Alternative Behandlung statt kortisonhaltige Salbe -> Weihrauchsalbe eventuell ergänzt mit Schwarzkümmelsalbe -> Erfahrungen?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Nachdem ich letzten Donnerstag meinen Sohn nicht bewegen konnte mit zu einem katholischen Krankenhaus zu gehen, und dafür vom kritischen Kinderarzt den Überweisungsschein mir vorab habe ausstellen lassen, werde ich nächste Woche einmal zum Kinderarzt gehen, der diesen Stein ins Rollen gebracht hat und alleine in die urologische Kinderchirurgie des katholischen Krankenhaus gehen, um dort handschriftliche Atteste zu bekommen. Bin gespannt, ob es klappt. Die Mutter hatte auch nicht zugelassen, dass ich meinen Sohn in das Krankenhaus mitnehme. Dann bleibt als drittes der weitere Kinderchirurg noch übrig, der ebenfalls das OP-Attest ausgestellt hat. Dem werde ich auch dieses Material vorlegen und nach seiner Meinung befragen.

      Das OLG hat letzte Woche verschiedene, eher negative Meinungen zur Beschwerde abgegeben, z.B. der pro-BeschneidungsChirurg einer Uni-Klinik wäre doch ein neutraler Arzt um ein Sachverständigengutachten anzufertigen. Meiner Ansicht nach sind die OLG und AG Richter betriebsblind oder stellen sich dumm oder sind antiquiert und wissen nicht, was für ein Kampf um Patienten unter den Ärzten zwischenzeitlich aus reinen Überlebensgründen (kommerziellen Gründen) herrscht.

      Ein neutraler Arzt wäre möglicherweise, wurde mir von einem Mediziner gesagt, der Hausarzt möglichst auf dem Land, der schützt den Patienten vor Übergriffen des Facharztes. Ein Kinderarzt und ein Kinderchirurg sind bereits Fachärzte. Dieses Wissen und Erkenntnis ist noch nicht bei OLG und AG und im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) angekommen. Vielleicht sollten die OLG und AG-Richter einmal auf Ärtzekongresse zur Fortbildung gehen und sich mit den Fachkollegen intensiv austauschen, um das Spannungsfeld in der Medizin um das Kampfspiel um die Patienten zu spüren zu bekommen.

      Wer wäre eurer Meinung ein neutraler Arzt? Mir wurde ferner von dem Mediziner bestätigt jedes ärztliche Gutachten ist subjektiv. Beim Gericht werden diese aber als objektiv behandelt, um daraus Rechtfolgen wie das Wohl des Kindes abzuleiten!

      Ein Pro-Beschneidungs-Chirurg, der den ganzen Tag operiert und seinen Berufsstand, d.h. die Atteste seiner Kollegen, schützen und verteidigen muß und seine Familie und die Klinik mit Operationen ernähren muß, ist in meinen Augen kein neutraler Arzt zum Thema Beschneidung. Ein solcher Arzt ist das Gegenteil von neutral. Er ist die Spitze als Lobbyist der Chirurgen. Ein extremeres Beispiel gibt es nicht.

      Dann wird das Thema Rechtsmißbrauch aufgegriffen: Meiner Ansicht nach ist, es ein Rechtsmißbrauch BGB Normen zu mißbrauchen, um gesunde Kinder zwangsweise zur Operation (in dem die Normen dafür angepasst werden) zu bekommen und dafür vorab Gerichte anzurufen, statt per Grundgesetz geschützte Werte zu achten und zu wahren.

      Angeblich würde es dem Wohl des Kindes schaden, wenn nicht alles unternommen wird, um festzustellen, ob ein behandlungsbedürftiger Befund vorliegt.
      Diesem hat der Chirurgen-Kollege Dr.med. Kreuzig-Langenfeld bereits widersprochen, da das Kind keine Beschwerden bislang zeigt, liegt auch kein Schaden des Wohl des Kindes vor.

      Mein Widerspruch/Beschwerde wäre für das Kindeswohl schädlich wird behauptet.

      Ich muß mich nun innerhalb 10 Tagen gegenüber dem OLG erneut erklären.

      Vielen Dank für eure Mithilfe und Euer Mitdenken.
    • Rolf schrieb:

      Das OLG hat letzte Woche verschiedene, eher negative Meinungen zur Beschwerde abgegeben, z.B. der pro-BeschneidungsChirurg einer Uni-Klinik wäre doch ein neutraler Arzt um ein Sachverständigengutachten anzufertigen.
      War das der eine Arzt, über den Du uns schon berichtet hast, und mit dem Du bereits ein Gespräch führen konntest?
    • Ja, der Arzt bei dem wir im November mit meiner Ex-Frau und meinem Sohn waren, der soll ein 2000€ teures, "neutrales" Gutachten machen. Was er zum Thema Beschneidung gesagt hat ohne meinen Sohn vorher gesehen zu haben, hatte ich ja bereits beschrieben. Es wäre gut die Beschneidung als medizinisch notwendig anzusehen, um das Penis-Karzinomrisiko zusenken, damit mein Sohn beim ersten Sex keine schmerzlichen Negativ-Erlebnisse mit seiner zukünftigen Partnerin erleidet etc.. Der den ganzen Tag von einer OP zur nächsten rennt und keine Zeit für längere Gespräche hat, denn die nächste OP wartet bereits. Dieser Arzt soll ein neutraler Arzt sein. Na dann, Prosit.
    • Rolf schrieb:

      Seit ich mich für meinen Sohn derart einsetze, habe ich eher das Gefühl, das Wohl meines Sohnes verbessert sich zu mir deutlich. Ich habe mehr Spaß mit Ihm und er mit mir als sonst.
      Er spürt es, dass du dich ernsthaft für ihn einsetzt, ihn vor Schaden bewahren willst...falls du es noch nicht gemacht hast, ich würde mit ihm noch reden, dass es nicht um ihn geht, er nicht zwischen dir und deiner Ex steht, niemand ihm Schaden will...das sein Mutter Ärzten glaubt die meinen eine Beschneidung wäre nur ein kleiner Eingriff und in seinem Fall notwendig...und du viele Ärzte kennst, die sagen das man in seinem Fall kein Eingriff notwendig sei, da der Schaden höher als der Nutzen dieses Eingriffes ist. Ihm klar machen, dass das Ganze mehr ein Meinungsverschiedenheit unter Ärzten ist...vielleicht kann ihm das den Druck nehmen, dass er SICH als das Problem sieht (machen Kinder oft, sie sehen sich als Schuldigen...)

