Alternative Behandlung statt kortisonhaltige Salbe -> Weihrauchsalbe eventuell ergänzt mit Schwarzkümmelsalbe -> Erfahrungen?

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    • Franke87 schrieb:

      Rolf schrieb:

      Vielleicht ist es auch mit der Vorhaut ähnlich, dass diese auch im Alter noch von Vorteil ist.
      Gerade im Alter macht sich eine fehlende Vorhaut oftmals erst richtig bemerkbar, da hier die negativen Folgen einer Beschneidung noch deutlicher zu Tage treten, als es oftmals in jungen Jahren der Fall ist.
      Lieber Franke, willst Du die negativen Folgen einer Beschneidung im Alter näher präzisieren, so dass ich diese Argumente gegebenenfalls mit einfließen lassen kann, wenn es notwendig wird, obwohl es hier vielleicht auch um Macht geht oder etwas anderes, was ich wahrscheinlich noch nicht verstehe.
    • Lieber Rolf,

      ich habe das hier jetzt still mit verfolgt.

      Rolf schrieb:

      Franke87 schrieb:


      Rolf schrieb:

      Vielleicht ist es auch mit der Vorhaut ähnlich, dass diese auch im Alter noch von Vorteil ist.
      Gerade im Alter macht sich eine fehlende Vorhaut oftmals erst richtig bemerkbar, da hier die negativen Folgen einer Beschneidung noch deutlicher zu Tage treten, als es oftmals in jungen Jahren der Fall ist.
      Lieber Franke, willst Du die negativen Folgen einer Beschneidung im Alter näher präzisieren, so dass ich diese Argumente gegebenenfalls mit einfließen lassen kann, wenn es notwendig wird, obwohl es hier vielleicht auch um Macht geht oder etwas anderes, was ich wahrscheinlich noch nicht verstehe.
      Im Alter, kann z.B bei der Frau die Produktion von Scheidenflüssigkeit abnehmen. Die Vorhaut funktioniert ja auch als natürlicher Gleitmechanismus, fehlt diese und nimmt die Feuchtigkeit ab, wird der Sex schnell schmerzhaft. Das kann manchmal nur schwer mit Gleitmittel wieder ausgeglichen werden. Manche Frauen haben das auch schon in jungen Jahren. Aber im Alter wird das nicht besser.

      Ich wünsche Deinem Sohn und Dir alles Gute und viel Kraft und Danke das Du so kämpfst.
      "Those who cannot remember the past are condemned to repeat it"

      "Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen."


      George Santayana (1863-1952)
    • Hallo Rolf,

      beschneidung-von-jungen.de/hom…sychosexuelle-folgen.html

      Ich weiss nicht ob die Seite schon mal genannt wurde, oder ob die du schon kennst.
      Die Punkte funktionale Veränderungen und verändertes Sexualverhalten dürften hier interessant sein.

      Grundsätzlich wird ja keine der negativen Folgen der Beschneidung im Alter besser, ob die verminderte Sensibilität, Erektionsstörungen oder eben der von Bela genannte fehlende Gleitmechanismus, der den Verkehr für beide schmerzhaft gestalten kann.
      Wenn 50 Millionen Menschen etwas Dummes sagen, bleibt es trotzdem eine Dummheit. (Anatole France)
    • Rolf schrieb:

      der Gutachter hat erklärt, dass Jungen, die im Alter von 9 bis 10 Jahren noch nicht die Vorhaut zurückstreifen können, beschnitten werden, dass wäre gängige Praxis bei Ihnen
      Also einer der Urologen, der die hohe Anzahl von med. unnützen Beschneidungen (ca.28.000, ca. 10 % aller Jungen laut Schätzung von Dr. Christoph Kupferschmid) mit zu verantworten hat?

      Rolf schrieb:

      Ausserdem hat er viel Erfahrungen, denn er hat die Erwachsenen in einer bayerischen Großstadt, die mit Vorhäuten ihre Probleme haben oder bekommen nach dem Sex
      Und das ist für ein Argument, einem 10jährigen die Vorhaut zu entfernen, zu behaupten, dass dies laut Aktenlage notwendig ist?

      Rolf schrieb:

      Im Übrigen habe ich das Buch von Clemens Bergner "Ent-hüllt" gezeigt, darauf meinte er, er kenne solchen Ansichten und hat seine Erfahrungen bereits in anderen Gerichtsverfahren einfließen lassen.
      Da würde mich interessieren WAS für Erfahrungen er da in Gerichtsverfahren hat einfließen lassen...bestimmt nicht die, wie sie Clemens Bergner und die darin erzählenden Männer, in seinem Buch beschreibt...

