Prof. Dr. jur. Bernd-Rüdiger Kern - Gesprächskreis Ethik in der Medizin: Beschneidung in Deutschland Religionsfreiheit oder Körperverletzung?

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    • Prof. Dr. jur. Bernd-Rüdiger Kern - Gesprächskreis Ethik in der Medizin: Beschneidung in Deutschland Religionsfreiheit oder Körperverletzung?

      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)

    • Prof. Kern schrieb:

      Bei konsequenter Anwendung dieser Rechtsprechung, müsste auch die religiöse Beschneidung von Jungen in Deutschland strafbar sein. Ärzte würden somit bei der Beschneidung eines minderjährigen Jungen eine Körperverletzung und die Eltern des Jungen würden sich der Verletzung ihrer Fürsorgepflicht strafbar machen.

      Deutschland im Jahre 2006.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Dabei wurde doch 2012 gebetsmühlenartig behauptet, vor Köln wäre BGM nie in Frage gestellt worden!



      Bei einer Abwägung der widerstreitenden
      Grundrechtspositionen muss die Religi-
      onsfreiheit der Eltern hinter das Grund-
      recht auf körperliche Unversehrtheit des
      Kindes zurücktreten. Es kann letztlich
      nicht darauf ankommen, ob die Beschnei-
      dung in der jeweiligen Religion verankert
      ist oder wie gravierend die Folgen des
      Eingriffs sind. Das Recht des Kindes auf
      körperliche Unversehrtheit stellt gleich-
      wohl das höhere Rechtsgut dar. Zudem
      greift die Fürsorgepflicht der Eltern.

      Bei konsequenter Anwendung dieser
      Rechtsprechung, müsste auch die religi-
      öse Beschneidung von Jungen in Deutsch-
      land strafbar sein. Ärzte würden somit bei
      der Beschneidung eines minderjährigen
      Jungen eine Körperverletzung und die
      Eltern des Jungen würden sich der Ver­
      letzung ihrer Fürsorgepflicht strafbar
      machen.
      Ja, wenn die Politik konsequent, fair und geschlechter- und kindgerecht wäre.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"