      Und zum Schmodder vom Gericht, dass muss ich erst setzen lassen...aber wie schon gesagt: Regel Nr. 1, ist das meins. Verantwortung abgeben und ja nicht selber denken anfangen und Verantwortung übernehmen...leider...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Hi Rolf,

      ganz kurz zu meiner Vorgeschichte (kann übersprungen werden):
      Ich heiße Tim, ich wohne in Düsseldorf und habe auch einen 10 Jahre alten Sohn mit immer noch fast vollständig verschlossener Vorhaut aber ohne jeglicher Probleme (kein Ballonieren, keine Entzündungen).
      Als er 5 Jahre alt war, wandten wir auf dringendes Anraten der KiÄ:in die Salbentherapie an.
      Die Vorhaut öffnete sich dabei ein wenig, nach Absetzen der Salbe ging sie wieder zu.
      Daraufhin: Überweisung ans Krankenhaus, Gespräch mit dem Chirguren, der brachte die üblichen Argumente für die Alternativlosigkeit der Vollzirkumsion (Florence-Nightingale-Krankenhaus in Düsseldorf-Kaiserswerth). Nach eigenen "Gegenrecherchen" während eines Wochenendes (insbes. begleitet durch das hevorragende, mittlerweile wohl geschlossene Forum phimose-info.de und das hevorragenden Buch von Mario Lichtenfeld) sagte ich eine Stunde vor dem OP-Termin die Sache ab.
      Seitdem ist gar nichts passiert: Keine Beschwerden, aber auch kein weiteres Öffnen der Vorhaut.

      Warum ich schreibe:
      Ich habe gestern Nacht Deine Geschichte mit großer Anteilnahme gelesen und habe mir danach überlegt, ob ich Dir irgendwie hilfreichen Tipps geben könnte.
      Ich bin Jurist und bearbeite seit fast 10 Jahren Verkehrsunfallmandate, d.h. ich mache für unsere Mandate Schadensersatzansprüche geltend bzgl. ihrer unfallbedingten Sach- oder Personenschäden.
      Ein Großteil der Arbeit im Rahmen der gerichtlichen Geltendmachung besteht darin, gegen die Gutachten der gerichtlich bestellten Sachverständigen anzuschreiben.
      Aus dieser Erfahrung ein paar Gedanken - jedoch ohne Rechtsprechungsnachweise, die habe ich in der Kanzlei, jetzt bin ich jedoch zuhause.
      Vorab noch: Ich habe Null Ahnung im Familienrecht.

      Was ist eigentlich sagen will:
      Wenn ich die Sache richtig verstehe, klagt Deine Ex-Frau auf Zustimmung zur Beschneidung.

      Hierzu Punkt 1:
      Dann liegt die Beweislast für die Erforderlichkeit der Beschneidung doch wohl bei ihr.
      Dann muss Sie doch die Kosten für das Gerichtsgutachten vorstrecken.
      Das dürfte Dein Budget doch - erstmal - nicht belasten.

      Punkt 2:
      Das Ergebnis dieses "Gutachtens" steht ja wohl leider schon fest. :(

      Darauf kannst Du auf folgende Weise reagieren:

      (1)
      Wenn das Gutachten fertig ist, legst Du in einem Schriftsatz dar, dass die Auffassung des Sachverständigen gegen die aktuell geltenden ärztlichen Behandlungsrichtlinien verstößt.
      Dazu soll der Gutachter erstmal Stellung nehmen.
      Bleibt der bei seiner Aussage, dass eine prophylaktische Beschneidung im Sinne des Kindeswohls erforderlich sei, machst Du geltend, dass das Gutachten fehlerhaft ist und beantragst ein Obergutachten.

      Gut daran:
      Dein Argument, dass die Aussage des Sachverständigen gegen die aktuelle Behandlungsrichtlinien verstößt, ist, wie ich finde, ein wirklich starkes Argument.

      (Ach ja - in diesem Thread gibt es einen Link auf eine Seite mit einer Übersicht über die bisherigen Forschungsergebnisse. Der derzeitige Main-Stream-Umgang mit dem Thema Phimose richtet sich - nach meinem Verständnis - immer noch nach den Forschungsergebnissen aus dem Jahr 1949.
      Diese Forschungsübersicht könnte man, finde ich, auch gut verwenden.)

      Es dürfte dem Gerichts-Sachverständigen schwer fallen, zu begründen, warum er eine Empfehlung abgibt, die im ausdrücklichen Widerspruch zur der aktuelle Behandlungsrichtlinie steht.


      Problem damit:
      Der Sachverständige darf für jede Stellungnahme einen weiteren Kostenvorschuss verlangen.
      Möglicherweise läge es an Dir, diese Vorschüsse zu leisten, da Du die Einwände ja erhoben hast.
      (Dies weis ich leider nicht aus dem Kopf...).

      (2)
      Du gibst schon jetzt ein eigenes Gutachten in Auftrag und legst dieses als "Privat-Gutachten" dem Gericht vor.
      Das Gericht MUSS sich damit befassen.
      Die Kosten dafür müsstest Du natürlich vorstrecken.Solltest Du allerdings den Prozess gewinnen, müsste Deine Ex-Frau Dir diese Kosten erstatten (im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens) - SOWEIT: das Gutachten in die Entscheidung des Gerichts mit eingeflossen ist (und das wäre es ja, wenn Du gewinnst).

      Wenn das Gerichts-Gutachten schon vorliegt, kannst Du immer noch ein Privat-Gutachten vorlegen, dass sich dann mit dem Gerichts-Gutachten konkret auseinandersetzen sollte.

      Die große Frage ist hier allerdings:

      Wenn Deine Frau die Zustimmung zu einer Untersuchung Eures Sohnes im Rahmen dieses Gutachtens verweigert - wie kann man diese Zustimmung gerichtlich erzwingen?
      Das weiss ich leider (auch) nicht.

      Aber: (Und dieser Gedanke wurde ja auch schon geäußert:)
      Sollte es dabei bleiben, dass eine weitere Untersuchung Deines Sohnes unmöglich ist:
      Dann würde ich "Deinen" Sachverständigen - am Besten ist doch wohl dieser Arzt aus Nürnberg -
      damit beauftragen, eine gutachterliche Stellungnahme zum Gerichtsgutachten zu verfassen - ausgehend von dem dort festgestellten Befund - aber doch mit einer deutlich anderen Behandlungsempfehlung.
      Daran kann es doch nicht scheitern.