      Was so ein Arzt (der anscheinend der Kategorie angehört, wie es Dr. Kolja Eckert mal sehr treffend beschrieb, dass man im Medizinstudium NICHTS zu Aufbau, Funktion und Wichtigkeit der Vorhaut lernt...und in der Ausbildung zum Facharzt nur, wie man sie abschneidet...) vor Gericht aussagt oder in irgendwelche Gutachten schreibt, dass hat Gewicht, auf das wird gehört, auch wenn es zum Teil unbelegbarer Nonsens ist...aber Männer, die direkte neg. Erfahrungen mit diesem Eingriff haben, die werden als Deppen hingestellt, die nur an einer "psychopathologischen Fehlverarbeitung" leiden...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Nur noch zu meinem besseren Verständnis...du bist mit deinem Sohn zu dem Gutachter, hast gesagt, die Hosen bleiben an, der Gutachter hat kurz in die Akte geschaut, seinen unbelegbaren Schmodder erzählt?

      Dann sagte er, dass er kein Gutachten schreiben wird? (weil er ja nicht untersuchen konnte...und/oder du gar keines willst?)

      Was sagt da deine Ex zu?

      Einen kompletten Überblick über die ganze Situation bei dir hab ich nicht...aber so wie es sich mir ergibt...ich hätte ein Gutachten machen lassen...und es dann von Prof. Stehr oder Dr. Kreutzig-Langenfeld zerreißen lassen...

      Aber vielleicht hast du es so kostengünstiger gelöst...

      Wobei die Gefahr ja besteht, dass nun deine Ex sich euren Sohn schnappt, und ein Gutachten bei dieser Pfeife machen lässt? Dann kannst oder musst du ja immer noch...
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    • Deine Probleme Rolf, ich glaube die wären mit einem Schlag Makulatur...wenn die neuen Leitlinien für die Phimosebehandlung raus wären...und nicht nur angekündigt...wo die hängen, warum die nicht längst Standard sind...?
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    • Lieber Uro-Engel,


      was für Leitlinien für die Phimose Behandlung gibt es und für wen wären diese bindend? Der Arzt ist doch in seiner Kunst frei?

      So in etwa, wie Du es oben beschrieben hast, war es ja.

      Meine Ex-Frau war sprachlos und konnte sich nicht mehr daran erinnern, dass an unserem 14. Hochzeitstag Ihr der zweite Kinderurologe empfohlen hatte, auf keinen Fall das Gericht in dieser Angelegenheit anzurufen, worauf ich vertraut hatte. Sie hat auch von dem Gutachter eine "Standpauke erhalten" wegen einer solchen Sache zum Gericht zu gehen und einen Gutachter einzuschalten, würde auf ihrer Kommunikationslosigkeit beruhen zwischen mir und Ihr und dass so etwas für meinen Sohn nicht schön wäre.

      Was weiter passiert werden wir sehen, wir hoffen dass mein Sohn sich positiv entwickelt und beobachten den Schöpfungsprozess, wie er zu blühen beginnt!
    • Rolf schrieb:

      Sie hat auch von dem Gutachter eine "Standpauke erhalten"
      Von dem Gutachter, bei dem du mit deinem Sohn warst? Der, der dir erklären wollte, dass da beschnitten werden müsste?
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Hier findet man die aktuelle Leitlinie zur Phimose und Paraphimose:
      awmf.org/leitlinien/detail/ll/006-052.html
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Weguer schrieb:

      Rolf schrieb:

      Der Gutachter hat heute gemeint, nach Aktenlage müsse wohl beschnitten werden. Weitere gewichtige Argumente für eine Beschneidung aus der Sicht des Gutachters wären, Verhinderung des Krebsrisikos, man hätte das in den USA durch Studien festgestellt und gesichert, ferner beim ersten Sex würde wohl die Vorhaut reißen und dann hätte das Gehirn abgespeichert, Sex wäre mit Schmerzen verbunden und würde dem im Zukunft ausweichen und das wäre nicht schön für seine zukünftige Frau und wenn er sich als Erwachsener beschneiden ließe, wäre das viel schlimmer im Vergleich jetzt als 10 Jähriger. Er räumte ein, dass es sicherlich die Meinungen hier aus dem Forum geben würde, doch das ist nicht Mainstream und eine Mindermeinung. Das Gegenargument von Prof. Dr. Stehr aus Nürnberg habe ich auch zitiert, dass das Krebsrisiko geringer sei, als im täglichen Leben zu leben, dazu wurde gekontert, es ist klar, dass einer auf dem Sofa ein geringeres Unfallrisiko hat als ein Autofahrer auf der Autobahn.
      Ich bin fassungslos, anders kann ich es nicht ausdrücken. Wir leben im 21. Jahrhundert, der Mann ist Sachverständiger(!), kein Aluhutträger oder Absolvent der YouTube Universität. Dennoch verbreitet er "Wissen" aus vergangenen Jahrhunderten, Allgemeinplätze, schlichtweg Bullshit.Hoffentlich geht das gut aus für Deinen Sohn, ich hoffe es sehr.

