Alternative Behandlung statt kortisonhaltige Salbe -> Weihrauchsalbe eventuell ergänzt mit Schwarzkümmelsalbe -> Erfahrungen?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Alternative Behandlung statt kortisonhaltige Salbe -> Weihrauchsalbe eventuell ergänzt mit Schwarzkümmelsalbe -> Erfahrungen?

      Hallo,

      mein 10 jähriger Sohn hat vom Hausarzt und einem Kinderchirurgen die Diagnose einer hochgradigen Phimose bekommen, so dass eine Operation medizinisch indiziert wäre.

      Da Kortison nicht gerade nebenwirkungsfrei ist, ist mein Ansatz mit dem natürlichen biologischen Pedant d.h. Weihrauch es zu versuchen ähnlich gute Ergebnisse zu erzielen. Mit Schwarzkümmel in Kombination soll Weihrauch noch besser wirken. "Tipp: Kombinieren Sie Boswellia serrata mit Schwarzkümmelöl, um die besten Ergebnisse zu erzielen." Quelle: mit-phytaminen-heilen.com/heilpflanzen/boswellia.html


      phytodoc.de/naturheilkunde/wei…-das-pflanzliche-cortison
      weihrauch-experten.de/weihrauch-als-cortison-ersatz/#


      Hat jemand schon diesen Ansatz versucht? und Erfolge verzeichnet?
      amazon.de/Weihrauch-Creme-extr…1&keywords=weihrauchsalbe
      amazon.de/Das-Gute-aus-Inntal-…s=schwarzk%C3%BCmmelsalbe

      Ich werde versuchen, diesen Ansatz mit meinem Sohn in den nächsten Wochen und hoffentlich nicht Monaten zu verfolgen, um die Phimose auf alternative Weise zu überwinden. Über Tipps freue ich mich.


      Viele Grüße
    • Rolf schrieb:

      mein 10 jähriger Sohn hat vom Hausarzt und einem Kinderchirurgen die Diagnose einer hochgradigen Phimose bekommen, so dass eine Operation medizinisch indiziert wäre.

      Hallo Rolf,

      schön das Du uns an dem Problem teilhaben lässt und willkommen im Forum. Ich habe oben diesen Satz zitiert, da ich dort ein kleines deja-vu habe. Zuerst möchte ich erwähnen, dass eine hochgradige Phimose keinen medizinischen Eingriff indiziert. Es gibt zwei Arten von Phimosen: Die kindliche Phimose und die krankhafte (Narben-)Phimose. Erstere ist ein völlig normaler Zustand bei Kindern, der zweite könnte eine Beschneidung rechtfertigen. Der Begriff hochgradige Phimose differenziert leider nicht zwischen natürlich/angeboren und krankhaft/erworben.

      Das schlimme ist, viele (Fach-)Ärzte wissen nicht einmal das es dort einen Unterschied gibt. Darum auch nur hochgradige Phimose, ich habe von einem deja-vu gesprochen, vor 15 Jahren haben sie mich als Kind mit der selben fadenscheinigen Indikation verstümmelt und dabei hatte ich nachweislich eine kindliche, nicht behandlungsbedürftige Phimose (weshalb jetzt auch der Rechtsanwalt dort tätig ist). Die Kinderärzte schicken die Kinder reihenweise zu den Urologen, Kinderchirurgen, usw. Und wenn die Eltern dann fragen, ob es denn dort ein Problem gibt, braucht der Doc nur noch ja zu sagen und die Kasse klingelt. Das kommt auch heute noch VIEL zu häufig vor.

      Nach dem was du schilderst gehe ich davon aus, dass dein Sohn eine kindliche Phimose hat. Solange der jetzt Zustand deinen Sohn gegenwärtig keine Probleme oder Schmerzen bereitet, darf dieser Zustand sogar auch noch ein paar Jahre länger existieren.

      Hat dein Sohn denn über Probleme geklagt, oder gibt es nur einen Arzt der euch einreden will, das er Probleme bekommen könnte?Trifft letzteres zu, würde ich einen weiten Bogen um den Arzt machen.

      Ihr könnt versuchen mit einer Salben Therapie die Engstelle zu erweitern, alle "Manipulationen" sollten aber ausschließlich durch deinen Sohn durchgeführt werden. Ich muss gestehen, ich kannte bisher nur Cortison, vielleicht kennt sich hier im Forum noch jemand besser bei dem Thema Salbentherapie aus.

      Grüße Yelock

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Yelock ()

    • Hallo Yelock, Ja mein Sohn hat wohl eine kindliche Phimose, denn wir diskutieren dies Thema seit mindestestens 4 Jahren. Das Thema wäre gar nicht aufgekommen wäre er nicht zur U10 Untersuchung gegangen und vor 4 Jahren zur U6 Untersuchung. Mein Sohn hat keine Probleme, keine Schmerzen nichts. Wir waren auch bei einem zweiten Kinderchrirugen, der mit 5,0 Sternen bewertet ist. Er hat nur darauf gesehen und gleich den Bogen zur Operation gezückt, wobei er meinte erwürde nicht operieren, wenn die Eltern verschiedener Meinung sind. Ferner meinte der zweite Kinderchirurg er würde an der Operation höchstens 10€ verdienen und es nicht wegen des Geldes machen. Seit dieser Aussage ist der zweite Kinderchirurg auch bei mir nicht mehr glaubwürdig. Mag sein, dass er nur 10€ verdient, weil er mit den restlichen Einnahmen seine Praxis und Angestellten finanzieren muß.

      Ferner empfahlt er meiner (Ex)-Frau, da wir geschieden sind, wegen dem Thema nicht zum Familiengericht zu gehen. Nun ist sie doch gegangen. Zuerst hat Sie es mit einer einstweiligen Verfügung versuchen wollen. Das hat aber nicht funktioniert, weil keine Eilbedürftigkeit vorlag. Bin gespannt wie es weiter geht. Mein Sohn hat nun einen Verfahrensbeistand und gestern habe ich mit der zuständigen Frau vom Jugendamt gesprochen, die auch mit sprechen darf. Die zitierte eine Krankenschwester, dass eine (kindliche) Phimose sofort behandelt werden müßte, wenn diese medizinisch indidiziert sei.

      Die Kinderpsychologin, die mein Sohnen 2,5 Jahre betreut hat, rät seit 4 Jahren von einer Beschneidung aus wohl auch deinen oben besagten Gründen ab.

      Der Verfahrensbeistand will sich alle Personen anhören, er meinte notfalls wird ein Gutachten erstellt. Für alternative Behandlungsmethoden war er offen.

      Viele Grüße
    • Hallo Rolf,

      ich würde mir nicht so viel Sorgen wegen der Nebenwirkung des "Cortisons" machen.
      Natürlich, ich kann die Skepsis gegenüber Cortison schon verstehen, Menschen, die z.B. wegen einer chronischen Erkrankung Glucocorticoide "Cortison" in Tablettenform in hoher Dosierung über lange Zeit einnehmen müssen haben oft schwere Nebenwirkungen.

      Das ist aber auch eine ganz andere Anwendung!

      Bei der üblichen Phimosebehandlung kommt eine Creme mit nur 0,05 % Betamethason lokal auf der Haut zum Einsatz, und nur eine sehr begrenzte Zeit.
      Schwere oder dauerhafte Nebenwirkungen sind da nicht zu erwarten. Und die Erfolgsquote ist sehr hoch.

      Ich würde einen Arzt suchen der Erfahrung mit der konservativen Behandlung von Phimose hat. Der kann auch klären, ob überhaupt eine Behandlung notwendig ist. Das kann sich auch durch den in der Pubertät einsetzenden Hormonschub noch auswachsen.