      Die erforderlichen Mittel für so ein Privatgutachten würde ich mir an Deiner Stelle zur Not bei einem Kredithai (örtliche Mafiagruppierungen, Targo-Bank, o.Ä.) besorgen. Das müsste doch gehen.

      Soviel erstmal.

      Vielleicht war da für Dich leider nichts Neues dabei...

      Falls Du Rückfragen hast, kannst Du mich gerne ansprechen. (Erstmal über das Forum, wie das mit der PN geht, weiss ich nicht.)

      LG Tim
    • Hallo Tim1,
      Willkommen bei uns! (welcome)
      Schön, dass Du hier bist, Juristen kömma immer gut gebrauchen :)
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • @Weguer: Danke für das Willkommen!

      Leider befürchte ich, dass ich Rolf nichts sagen konnte, was er nicht schon gewusst hat.

      Letztendlich wird es wohl darauf ankommen, ob Rolf die Geldmittel (und die Risikofreudigkeit) aufbringen kann für ein medizinisches Privatgutachten - ohne erneute Untersuchung des Jungen, ausgehend von den tatsächlichen Feststellungen des Gutachtens des vom Gericht bestellten Sachverständigen.

      Ansonsten bleibt nur die Hoffnung, dass er mit folgendem Angriff durchkommt:
      Der Sachverständige soll erläutern, mit welcher Begründung er zu einem Ergebnis kommt, dass im Widerspruch steht zu der aktuell geltenden Behandlungsrichtlinie.

      Aber ich wiederhole mich...
    • Hi Tim,

      danke für die Infos. Die Gerichtsgutachten werden am Ende aufgrund der Kostenentscheidung bezahlt und bisher nicht im Voraus, so ist es bei uns in Süddeutschland. Da ist scheinbar die Bevölkerung kapitalkräftiger.

      Ich war gerade beim Kinderarzt, der das Attest geschrieben hat, dass er eine Gefahr für meinen Sohn sieht und deshalb dieses zur Vorlage für gerichtliche Klärung angefertigt hat.

      Er persönlich sagte mir, er würde so etwas nicht vor Gericht ausfechten und es würde ihm Leid tun, wie es gelaufen ist. Zu den Aussagen steht er. Zurücknehmen wollte er sie nicht. Das Attest hat der Kinderarzt wortwörtlich zur Gerichtsvorlage aber angefertigt.

      Er kann aber auch nicht in die Zukunft sehen und sehen, ob sich die Verengung ins Positive auswächst. Jedenfalls wünschst er es meinem Sohn.

      Standardmäßig werden die Kinder mit so enger Vorhaut prophylaktisch bei Ihm ab dem Alter von 6-10 Jahren beschnitten, damit diese später ("angeblich") nicht leiden. Wenn der Junge mit 14 Jahren Schmerzen hat, würde er sich gegenüber dem Arzt oder Eltern nicht offenbaren. Er könnte als beschnittener besser seine Sexualität kennenlernen meinte der Kinderarzt. Bei einer zu engen Vorhaut, würde er das wohl nicht erleben. Möglicherweise würde die Vorhaut mit 14 oder 15 Jahren reißen. (Ich persönlich halte das für "Quatsch", der Mensch ist nicht dafür geschaffen, dass seine Vorhaut selbstständig ohne Fremdeinwirkung reißt. Die Vorhaut wird sich dehnen, und wenn es zu weit geht dann wieder abschwellen.) Da der Schnürring so eng wäre, würde auch ein Salben nichts bringen. Dem folgt mein Sohn und salbt eben nicht.

      Hier wird eine kleine Gefahr, dass möglicherweise in Zukunft in 4+X Jahren die Vorhaut reißen könne, dann müßte diese halt genäht werden, mit einer meiner Ansicht nach schwerwiegenden Körperverletzung mit großen Gefahren begegnet oder versucht zu überwinden. Was ist das für eine Logik? -> Scheinbar ein super Geschäftskonzept!

      Ferner wäre die halbe Welt beschnitten. Deshalb solle er jetzt und nicht mit 14 oder 16 Jahren beschnitten werden. Standardmäßig hat mir seine Kinderarzthelferin, sofort beim Eintritt in die Praxis einen Überweisungsschein zur Beschneidung für den Chirurgen in die Hand gedrückt, bevor ich überhaupt gesagt habe, was ich wollte und dass ich den Überweisungsschein bereits letzte Woche per Post erhalten habe.

      Meine in den Anfang der 1980-er Jahren an anderen Körperteilen standardmäßige "Beschneidung bzw. OP", die damals scheinbar üblich war, wollte der Kinderarzt als Vergleich nicht gelten lassen.

      Das Beschnittene mit ihrer Beschneidung ein Problem haben oder ihre Partnerinnen, war ihm fremd. Er meinte im Gegenteil die Partnerin wäre wohl froh über die Beschneidung. Dass die Beschneidung etwas mit einer Selbstmordrate oder Selbstmordversuchen oder Selbstmordattentäter zu tun haben könnte, darin wollte er keinen Zusammenhang sehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Rolf ()

    • Ich habe bereits vor 10 Jahre meiner Ex-Frau empfohlen, den Kinderarzt zu wechseln, damals hat er dem älteren Bruder eine sinnlose Standard-Operation angedreht, die trotz meines Widerspruchs durchgeführt wurde. Mein Sohn leidet täglich scheinbar darunter und seine Umgebung, so dass er seit dem zusätzlich jede Woche Logopädie-Stunden hat, die den Wochenablauf der gesamten Familie mitbestimmt. Der Kinderarzt hat bereits schon den älteren Bruder auf dem Gewissen. Im Übrigen diese Standard-Operation, die meinem Sohn angedreht wurde, wird 6 X Mal häufiger in Deutschland gemacht im Gegensatz zu anderen EU-Ländern.
    • Rolf schrieb:

      Standardmäßig werden die Kinder mit so enger Vorhaut prophylaktisch bei Ihm ab dem Alter von 6-10 Jahren beschnitten, damit diese später ("angeblich") nicht leiden.
      Eine Sauerei sondersgleichen.
      Aber ich sollte mich nicht so sehr aufregen.... :cursing:
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Rolf schrieb:

      Dass die Beschneidung etwas mit einer Selbstmordrate oder Selbstmordversuchen oder Selbstmordattentäter zu tun haben könnte, darin wollte er keinen Zusammenhang sehen.
      Das sind Theorien, Zusammenhänge kann man sehen...oder auch nicht. und ganz bestimmt nicht, wenn man proBeschneidung eingestellt ist. Bewiesen oder Studien dazu gibt es aber nicht...