      Hallo Rolf. Ich bin ebenso fassungslos. Ich kann dir gar nicht sagen wie sehr. Eigentlich hatte ich nicht vor, mich noch mal in diesen Thread einzuschalten. Aber die Aussagen dieses Gutachter haben mich so schockiert, dass ich es nicht anders konnte.

      Was dieser Arzt von sich gab ist – von Anfang bis Ende – pseudowissenschaftlicher Unsinn. Mir gehen wirklich die Superlative aus, um zu beschreiben, was für ein Unsinn das ist. Der Mann hat von nichts eine Ahnung und hat auch nie einen Blick in die wissenschaftliche Literatur geworfen.

      Ich weiß nicht, ob es sich lohnt, die Aussagen dieses Arztes auch einzeln zu widerlegen. Nur zum Thema Krebs und Beschneidung habe ich diesen Artikel gefunden. beschneidung-von-jungen.de/hom…idung-und-peniskrebs.html

      Dass die Vorhaut beim Sex später reißen würde, ist kompletter Schwachfug. Das hat der Mann sich mal eben so aus gedacht. Die Vorhaut "reißt" nicht einfach so ein.

      Dieser Arzt haut nur irgendwelche frei erfundenen Behauptungen heraus, ohne sich die geringste Mühe zu machen, auch nur irgendeinen Beleg zu zitieren für den Schwachsinn, den er da los lässt.
    • Weguer schrieb:

      Hier findet man die aktuelle Leitlinie zur Phimose und Paraphimose:
      awmf.org/leitlinien/detail/ll/006-052.html
      Aus den Leitlinien:
      Relative Indikationen:

      Beim älteren Kind Unmöglichkeit oder/bzw. Schmerzen bei/ der Retraktion einer (zu) engen
      Vorhaut.
      -> Diese relative Indikation, liegt ja scheinbar bei meinem Sohn derzeit vor und verwächst sich hoffentlich bald gegebenenfalls mit Salben.




      Prophylaktische Beschneidung

      Es herrscht in den westeuropäischen Industrienationen Einigkeit darüber, dass ein
      eventueller Nutzen der prophylaktischen Beschneidung einen möglichen Schaden nicht
      derart überwiegt, dass ihre Durchführung empfohlen wird.

      -> Die Formulierung ist leider sehr unglücklich-> denn hier überliest der menschliche Mechanismus das "nicht". D.h. er liest den Satz ohne das nicht, danach wird die Durchführung empfohlen, da der Nutzen überwiegt!


      Beispiel: Denke nun nicht an eine Paraphimose. Jeder denkt nun an das Bild einer Paraphimose trotzdem, der den Satz liest, obwohl doch gerade dies ausgeschlossen ist! Folge der Mensch handelt genau so wie es in dem Satz geschrieben steht und übergeht die Anweisung: "nicht"


      Mit anderen Worten: Wenn mit den Leitlinien zur prophylaktischen Beschneidung etwas bewegt werden soll, sollte die positivie Handlungsanweisung formuliert sein:


    • Lieber Uro-Engel,

      deine oben zititierten Leitlinien hat ein Verein in Berlin aufgestellt:



      Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V.
      Langenbeck-Virchow-Haus
      Luisenstraße 58/59
      10117 Berlin

      und hat diese wohl bei einem anderen Verein


      Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
      Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) e.V.
      - Geschäftsstelle -
      Birkenstr. 67
      10559 Berlin


      im Internet veröffentlichen lassen

      Vereine können viele Leitlinien aufstellen, daran halten muß sich keiner. Vielleicht geloben die Vereinsmitglieder sich an ihren eigens aufgestellten Leitlinien in der Praxis zu orientieren, sofern diese sich bei ihren auftretenden Praxisfällen erinnern.

      Es könnte also eine Eingabe an die Autoren der Leitlinie gemacht werden:
      Autoren:
      R.-B. Tröbs, Herne; K. Becker, Bonn; L. Burkhardt, Herne

      den Absatz der Prophylaktische Beschneidung zum Beispiel wie folgt positiv umzuformulieren:



      Prophylaktische Vorhauterhaltung



      Es herrscht in den westeuropäischen Industrienationen Einigkeit darüber, dass ein
      eventueller Nutzen der prophylaktischen Vorhauterhaltung bei noch nicht vollständig retrahierbarer Vorhaut derart gegenüber operativen Maßnahmen überwiegt, so dass empfohlen wird, bis mindestens zum 18. Lebensjahr die Entwicklung abzu warten.

