Alternative Behandlung statt kortisonhaltige Salbe -> Weihrauchsalbe eventuell ergänzt mit Schwarzkümmelsalbe -> Erfahrungen?

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    • Rolf schrieb:

      Nun hat das Amtsgericht das fehlende Einverständnis per Gerichtsbeschluss ersetzt, dass der Pro-Beschneidungs Chirurg meinen Sohn begutachten darf und ein kostenpflichtiges ca. 2000€ teures Gutachten erstellen darf.
      ;(
      Wahnsinn.

      Rechtwirksame Argumente um gegen die Entscheidung, dass ein Gutachter Deinen Sohn untersuchen darf, Beschwerde einzulegen kann ich nicht liefern, da sind Juristen besser.

      Aber sollte das Gutachten zu dem Schluss kommen, Dein gesunder und beschwerdefreier Sohn solle operiert werden, sind die neuen Phimoseleitlinien das beste Argument. Sie stellen den Stand der Medizin im Jahr 2018 dar und wenn ein Gutachter darüber hinweggeht, braucht er wirklich gute Argumente. "Weils besser ist und man das bisher so gemacht hat" ist keinesfalls ausreichend.
      Aus meiner Warte ist das der allerbeste Weg. Aber sehr traurig, dass Dein Sohn diesen Mist über sich ergehen lassen muss.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Rolf schrieb:

      so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
      Wenn es nicht so unendlich traurig wäre, müsste man hellauf lachen.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
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    • Meine RAin macht nichts, weil das Budget ausgeschöpft ist. Ich kann Beschwerde einlegen mit der Begrüdung auf Verweis meiner Eingabe vom Dezember.

      Gegen die vermutliche Falschaussage des Verfahrensbeistands kann ich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft direkt einlegen, was ich machen werde. Wenn man jemanden bei der Staatsanwaltschaft gut kennt hat die Sache möglicherweise auch Durchsetzungserfolg ansonsten ist es eine wohl eher Motivationsfrage bzw. eine Ressourcenfrage der Staatsanwaltschaft sich mit soetwas auseinanderzusetzen.
    • Ich würde vielleicht so argumentieren, dass dieser Chirurg nicht dein Vertrauen besitzt und du statt dessen gerne deinen Sohn einem Arzt deines Vertrauens votstellen möchtest, um dem Gericht entgegen zu kommen. Wie wollen die begründen, dass ausgerechnet dieser Chirurg der einzige ist, der die nötige Sachkenntnis hat? (offenbar hat er sie ja nicht, oder er hat andere Motive, sich über den aktuellen Stand der Medizin und Medizinethik hinwegzusetzen).

      Sollte das wirklich nicht klappen, kannst du ein Gutachten, das völlig der aktuellen Phimoseleitlinie widerspricht, immer noch problemlos anfechten.
    • Liebe Zipfelmuetze,

      Zipfelmuetze schrieb:

      ein Gutachten, das völlig der aktuellen Phimoseleitlinie widerspricht, immer noch problemlos anfechten.
      das geht eben scheinbar nur theoretisch und auch praktisch.

      Faktisch sieht es nach der Empfehlung meiner RAin wohl so aus, dass dann ein Obergutachten (Kosten 2000€) gemacht wird, dass wiederum das "problemlose" Gegengutachten (Kosten 2000€) entsprechend der Phimoseleitlinie übertrumpft und das erste Gutachten (Kosten 2000€) wieder aufleben läßt. Mit anderen Worten ein Gegengutachten ist nichts Wert in unserer Gesellschaft, so funktioniert nun einmal scheinbar unser "Justizmühlenspiel".

      Bisher ist als Begründung § 1666 III Nr.5 BGB genannt worden, das OLG wird sich dann wohl etwas tiefer damit auseinandersetzen müssen (Kosten ca. 1700€). Sollte das OLG die Zwischenentscheidung nicht aufheben und dem AG zustimmen, würde ich erst zum BVErfG nach Karlruhe marschieren, wenn es möglich ist, und Eilantrag auf Aussetzung des Vollzugs stellen. Dann werden nochmals potentielle Gutachtenkosten in Höhe von ca. 6000€ aufgeschoben bzw. hoffentlich ins Nichts aufgelöst.
    • Rolf schrieb:

      "Meine RAin macht nichts, weil das Budget ausgeschöpft ist. Ich kann Beschwerde einlegen mit der Begrüdung auf Verweis meiner Eingabe vom Dezember."
      Entschuldigung aber das geht doch nicht. Du brauchst einen Anwalt. Gibt es da keine Möglichkeit, dass der Staat dir einen Anwalt finanziert? Ähnlich wie einen Pflichtverteidiger bei einem Strafverfahren?
    • Liebe Forumsteilnehmer,

      danke für die Anteilnahme. Es geht lediglich um folgendes: Darf ein Staat einen gesunden, beschwerdefreien 10 Jährigen Sohn mit Einwilligung der Mutter und mit Verweigerung des Vaters untersuchen ob eine Retrahierbarkeit der Vorhaut bereits funktioniert oder nicht.