      Du hast ihn ja mit viel konfrontiert Rolf. Auch damit, dass alles was er dir sagte, die Handlungsweise wie er Phimosen in welchem Alter behandelt, GEGEN die aktuellen Leitlinien zur Behandlung der Phimose bei Kinder und Jugendlichen verstößt?
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Rolf schrieb:

      Standardmäßig werden die Kinder mit so enger Vorhaut prophylaktisch bei Ihm ab dem Alter von 6-10 Jahren beschnitten, damit diese später ("angeblich") nicht leiden. Wenn der Junge mit 14 Jahren Schmerzen hat, würde er sich gegenüber dem Arzt oder Eltern nicht offenbaren. Er könnte als beschnittener besser seine Sexualität kennenlernen meinte der Kinderarzt. Bei einer zu engen Vorhaut, würde er das wohl nicht erleben. Möglicherweise würde die Vorhaut mit 14 oder 15 Jahren reißen. (Ich persönlich halte das für "Quatsch", der Mensch ist nicht dafür geschaffen, dass seine Vorhaut selbstständig ohne Fremdeinwirkung reißt. Die Vorhaut wird sich dehnen, und wenn es zu weit geht dann wieder abschwellen.) Da der Schnürring so eng wäre, würde auch ein Salben nichts bringen. Dem folgt mein Sohn und salbt eben nicht.
      Dass sein eigener Berufsverband und die gesamte medizinische Literatur der Welt das komplett anders sieht, scheint ihn nicht weiter zu stören. Hast Du ihn mal gefragt, worauf , auf welche Quellen, er seine Aussagen eigentlich stützt?

      Rolf, ich glaube ich habe es schon an anderer Stelle durchblicken lassen, aber ich sage es noch mal ganz deutlich: Dieser Kinderarzt ist ein Quacksalber. Ein Quacksalber, der jenseits der wissenschaftlichen Medizin praktiziert, und der nicht mehr als Arzt arbeiten geschweige denn Atteste für Gerichte schreiben dürfte.

      Wenn dieser Arzt in anderen Fragen der Kindergesundheit und körperlichen Entwicklung ebenso großes "Fachwissen" besitzt, ist es unvermeidlich, dass er Kindern durch falsche oder veraltere Behandlung geschadet hat.
    • Lieber Sokrates,

      wäre schön wenn der Kinderarzt wenigstens Quacksalber wäre, also Salben z.B. Weihrauch-Salbe oder Öl mit Schwarzkümmel-Öl/Salbe verkaufen würde, und nicht 10-15% seiner Jungen-Patienten standardmäßig zum Kinderchrirugen zur Beschneidung schicken würde.

      Nein, der Kinderarzt ist als knallharter, eiskalter Geschäftsmann ein Bindeglied in einer ausgeklügelt sich entwickelten Maschinerie, der die Patientenströme Richtung Kinderchirurgie schiebt oder was hier im Forum propagiert wird, eben nicht. Das würde aber ein Austrocknen der Patientenströme in Richtung der Kinderchirurgie bedeuten und ein leeres Wartezimmer für die Nachsorgeuntersuchungen in der Kinderarzt-Praxis.

      Der Kinderarzt hat also rein statistisch gesehen ca. 10-15 % der Jungen als Beschnittene auf dem "Gewissen", dass ergibt sich zwangsweise aus seinem beruflichen Verhalten, dem er sich gesellschaftlich hier einfach unterordnen muß.

      Ich habe heute dem Kinderarzt die Phimose-Richtlinien geschickt und zur Stellungnahme gebeten.

      Ich war heute in der katholischen Klinik allein, doch ohne Sohn und Krankenkassenkarte nur mit Überweisungsschein bin ich nicht weitergekommen. Mein Eindruck ist, allein über die Schwelle ins Krankenhaus oder Klinik zu gehen, ist inzident schon eine Einwilligung zur OP/ Beschneidung. Auch diese Klinik-Ärzte werden es wahrscheinlich tunlichst unterlassen, sich an die Phimose-Richtlinie zu halten, denn das würde bedeuten, die Klinik könnte nicht weiter erweitert und vergrößert werden und wachsen. Es wäre wirtschaftlich wohl nicht zu vertreten.

      Die Phimose-Richtlinie erscheint so wie die Gebote aus dem 1. AT und 2. NT Testament der Bibel. Sie werden als eheren Ziele nach oben aufgehängt. Praktisch kann der Mensch sich jedoch nur sehr schwer bis gar nicht daran halten.

      Ich werde versuchen in 2 Tagen mit meinem Sohn hinzugehen und die Phimose-Richtlinie gleich ausgedruckt im Exemplar zur Diskussion stellen. Bin gespannt, ob es klappt. Bisher ist Ex-Frau und der Sohn gegen einen solchen Besuch.
    • Also irgendwie tut mir dein Sohn sowas von Leid. Man hat den Eindruck, hier wird auf dem Rücken eines Kindes was ausgetragen, was nur noch vordergründig wirklich etwas mit der Vorhaut deines Sohnes zu tun hat. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist dein Sohn 12 Jahre alt. Diese Odyssee rund im seinen Penis in seinem Alter muss ihm ja zwangsläufig einen Knacks versetzen. Ich habe das Gefühl, deiner Frau oder Ex Frau (?) geht es schon lange nicht mehr um das Wohl ihres Sohnes.

      Die männliche Vorhaut ist kein Hautlappen, sondern ein hoch spezialisiertes und sensibles Organ.