      Die Wirkung der Betamethason-Salbe ist u.a. , dass sie die Haut dehnbarer macht. Eine Salbe, die allein entzündungshemmend wirkt kann das nicht.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Servus Rolf, auch von mir ein herzliches Willkommen,

      wie mir scheint, ist da nicht die Phimose das Problem, sondern mehr deine Ex, die Mutter deines Sohnes?

      Die will diesen Eingriff, und du nicht? Will sie dir eins auswischen, hat die einen kulturellen Hintergrund oder warum will sie euren Sohn unbedingt beschneiden lassen?

      Die ist echt schon vor Gericht, um diesen Eingriff auch ohne deine Zustimmung machen lassen zu können?

      Rolf schrieb:

      Mein Sohn hat nun einen Verfahrensbeistand und gestern habe ich mit der zuständigen Frau vom Jugendamt gesprochen, die auch mit sprechen darf
      Für diese beiden, druck denen den "Mann oh Mann" Flyer vom BVKJ aus:
      kinderaerzte-im-netz.de/fileadmin/pdf/bvkj/oh-mann.pdf

      Ärzte, an die ich mich an deiner Stelle direkt wenden würde (von denen ich mir sicher bin, dass sie da in deinem Sinne helfen können)

      Dr. Thomas Kreutzig-Langenfeld (den kannst du direkt auf onmeda im Forum Männergesundheit dazu befragen)
      Dr. Bühmann
      Prof. Maximilian Stehr
      Dr. Christoph Kupferschmid


      Rolf schrieb:

      Der Verfahrensbeistand will sich alle Personen anhören, er meinte notfalls wird ein Gutachten erstellt
      Hör mir mit Gutachten auf...und falls der Fall (wie bei mir) von einem Urologen begutachtet werden sollte, der auch Beschneidungen aus kultureller Indikation anbietet...dann bin ich mir sicher--->OP...und zwar radikal, dass einzige was sicher hilft...

      Und nun zum Kleineren Problem, die Phimose deines Sohnes: in vielen Fällen reicht schon eine Badewanne mit warmen Wasser, und da soll dein Sohn regelmäßig üben und dehnen, vor sonstigen Salben...

      Was das ganze mit deinem Sohn macht, ein Körperteil von ihm als Zankapfel, lauter Ärzte die an seinem intimsten rumfummeln, ein Verfahrensbeistand, Jugendamt...wegen so was banalem und normalen...ich kann mich da nicht reinfühlen, den bei ganz üblen Sachen, da kickt es mich raus...

      Vielleicht kann auch die Kinderpsychologin deines Sohnes da schauen, dass da schnell ein Deckel raufkommt, damit er schnell aus dem ganzen rauskommt?
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Liebe Forumsteilnehmer,

      danke für die Tipps! Den Flyer "oh mann" habe ich bereits am Mittwoch dem Verfahrensbeistand persönlich übergeben. Wirklich super der Flyer und gut das es so etwas gibt! Großes Lob an die Herausgeber dazu!

      Meine Prozessbevollmächtige RAin wollte den Flyer ins Verfahren noch nicht einbringen ebenso die 4 oder 5 Praxisberichtsbücher zu dem Thema, sondern erst in der mündlichen Verhandlung gegebenenfalls verteilen.

      Den Flyer habe ich natürlich auch meiner Ex Frau per email geschickt.

      Hier ist eher das "kulturelle" Problem, dass die Familie der Mutter meines Sohns, noch nicht den "kulturellen" Wandel der Ärzte mitvollzogen haben, d.h. "vom primären, langfristigen Wohl des Menschen hin zum primären Wohl des kapitalgesunden Ärztesystems und sekundärem Wohl des kurzfristig denkenden Menschen". Mit anderen Worten auch der Schwiegervater (mit ihm habe ich eine ca. 30 min. Diskussion dazu gehabt) und die Mutter sind beide überzeugt, man solle "blind" dem Fachmann, d.h. dem Kinderarzt und der Empfehlung des Kinderchirurgen glauben und folgen. Diese Ansicht vertritt ja auch die Vertreterin des Jugendamts und zunächst auch der Verfahrensbeistand meines Sohnes, sowie der Prozessbevollmächtigte RA meiner Ex-Frau. Meine Ex-Frau hat keinen religiösen Hintergrund um die angebliche Phimose chirurgisch behandeln zu müssen.

      Die Ärzte sind die Fachleute, und wir sind die "dummen", nicht-wissenden Laien und deshalb dürfen die Ärzte sich in Ihren "Geschäftsmodellen" austoben. Die Befürchtung und Wahrscheinlichkeit, dass ein Gutachten nicht Vorhaut-erhaltend ausfallen könnte ist natürlich sehr hoch, wenn es ein Kinderchirurg ausführt, denn er wird nicht das Geschäftsmodell seiner Kollegen beschneiden wollen.

      Wir werden sehen, wie der Fall weiter geht. Warme Badewanne und baden ist vielleicht ein guter Tipp. Wir bräuchten Vorhaut-Freundliche Kinderärzte und Kinderchrirurgen im Raum Süd-Osten Deutschlands, nicht Hessen, Rheinland-Pfalz oder Baden-Würthemberg sondern Bayern. Vielleicht läßt sich ja hier eine Liste dazu veröffentlichen.

      Viele Grüße
    • Prof Stehr ist in Nürnberg. Sehr zu empfehlen.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Warum hat den Sohn mit 10 Jahren nichts mitzureden?!
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy schrieb:

      Warum hat den Sohn mit 10 Jahren nichts mitzureden?!
      Das frag ich mich auch...was meint der zu der ganzen Sache? Möchte er, dass man ihm einen Teil seines Körpers entfernt, obwohl er absolut kein Problem damit hat, sondern nur die Erwachsenen, die meinen das müsse gemacht werden? (was ich mir vielleicht auch vorstellen kann...er sagt das man es machen soll, damit endlich wieder Ruhe ist...)


      Rolf schrieb:

      Der Verfahrensbeistand will sich alle Personen anhören
      Der soll sich zuerst mal deinen Sohn anhören...

      Rolf schrieb:

      Mit anderen Worten auch der Schwiegervater (mit ihm habe ich eine ca. 30 min. Diskussion dazu gehabt) und die Mutter sind beide überzeugt, man solle "blind" dem Fachmann, d.h. dem Kinderarzt und der Empfehlung des Kinderchirurgen glauben und folgen. Diese Ansicht vertritt ja auch die Vertreterin des Jugendamts und zunächst auch der Verfahrensbeistand meines Sohnes, sowie der Prozessbevollmächtigte RA meiner Ex-Frau.
      Boahh...da hast du ja ganz schön zu kämpfen...gegen einen Haufen Leute, die nicht auf ihre Gefühle hören und nicht eigenverantwortlich denken wollen, sondern die ganze Verantwortung an "Fachleute" abgeben und sie somit keine Schuld haben?

      Und diese "Fachleute"...die haben nie etwas über Aufbau, Funktion und Wichtigkeit der männlichen Vorhaut gelernt, sondern nur wie man sie entfernt, haben dies schon unzählige male gemacht, und sind somit gar nicht mehr fähig zu hinterfragen, andere Sichtweisen zuzulassen...


      Meine Meinung...was dein Sohn braucht, ist keine Behandlung der Phimose...sondern das er als Mensch ernst und wahrgenommen wird, seine Wünsche gehört werden, Anerkennung und Respekt...