      So eine positive Handlungsanweisung kann vom menschlichen Geist umgesetzt werden:



      Vielleicht könnte mit einer solchen Formulierung der herrschende Mainstream, bis zu 9-10 jährigen Jungen systematisch zu beschneiden, bei denen noch keine vollständige Retrahierbarkeit gegeben ist, gewandelt werden, so dass prophylaktisch auf von Seiten der Kinderchirurgie[u][b] zugelassen wird, dass sich die Vorhaut von selbst zur Retrahierbarkeit in der Puberttät entwickelt und entwickeln darf.
      [/b][/u]

    • Wie das mit diesen Leitlinien ist, wer sich daran wie halten muss... weiß ich ehrlich nicht genau...

      Aber was dir dein Gutachter weiszumachen versuchte...verstößt das nicht in weiten Teilen GEGEN diese Leitlinien?

      Bei deinem Sohn liegt eine rel. Indikation vor...man kann, muss aber nicht, so wie er es bei anderen Jungen empfiehlt...und auch bei deinem so ins Gutachten geschrieben hätte?

      Prophylaktisch wie er es empfahl...da sind die Leitlinien eindeutig dagegen ( auch wenn es, wie du richtig bemängelst, Kacke formuliert ist)

      Eigentlich könntest du den wegen seiner gegen die Leitlinien verstoßenden Empfehlung anschwärzen?

      Rolf schrieb:

      . Sie hat auch von dem Gutachter eine "Standpauke erhalten" wegen einer solchen Sache zum Gericht zu gehen und einen Gutachter einzuschalten


      Urolüge schrieb:

      Von dem Gutachter, bei dem du mit deinem Sohn warst? Der, der dir erklären wollte, dass da beschnitten werden müsste?
      Würde mich immer noch interessieren, wer sie wie und warum zusammenstauchte...

      Wenn du versuchst mit deiner Frau sachlich zu reden? Ihr klarmachen, dass du jedes Gutachten das sie vielleicht machen lässt, anfechten wirst, und das du genügend Ärzte an der Hand hast, die so denken wie du? Und das ihr euch ein Haufen Geld, Zeit und Nerven sparen könnt, wenn ihr den natürlichen Dingen ihren Lauf lassen würdet?
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Urolüge schrieb:

      Aber was dir dein Gutachter weiszumachen versuchte...verstößt das nicht in weiten Teilen GEGEN diese Leitlinien?
      Ja, danke Uro-Engel, sollte das Verfahren nicht schleunigst eingestampft werden, so dass wir uns dringend wichtigeren Themen zu wenden, so werde ich natürlich den Absatz der Leitlinien nun ins Gerichtsverfahren einbringen, dank deinem freundlichen Hinweis. Denn ich wußte bislang noch nichts davon. Ja, die Praxis in dieser süddeutschen Großstadt verstößt gegen den Absatz der Leitlinien, die also nach hiesiger, medizinischer Meinung wohl eine Mindermeinung bilden, während Mainstream zumindest in der medizinischen süddeutschen Großstadt-Welt das Gegenteil zu herrschen scheinen.

      Also raus aus der medizinischen Großstadt-Welt und hin zurück zur Natur
      (und christlichen Lehre, die in Jesaja und Galater bereits festgestellt hat, dass Beschneidung nichts bringt!)

      Meine Ex-Frau hatte wie gesagt scheinbar vergessen oder weggehört, dass Ihr die Anrufung des Gerichts nicht empfohlen wurde. Sie schließt die Tür dann vor mir zu, wenn ich versuche mit Ihr darüber zu sprechen. Mit ihr kann ich leider (zur Zeit ) nicht sachlich reden. Wann und Wie , frage ich mich seit langem?

      Der Gutachter war über die Kommunikationslosigkeit zu diesem Thema der Eltern überhaupt nicht erfreut, dass die Kommunikationslosigkeit auf dem Rücken des 10 jährigen Sohnes ausgetragen wird, gefiehl ihm gar nicht, da er selber mehrfacher Familienvater wäre auch von Jungen! Der Gutachter will lieber operieren, als die Kommunikationslosigkeit durch Gutachten versuchen aufzulösen, das hatte er wohl deutlich gemacht.
    • Hallo Rolf,

      Wenn dir Leitlinien weiterhelfen sollten:

      Es gibt auch noch zwei britische Leitlinien zum Phimose und Beschneidung.