      Der Staat begründet dies
      mit einer Gerichtliche Maßnahmen da die Gefährdung des Kindeswohls im Raum steht
      (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder
      sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in
      der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
      3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
      die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge.

      Die Frage ist also, steht durch die Nichtuntersuchung eine Gefährdung des Kindeswohls im Raum oder nicht. Meiner Ansicht nach geht hier der Staat zuweit. Der Junge hat keine Schmerzen und keine Beeinträchtigungen wie Entzündungen etc.. Dies ist ein zu tiefer Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Sohnes und des Vaters auch wenn die Mutter anderer Ansicht ist.

      D.h. hat der Richter die Norm rechtswidrig angewendet, obwohl er es nicht dürfte oder hat er diese richtig angewendet? Um diese alleinige Frage geht es beim OLG.


      Was ist eure Meinung dazu? Ihr seid die Experten, besteht eine Gefährdung des Kindeswohls, in dem das Kind ungestört wachsen gelassen wird oder muß dazu ein Pro Beschneidungsfreudiger Oberarzt abgesegnet mit staatlicher Hilfe darüber sehen, dass die Gefährdung des Kindeswohls aufgehoben wird.

      Meine Ex-Frau meinte, sie läßt sowieso nur noch einmal einen Arzt über die Vorhaut des Sohnes sehen und nicht mehrere verschiedenen Ärzte, also ich ihr empfahl mich mit dem Sohn z.B. zu Prof. Dr. Stehr nach Nürnberg zu fahren.

      Dagegen würde sich meine für mich kostenpflichtige Beschwerde richten.
      Wenn die Sache nicht erfolgreich ist, habe ich nur Zeit, ca. 1 -2 Monate, teuer erkauft,
      wenn Sie erfolgreich wäre, ist die Sache vom Tisch bis sich die Vorhautverengung aufgelöst hat oder der Junge bekommt tatsächlich Schmerzen etc. Dann ist er entweder alt genug, um das Thema selbst anzugehen und zu lösen und ich könnte hier auf das Forum verweisen oder ich würde Ihn bei der Abhilfe z.B. durch mechanische Weitungsversuche unterstützen.

      Ein RAin meinte, ehrlich gesagt, die Sache hat keinen Erfolg, deshalb um mir Kosten zu ersparen, steigt sie aus der Beschwerde aus. Jeder andere RA wird allein von Standeswegen seine Gebühren in Rechnung stellen müssen und wenn er zwar keinen Erfolg sehen würde, und mitmacht, dann nur um selbst abzukassieren, wäre wohl ein nicht empfehlenswerter RA.
    • Ich bin hier sehr zwiegespalten. Mein Herz sagt mir, dass Dein Junge in Ordnung ist, nicht untersucht zu werden braucht (er hat ja weder Schmerzen noch andere Beschwerden) und dem Kindeswohl eher gedient ist, wenn man ihn in Ruhe lässt.

      Meine Erfahrung mit unserem Rechtswesen und meine Vorahnungen sagen mir aber, dass es sehr wahrscheinlich auf diese Untersuchung hinauslaufen wird. Ich fürchte, vor Gericht wird eine Untersuchung als ein sehr geringes Übel angesehen und um die Gefahr einer bisher nicht entdeckten Krankheit abzuwenden, wird das Gericht vermutlich entscheiden, den Jungen untersuchen zu lassen.

      Das Hauptproblem, das ich sehe, ist nicht die Untersuchung an sich, denn bei der könnte bzw. müsste ja herauskommen, dass der Junge kerngesund ist und keinerlei weiteren Intervention bedarf. Es ist aber zu befüchten, dass die Untersuchung gleichbedeutend mit der späteren Diagnose "operationsbedürftige Phimose" sein wird.