      (warum dein Sohn schon längerem psychologische Hilfe braucht, weiß ich nicht, aber wenn ich die Denkweise deiner Schwiegerfamilie so höre...warum schreit eine so kleine Kinderseele schon nach Hilfe...)
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Lieber Guy, lieber Uro-Experte, lieber Forumsteilnehmer,

      dass Prof. Stehr in Nürnberg ist, habe ich gestern auch entdeckt ich hatte Ihn bislang in Hessen verortet. Bleibt zu hoffen, dass im Falle eines Gutachtens, was ich nicht hoffe, dass es soweit kommt, Herr Prof. Stehr gehört wird. Wer das Gutachten erstellt entscheidet scheinbar das FamGericht. Herr Prof. Stehr ist trotzdem noch ca. 200 km entfernt, wir suchen einen Facharzt-Experten im Süden von Bayern oder besser gar keinen und lösen die Phimose durch das Entwicklungswachstum von selbst, mit Baden und gegebenenfalls Cremen.

      Der 10-Jährige Sohn ist mit der Beschneidung einverstanden und wird von seinem 2 Jahre älteren Bruder sogar darin bestärkt. Der ältere Bruder leidet unter keinen Phimose, das wollte sofort auch der Verfahrensbeistand wissen. Der 2 Jahre ältere Bruder will auch, dass und freut sich, wenn das FamGericht dem Antrag der Ärzte und der Mutter stattgibt. Tatsächlich wissen beide Söhne nicht welche Folgen das haben wird, weil sie ja beide die Situation noch nicht überblicken können und die langfristigen Folgen noch gar nicht abschätzen können.

      Ich wußte auch nicht als ich mit 10 Jahren und meine entscheidungsbereite Mutter nicht mit einer Phimose bei mir, sondern mit einem anderen, damals üblichen Ärzte-Geschäftsmodell konfrontiert wurden und wir damals "der Beschneidung" von anderen Körperteilen dem Facharzt zugestimmt haben. Heute jedenfalls leide ich am Verlust dieser Körperteile seit Jahrzehnten meiner Ansicht mehr oder weniger, von Zeit zu Zeit, was die restlichen Körperteile auch negativ beeinflusst. Damals wurde auch argumentiert im Alter von 10 Jahren, es wäre kein Platz da, deshalb müßten die weg, obwohl die körperliche Entwicklung im Alter zwischen 10 und 16 oder 18 Jahren immens ist.

      Natürlich schreit die kleine Kinderseele nach Hilfe, doch wer hört Sie? Die Mutter jedenfalls nicht, die meint sie macht oder versucht alles richtig zu machen und den Expertenrat zu folgen und dem Vater möglichst nichts zu geben. Das Jugendamt haut zusammen mit dem FamGericht seit Jahren auf die Kinder ein, entscheidet nach Willkür, erwartet, dass Widersprüche nach der Rechtebeschneidung des Vaters eingereicht werden, behandelt die Widersprüche nach 4 oder mehr Monaten oder Jahren erst, so dass die Rechtebeschneidungen auf die Kinder sich vollständig ausgewirkt haben. Die kinderpsychologische Hilfe ist eingestellt bzw. abgebrochen worden, nachdem die Folgen des FamGerichts dem FamGericht und vor allem dem Verfahrensbevollmächtigten RA der Mutter bekannt wurden. Auch hat die Kinderpsychologin das harte "MachtSpiel" der Mutter erkannt und somit einen Stimmungswandel eingeleitet. Ich weiß auch nicht wie man das Schreien der kleine Kinderseele zu Rechten verhelfen könnte. Die Angst der kleinen Kinderseele sich gegen die Mutter aufzulehen ist zu groß (noch)!

      Jedenfalls zeigt mein Sohn indirekt durch Äußerungen, dass die Haltung des Vaters ihn in den letzten Monaten gestärkt hat, was mir auch seine Klassenlehrerin bestätigen konnte.

      Bleibt zu hoffen, dass die Experten einsichtig werden, Kindern eine Entwicklung zuzugestehen und ihre monetären, berufsmäßigen Interessen zurückstecken.

      Vielen Dank für die Anteilnahme und die guten Tipps.
      Viele Grüße
    • Ergänzen wollte, ich der Schwiegervater geht irrigerweise von einer Teilbeschneidung aus. Der 5-Sterne Kinderchirurg meinte eine Teilbeschneidung ist heute nicht mehr üblich, es wird eine vollständige, saubere Beschneidung durchgeführt. Ich konnte die Beschneidung um 6 Monate herausschieben, da er sonst eine Woche in der Schule gefehlt hätte und der Übertritt in die weiterführenden Schulen anstand, was die Mutter auch eingesehen hat. Nun ist das vorüber und jetzt will die Mutter die Phimose durch Beschneidung mit der Argumentation der Ärzte lösen.

      Die Argumentation des Kinderarztes lautet: die Op ist dringlich, weil die Verengung keine schmerzlose Erektion zulässt und so die psychosexuelle Entwicklung entscheidend stört. Eine konservative medikamentöse Therapie ist der echten Vorhautverengung mit engem Schnürring nicht zugänglich. Vielleicht kennt Ihr euch aus, was dem entgegenzusetzten wäre, bzw. wie die alternative Behandlung dazu aussehen könnte.

      Meiner Ansicht nach ist es völlig natürlich, dass bei einer Errektion bis zur Dehnung der Vorhaut immer wieder Schmerzen auftreten können. Auch die Frauen haben bei Geburt zumindest ihrer (ersten) Kinder auch Schmerzen, so dass der Vaginalkanal gedehnt wird. Hier wird durch massive, kostenintensive, steigene Anzahl von Operationen auch wohl nachgeholfen, dass diese Schmerzen bei den Frauen nicht mehr auftreten.

      Die Argumentation der psychosexuellen Entwicklung kann in beide Richtungen geht, wenn man sich dies Forum und auch die 4 oder 5 Bücher mit Praxisberichten ansieht und der Kinderpsychologin folgt.

      Vielleicht wäre es gut, wenn unser Ärztesystem nicht für OPs bezahlt wird, sondern für die möglichst natürliche, konservative Erhaltung der Gesundheit!

      Viele Grüße
    • Da tun sich ja Abgründe auf...

      Also, Schmerzen sollten natürlich nicht sein, in so einem Fall ist die Behandlung mit Hydrokortisonsalbe und Dehnübungen sicher angezeigt. Nebenwirkungen sind da nicht zu befürchten, schließlich gibt es niedrig dosierte / weniger potente Hydrokortisonsalbe seit Jahren auch rezeptfrei zu kaufen.

      Schenk' dem größeren Bruder doch einfach "Mein freches Pimmelbuch" von Mario Lichtenheld. Ist so ab 12 Jahren vorgesehen. Kann ich sehr empfehlen! Vermutlich geht ihm dann ein Licht auf, was er da von seinem Bruder verlangt.
      Das habe ich auch gerade einem fast 12-jährigen Scheidungskind, mit Einverständnis des Vaters, geschenkt. Einfach nur vorsorglich...
      Er fand das toll, so was hat keiner seiner Kameraden.
    • Hallo Rolf,
      Hilft Dir das weiter?
      Dr. Bürst, Deggendorf
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Du schreibst selbst, dass Dein Sohn keine Probleme hat.

      Also auch keine Salbe, gar nix!
      Er soll sich ganz normal entwickeln können, ohne dass sich die Erwachsenenwelt um ihn herum um seinen Penis dreht.

      Also setz Dich da durch!
      Du bist der Vater und hast alle Möglichkeiten, dass Dein Sohn hier nicht physisch und psychisch missbraucht wird.

      Das ist ja ein absoluter Wahnsinn.