      Wer seinen natürlichen und vollkommen gesunden Körper als unhygienisch und unästhetisch empfindet, hat die Ursache für seine Probleme nicht bei seinem Schwanz zu suchen, sondern in einer grundsätzlich falschen Einstellung gegenüber seinem Körper und seiner Sexualität.
    • Rolf schrieb:

      Ich habe heute dem Kinderarzt die Phimose-Richtlinien geschickt und zur Stellungnahme gebeten.
      Perfekt, hätte ich auch gemacht!!! :thumbup:

      Für was ich von dem auch noch eine Stellungnahme möchte, bzw. Nachweise, Untersuchungen, Studien, Literatur für folgende Behauptungen:

      Rolf schrieb:

      Wenn der Junge mit 14 Jahren Schmerzen hat, würde er sich gegenüber dem Arzt oder Eltern nicht offenbaren. Er könnte als beschnittener besser seine Sexualität kennenlernen meinte der Kinderarzt. Bei einer zu engen Vorhaut, würde er das wohl nicht erleben. Möglicherweise würde die Vorhaut mit 14 oder 15 Jahren reißen. (Ich persönlich halte das für "Quatsch", der Mensch ist nicht dafür geschaffen, dass seine Vorhaut selbstständig ohne Fremdeinwirkung reißt. Die Vorhaut wird sich dehnen, und wenn es zu weit geht dann wieder abschwellen.) Da der Schnürring so eng wäre, würde auch ein Salben nichts bringen

      Rolf schrieb:

      Ferner wäre die halbe Welt beschnitten. Deshalb solle er jetzt und nicht mit 14 oder 16 Jahren beschnitten werden.
      Da gibt es nämlich nichts, was dem seine Behauptungen stützt (soweit ich weiß). Bin gespannt ob der dir antwortet. Wenn was kommt, schreib es hier rein, dann zerpflücken wir das ;) und das würde ich dann an deine zuständige Kassenärztliche Vereinigung senden, genauso wenn keine Antwort kommt, denen schön ruhig und sachlich schreiben, was dir dieser Arzt eingebrockt hat mit seinen unbelegbaren Behauptungen, dass der wider Richtlinien aufklärt, handelt und operiert!!! Warum weiß ich nicht, aber glaub mir, wenn die KV sich bei Ärzten meldet, kriegen die Füße...

      Was ich dem Ar... auch noch schicken würde, die Aussagen des Berliner Psychologen W. Albrecht, nur zur Kenntnisnahme:


      "Bei der Beschneidung bzw. Genitalverstümmelung werden entweder zeitnah nach der Geburt oder zu einem späteren Zeitpunkt Operationen am Genital des Kindes bzw. der/des Jugendlichen ohne der/dessen vollgültiges Einverständnis vorgenommen. Die Gründe dafür werden teilweise religiös ummäntelt, fußen aber in der Regel auf Traditionen aus vorhistorischer Zeit und haben zum Ziel, die sexuelle Erregbarkeit und die Ausbildung von erotischen Phantasien zu hemmen oder ganz zu unterdrücken. Die psychosexuelle Entwicklung wird auf diese Weise nicht nur gestört, sondern teilweise ganz unterbunden, sodass eine Autonomieentwicklung der Betroffenen nur eingeschränkt oder kaum möglich ist.
      Die Beschneidung bzw. Genitalverstümmelung stammt also aus vorhistorischer Zeit und hatte zum Ziel, mit steinzeitlichen Methoden, die Unterwerfung der einzelnen Mitglieder einer Ethnie unter den Zwang des Kollektivs zu erleichtern. In manchen Ethnien war und ist nur die Beschneidung des männlichen Gliedes durch die Abtrennung der Vorhaut (Zirkumzision) üblich, in anderen Ethnien werden die weiblichen Genitalien (Klitoris und Schamlippen) ganz oder teilweise entfernt."

      Dein Arzt beschneidet Kinder, in dem Glauben ihnen damit zu einer besseren Sexualität zu verhelfen...und bei Psychologen landen dann Männer, die diesem Irrglauben zum Opfer fielen...obwolhl, da könnt er doch auch Stellung beziehen?
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • 10 % ist ja schon die reguläre Quote an sinnlosen Beschneidungen. Da wird die bei diesem Spezialisten bestimmt deutlich höher liegen, zumal er mit dieser offenbar bewussten Falschbehauptung ("die halbe Welt...") kommt. Diese kenne ich eigentlich nur aus einem bestimmten Kulturkreis von Leuten, die das gerne so hätten und daher alles tun, um die Statistiken zu verbiegen. Enge Vorhäute sind bei Kindern durchaus sehr häufig. Womöglich läuft ihm jedes Mal das Wasser im Mund zusammen.

      Ich habe mal einen Zehnjährigen "gerettet". D. h., ich wollte eigentlich nur bewirken, dass er selber eine informierte Entscheidung trifft (in dem Fall war das prinzipiell möglich aufgrund von Hochbegabung). War aber zunächst nicht so einfach, man hatte ihm nämlich eingeimpft, dass er eine schreckliche Krankheit hätte. Und natürlich hatte ihm keiner erzählt, was da wirklich gemacht wird. Na ja, ein Bild sagt manchmal mehr als 1000 Worte...
      Ich: "So, jetzt kannst du selbst entscheiden, wie du das haben willst. Willst du das wirklich machen lassen?"
      Er: "Nur über meine Leiche!!"
    • Ich habe heute nochmals mit derm Verfahrensbeistand meines Sohnes telefoniert, warum er unterschiedliche Erfahrungen gegenüber mir und dem Gericht schildert. Der Verfahrensbeistand nimmt es mit der Wahrheit scheinbar nicht so ernst und meinte wortwörtlich er wollte mir entgegenkommen und hat deshalb gesagt, dass der Pro-Beschneidungsgutachter, die Beschneidung nach 6 Wochen salben hat verworfen, wohingegen er mir das Gegenteil behauptet hatte.

      Zum Thema, dass der Pro-Beschneidungs-Chirurg beschneiden würde, um das Risiko eines Penis-Karzinoms zu senken, sagte er, dann sollte man die Folgerung daraus ziehen, zu beschneiden und dem zustimmen.
    • Offenbar hat der Verfahrensbeistand selber keine Ahnung und gehört zu denen, die bequemerweise Ärzten alles glauben.

      Wenn dieser Gutachter, neben all dem anderen Bullshit, sogar mit dem Peniskarzinomrisiko als Grund kommt, hat er sich doch bereits selbst disqualifiziert. Das zeigt, dass ihm keine anderen Vorwände mehr einfallen.
      Ich würde ihn fragen, warum er nicht die präventive Amputation der Brustwarzen empfiehlt, schließlich sind die ja bei Jungen nutzlos, im Gegensatz zur Vorhaut? Das Risiko dass Männer später Brustkrebs bekommen, ist zwar sehr gering, aber immer noch deutlich höher als das eines Peniskarzinoms.

      circumstitions.com/Cancer.html
    • Danke Rolf, das Du das so durchziehst. Was Du noch machen kannst weiß ich nicht, ich kann Dir nur aus Erfahrung, das, um so älter Dein Sohn wird, umso mehr wird er in die Entscheidung mit eingezogen. Meine Tochter war 12 Jahre als sie es mit den Nieren zu tun bekam. Sie lag lange im Krankenhaus und sollte eine bestimmte Untersuchung bekommen vor der sie sehr viel Angst hatte. Die Ärzte haben sie nicht gezwungen und sie haben sich dann mit ihr geeinigt wie man an die Werte kommen kann. Was ich damit sagen will, wenn das Kind auch nicht per Gesetzt dazu in der Lage ist einzuwilligen oder abzulehnen, so wird es aber dennoch gehört. Wenn kein zwingenden Grund vorliegt, ist die Wahrscheinlichkeit, das ein "NEIN" von deinem Sohn ernst genommen wird.