      Die erste Leitlinie stammt aus dem Jahr 2007 und wurde von British Association of Paediatric Urologists (BAPU) und der British Association of Paediatric Surgeons (BAPS) veröffentlicht. Die zweite Leitlinie stammt aus dem Jahr 2016 und wurde von der BAPU, der BAPS sowie der Britisch Association of Urological Surgeants (BAUS) und dem Royal College of Surgeans.

      Mehr "Mainstream" als diese vier chirurgischen Ärzteverbände geht eigentlich nicht, oder?

      1. Management of foreskin conditions, 2007.
      2. Comminsing Guide Foreskin Conditions, 2016

      Beide Leitlinien sind sehr lang gehalten und wiederholen sich teilweise. Die erste Leitlinie von 2007 ist unterteilt in eine "Executive Summary", in der der Inhalt der Leitlinie kurz zusammengefasst wird und die eigentliche Leitlinie.

      Ich habe versucht, die für dich aller Wahrscheinlichkeit nach relevantesten Stellen herauszufiltern, und ins Deutsche zu übersetzen. Jene Aussagen, die ich für besonders relevant halte, habe ich zusätzlich mittels Unterstreichung markiert. Aus Gründen der Zeichenbeschränkung musste ich meinen Beitrag in drei Teilen posten.

      Nirgendwo, weder in der 2007er-Leitlinie noch in der 2016er-Leitlinie wird die Behandlungsbedürtigkeit einer nicht-zurückziehbaren Vorhaut an ein bestimmtes Alter geknüpft!!!!

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    • DIE ERSTE LEITLINIE (2007)


      Über die natürliche Entwicklungsgeschichte der Vorhaut heißt es in der ersten Leitlinie:

      BAPU (2007) schrieb:

      1. THE NATURAL HISTORY OF THE FORESKIN

      The fate of the foreskin has been well documented after the initial description by Gairdner in 1949 1. There is developmental variability in the appearance of the normal foreskin throughout childhood and puberty. The inner foreskin is attached to the glans. Foreskin adhesions break down and form smegma pearls ‘white cysts under the foreskin’ which are then extruded. The foreskin does not retract before the age of 2 years. The process of retractility is spontaneous and does not require manipulation. The majority of boys will have a retractile foreskin by 10 years of age and 95% by 16-17 years of age 2-4 Since 1996, there has been a decline in the number of children aged 0-14 treated by general surgeons with more children being seen by paediatric surgeons and paediatric urologists. Figures from the Department of Health demonstrate a reduction in paediatric surgical procedures from 30,000 per annum to nearer 20,000 per annum over a period of 10 years ( Prof DFM Thomas- unpublished data ). This may partly be secondary to a decrease in the number of circumcisions due to the recognition that physiological phimosis - a healthy non retractile foreskin which pouts like a flower on gentle retraction-is normal




      Auf Deutsch:

      1. DIE NATÜRLICHE ENTWICKLUNGSGESCHICHTE DER VORHAUT

      Die Entwicklung der Vorhaut wurde seit seiner ersten Beschreibung von Gairdner im Jahre 1949 sehr ausführlich dokumentiert (1). Während der gesamten Kindheit und Pubertät besteht eine entwicklungsbedingte Unterschiedlichkeit hinsichtlich der äußeren Erscheinung der Vorhaut. Die innere Vorhaut ist mit der Eichel verklebt. Vorhautverklebungen brechen auf und bilden Smegmaperlen "weiße Zysten unter der Vorhaut", die dann ausgeschieden werden. Der Prozess hin zur Zurückziehbarkeit verläuft spontan und bedarf keiner Manipulation. Die Mehrheit der Jungen wird im Alter von 10 Jahren eine zurückziehbare Vorhaut haben und 95% im Alter von 16-17 Jahren (2-4). Seit 1996 ging die Zahl der Kinder, die von Allgemeinchirurgen behandelt wurden, zurück, während mehr Kinder von Kinderurologen und Kinderchirurgen behandelt wurden. Zahlen des Gesundheitsministeriums zeigen eine Abnahme der kinderchirurgischen Eingriffe von 30 000 pro Jahr auf 20 000 pro Jahr innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums (Prof. DFM Thomas, unveröffentliche Daten).
      Dies mag zum Teil die Folge eines Rückgangs der Zahl von Zirkumzisionen sein aufgrund der Erkentniss, dass die physiologische Phimose - eine gesunde, nich-zurückziehbare Vorhaut, die sich bei sanfter Retraktion wie eine Blume zusammenzieht - normal ist.