      Viel Kraft!
    • Danke, doch Deggendorf, ist fast genauso weit, im Münchner Raum wäre eine passende Empfehlung gut.

      Empfohlen wurde mir vom Münchner Klinikum Dritter Orden der leitende Oberarzt: Dr. Hubert Greger. Hat jemand hierzu Erfahrungen gemacht?

      Meine Ex-Frau wollte nicht mehr auf meine Initiativempfehlung dorthin, nachdem wir beim 5 Sterne Kinderchirurgen bereits waren. Sie wollte lieber beim FamGericht die Rechte durch die beiden "Fach"ärzte gestützt durchsetzen.


      Schmerzen hat mein Sohn mit 10 Jahren ja nicht. Es könnte ja sein, dass Schmerzen aufkommen, deshalb ist eine prophylaktischBeschneidung von den "Fach"ärzten angesagt, ob es eintritt oder nicht weiß ja niemand.

      Vielen Dank
    • Es gibt keine medizinische Indikation "prophylaktische Beschneidung"!

      Bitte, das ist ganz wichtig zu verstehen.

      Statistisch viel wahrscheinlicher als dass er je Schmerzen wg. einer Vorhautenge bekommt, ist, dass diese sich von selbst löst.

      Bitte wende Dich an Dr. Kupferschmid in Ulm, auch telefonisch.

      Deinem Sohn prophylaktisch die Vorhaut zu entfernen wäre ohne jede medizinische Grundlage und fern jeder medizinischen Ethik.
    • Pizarro73 schrieb:



      Statistisch viel wahrscheinlicher als dass er je Schmerzen wg. einer Vorhautenge bekommt, ist, dass diese sich von selbst löst.
      Das sollten die Fachärzte doch wissen, stellen sich aber scheinbar wohl bewusst "dumm" oder stellen ein konträres ärztliches Attest dazu aus, (vermutlich zugunsten des eigenem Kapitalgesundheits-Wohls),

      Scheinbar auch der Verfahrensbeistand meines Sohnes weiß so etwas nicht. denn er teilte mir mit, dass er schon einmal einen ähnlichen Fall hatte, der Junge war vielleicht leicht älter, 12 oder 13 Jahre alt. Sie hätten 6 Wochen eine Salbe ausprobiert, es hatte sich nicht gebessert, der Junge wurde beschnitten, da der Verfahrensbeistand dem zugestimmt hatte. Somit war der Fall erledigt, alle inklusive des Verfahrensbeistands konnten Kasse machen.

      Im Übrgien stimme ich Deiner statistischen Meinung zu und sehe es genauso.

      Wie bringt man es aber der Mutter, dem Schwiegervater, dem Prozessbevollmächtigten der Mutter, dem Kinderarzt, der meinen Sohn ja weiterbehandeln soll, dem Verfahrensbeistand, evtl. dem Jugendamt und dem Richter so eine statistische Meinung bei?


      Ich habe schon entsprechende Studien an den Verfahrensbeistand geschickt von der Seite, die auch sehr gut ist:

      beschneidung-von-jungen.de/hom…%2Fp%3E%20%3Cp%20class%3D



      Pizarro73 schrieb:

      Es gibt keine medizinische Indikation "prophylaktische Beschneidung"!

      Rolf schrieb:


      die Op ist dringlich, weil die Verengung keine schmerzlose Erektion zulässt und so die psychosexuelle Entwicklung entscheidend stört.
      Scheinbar ist in der Medizin eine prophylaktische Beschneidung nicht im Wortlaut erlaubt, aber defacto ist es doch so, wenn ein Kinderarzt, das vorhin, oben zitierte Zitat im Namen des Jungen abgibt, der heute gar keine Schmerzen hat, auch wenn er immer wieder kleine Errektionen heute hat und in der Vergangenheit schon hatte. Hier legt der Kinderarzt meinem Sohn Schmerzen regelrecht in den Mund!
    • weil die Verengung keine schmerzlose Erektion zulässt
      Woher will der Arzt das eigentlich wissen? Hat dein Sohn ihm das gesagt? Dringend würde bedeuten, dein Sohn hat Schmerzen. Alles andere wäre doch Kaffeesatzleserei.
      Ein Zehnjähriger hat keinen vaginalen Sex und Masturbation (die in jedem Alter vorkommt und zur ganz normalen kindlichen Sexualität gehört) muss durch eine nicht retrahierbare Vorhaut nicht behindert sein.


      psychosexuelle Entwicklung entscheidend stört
      Wenn deinen Sohn später etwas stört wird er sich darüber und über Behandlungsmöglichkeiten selbst Gedanken machen können.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      psychosexuelle Entwicklung entscheidend stört
      Wenn deinen Sohn später etwas stört wird er sich darüber und über Behandlungsmöglichkeiten selbst Gedanken machen können.

      Genau! Was die psychosexuelle Entwicklung auch stören kann, vor allen irreversibel, ist ein medizinisch nicht notwendiger Eingriff im Intimbereich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Yelock ()

    • Liebe Selbstbestimmung, lieber Yelock, liebe Forumsteilnehmer,

      ich stimme ja Euch zu euren oberen Zitaten und Meinungen zu und sehe das genauso.


      Rolf schrieb:




      die Op ist dringlich, weil die Verengung keine schmerzlose Erektion zulässt und so die psychosexuelle Entwicklung entscheidend stört.
      Was haltet Ihr davon sich bei der Landesärztekammer wegen eines solchen Attestes ausgestellt vom Kinderarzt zu beschweren? Würde das den Fall in eine positive Richtung wenden, so dass ein Kinderarzt nicht mehr solche Kaffeesatzleserei berufsmäßig durchführt?

      -> Oder besser 8 Jahre warten und sehen, wie der Fall ausgeht und sich dann in 8 Jahren beschweren über "ungenügende", "irreführende" Atteste!


      Viele Grüße

    • Hallo Rolf,

      Zum medizinischen Teil:

      Dein Sohn hat offenkundig kein Problem mit seiner Vorhaut sondern mit nicht-informierten Ärzten.

      Dein Sohn hat eine physiologische Phimose - eine entwicklungsbedingt nicht-zurückziehbare Vorhaut Und das ist vollkommen normal. Da benötigt er auch keine Behandlung egal welcher Art.

      Diesen beiden Ärzten sollte man eigentlich die Lizenz entziehen. Diese beiden Mediziner sind, deinen Schilderungen zufolge, komplett inkompetent. Sie haben überhaupt keine Kenntnisse über die medizin-wissenschaftlich belegte natürliche Vorhautentwicklung - oder ignorieren diese Kenntnisse aus fadenscheinigen Motiven.


      Zum gerichtlichen Teil:


      Du sagtest, dass du dich in einem familienrechtlichen Rechtstreit mit deiner Frau befindest.

      Zunächst einmal möchte ich dir noch ein paar Artikel auf den Weg geben:

      1. Dieser hier ist ein weiterer Artikel über die Vorhautentwicklung: flexikon.doccheck.com/de/Entwi…&utm_campaign=DC%2BSearch

      Wichtig ist für dich vor allem:

      Es wurden zwischen 1968 und 2010 10 Studien aus allen Erdteilen veröffenticht, die alle unabhängig zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Entwicklung zur vollen Zurückziehbarkeit bis ins Pubertätsalter andauern kann. Und dass bis zum Alter von 10 Jahren nur die Hälfte der Jungen eine vollständig zurückziehbare Vorhaut hat.