      Verstehe ich recht, dass Du nach dieser Untersuchung keine Chance mehr auf Anfechtung dieses Gutachtens haben wirst? Wird dieses Gutachten vom Gericht dann zwingend als weitere Handlungsempfehlung gewertet und den Jungen zur Operation verurteilen?
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Servus Rolf,

      neverending Story?

      Rolf schrieb:

      Es geht lediglich um folgendes: Darf ein Staat einen gesunden, beschwerdefreien 10 Jährigen Sohn mit Einwilligung der Mutter und mit Verweigerung des Vaters untersuchen ob eine Retrahierbarkeit der Vorhaut bereits funktioniert oder nicht.
      Der Staat wurde doch von der Mutter beauftragt, weil diese (wegen deiner Nichteinwilligung in die Beschneidung deines Sohnes) dort eine Kindswohlgefährdung angezeigt hat?

      Ein Gericht soll nun entscheiden? Aber kein Richter darf über einen medizinischen Sachverhalt urteilen (da kannst als Laie noch so viele Leitlinien und Zeug dem Gericht vorlegen, das zählt für die NICHTS, dafür das grottigste und oberflächlichste Gutachten eines beschneidungsaffinen Urologen, denn der ist Fachmann)...deswegen MUSS das Gericht ein Gutachten verlangen...und wenn du dieses gutachten und die Untersuchung verweigerst, wird es dieses per Gerichtsbeschluss anordnen (soweit meine Laiensicht, wenn da jemand was anderes weiß und sieht...gerne)

      Rolf schrieb:

      Ihr seid die Experten,
      Sind wir nicht. Ein paar sind Anwälte, aber auch nicht Fachanwalt dein Problem betreffend...

      Ich kann dir nur schreiben, was ich an deiner Stelle machen würde (soweit ich das hier nun Überblicke...)

      Rolf schrieb:

      Der Staat begründet dies
      mit einer Gerichtliche Maßnahmen da die Gefährdung des Kindeswohls im Raum steht

      Rolf schrieb:

      Dagegen würde sich meine für mich kostenpflichtige Beschwerde richten.
      Sehe ich das so, richtig? Du würdest deine Beschwerde gegen eine Untersuchung richten?

      Das ganze ist glaub so weit fortgeschritten wegen deiner Frau...ich würde glaub "mitspielen" mich kooperativ zeigen...auch für das Gericht, kommt da besser, als wie auf stur zu machen...

      Warum muss eigentlich ein gutachten bei dem Deppen Gemacht werden, bei dem du schon mit deinem Sohn warst? Ich würde mich ans Gericht wenden und einen anderen Gutachter beantragen. Mit der Begründung das ich bei dem schon war, der mir ohne meinen Sohn gesehen zu haben schon sein Urteil pro Beschneidung gefällt hat, und ALLES was der mir erzählte, GEGEN die aktuellen Phimoseleitlinien verstoßen hat.

      Gutachter die Pro Vorhaut sind, hast du ja schon Kontakt?

      Deine Anwältin...hätte ich glaub schon längst gekickt...und wäre auf Dr. Kreutzig-Langenfelds Gattin (die ja Fachanwältin für Familienrecht sein soll) über. Wäre glaub die ideale Kombi? Aber ist auch eine Geldsache...

      Dem Gutachter bei dem du schon warst (und der ja immer noch im Raum steht?) würde ich ne Mail schreiben und ihn mit Fragen löchern...eine nette Mail, mich so richtig dumm stellen so "Lieber Doktor, alles was du mir erzähltest, ist das Gegenteil von dem was in den aktuellen Leitlinien zur Phimose steht...Warum?"

      Und mit der Mutter deiner Kinder würde ich mich mal zusammensetzen und versuchen sachlich und ohne Vorwurf zu reden...was da los ist mit ihr, ihr bestreben und betreiben (dieses Verhalten hat sie ja auch schon bei eurem älteren Sohn gezeigt, was auch mit Trennungsgrund war? Habe ich das noch so richtig auf dem Schirm?) Auch das mit dem schon hier erwähnten Verdacht des "Münchhausen Stellvertretersyndrom"?

      Deswegen würde ich auch versuchen mit der Therapeutin deines Sohnes zu reden, über deinen Verdacht, deine Erfahrungen mit eurem Älteren, wie sie das sieht, was man da machen könnte...