      Unter dem Kapitel "Behandlung von Vorhauterkrankungen" steht in der Leitlinie:


      BAPU (2007) schrieb:

      3. TREATMENT OF CONDITIONS OF THE FORESKN

      Inflammatory conditions: Balanitis, Balanoposthitis, Posthitis:
      simple bathing, topical steroids and antibiotics. Circumcision may very rarely be considered if recurrent severe episodes of inflammation occur.

      Physiological phimosis:
      No intervention is necessary. Topical steroid application to the preputial ring
      to treat ‘phimosis’ has reported success rates between 33% – 95% in various series
      19-24 but frequently authors fail to define the difference between a healthy non retractile foreskin and true BXO. A preputioplasty technique has been described with good results 25
      for the non-retractile foreskin though the authors gave no significant reason for intervention.


      3. BEHANDLUNG DER ERKRANKUNGEN DER VORHAUT

      Entzündliche Erkrankungen: Balanoposthidus, Balanitis, Posthithis.
      Einfaches Baden,Topische Steroide und Antiobiotika. Eine Beschneidung kann in sehr seltenen Fällen angedacht werden, wenn wiederkehrende, schwere Episoden von Entzündungen auftreten.

      Physiologische Phimose:
      Keine Intervention ist notwendig. Die Anwendung topischer Steroide auf den Vorhautring, um die "Phimose" zu behandeln, hat dokumentierte Erfolgsraten zwischen 33% und 95% in unterschiedlichen Studien (19-24), aber häufig definieren die Autoren keinen Unterschied zwischen einer gesunden, nicht-zurückziehbaren Vorhaut und einer echten BXO. Eine Technik der Vorhautplastik wurde beschrieben mit guten Ergebnissen für eine nicht-zurückziehbare Vorhaut, obwohl die Autoren keinen signikationen Grund für die Intervention angeben.


      Das könnte deutlicher nicht sein. Physiologische Phimose = keine Intervention.

      Die distanzierte Haltung der Leitlinienautoren zu den konservativen, vorhauterhaltenden Therapiemöglichkeiten ist sicher dem Umstand geschuldet, dass diese Behandlungsmethoden nicht selten auch bei völlig gesunden Kindern mit physiologisch nicht-zurückziehbarer Vorhaut zum Einsatz kommen - was natürlich nicht Sinn dieser Therapien ist.

      Das "Exekutive Summary" widmet den Indikationen der Beschneidung noch ein eigenes Unterkapitel: Eine nicht-zurückziehbare Vorhaut ab irgendeinem bestimmten Alter kommt nicht darin vor!

      BAPU (2007) schrieb:

      B. Circumcision

      1. Indications for circumcision
      (a) Absolute
      i) Penile malignancy.
      ii) Traumatic foreskin injury where it cannot be salvaged.

      (b) Medical
      i) Balanitis Xerotica Obliterans.
      ii) Severe recurrent attacks of balanoposthitis.
      iii) Recurrent febrile UTI’s with an abnormal urinary trac


      B. Zirkumzision

      1. Indikationen zur Zirkumzision
      (a) Absolute
      i) Bösartiger Tumor am Penis
      ii) Traumatische Vorhautverletzung, bei der die Vorhaut nicht gerretett werden kann.

      (b) Medizinische
      i) Balanitis Xerotica Obliterans
      ii) Schwere, wiederkehrende Episoden von Balanoposthitis.
      iii) Wiederkehrende febrile Harntraktinestionen mit einem abnormalen Harntrakt

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    • DIE ZWEITE LEITLINIE (2016):

      In der zweiten Leitlinie von 2016 heißt es bezüglich der Vorhautentwicklung:


      BAPU (2016) schrieb:

      1.1 Primary Care

      In children up to and including 18 years of age, pathological phimosis (non-retraction) must be distinguished from physiological adherence of the foreskin to the glans, which is normal.2,3 Non- retractile ballooning of the foreskin and spraying of urine do not routinely need to be referred for circumcision although not all ballooning is related to physiological phimosis and spraying can be due to lichen scle rosus.

      (...)

      When physiological phimosis is diagnosed in a primary care assessment of foreskin condition,
      consultation should focus on reassurance and education of parents and child. If there is concern that any pathology is evident, or if there is diagnostic uncertainty, referral to a regional centre undertaking paediatric surgery is indicated.