      2. Das ist ein jüngerer, in deutscher Sprache veröffentlicher Fachjournalartikel vom Elisabeth-Krankenhaus Essen, speziell zum Thema falsch indizierter Beschneidung, der ebenfalls noch mal die Vorhautentwicklung klarstellt: link.springer.com/article/10.1007%2Fs00120-016-0232-0


      Studie schrieb:

      "Da die Vorhaut ein sensorisch empfindlicher Teil des männlichen Genitales ist, unterliegt auch die vollständige und irreversible Vorhautentfernung, einer klaren und medizinisch-orientierten Indikation. Aus medizinischer Sicht existiert kein nachvollziehbarer Grund, einem beschwerdefreien Jungen dessen asymptomatische Vorhaut zu entfernen."

      Vielleicht kann Dir jemand im Forum eine Vollversion dieses Artikels besorgen.


      Ganz konkret möchte familienrechtlichen Verfahren möchte ich dir drei Sachen raten.


      1. Du solltest Dir dabei unbedingt fachkundigen juristischen Beistand besorgen.

      – Das versteht sich eigentlich von selbst.


      2. Darüber hinaus solltest du dir noch medizinischen Rechtbeistand besorgen.
      – Du bist doch wohl auch berechtigt, in der Verhandlung "Experten-Zeugen" zu benennen? Du kannst dich dabei an die schon genannten Ärzte wenden. Dr. Thomas Kreutzig-Langenfeld, Dr. Bühmann, Prof. Maximilian Stehr, Dr. Christoph Kupferschmid.

      Zu den einzelnen Medizinern gibt es folgendes zu sagen:

      * Kreutzig-Langenfeld kenne ich nicht.

      * Ich weiß, dass Maximilan Stehr sich mit dem Themenkomplex bestens auskennt, er einiges zum Thema "Beschneidung" punliziert hat, und auch ganz speziell zu deiner Problematik - fehlerhaft indizierte Beschneidung wegen physiologischen Phimosen/Vorhautverenungen - Artikel publiziert hat. So etwa diesen Artikel hier, der perfekt zu deinem Problem passt: eu-focus.europeanurology.com/a…-4569(17)30157-8/fulltext Er hat meines Wissens auch auch schon Gerichtgutachten verfasst.

      * Dr. Christoph Kupferschmid kennt sich zum Thema fehlerhaft indizierte Beschneidungen und Vorhautentwicklung auch bestens aus. Er hat ein Buchartikel verfasst, das in dem "beschneidung-von-jungen.de" Artikel zitiert wurde. Kupferschmid C. Die Beschneidung von Knaben aus kinder- und jugendärztlicher Sicht. In: Franz M, editor. Die Beschneidung von Jungen Ein trauriges Vermächtnis. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2014; p.87. Ob er Erfahrungen mit Gerichtverfahren weiß ich allerdings nicht.


      3. Du kannst auch versuchen, dich an den Berufsverband der Kinder und Jugendärzte direkt wenden.

      bvkj.de/startseite/

      Die haben eine ziemlich aufgeklärte Position zum Thema. Vielleicht können Die den fraglichen Kinderarzt maßregeln oder dir auch ein Expertengutachten erstellen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Sokrates ()

    • Dazu möchte ich noch etwas anmerken:



      Rolf schrieb:

      Was haltet Ihr davon sich bei der Landesärztekammer wegen eines

      solchen Attestes ausgestellt vom Kinderarzt zu beschweren? Würde das den
      Fall in eine positive Richtung wenden, so dass ein Kinderarzt nicht
      mehr solche Kaffeesatzleserei berufsmäßig durchführt?


      -> Oder besser 8 Jahre warten und sehen, wie der Fall ausgeht und
      sich dann in 8 Jahren beschweren über "ungenügende", "irreführende"
      Atteste!

      Ich habe damit um ehrlich zu sein keinerlei Erfahrungen und weiß auch nicht, ob so eine Beschwerde auch nur geringstes bewirkt. Aber grundsätzlich befürworte ich das. Das Sprichwort lautet: Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass eine solche Beschwerde irgendwie nachteilig für dich sein könnte.

      Du kannst, wie ich dir in meinem letzten Beitrag geraten habe, auch versuchen, dich direkt beim Kinderärzteverband zu beschweren.

      Als ich anfänglich über deinen Fall las, Ich wäre sogar soweit gegangen, dir vorzuschlagen, diese beiden Ärzte zu verklagen! Aber das kannst Du natürlich nur machen, wenn Du die notwendige Zeit und Kraft dafür hast. Es ginge bei einer solchen Klage weniger um Dich und deinen Sohn als um den Schutz anderer Kinder. Das muss ich dir ehrlich sagen. Dann habe ich weiter gelesen und festgestellt, dass Du dich in einem familienrechtlichen Streitfall mit deiner Frau befindest und habe diesen Vorschlag natürlich unterlassen. Dieses Verfahren ist jetzt das Wichtigste für dich, und da ist deine gesamte Aufmerksamkeit gefordert.

      Vielleicht käme das danach für dich in Frage - nachdem der Familienrechtstreit unter Dach und Fach ist und in deinem Sinne entschieden. Dass man diese Ärzte einfach außer Gefecht setzt, dass sie keinen anderen Kindern mehr schaden können, und auch ein warnendes Exempel statutiert. Aber diese Entscheidung, ob du die beiden Ärzte zur Verantwortung ziehst, bleibt Dir überlassen. Dazu kann dich keiner zwingen.


      Ich hoffe ich konnte dir irgendwie helfen, und meine langen Beiträge sind nicht allzu verwirrend für dich.
    • Lieber Sokarates,

      danke für die Hinweise und Anteilsnahme. Verwirrend sind Deine Beiträge nicht, vielmehr zum Teil redundant, doch nützlich und hilfreich, siehe den Link der Studien, dafür hatte ich einen anderen Internet-Link bereits gegeben.

      bereits am Samstag schrieb ich, dass ich jurstische Unterstützung habe und hoffentlich auch eine sehr gute.

      Rolf schrieb:

      Meine Prozessbevollmächtige RAin wollte den Oh Mann-Flyer ins Verfahren noch nicht einbringen ebenso die 4 oder 5 Praxisberichtsbücher zu dem Thema, sondern erst in der mündlichen Verhandlung gegebenenfalls verteilen.

      Der Kinderärzteverband ist eine freiwillige Institution:
      Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ) ist die berufliche Interessenvertretung der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland.
      12.000 Kinder- und Jugendärzte aus Klinik, Praxis und öffentlichem Gesundheitsdienst gehören dem Verband an.
      Der BVKJ setzt sich für Chancengleichheit und die bestmögliche gesundheitliche Versorgung der Kinder und Jugendlichen in Deutschland ein und betreibt eine politische Kinder- und Jugendmedizin. Die Wahrung der in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Kinderrechte und das Recht eines jeden Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit ist wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit.
      Der BVKJ erarbeitet Grundlagen, Inhalt und Umfang der Berufsausübung von Kinder- und Jugendärzten und fördert ihre praktische Durchführung.
      Im Rahmen eines umfassenden Fortbildungsprogramms sorgt der BVKJ für einen zeitgemäßen Kenntnisstand von Kinder- und Jugendärzten, Ärzten in Weiterbildung und Assistenzberufen.
      Oberstes Organ des BVKJ ist der Bundesvorstand. Der Präsident vertritt den Verband nach außen. Der Verband gliedert sich in 17 Landesverbände, die auf regionaler Ebene die Aufgaben in Abstimmung mit dem Bundesverband wahrnehmen. Vor Ort wird der Verband durch Obleute vertreten.

      Hier stellt sich schon die Frage, ob die von mir genannten Ärzte Mitglieder sind im Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte.