      Nur so auf die Schnelle...was du machst...spür hin, was sich richtig anfühlt...vielleicht was ganz anderes...wie gesagt, das ganze ist so komplex inzwischen...vielleicht hab ich schon den Überblick verloren...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Weguer schrieb:

      Meine Erfahrung mit unserem Rechtswesen und meine Vorahnungen sagen mir aber, dass es sehr wahrscheinlich auf diese Untersuchung hinauslaufen wird. Ich fürchte, vor Gericht wird eine Untersuchung als ein sehr geringes Übel angesehen und um die Gefahr einer bisher nicht entdeckten Krankheit abzuwenden, wird das Gericht vermutlich entscheiden, den Jungen untersuchen zu lassen.
      War ich zu langsam beim Tippen...ja, sehe ich auch so und auch versucht zu erklären...aus Laiensicht...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Urolüge schrieb:

      Und mit der Mutter deiner Kinder würde ich mich mal zusammensetzen und versuchen sachlich und ohne Vorwurf zu reden...was da los ist mit ihr, ihr bestreben und betreiben (dieses Verhalten hat sie ja auch schon bei eurem älteren Sohn gezeigt, was auch mit Trennungsgrund war? Habe ich das noch so richtig auf dem Schirm?) Auch das mit dem schon hier erwähnten Verdacht des "Münchhausen Stellvertretersyndrom"?

      Deswegen würde ich auch versuchen mit der Therapeutin deines Sohnes zu reden, über deinen Verdacht, deine Erfahrungen mit eurem Älteren, wie sie das sieht, was man da machen könnte...
      Aber mit diesem Verdacht würde ich zunächst vorsichtig und sensibel umgehen...denn so was kann auch nach hinten losgehen...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Ich denke, wenn die Anfechtung des gerichtlich angeordnetes Gutachten erfolgreich sein soll, du fachkundigen, medizinischen Beistand brauchst.

      Ich verstehe nicht, warum Du dich nicht an die Ärzte, die wir dir genannt haben, gewandt hast. Die müssen deinen Sohn doch gar nicht untersuchen, wenn deine Frau das nicht zulässt. Die müssen nur begründen, warum das Gutachten unnötig bzw. dessen Unterlassung keine Kindeswohlgefährdung ist.


      Rolf schrieb:

      Was ist eure Meinung dazu? Ihr seid die Experten, besteht eine Gefährdung des Kindeswohls, in dem das Kind ungestört wachsen gelassen wird oder muß dazu ein Pro Beschneidungsfreudiger Oberarzt abgesegnet mit staatlicher Hilfe darüber sehen, dass die Gefährdung des Kindeswohls aufgehoben wird.

      Aber keine Familienrechtsexperten. Und darum geht es hier: Ob die Nicht-Durchführung des Gutatchens im familienrechtlichen Kontext eine Kindeswohlgefährdung ist.
    • Stehr, Kreutzig-Langenfeld oder andere PRO Vorhautärzte können Stellungnahmen schreiben...aber ich bin mir sicher KEINER wird ein Gutachten schreiben OHNE den Jungen gesehen zu haben.

      Ich glaube kein Gericht wird da mit einer bloßen Stellungnahme ein Urteil fällen (weil das wieder ein Einfallstor für die Mutti ist) sondern ein Fallbezogenes Gutachten einfordern...den mit einer Stellungnahme müssten die über einen medizinischen Sachverhalt urteilen, was sie gar nicht dürfen?

      Das Gericht MUSS doch der, über die von der Mutter angezeigte, Kindswohlgefährdung nachgehen/urteilen?
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    • Ich glaube kein Gericht wird da mit einer bloßen Stellungnahme ein Urteil fällen


      Hier geht es um die Verhinderung eines Gutachtens. Nicht um ein Urteil.


      Aber die Frage stellt sich schon, wie das Gericht ein Urteil fällen soll ohne Gutachten? Vielleicht wäre es die klügere Strategie auf ein anderes Gutachten durch einen anderen, vorhautfreundlicheren Arzt zu beharren.
    • Vielleicht wäre es eine geeignetere Strategie, dass Gutachten nicht mit der fehlenden Kindeswohlgefährdung zu verhindern, sondern mit der Begründung, dass der Gutachter ein Scharlatan und Quacksalber ist, der entgegen wissenschaftlichen Erkenntnisstand und Leitlinien praktiziert. Dafür würde eine Stellungnahme genügen.
    • Weguer schrieb:

      Es ist aber zu befüchten, dass die Untersuchung gleichbedeutend mit der späteren Diagnose "operationsbedürftige Phimose" sein wird.