      1.1 Primärversorgung


      Bei Kindern bis einschließlich dem 18. Lebensjahr muss die pathologische Phimose (Nicht-Zurückziehbarkeit) von der physiologischen Verklebung der Vorhaut mit der Eichel unterschieden werden, die normal ist.2,3 Eine nicht-zurückziehbare, ballonierende Vorhaut und ein Spritzen des Urins erfordern keine routinemäßige Überweisung zur Zirkumzision, obwohl das Ballonieren nicht in allen Fällen auf eine physiologische Phimose zurückzuführen ist und das Spritzen eine Folge von Lichen sclerosus sein kann.

      (...)

      Wenn bei einer Untersuchung einer Vorhauterkrankung in der Primärversorgung eine physiologische Phimose diagnostiziert wird, sollte der Schwerpunkt der Beratung auf der Beruhigung und Aufklärung der Eltern und des Kindes liegen. Falls Sorge besteht, dass irgendei pathologischer Zustand vorliegt, oder wenn diagnostische Unsicherheit besteht, ist eine Überweisung an ein regionales Zentrum, welches kinderchirurgische Eingriffe durchführt, indiziert.


      Und bezüglich der Behandlung von Vorhauterkrankungen heißt es: Auch hier wird eine nicht-zurückziehbare, aber ansonsten beschwerdefreie Vorhaut weder unter den Indikationen noch unter den relativen Indikationen zur Beschneidung erwähnt.

      Bapu (2016) schrieb:

      1. 2 Secondary care

      Currently, paediatric surgeons, paediatric urologists, adult general surgeons or urologists with a dedicated paediatric practice, paediatricians or specially trained clinical nurse specialists see outpatient referrals to regional centres.

      Only a minority of children will have pathology and be subsequently listed for circumcision.

      Indications for circumcision
      • Pathological phimosis: The commonest cause is lichen sclerosus, balanitis xerotica obliterans BXO is an old fashioned descriptive term (BXO)
      • Recurrent episodes of balanoposthitis

      Relative indications for circumcision or other foreskin surgery
      • Prevention of urinary tract infection in patients with an abnormal urinary tract
      • Recurrent paraphimosis
      • Traumatic (e.g. zipper injury)
      • Tight foreskin causing pain on arousal/ interfering with sexual function
      • Congenital abnormalities


      1. 2 Sekundärversersorgung

      Gegenwärtig untersuchen Kinderchirurgen, Kinderurologen, Allgemeinchirurgen für Erwachsene oder Urologen mit einer speziellen pediatrischen Praxis, Kinderärzte oder speziell ausgebildete Fachkrankenpfleger an regionale Zentren überwiesene, ambulante Patienten.

      Nur eine Minderheit der Kinder wird einen pathologischen Zustand haben und anschließend zur Zirkumzision gelistet werden.

      Indikationen der Zirkumzision

      • Pathologische phimose. Die höufigste Ursache ist Lichen sclerosus, Balanitis xerotica obliterans (BXO) ist ein veraltete Bezeichnung.
      • Wiederkehrende Balanoposthidisepisoden

      Relative Indikationen der Zirkumzision und anderer Vorhautoperationen
      • Prävention von Harntraktinfektionen bein Patienten mit einem abnormalen Harntrakt.
      • Wiederkehrende Paraphimose
      • Traumata (z. B. Reißverschlussverletzungen)
      • Enge Vorhaut, die Schmerzen bei der Errektion verursacht/ die Sexualfunktion behindert.
      • Angeborene Fehlbildungen.

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    • Rolf schrieb:

      Lieber Uro-Engel,

      Es könnte also eine Eingabe an die Autoren der Leitlinie gemacht werden:
      Autoren:
      R.-B. Tröbs, Herne; K. Becker, Bonn; L. Burkhardt, Herne
      den Absatz der Prophylaktische Beschneidung zum Beispiel wie folgt positiv umzuformulieren:


      Davon kann ich nur abraten. Das halte ich für kein sinnvolles Manöver.

      Achte mal Bitte auf den "Grünen Kasten" auf der Webseite:

      awmf.org/leitlinien/detail/ll/006-052.html

      Laut dem grünen Kasten wird die Leitlinie überarbeitet bzw. ist bereits eingereicht. Die alte Leitlinie, aus der du zitiertst, ist schon seit über einem Jahr nicht mehr gültig.

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    • Lieber Sokrates,

      danke für die Tipps zur neuen Leitlinie in Vorbereitung. Prof. Dr. Stehr konnte/wollte mir die aktuelle zur Verabschiedung ausstehende Fassung (noch) nicht zur Verfügung stellen.

      Ich werde versuche auf diesem Weg argumentativ zu überzeugen, denn in den nächsten 2 Wochen soll ich Stellung nehmen zum Vorhaben des Gerichts, das mein Einverständnis zur körperlichen Untersuchung durch ein gerichtliches Einverständnis zu ersetzen will.