      Hast Du eigentlich eine Rechtsschutzversicherung? Selbst wenn die nicht einspringt, ist oft eine kostenlose Rechtsberatung einmal im Jahr drinn ....

      Ich drück dir und Deinen Sohn die Daumen
      "Those who cannot remember the past are condemned to repeat it"

      "Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen."


      George Santayana (1863-1952)
    • Danke Bela für den mutigen Zuspruch, Mein Sohn hat dazu noch keine Meinung und wie gesagt der Kinderarzt hat die Befürchtung, je älter der Sohn wird, desto eher kommt ein Nein, deshalb will er ja möglichst bis zum 11. Lebensjahr operieren. Mein in die Pubertät kommender 12 Jähriger Sohn rückt wohl allmählich auch von seinem Votum für die Beschneidung langsam ab, so deutlich wie vor einem Jahr war es jedenfalls nicht mehr. Aber erst müssen wir dahin kommen und das ist noch ein langer Prozess.
    • je älter der Sohn wird, desto eher kommt ein Nein, deshalb will er ja möglichst bis zum 11. Lebensjahr operieren

      Was ist das bitte für ein Argument. Also da hört es doch langsam auf. Lieber schnell beschneiden, bevor das Kind einen eigenen Willen hat? Ich fasse es nicht.

      Die männliche Vorhaut ist kein Hautlappen, sondern ein hoch spezialisiertes und sensibles Organ.

      Wer seinen natürlichen und vollkommen gesunden Körper als unhygienisch und unästhetisch empfindet, hat die Ursache für seine Probleme nicht bei seinem Schwanz zu suchen, sondern in einer grundsätzlich falschen Einstellung gegenüber seinem Körper und seiner Sexualität.
    • Rolf schrieb:

      Nein, der Kinderarzt ist als knallharter, eiskalter Geschäftsmann ein Bindeglied in einer ausgeklügelt sich entwickelten Maschinerie, der die Patientenströme Richtung Kinderchirurgie schiebt oder was hier im Forum propagiert wird, eben nicht. Das würde aber ein Austrocknen der Patientenströme in Richtung der Kinderchirurgie bedeuten und ein leeres Wartezimmer für die Nachsorgeuntersuchungen in der Kinderarzt-Praxis.


      Also du gehtst davon aus, dass der Kinderarzt durch die Nachsorgeuntersuchungen sich eine Einnahmequelle aufgebaut hat, und so auch von den Beschneidungen in finanzieller Hinsicht profitiert. Das ist eine interesannte These. Ich sage nicht, dass es falsch ist. Ich lasse es einfach mal so stehen.


      Deshalb wäre es auch sinnvoll, wenn man diesen Prozess auch in eine Anklage gegen diesen Kinderarzt (und die beiden übrigen Ärzte) umfunktioniert werden könnte, bei der dieser als der Quacksalber (oder noch schlimmeres) entlarvt werden könnte. Aber dafür braucht es einen geschickten Anwalt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sokrates ()

    • Lieber Sokrates, wenn Du griechische Weisheits-Lehrer liebst, so liebe ich römische Weisheitssprüche wie Nomen est omen!

      wie gesagt dieses Ärzte-Geschäftsmodell baut weniger auf Salben und Reden auf, sondern auf OP und kurzes Delegieren in die Diversifikation der Ärzte auf. Da ist nicht nur einer der so handelt, dass ist eine gesamte Gesellschaft die so handelt, ähnlich wie vor ca.80 Jahren eine gesamte Gesellschaft in die falsche Richtung in Deutschland gelaufen ist zusammen mit Ärzten und einem Rechtssystem und wenige haben dem widerstehen können oder sich aufgelehnt. Nur ein ganz kleiner Teil ist danach für diesen Irrsinn bestraft worden.

      Prof. Stehr stellt schon richtig fest, wenn 10% faktisch beschnitten werden, wobei die reelle Quote vielleicht im Vergleich zum Ausland bei 1,5% liegt, sind dies ca. 8,5% = ca.27.000 Beschneidungen a mindestens 1000-2000€ Krankenhaus-, Operationskosten und Nachsorgeuntersuchungen, das ist ein Umsatz von ca. 50 Mio.€ oder mehr/Jährlich auf diese Community verteilt. Dafür braucht es also nicht einen geschickten Anwalt, sondern mehrere geschickte Anwälte und vor allem eine größere Unterstützungsaktion von vielen Unterstützern, die die geschickten Anwälte finanzieren. Das würde für viele Familien und Mütter ein Segen sein! Vielleicht hilft eine ePetition beim Bund und ein Förderverein zur Finanzierung der Verwaltung der Unterstützer und Anwälte.

      Ich habe an Dr.med. Kreutzig Langenfeld folgende Fragen gestellt:

      ich war heute bei dem Kinderarzt
      erstmals, der die Diagonse des engen Schnürrrings gestellt hat. Auf
      meine Frage, welche körpliche Gefahren und seelischen er sieht, meinte
      der Kinderarzt, der heranwachsende 10,5 Jährige Sohn könnte aufgrund des engen Schnürrrings seine Sexualität
      nicht entwickeln und entdecken, dass würde er wenn er Beschnitten wäre
      und um ca. 20.000 feinen Nervenenden ärmer wäre besser können. Außerdem
      könnte es sein, dass mit 14 Jahren oder 15 Jahren die Vorhaut reißt.

      Würden Sie den Aussagen zustimmen? Reißt Ihrer Erfahrung nach bei Jugendlichen mit 14 oder 15 Jahren die Vorhaut und muß dann genäht werden, wenn vorher der Schnürring mit 10 Jahren enger war?

