



      Selbstbestimmung schrieb:



      Von Bedeutung für die Einstellung des Verfahrens war u.a., dass der Vater nicht vorbestraft war...
      Und warum hatten die beiden zuvor verstümmelten Jungen Schmerzen?

      Nicht vorbestraft bedeutet ja nicht, dass der Vater sich bisher nichts zu Schulden kommen ließ, sondern dass er zu ersten Mal wegen "Beauftragung einer schweren Körperverletzung" mit einer Bagatellstrafe belegt wurde.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/