      Anders dagegen in der Bayerischen Landesärztekammer, hier sind alle Ärzte Pflichtmitglieder. Man könnte also die

      Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen

      bei der Bayerischen Landesärztekammer anrufen in dieser Angelegenheit. Dazu sollte sich meiner Ansicht erst nachweislich das Thema Phimose gelöst haben, so dass der Arzt/ die Ärzte nachträglich zur Rechenschaft auch für die anderen Kinder und Familien in Zukunft gezogen wird und hoffentlich ein Umdenken stattfindet. Andererseits dürfte der Existenzdruck mancher Ärzte so groß sein, dass eine Kehrtwendung für viele nicht einfach ist.


      Viele Grüße
    • Rolf schrieb:

      "Dazu sollte sich meiner Ansicht erst nachweislich das Thema Phimose gelöst haben, so dass der Arzt/ die Ärzte nachträglich zur Rechenschaft auch für die anderen Kinder und Familien in Zukunft gezogen wird und hoffentlich ein Umdenken stattfindet."


      Du meinst also wenn ich dich richtig verstanden habe, dass du zunächst den Ausgang deines Verfahrens abwarten willst, EHE Du die beiden verantwortlichen Ärzte bei der Landesärztekammer melden möchtest? Ist das so richtig.


      Rolf schrieb:

      Hier stellt sich schon die Frage, ob die von mir genannten Ärzte Mitglieder sind im Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte.

      Der Kinderchirurg wird gewiss nicht Mitglied im BVKJ sein. Und ob der Kinderarzt Mitglied ist, weiß ich auch nicht. Der Berufsverband könnte Dir aber trotzdem behilfrich sein, indem er eine Stellungnahme in deinem Sinne herausbringt.

      Wenn Du die Ärzte wirklich zu Rechenschaft ziehen willst, dann solltest Du weitere Schritte auch mit deinem Anwalt besprechen. Gegenfalls ist eine Klage da erfolgsversprechender als eine Beschwerde bei der Landesärztekammer. Möglich dass auch beides geht.

      Es geht meines Erachtens auch gar nicht mehr darum, unbedingt in jeden Fall zu gewinnen. Es geht darum, sich zu wehren. Wenn wenn man sich wehrt, und man hat alles versucht und verliert, dann ist es eben so. Wenn man sich nicht wehrt, dann hat man schon verloren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sokrates ()

    • Rolf schrieb:

      Dazu sollte sich meiner Ansicht erst nachweislich das Thema Phimose gelöst haben,
      Glaubst du, du wirst es schaffen die Phimose deines Sohnes zu beheben, wird er massiv und konsequent daran mitarbeiten, salben und dehnen?

      Die 4 Ärzte die ich dir oben nannte, Stehr, Kupferschmid, Kreutzig-Langenfeld, Bühmann, da dachte ich nicht, dass die dir konkret helfen die Phimose deines Sohnes zu bekämpfen, vielmehr bin ich mir sicher, dass du von jedem von denen eine Stellungnahme bekommen könntest, dass es bei einem beschwerdefreien 10jährigen KEINE Therapie braucht.

      Wenn dein Sohn nicht kooperiert, er lieber (aus Unwissenheit, Manipulation, sonstigem) beschnitten werden möchte, welche Alternativen haben da Aussicht auf Erfolg? Da kann man Salben,Triple Incision, sparsame Teilbeschneidung machen...wer da hinterher nicht konsequent mitmacht und bewegt, ist die Aussicht auf dauerhaften Erfolg eher gleich null...und er 5 Sterne Kinderchirurg lacht sich einen und sieht seinen Mist den er verzapft bestätigt, dass nur eine radikale Beschneidung hilft! (denn da wird die Narbe automatisch bei jeder Erektion, die haben auch Jungs schon, gedehnt und bewegt...)

      Ein Arzt in München, der den Wert der Vorhaut kennt, der nach allem was ich von ihm hörte auch Erweiterungsplastiken kann, ist Dr. Schaff.


      Rolf schrieb:

      Die Argumentation des Kinderarztes lautet: die Op ist dringlich, weil die Verengung keine schmerzlose Erektion zulässt und so die psychosexuelle Entwicklung entscheidend stört. Eine konservative medikamentöse Therapie ist der echten Vorhautverengung mit engem Schnürring nicht zugänglich. Vielleicht kennt Ihr euch aus, was dem entgegenzusetzten wäre,
      Dem entgegenzusetzen wäre

      Rolf schrieb:

      Schmerzen hat mein Sohn mit 10 Jahren ja nicht.
      Schon allein dieses Theaterstück, diese Posse um die Vorhaut, nimmt Einfluss auf seine psychosexuelle Entwicklung...

      Und wenn die einzige Gefahr "eine psychosexuelle Entwicklungsstörung" sein sollte...wer sollte dann ein Gutachten schreiben, falls das ganze Theater noch zu einer gerichtlichen Aufführung führen sollte? Ein Arzt oder ein Psychologe?

      Kinderärzte die mit psychologischen Diagnosen aufwarten sollten lieber darauf achten, was sie sind und gelernt haben...Schuster bleib bei deinen Leisten...
      Da möchte ich den Kinderarzt sehen, wenn ein Psychologe körperliche Diagnosen, Befunde und Therapien erstellen würde...

      Was dein Sohn braucht ist keine Phimosetherapie, sondern "Schicht im Schacht" in Ruhe gelassen werden...und das Wissen, falls er mal Probleme mit seiner Vorhaut, seiner Enge hat, dass es da unzählige Möglichkeiten gibt, die man aber immer individuell sehen muss, über die er mal selber bestimmen soll...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Danke Uro-Experte für Deinen Beitrag,

      Fakt ist, wir brauchen wenn überhaupt, Stellungnahmen von Kinderchirurgen, da wird Dr. Schaff wenig mit reden können, wenn er für plastische Chirurgie Spezialist ist.

      Weguer hat bereits folgende Arztempfehlung ausgesprochen, der ich ungeprüft bisher zustimmen könnte und für die ich sehr dankbar bin:
      Zitat:
      "Kennst Du Dr. Dietz aus München?
      klinikum.uni-muenchen.de/Kinde…eraerzte/Dietz/index.html
      Ich weiß, dass er viel mit Prof. Stehr zusammenarbeitet und halte ihn daher für die beste Wahl in Deinem Fall. "

      Zum Thema falsche Religionspraxis habe ich noch folgenden Beitrag:

      Vielleicht überzeugt ja dies den einen oder anderen Beteiligten oder den Richter sogar. Mein 10 jähriger Sohn ist jedenfalls in Religion im Zeugnis mit einer 1 belohnt worden.

      Bereits im Alten Testament der Bibel im neueren Teil wird durch ein einfaches Gleichnis mit dem Weinberg und den Weinreben,
      bereits erläutert, Beschneidung sein zu lassen, denn dann schneidet man
      die Lust weg, mit dem Ergebnis, die Früchte fallen magerer aus vgl.

      Jesja,6, 6-7. zusammengefasst heißt es:

      1.Die Männer sollen nicht beschnitten werden, um der Lust willen und damit die Frucht gut wird!

      Erst kommt das Gleichnis mit dem Weinberg und danach die Definition,
      die Bepflanzung sind die Männer, und der Weinberg die Gemeinschaft aus
      Männer und Frauen und Kindern.

      6 Ich will ihn wüst liegen lassen, daß er nicht beschnitten noch gehackt werde, sondern Disteln und Dornen darauf wachsen, und will den
      Wolken gebieten, daß sie nicht darauf regnen.