      Außerdem würde sich ein 14 /15 Jähriger gegenüber den Ärzten oder Eltern
      nicht offenbaren, wollen, deshalb würde eine prophylaktische,
      standardmäßige Beschneidung vor der Pubertät bevorzugt und durchgeführt.

      und folgende Antwort erhalten:

      Ich halte die Aussagen für Unsinn (Sie kennen meine Auffassung).

      Lieben Gruß

      Dr. T. Kreutzig-Langenfeld
    • Ich habe noch nie in meinem Leben gehört, dass eine Vorhaut reißen kann, egal wie stark eine Phimose ausgeprägt ist. Selten so einen Stuss gehört.

      Die männliche Vorhaut ist kein Hautlappen, sondern ein hoch spezialisiertes und sensibles Organ.

      Wer seinen natürlichen und vollkommen gesunden Körper als unhygienisch und unästhetisch empfindet, hat die Ursache für seine Probleme nicht bei seinem Schwanz zu suchen, sondern in einer grundsätzlich falschen Einstellung gegenüber seinem Körper und seiner Sexualität.
    • Ich hatte als Teenager bei der Selbstbefriedigung anfangs eher einen Rustikaleren Stil. Das endete irgendwann damit das mal ein kleiner Riss im Frenulum entstand der aber nach 2 Tagen abgeheilt war. Ich hatte danach nie wieder Probleme was das an ging.
      Ich habe allerdings dann auf ein zurückziehen der Vorhaut bis zum Anschlag bei der Selbstbefriedigung verzichtet.
      Ich hatte aber nie Schwierigkeiten beim Geschlechtsverkehr.
      Ich habe aber von einer Freundin gehört das sie mit einem Partner dies auch beim Geschlechtsverkehr erlebt hatte.
    • Neuigkeiten:
      Das OLG besteht auch auf einem ca. 2000€ kostenpflichtigen Gutachten und stimmt folgendem Artikel abstrakt betrachtet leider nicht zu:
      thieme-connect.com/products/ej…ract/10.1055/s-2001-12876

      auch eine angeborene Phimose könne eine pathologische Phimose sein, und das müsse in einem Gutachten untersucht werden. Und eine unbehandelte Phimose müsste gegebenenfalls behandelt werden, um Entzündungen und Harnwegsinfektionen oder einen chronischen Verlauf im Vorfeld auszuschließen, genauso wie Schwierigkeiten beim Wasserlassen oder häufige Schmerzen oder Jurckreiz. Ein Zuwarten bis zum 18. Lebensjahr wegen möglicher Schmerzen beim Geschlechtsverkehr oder eine vollständige Vorhautverengung mit einer Abschnürung der Blutgefäße, wäre nicht möglich. Meiner Ansicht nach ist der Geschlechtsverkehr jenseits und nicht vor dem 18. Lebensjahr bei Jungen relevant.

      Um das Prozessrisiko von 2000-6000€ besser einzuschätzen und die Ex-Frau keine Einwilligung zu einer Konsultation mit dem Sohn bei Ärzten wie Dr.med. Stehr gibt, versuche ich pro aktiv die Einwilligung über eine einstweilige Anordnung zu bekommen, obwohl das widersprüchlich zu meiner folgenden Argumentation scheint.

      Gleichzeitig werde ich Verfassungsbeschwerde wegen Eingriff in Art.2II GG und Art. 6 GG, in den nächsten 3 Wochen einreichen, und hoffen, dass die Verfassungsrichter, der Ansicht im Artikel folgen und erkennen, dass auch abstrakt gesehen, eine offensichtlich angeborene Phimose nicht gleich eine pathologisch erworbene Phimose ist und Eltern diese erst einmal sich natürlich auswachsen lassen können und sollten. Oder wie seht Ihr das?


      Darf sich der Staat soweit einmischen und bei einer angeborenen, sich möglicherweise von alleine auswachsenden Phimose auf Kosten der Eltern Gutachten etc. in Höhe von 2000-6000 € erstellen und den Eltern danach die Rechnung dafür schicken?
    • Und eine unbehandelte Phimose müsste gegebenenfalls behandelt werden, um Entzündungen und Harnwegsinfektionen oder einen chronischen Verlauf im Vorfeld auszuschließen, genauso wie Schwierigkeiten beim Wasserlassen oder häufige Schmerzen oder Jurckreiz

      Das ist Schwachsinn. Denn sonst hätten 100% der Männer diese Probleme, oder wären von diesen Problemen akut, weil jeder Mann in einer bestimmten Zeit seines Lebens eine Phimose hat. Alle Jungen kommen mit einer Phimose (nicht-zurückziehbarer Vorhaut) auf die Welt.

      Aber das ist jetzt genug der medizinischen Details.

      Ich habe es schon oft gesagt, aber ich sage es noch mal: Du brauchst einen guten Anwalt, der dir eine oderntliche Strategie zurecht legt. Bist Du in der Sache Anwalt schon weiter gekommen?
    • Rolf schrieb:

      Darf sich der Staat soweit einmischen und bei einer angeborenen, sich möglicherweise von alleine auswachsenden Phimose auf Kosten der Eltern Gutachten etc. in Höhe von 2000-6000 € erstellen und den Eltern danach die Rechnung dafür schicken?
      Der Staat wird sich einmischen müssen...wenn deine Frau zusammen mit einem Arzt vor Gericht behauptet, dass du deinem Sohn eine (aus Sicht dieses Quacksalbers) notwendige medizinische Behandlung vorenthältst...

      Ich bin mir sicher...du kannst noch so gute Argumente vor Gericht anbringen...da kommt irgendein Urologe und stellt nicht belegbare Behauptungen auf, und deine Argumente gelten NICHTS mehr vor Gericht...

      Ich hab es dir jetzt glaub schon ein paarmal geschrieben...Richter dürfen keine medizinische Sachverhalte bewerten...die dürfen nur gutachten folgen...auch wenn die noch so grottig sind...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Gestern habe ich kurz einen mir seit Jahren bekannten Freund zu seinen Erfahrungen mit seinen zwei Jungs zum Thema Phimose Diagnose befragt. Er meinte beim Jüngeren hatte er auch das Thema. Der OP-Termin stand schon fest und die Salben vor und nach der OP waren bereit. Im Alter von 12 Jahren kurz vor der geplanten OP, konnte der Sohn dann plötzlich die Vorhaut problemlos zurückstreifen, so dass es zu keiner OP kam und das Thema sich in Luft auflöste. Das hat mir wieder Mut gemacht.

