Ifw Institut für Weltanschauungsrecht

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    • Schmidt-Salomon ist sicherlich Wasser auf die Mühlen derer, die sagen die BGM.-Gegner sind doch alles Religionshasser und wollen am Ende allen die Religion verbieten.

      Ich bin mal gespannt auf den Abschnitt über "Beschneidung" (nach meiner Auffassung eine verharmlosende Wortwahl) der offenbar noch in der Mache ist:

      Ein Kindesgrundrecht ist in Art. 6 II GG nicht mitenthalten. Kinder haben aber eigene Grundrechte, die von den Erziehungsberechtigten treuhänderisch zu beachten sind. Das ist in der Frage der Beschneidung (s. dort) von Bedeutung.

      Die Frage der Beschneidung wird in einem eigenen Artikel behandelt.
      Gesellschaftlich und juristisch sowie medizinisch heftig umkämpft ist seit einem Urteil des Landgerichts Köln von 2012 die Frage der Zulässigkeit der Beschneidung von Jungen im Säuglings- und Kindesalter, die auch nach Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes durch den Bundestag Ende 2012 nicht verstummt ist. Auf den gesonderten Artikel hierzu wird verwiesen.
      Viel diskutiert wurde es bezüglich der männlichen Beschneidung (s. dort).
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"