      7 Des HERRN Zebaoth Weinberg aber ist das Haus Israel,
      und die Männer Juda's seine Pflanzung, daran er Lust hatte. Er wartete
      auf Recht, siehe, so ist's Schinderei, auf Gerechtigkeit, siehe, so
      ist's Klage.

      bibel-online.net/buch/luther_1912/jesaja/5/

      Viele Grüße und wie seht ihr es. Meiner Ansicht nach ist dieses Zitat noch in der Gesellschaft noch viel zu wenig gewürdigt worden.
    • Rolf schrieb:

      da wird Dr. Schaff wenig mit reden können, wenn er für plastische Chirurgie Spezialist ist.
      der kann da glaub mehr mitreden als mancher 5 Sterne Generalkinderchirurg...er kann nicht nur operativ mehr als die meisten Feld Wald und Wiesenkinderchirurgen und Urologen in puncto Vorhaut...er ist auch Spezialist für geschlechtsangleichende Op's sprich Geschlechtsumwandlung. Da gäbe es ohne Vorhaut/Frenulum kein "befriedigendes" Ergebnis...der ist sich um den Wert der Vorhaut fürs empfinden und erleben mehr bewußt, als alle Ärzte, die du bisher deswegen kontaktiertest...

      Rolf schrieb:

      Meiner Ansicht nach ist dieses Zitat noch in der Gesellschaft noch viel zu wenig gewürdigt worden.
      Ganz ehrlich...so einen alten Sch... würdige ich gar nicht, tangiert mich peripher...Religion und Beschneidung haben für mich NICHTS miteinander zu tun.

      Wenn Leute Religion brauchen, ihr Leben nach alten Büchern gestalten wollen, gerne. Aber dann sollen sie dies für sich tun, und nicht diese Religion missbrauchen, um damit Grenzüberschreitungen und Übergriffe auf andere zu rechtfertigen. Nicht selbstbestimmte Beschneidung ist auch so ein Übergriff...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Rolf schrieb:

      und so die psychosexuelle Entwicklung entscheidend stört.
      zur psychosexuellen Entwicklung schrieb der Berliner Psychologe W. Albrecht auf seiner Website


      "Bei der Beschneidung bzw. Genitalverstümmelung werden entweder zeitnah nach der Geburt oder zu einem späteren Zeitpunkt Operationen am Genital des Kindes bzw. der/des Jugendlichen ohne der/dessen vollgültiges Einverständnis vorgenommen. Die Gründe dafür werden teilweise religiös ummäntelt, fußen aber in der Regel auf Traditionen aus vorhistorischer Zeit und haben zum Ziel, die sexuelle Erregbarkeit und die Ausbildung von erotischen Phantasien zu hemmen oder ganz zu unterdrücken. Die psychosexuelle Entwicklung wird auf diese Weise nicht nur gestört, sondern teilweise ganz unterbunden, sodass eine Autonomieentwicklung der Betroffenen nur eingeschränkt oder kaum möglich ist.

      Die Beschneidung bzw. Genitalverstümmelung stammt also aus vorhistorischer Zeit und hatte zum Ziel, mit steinzeitlichen Methoden, die Unterwerfung der einzelnen Mitglieder einer Ethnie unter den Zwang des Kollektivs zu erleichtern. In manchen Ethnien war und ist nur die Beschneidung des männlichen Gliedes durch die Abtrennung der Vorhaut (Zirkumzision) üblich, in anderen Ethnien werden die weiblichen Genitalien (Klitoris und Schamlippen) ganz oder teilweise entfernt."
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Kennt jemand Dr.med. Straub von der Urologischen Klinik rechts der Isar und hat mit diesem Arzt schon Erfahrung gemacht?

      Heute ist der Fall, weitergegangen.

      Der Verfahrensbeistand meinte heute, entgegengesetzt der Aussage vor 3 Wochen, vor 4 Jahren bei einem ähnlichen Fall hätte sich die Phimose nach 6 Wochen Kortisonbehandlung gelöst. Der Junge wäre nicht beschnitten worden.

      Es wird nun ein Gutachten zu dem Thema gemacht.

      Bleibt zu hoffen, dass mein Sohn in den nächsten Wochen/Monaten die Vorhaut zurückstreifen/zurückrollen kann. Ich versuche, dass er mit Baden und danach Salben allein weiterkommt.
    • PS: Ganz egal, wer nur der Gutachter ist.

      Du solltest Dir auf alle Fälle medizinische Hilfe suchen – Ärzte, die ein eigenständiges Gutachten für deine Position verfassen, und gegenfalls das Gutachten auch entkräften.
      Das müsste doch rein verfahrenstechnisch möglich sein?

      Tedenziell neigen die Gerichte natürlich immer für das "unabhängige" Gutachten.... Deshalb ist es ratsam, sich darauf vorbereiten, nach Fertigstellung des vom Gericht bestellten Gutachten noch ein weiteres Gutachten anzufertigen, welches auf das gerichtliche Gutachten Bezug nimmt und es falls notwendig entkräftet und seine Fehler aufzeigt.


      Ich nehme nämlich an, dass beide Gutachten - also deines und jenes des Gerichtes - zeitgleich erstellt werden, und dann kann dein Gutachten nicht die eventuell vorhanden Fehler und Falschinformationen der Gegenseite aufzeigen. Man bräucht dann noch ein drittes Gegen-Gutachten....

      Auf alle Fälle: Hohl dir ärztliche Unterstützung. Besprich das mit deinem Anwalt. Ich würde mich auf keinen Fall auf das Gutachten verlassen.
    • Hallo Sokrates,

      es könnte sein, dass Dr.med. Straub, der Gutachter wird, denn der ist vom Verfahrensbeistand empfohlen worden. Ich habe die anderen empfohlenen Fachärzte auch zitiert und empfohlen. Die Ex-Frau und Ihr Verfahrensbevollmächtigter haben abgelehnt.

      Vom Verfahren her, muß das Gutachten abgewartet werden, wenn der Fall bis dahin sich in Luft aufgelöst hat, braucht es kein Gegengutachten mehr. Wenn dann das Gutachten mit Vorhaut-Erhaltender Empfehlung im Fazit endet, ist auch alles in Ordnung.

      Andernfalls wird erst dann ein zweites Gutachten von meiner Seite, mit Kommentierung zum ersten Gutachten erstellt. Sollten die beiden Gutachten verschiedene Ergebnisse ergeben, wird vom Gericht ein Obergutachten gemacht. In dieser Zeit sollte sich die Sache hoffentlich aufgelöst haben.

      Danach würde es in die zweite Instanz gehen mit Aussetzungsantrag.

      Ansonsten bleibt noch beschleunigter Aussetzungsantrag und Verfassungsbeschwerde wegen Rechtsverletzung mit Antrag auf Aussetzung als aller letzter Notnage.

      In meinen Augen ist es nämlich wirklich unpassend ausschließlich von einem Chirurgen ein "Gutachten" machen zu lassen.

      Das wäre so, als würde man, zu einem Autoverkäufer gehen, der einem ein Gutachten machen solle, dass man "kein Auto" zu kaufen hat, weil man genauso gut auch ohne dem Leben könne. Das Gutachten des Autoverkäufers wird immer daraus hinauslauf, dass ein Auto aus irgendwelchen Gründen zu kaufen, wäre. Ähnlich wird es sich wohl mit einem Gutachten eines Chirurgen verhalten, ohne präjudiziell hier wirken zu wollen.
    • Rolf schrieb:

      Hallo Sokrates,


      es könnte sein, dass Dr.med. Straub, der Gutachter wird, denn der ist
      vom Verfahrensbeistand empfohlen worden. Ich habe die anderen
      empfohlenen Fachärzte auch zitiert und empfohlen. Die Ex-Frau und Ihr
      Verfahrensbevollmächtigter haben abgelehnt.