      Verstehe ich recht, dass Du nach dieser Untersuchung keine Chance mehr auf Anfechtung dieses Gutachtens haben wirst? Wird dieses Gutachten vom Gericht dann zwingend als weitere Handlungsempfehlung gewertet und den Jungen zur Operation verurteilen?
      Genau diese Befürchtung lieber Weguer habe ich. Wenn auch das OLG und nicht nur das AG den Hebel zur Untersuchung freigibt, sehe ich wenig Stopp-Möglichkeiten und eine Kausale Vorbedingung zu einer Operationsverurteilung, das habe ich bereits in meiner Begründung im Dezember eingereicht. Es werden nur noch größere, kostspieligere Kreise geöffnet mit dem gleichen End-Ergebnis der Gefahr der Beschneidung.

      Und unsere Gerichte sind (leider nur) Erfüllungsgehilfen für das Mainstream-Ärztesystem in diesem Falle. Für die Lösungen, wie in diesem Forum diskutiert, sind es Mindermeinungen.
      Ähnlich ist meine Scheidung von meiner Ex-Frau verlaufen. Damals haben Ihr genauso Ärzte aufgezeigt, wie Sie mit mir umzugehen hat und dieses Modell wendet die Frau nun seid 9 Jahren erfolgreich an, vielleicht auch schon länger, doch damals hatte ich sie noch nicht gekannt. Da ist es wohl einfacher man sucht sich eine verständigere Frau und hat mit der gemeinsame Kinder, also so einen Ärzte-Gerichtskrieg über den natürlichen Umgang des Lebens zu führen.

      Sokrates schrieb:

      der Gutachter ein Scharlatan und Quacksalber ist, der entgegen wissenschaftlichen Erkenntnisstand und Leitlinien
      Nein, das würde ich nicht sagen. Der Gutachter wie oben beschrieben wird fast täglich im urologischen Bereich operieren. Prostata etc. und hat wohl auch mit gerissenen Vorhäuten zu tun und wird immer wieder Beschneidungen vornehmen. Die Phimoserichtlinie ist ja (lediglich) eine Richtlinie und der tägliche finanzielle Druck die Klinik und der eigenen Familie wird entsprechend die Ricthung vorgeben, die möglicherweise in die entgegengesetzte Richtung der Richtlinie zeigen.
    • Ich würde schauen, ob man nen Befangenheitsantrag gegen den Arzt stellen kann, da er das Thema nicht neutral betrachten kann, und immer, bewusst oder unbewusst, zum Beispiel die Finanziellen Vorteile für die Klinik und ihn mit einbezieht.

      PS: Ich glaub ich hab in Gysis Biographie von nem Prozess gelesen, der dem hier ähnelt, allerdings war das in der DDR, da gabs ne andere Prozessordnung.

      Und: Als Kleinkind hatte ich auch ne relative Phimose, der Arzt meinte damals zu meinen Eltern und mir: "Das ist in dem Alter noch normal, da muss man erst was machen wenn das so bleibt", und mir dann gezeigt wie ich das selber vorsichtig dehnen konnte (beim Baden), "Operieren kann man auch später noch"
      Dazu finde ich es noch wichtig, dass der Gutachter bedenken sollte, dass das Kind erstens nicht sexuell aktiv ist, und zweitens dass für Kinder Betäubungen wesentlich riskanter sind als für Jugendliche und Erwachsene.

      Alternativ würde ich einfach versuchen einen Vergleich zu erzielen. Jetzt im Moment wird da nix operiert, sollte sich das Problem aber verschlimmern (Entzündung etc), ansonsten wird gewartet bis das Kind alt genug ist um selber darüber zu entscheiden (irgendwann zwischen 12 und 16)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sowas ()

    • Johannes Micha schrieb:

      Alternativ würde ich einfach versuchen einen Vergleich zu erzielen. Jetzt im Moment wird da nix operiert, sollte sich das Problem aber verschlimmern (Entzündung etc), ansonsten wird gewartet bis das Kind alt genug ist um selber darüber zu entscheiden (irgendwann zwischen 12 und 16)
      Ich habe heute versucht mit der Mutter zu sprechen, ob Sie den Druck von dem Kind nimmt. Das will sie aber nicht. Sie geht davon aus bzw. fragte heute, ob ich der Operation zustimme oder dass das/die Gutachten, die ich dann bezahlen muß bzw. wir wahrscheinlich jeder hälftig bezahlen müssen, zu dem gleichen Ergebnis kommen und dann meine Zustimmung ersetzen.
    • Rolf schrieb:

      Wenn auch das OLG und nicht nur das AG den Hebel zur Untersuchung freigibt, sehe ich wenig Stopp-Möglichkeiten und eine Kausale Vorbedingung zu einer Operationsverurteilung, das habe ich bereits in meiner Begründung im Dezember eingereicht. Es werden nur noch größere, kostspieligere Kreise geöffnet mit dem g
      Wenn dieser Gutachter bei dem du schon warst zum Zuge kommt...dann sehe ich das auch so. Und gleichzeitig glaube ich, dass du mit deiner Strategie (ja, es ist eigentlich so wie du es siehst, die gehen damit zu weit...aber ich glaube auch, dass die nicht anders können, die ihre Hände in Unschuld waschen wollen) scheitern wirst...ein anderer Gutachtervorschlag wird nicht mehr gehen?

      Rolf schrieb:

      Nein, das würde ich nicht sagen. Der Gutachter wie oben beschrieben wird fast täglich im urologischen Bereich operieren. Prostata etc. und hat wohl auch mit gerissenen Vorhäuten zu tun und wird immer wieder Beschneidungen vornehmen. Die Phimoserichtlinie ist ja (lediglich) eine Richtlinie und der tägliche finanzielle Druck die Klinik und der eigenen Familie wird entsprechend die Ricthung vorgeben, die möglicherweise in die entgegengesetzte Richtung der Richtlinie zeigen.
      Doch, ich würde auch sagen: Scharlatan und Quacksalber!!! Er ist Arzt und hat einen Eid darauf geleistet, sein Können nur zum Heilen einzusetzen, nie um zu zerstören? Ärzte die ihr Behandlungen nur an den Finanzen entscheiden...gehört die Approbation entzogen?

      Die Handlung dieser Ärzte ist mehr so wie das "Perpetuum mobile" der rituellen Beschneidungen? Was mit mir gemacht wurde muss in Ordnung sein, deswegen muss ich es mit meinen Kindern machen, und wenn ich es bei diesen hab machen lassen, kann ich auch nicht mehr zurück und das ganze hinterfragen (frei nach Prof. Franz)

      So auch bei beschneidenden Ärzten? Ich habe das so gelernt und schon bei unzähligen Kindern so gemacht, auch ohne med. Notwendigkeit. Was ich gemacht habe kann und darf nicht schlecht sein, es darf nicht sein, dass ich damit vielleicht geschadet habe...und daher kann ich es nicht hinterfragen?

      Was besseres als auf einen anderen Gutachter zu pochen... fällt mir da grad auch nicht ein...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Urolüge schrieb:

      Dr. Kreutzig-Langenfelds Gattin (die ja Fachanwältin für Familienrecht sein soll) über. Wäre glaub die ideale Kombi? Aber ist auch eine Geldsache..
      Danke für die Anteilnahme Uro-Experte. Frau Langenfelds Gattin fängt unter einem Blanko-Scheck über einige 1000€ gar nicht erst an zu arbeiten. Somit kämpfe ich alleine, wie schon seit Jahren, hier im Wesentlichen gegen mein mächtigen Schwiegereltern, die ich leider selbst so mächtig gemacht habe und schreibe den Schriftsatz ans OLG selbst und hoffe, damit durchzukommen.
    • Das geht überhaupt nicht, dass Du da alleine kämpfst.

      Davon halte ich (und wir alle hier in diesem Forum) überhaupt nichts. Du brauchst einen fähigen und engagierten Anwalt, der dich durch das Verfahren leitet, und eine Strategie erarbeitet.

      Du brauchst einen Anwälte und Ärzte, die deine Seite einehmen. Sonst geht das Ganze nach hinten los!

      Es muss doch eine Möglichkeit geben, dass der Staat für deine Anwaltskosten aufkommt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sokrates ()

    • Offenbar gibt es doch Möglichkeiten, auch in zivilrechtlichen Prozessen, den Staat den Anwalt zahlen zu lassen.

      anwalt.de schrieb:

      Zunächst kann nach § 114 ZPO jede Partei Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen, wenn diese weder aus ihrem Einkommen noch aus ihrem Vermögen ganz oder teilweise die Kosten für die Führung des Prozesses aufbringen kann. Dabei werden auch die Unterhaltspflichten berücksichtigt, damit nicht Unterhaltsberechtigte aufgrund der Anwalts- und Gerichtskosten darunter leiden müssen.