      Ich hoffe, ich komme mit meinem Sohn auch so weit möglichst bald.
    • So nun wird gerade per Fax eine Verfassungsbeschwerde über 123 Seiten ans BVerfG nach Karlsruhe geschickt und das AG davon unterrichtet, den Zwischenbeschluss bis zur Entscheidung vom BVerfG höfflichst und eilig auszusetzen. Ich hoffe, dem folgt das AG.

      Die Bücher von Clemens Bergner "Ent-hüllt" und "das freche Pimmelbuch" von Mario Lichtenheldt, Lukas Ryholec werden vom OLG als Anlage auch nach Karlsruhe als Vertiefungsliteratur geschickt.

      Bin gespannt, wie die VerfassungsrichterInnen die Angelegenheit sehen und vor allem in der Hoffung, möge das BVerfG der zirkumzisionsfreudigen medizinischen Gemeinschaft Grenzen aufzeigen und setzen.

      Bezüglich Gegenattesten von Kliniken, an denen Prof. Dr. Stehr wirkt(e), habe ich nun auch einen Antrag ans AG gestellt, so dass ich mit meinem Sohn trotz fehlender Zustimmung der Mutter dorthin nun hoffentlich auch hingegehen kann, in der Hoffnung, dass daraus Atteste entstehen, die zur Phimose-Leitlinie konform erstellt werden. Gegebenenfalls könnten diese, falls erforderlich, ans BVerfG nachgereicht werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Rolf ()

    • Update:
      Die Eingangsnummer und Eingangsbestätigung vom BVerfG habe ich erhalten.

      Die Leihgabe der Bücher von Clemens Bergner "Ent-hüllt" und "das freche Pimmelbuch" von Mario Lichtenheldt, Lukas Ryholec habe ich noch nicht vom AG oder OLG zurückerhalten, denn AG meint die Akte wäre ans OLG zurückgegangen und beim OLG ist die Akte noch nicht angekommen. Vielleicht geht ja etwas in der kommenden pder übernächsten Woche vorwärts.
    • Ich verfolge die Geschichte hier ja nun schon fast von Anfang an, aber eines will mir nicht so ganz in den Kopf:

      Du streitest dich hier um die Vorhaut deines Sohnes, deren "Zustand" du aber laut eigener Angabe gar nicht kennst. Du weißt gar nicht wie eng die Vorhaut bei deinem Sohn überhaupt (noch) ist, geschweigedenn dass ihr (also du und dein Sohn) mal den Ansatz genommen hättet, ihn schlichtweg "ganz privat" dazu anzuleiten, seine Vorhaut - so sie noch verengt ist - ganz einfach selbst zu dehnen. So lange wie sich das hier nämlich schon hinzieht, hätte dein Sohn seine Vorhaut bei halbwegs regelmäßigem Eigentraining schon längst auf, das heißt, die ganze Schose wäre schon längst von allein erledigt.

      Ehrlich gesagt will mir auch nicht so ganz in den Kopf, dass dein 10-Jähriger Sohn sich lieber vor Mutti und wer weiß welchen Ärzten auszieht und sich an seinem Penis rummachen lässt als vor dir, damit du mal drüber gucken und ihm vernünftigen Rat geben könntest oder die ersten paar Male selbst ihm zeigen könntest, wie er das ganz ohne Arzt, Skalpell etc. in den Griff bekommt. Da kratze ich mir doch schon arg am Kopf, wenn ein 10-Jähriger, noch vorpubertärer Junge seinem eigenen Vater was die Intimität angeht so derartig verschlossen ist.

      Unabhängig davon ist diese Sache von der rein justitiellen Seite her aber eine echte Justizposse, die ins Fernsehen gehört. Ich bin überzeugt, dass sich dafür mancher TV-Sender und/oder manche Zeitung interessieren dürfte.
      Ohne Konsens ist alles Nonsens.
    • Lieber Etwas,

      vielen Dank für Deinen Beitrag und Deine Anteilnahme.

      Mein Sohn ist ca. 30 min.-1h abends einmal in der Woche meist mit seinem älteren Bruder, nur wenn es gerade passt, bei mir und alle 2 Wochen für wenige Stunden meist bis 16 Uhr. Danach müssen Sie sofort nach Hause, um kein schlechtes Gewissen zu bekommen, auch wenn die Mutter nicht zu Hause ist. Auch in den Ferien ist keine gemeinsame Übernachtung durchführen. Dadurch läßt sich leider keine nähere Sohn-Beziehung aufbauen, in der abends das Thema sukzessive angegangen und behandelt werden könnte. Dies ist eine massive "Justizposse", die wohl seit Jahren schon ans BVerfG und in die Medien gehört!

      Gerade durch dies Verfahren, habe ich eine deutlich stärkere Beziehung zu dem Sohn, weil eben er sich nicht gerne gegenüber seiner Mutter oder anderen Ärzten auszieht. Das Thema ist tabu! Jedenfalls wenn ich mit dem Thema anfange, ernte ich lauten akkustischen Widerstand vom älteren Bruder, von dem Sohn oder von der Mutter.

      Vielleicht hast Du oder jemand anderes hat Tipps und kann Empfehlungen aussprechen oder Beispiele geben, wie ich dem Sohn die Retrahierbarkeit durch spielerisches mechanisches, gegebenenfalls mit Bio-Chemie unterstützt, Verhalten sowohl einen Status der Retrahierbarkeit der Vorhaut beim Sohn abfragen könnte als auch in dem Selbsterfahrungs- und Selbstentwicklungsverhalten beim Wachstum und deren Retrahierbarkeit unterstützen könnte.

      Dieses Verfahren ist neben anderen Verfahren sicherlich auch eine weitere "Justizposse". Auch die anderen "Justizpossen" waren oder sind sicherlich in vergleichbaren Fällen auch beim BVerfG.

      Ein großer Dank für diese und ähnliche "Justizpossen" gebührt natürlich auch dem guten, sehr familienfreundlichen und familienunterstützenden Jugendamt, das ganz im Sinne das Art. 6 I, II GG handelt und die Familie als Keimzelle äußerst gut schützt!
    • Das ist natürlich eine sehr unschöne Situation, finde ich sehr bedauerlich.
      Wenn die Kinder so konditioniert worden sind, dass das Thema nicht besprochen werden kann, wie wäre es dann mit illustriertem Infomaterial, wie dem BVKJ-Flyer oder einem der netten Bücher von Mario Lichtenheldt / Lukas Ryholec? Würde mich wundern, wenn das nicht auf Neugier stößt.