      Warum? Das sind doch alles renommierte Ärzte? Nur aus Bosheit dir gegenüber? Oder was ist der Hintergrund?

      Wer entscheidet jetzt, wer der Gutachter wird? Das Gericht oder der Verfahrensbeistand?

      Und was den genannten Arzt betrifft. Ich kenne ihn nicht. Um ehrlich zu sein, bin ich hier im Forum nicht der Spezialist, was Ärzte betrifft. Da sind andere besser informiert. Die Ärzte die ich kenne, und das auch nicht persönlich sondern aufgrund ihrer Veröffentlichungen, habe ich dir schon genannt.


      Rolf schrieb:

      Das wäre so, als würde man, zu einem Autoverkäufer gehen, der einem ein Gutachten machen solle, dass man "kein Auto" zu kaufen hat, weil man genauso gut auch ohne dem Leben könne. Das Gutachten des Autoverkäufers wird immer daraus hinauslauf, dass ein Auto aus irgendwelchen Gründen zu kaufen, wäre. Ähnlich wird es sich wohl mit einem Gutachten eines Chirurgen verhalten, ohne präjudiziell hier wirken zu wollen.
      Ja, ich verstehe diese Argumentation vollkommen. Das ist ein sehr gutes Beispiel.

      Rolf schrieb:

      Andernfalls wird erst dann ein zweites Gutachten von meiner Seite, mit Kommentierung zum ersten Gutachten erstellt. Sollten die beiden Gutachten verschiedene Ergebnisse ergeben, wird vom Gericht ein Obergutachten gemacht. In dieser Zeit sollte sich die Sache hoffentlich aufgelöst haben.

      Das ist auch gut so. Du brauchst da einen Arzt, der sich speziell mit den Themen Vorhautentwicklung und der medizinischen Literatur darüber auskennt. Das scheint mir das Entscheidende hier zu sein.


      Es kann natürlich passieren, wir wollen es nicht hoffen, aber wir müssen uns auf das schlimmste fassen, dass im Gutachten irgendein Unsinn steht, in dem Sinne, "dass sich die Vorhautenge in der Zukunft von allein nicht mehr lösen könnte" - sowas in der Richtung. Das hat natürlich keine medizinwissenschaftliche Grundlage. Es steht sogar entgegen dem medizinwissenschaftlichen Erkenntnisstand. Aber dazu braucht es einen Gutachter auf deiner Seite, der das auch klar benennt, und den ersten Gutachter als fachlich unwissend entlarvt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sokrates ()

    • Aber ich muss ganz ehrlich sagen: Bei all dem Ärger, den der Kinderarzt und der Kinderchirurg dir und auch deinem Sohn gemacht haben – denn er wird ja jetzt einer medizinische Behandlung (Salbenbehandlung) unterzogen – die eigentlich nicht notwendig ist, solltest Du ernsthaft darüber nachdenken, diese beiden Personen zu verklagen.


      Und selbst wenn die Klage scheitern sollte - dann haben die zumindest auch mal ein bisschen Ärger.
    • Lieber Sokrates,

      sobald die Sache hoffentlich positiv für die Vorhaut ausgeht, habe ich heute schon angedeutet, die Ärzte bei der Landesärztkammer wegen Atteste anzurufen, die Mütter ziemlich grundlos verunsichern und in schwierige Situtationen bringen.

      Die Reaktion meiner Ex-Frau, dann könne Sie sich nirgends mehr blicken lassen und Ihr Verfahrensbevollmächtigter konterte das wäre Ärzteverleumdung.
    • Ich sprach von gerichtlichen Klagen - nicht von Beschwerden bei der Ärztekammer. Das kannst Du natürlich auch tun.

      Rolf schrieb:

      Die Reaktion meiner Ex-Frau, dann könne Sie sich nirgends mehr blicken lassen und Ihr Verfahrensbevollmächtigter konterte das wäre Ärzteverleumdung.

      Den Straftatbestand "Ärzteverleumdung" gibt es nicht. Und sich über Ärzte beschweren, die unwissenschaftlichen Unsinn verbreiten, nicht mehr auf dem aktuellen medizinischen Stand praktizieren, oder gar nicht in irgendeiner Weise medizinwissenschaftlich sondern auf Basis von Vermutungen und Mutmaßungen praktizieren, das ist keine Verleumdung sondern selbstverständliche Bürgerpflicht. Solche Ärzte sind eine Gefahr für die Allgemeinheit.
    • Sokrates schrieb:

      denn er wird ja jetzt einer medizinische Behandlung (Salbenbehandlung) unterzogen
      Wir werden die Weihrauchsalbe mit Schwarzkümmelsalbe nach dem Baden versuchen. Das ist hoffentlich ein natürliches, gesundes Verfahren und keine Unterziehung einer medizinischen Behandlung, die der Kinderarzt im Übrigen als nicht zugänglich in diesem Fall attestiert hat und deshalb auch noch nie ausprobiert wurde.

      Was sollte denn Klagegegenstand sein? Auf welcher Anspruchsgrundlage? Feststellungsklage, dass die Atteste nicht "dienlich" sind?

      Folgende Straftatbestände gibt es:

      § 185 StGB Beleidigung
      Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      § 186 StGB Üble Nachrede
      Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      § 187 StGB Verleumdung
      Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    • Rolf schrieb:

      Was sollte denn Klagegegenstand sein? Auf welcher Anspruchsgrundlage? Feststellungsklage, dass die Atteste nicht "dienlich" sind?
      Das musst Du mit deinem Anwalt abklären. Gegenbenfalls müsste käme eine zivilrechtliche Klage zu Stande. Die Straftatbestände, die Du auflistet hat, kämen alle nicht in Betracht. Das kann ich dir sicher sagen. Diese schützen das Rechtsgut der persönlichen Ehre, und die wurde in deinem Fall nicht angegriffen. Die Ärzte haben weder dich noch deinen Sohn persönlich beleidigt.

      Denkbar wäre der Straftatbestand der Körperverletzung. Versuchte Körperverletzung. Es gibt sicherlich noch andere medizinstrafrechtliche Bestände, die in Betracht kommen.

      PS: Falls Du sie verklagen möchtest, so solltes Du das vor erst für dich behalten. Und nicht vor Klärung der familienrechtlichen Angelenheit damit gegenüber deiner Ex-Frau und ihrem Beistand öffentlich werden.
    • Rolf schrieb:

      Das ist hoffentlich ein natürliches, gesundes Verfahren und keine Unterziehung einer medizinischen Behandlung, die der Kinderarzt im Übrigen als nicht zugänglich in diesem Fall attestiert hat und deshalb auch noch nie ausprobiert wurde.
      Allein das zeigt schon, dass dieser Kinderarzt nur über unzureichende Kenntnisse über die Vorhautentwicklung und die konservative Behandlung von Vorhautproblemen verfügt.

      1. Zuerst diagnostiert er deinem Sohn ein Vorhautleiden, das so gar nicht existiert.

      2. Danach schlägt er ein konservatives Therapieverfahren für das eigentlich nicht existente Problem aus, und ich Frage mich mit welcher Begründung? Es gibt kein medizinsch begründestes Ausschlusskriterium für eine Salbentherapie. Zahlreiche Studien über die konservative Salbenbehandlung haben sogar explizit gezeigt, dass die "Stärke" der Phimose keine ausschlaggebende Bedeutung für den Behandlungserfolg hat, und dass eine Salbenbehandlung selbst bei Phimosen infolge Lichen sclerosus (eine Hautkrankheit und so ziemlich das "worst case" Szenario") zum Erfolg führen kann.