      anwalt.de schrieb:

      In vielen Verfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden: Geregelt ist die Prozesskostenhilfe in den §§ 114 ff. ZPO. Die ZPO gilt für sämtliche allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten. Aber die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe besteht auch in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten nach § 11a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), in Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nach § 166 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), in Verfahren vor dem Finanzgericht nach § 142 Finanzgerichtsordnung (FGO), in Verfahren vor dem Familiengericht nach § 76 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) und in Verfahren vor dem Sozialgericht nach § 73 a Sozialgerichtsgesetz (SGG).
    • Rolf schrieb:

      "Lieber Sokrates,


      PKH oder VKH gibt es unter folgenden Vorraussetzungen, dazu muß man
      1. ein entsprechendes niedriges Einkommen und
      2. niedriges Vermögen d.h. unter 5000€ besitzen und
      3. die Beschwerde sollte Aussicht auf Erfolg haben."

      Das ist wirklich unfassbar.

      Hast Du es nicht wenigenstens Mal probiert? Vielleicht sind die Regelungen für PKH in der Praxis nicht so unbeugsam.

      Zu Punkt 3 fällt mir noch ein: Hier geht es ja nicht um eine Beschwerde, sondern um einen Familienrechtsstreit. Oder habe ich hier etwas falsch verstanden.
      Wie kann der Staat bei der Bewilligung der PKH vorher wissen, dass die Beschwerde erfolgreich sein wird oder nicht. Ich meine, dass ist doch der Sinn und Zweck von Prozessen. Es fällt mir schwer verstehen, wie ein Sachbearbeiter die Aussicht auf Erfolg eines Gerichtsverfahrens bewerten solle.
    • Lieber Sokrates

      Rolf schrieb:

      Der Staat begründet dies
      mit einer Gerichtliche Maßnahmen da die Gefährdung des Kindeswohls im Raum steht
      (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder
      sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in
      der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
      Bei meiner Beschwerde geht es nur darum, ob der AG Richter sein Einverständnis zur Besichtigung der Vorhaut von meinem Sohn durch mein fehlendes Einverständnis ersetzen darf oder nicht. Meiner Ansicht nach darf er es nicht, da mein Sohn sich in keiner Gefahr befindet.


      Deshalb soll in einem Gutachten wahrscheinlich auf meine Kosten oder die Kosten meiner Ex-Frau oder unserer beiden durch Kostenaufteilung aber nicht durch Kostenübernahme wohl des Staates geklärt werden, ob mein Sohn bezüglich seiner Vorhaut sich in einer akuten Gefahr (welcher???) befindet. Der AG Richter ist jedoch der Ansicht mein Sohn würde sich in einer Gefahr befinden und meine Ex-Frau macht ihn dazu richtig heiß bzw. richtig Angst. Das ist eine ihrer Stärken, die auch zur Zerrüttung der Ehe geführt haben.

      Ich stimme dem nicht zu, solange mein Sohn keine Beschwerden und Schmerzen hat, befindet er sich in keiner Gefahr. Dagegen wendet sich die Beschwerde und wenn die nicht durch gehen sollte, geht es in die nächste Instanz meiner Ansicht nach! Mögen wir hoffen, dass drei OLG Richter besonnener auf solche wahnwitzigen Anträge von Seiten meiner Ex-Frau reagieren.

      Mein 12 Jähriger Sohn meinte es könnte ja etwas beim 10 jährigen Bruder absterben, deshalb müßte das sündhaftteure Gutachten angefertigt werden. Ich habe meinem 12 jährigem Sohn erklärt, dass der menschliche Körper auf natürliches gesundes Wachstum und auf Heilung ausgerichtet ist, bevor etwas bei einem 10 jährigen abstirbt.

      Psychologisch betrachtet hat es wohl bei meiner Ex-Frau einen massiven Mißbrauch wohl in ihrem mir bisher verschwiegenen Leben gegeben, anders kann ich mir ihr Verhalten nicht deuten.

      Die letzten beiden Chirurgen haben ja bereits jeweils für sich meiner Ex-Frau ins Gewissen geredet, jedoch scheinbar erfolglos. Sie nimmt die Klage bislang nicht zurück, im Gegenteil sie hofft auf meine Zustimmung zur Beschneidung oder zumindest den super wichtigen, kostenintensiven Gutachten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rolf ()

    • Liebe Mitverfolger und Tipps-Geber,

      nun habe ich eine weitere Eingabe in 5,5h ausgearbeitet mit ca. 19 Seiten, weiteren 7 Seiten Anlagen. Diesmal werde ich die Bücher von Clemens Bergner Ent-hüllt und Mein freches Pimmelbuch von Mario Licheildt und Lukas Ryholec ans AG Gericht als Leihgabe und vor allem zur Einsichtnahme und Meinungsbildung mitschicken. Die Kommentare vom Experten Dr.med. Kreutzig-Langenfeld aus dem öffentlischen Onmeda.de-Forum sind vollständig als Gegenmeinung zu den bisherigen Attesten zitiert und mit Verweise belegt worden. Somit sollten die bisherigen Atteste hoffentlich ausreichend entkräftet sein und das Verfahren hoffentlich zu einem Ende kommen. Über hoffentlich erfreuliche Neuigkeiten berichte ich gerne.
    • Rolf schrieb:

      Über hoffentlich erfreuliche Neuigkeiten berichte ich gerne.
      Darüber würde ich mich auch wahnsinnig freuen, und hoffe das du diesen Irrsinn somit aus der Welt schaffen kannst.

      Ich hoffe auch das die Richter sich einlesen, einarbeiten und auch Verantwortung übernehmen. Meine Erfahrung mit Beamten ist leider, dass ich noch nie auf einen getroffen bin, der Verantwortung übernahm. Einmal sagte mir einer sogar, dass er Beamter sei, und nur zur Ausführung und Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen zuständig sei...nicht zur Übernahme von Verantwortung...(Beamtenfrage Nr. 1: Ist das meins?)

      Wünsche dir von ganzem Herzen Glück
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Urolüge ()

    • Empfohlen sei an dieser Stelle noch das Zirkumpendium von MOGiS e.V

      de.wikimannia.org/Zirkumpendium

      commons.wikimannia.org/images/Das_grosse_Zirkumpendium.pdf

      Die männliche Vorhaut ist kein Hautlappen, sondern ein hoch spezialisiertes und sensibles Organ.

      Wer seinen natürlichen und vollkommen gesunden Körper als unhygienisch und unästhetisch empfindet, hat die Ursache für seine Probleme nicht bei seinem Schwanz zu suchen, sondern in einer grundsätzlich falschen Einstellung gegenüber seinem Körper und seiner Sexualität.

    • Die männliche Vorhaut ist kein Hautlappen, sondern ein hoch spezialisiertes und sensibles Organ.

      Wer seinen natürlichen und vollkommen gesunden Körper als unhygienisch und unästhetisch empfindet, hat die Ursache für seine Probleme nicht bei seinem Schwanz zu suchen, sondern in einer grundsätzlich falschen Einstellung gegenüber seinem Körper und seiner Sexualität.
    • Update: Das AG hat meine Beschwerde mit Zitaten von Dr.med Kreutzig-Langenfeld nicht abgeholfen, nun ist die Angelegenheit beim OLG gelandet.

      Morgen versuche ich noch eine schritfliche, positiven Aussagen im Sinne von Dr. med. Kreutzig-Langenfeld mit meinem Sohn von einem katholischen Schwesternkrankenhaus mit angeschlossener Kinderchirurgie zur Nachreichung zu bekommen. Ich hoffe, es klappt.
    • Rolf schrieb:

      Update: Das AG hat meine Beschwerde mit Zitaten von Dr.med Kreutzig-Langenfeld nicht abgeholfen, nun ist die Angelegenheit beim OLG gelandet.


      Nur um auf den laufenden Stand zu kommen:
      Die anderen Ärzte, deren Namen wir dir genannt haben, hast Du nicht für Stellungnahmen ähnlich wie jene von Kreutzig-Langenfeld bewegen können?

      Und Du bis nachwievor ohne Rechtsbeistand?
    • Ich meine, den Termin bei Prof. Dr. Stehr hatte seine Frau doch bedauerlicherweise abgelehnt. Dieser hatte ja ein Gespräch angeboten. ;(

      Die männliche Vorhaut ist kein Hautlappen, sondern ein hoch spezialisiertes und sensibles Organ.

      Wer seinen natürlichen und vollkommen gesunden Körper als unhygienisch und unästhetisch empfindet, hat die Ursache für seine Probleme nicht bei seinem Schwanz zu suchen, sondern in einer grundsätzlich falschen Einstellung gegenüber seinem Körper und seiner Sexualität.