      Hat jemand Empfehlungen wie wirksam so ein gerichtliches Ersatzeinverständnis zu verhindern wäre? Mein Ansatz wäre hier massive Grenzüberschreitung des Gerichts (Staats) und Eingriff in die aus Art.1 GG geschützte Privatsphäre sowie in das väterliche Sorgerrecht geschützt durch Art. 6 GG, deshalb sollte sich der Staat bei prophylaktischen Untersuchungen, die möglicherweise zu prophylaktischen Körperverletzungen führen zurückhalten. Bisher argumentierten die Ärzte und Chirurgen aus vorausschauender Prophylaxe sollte die Körperverletzung vorgenommen werden und wäre empfehlenswert.

      Mein Sohn scheint bisher gestärkt aus dem bisherigen Verlauf hervorzugehen, dass er eben (noch) nicht untersucht wurde.

      Danke für Tipps im Voraus.
    • Rolf schrieb:

      danke für die Tipps zur neuen Leitlinie in Vorbereitung. Prof. Dr. Stehr konnte/wollte mir die aktuelle zur Verabschiedung ausstehende Fassung (noch) nicht zur Verfügung stellen.

      Davon weiß ich nichts. Ich weiß nur, was auf dem grünen Kasten auf der AWMF-Seite steht.



      Rolf schrieb:

      "Ich werde versuche auf diesem Weg argumentativ zu überzeugen, denn in den nächsten 2 Wochen soll ich Stellung nehmen zum Vorhaben des Gerichts, das mein Einverständnis zur körperlichen Untersuchung durch ein gerichtliches Einverständnis zu ersetzen will."

      Was soll das heißen? Dein Einverständnis durch ein gerichtliches Einverständnis zu ersetzen? Soll das etwa heißen, dass das Gericht die Beschneidung deines Sohnes gerichtlich erzwingen will.


      Rolf schrieb:

      Hat jemand Empfehlungen wie wirksam so ein gerichtliches Ersatzeinverständnis zu verhindern wäre? Mein Ansatz wäre hier massive Grenzüberschreitung des Gerichts (Staats) und Eingriff in die aus Art.1 GG geschützte Privatsphäre sowie in das väterliche Sorgerrecht geschützt durch Art. 6 GG, deshalb sollte sich der Staat bei prophylaktischen Untersuchungen, die möglicherweise zu prophylaktischen Körperverletzungen führen zurückhalten. Bisher argumentierten die Ärzte und Chirurgen aus vorausschauender Prophylaxe sollte die Körperverletzung vorgenommen werden und wäre empfehlenswert.

      Nein, ich zumindest nicht. Denn ich bin juristischer Laie. Und die anderen, die sich bislang in diesem Thread gemeldet haben, sind meines Wissens auch keine Juristen.

      Um ehrlich zu sein, verstört mich dein Hilferuf ein wenig. Hast Du denn keinen Rechtsbeistand? Wir haben dir bereits geraten, dir einen Anwalt zu besorgen, dich an Ärzte zu wenden und dir auch schon einige Ärzte genannt. Hast Du das bisher nicht getan, oder hat sich daraus bisher nichts ergeben?

      Nimm doch Kontakt mit Herrn Christoph Kupferschmidt auf oder mit Herrn Dr. Stehr. Oder mit beiden. Ich entnehme aus deinem letzten Beitrag, dass Du Kontakt zu Prof. Dr. Stehr hast. Vielleicht können die dir ein Gutachten - ohne körperliche Untersuchungen - anfertigen. Dass das gerichtliche Gutachten nun doch nicht zu Stande kommt (falls ich das richtig verstanden habe) heißt nicht, dass Du keine Gutachten eigenständig vorbringen kannst, oder? Vielleicht können Sie sogar mündlich vor Gericht aussagen.
    • Sokrates schrieb:

      Soll das etwa heißen, dass das Gericht die Beschneidung deines Sohnes gerichtlich erzwingen will.
      Zumindest will das Gericht wohl erzwingen, ein Gutachten für 2000€ zu erzeugen, von einem Gutachter der pro Beschneidung allein von Berufswegen ist;

      1. Weil die Kollegen es vorher so schon diagnostiziert haben,
      2. Weil die 9-10 Jährigen beschnitten werden, wenn ihre Vorhaut noch nicht retrahierbar ist,
      3. Weil prophylaktisch verhindert werden soll, dass die Vorhaut beim ersten Sex reisst, und sich das als negativ Erlebnis im Gehirn abgespeichert wird, so dass das Gehirn weiß, Sex ist mit schmerzen zu verbinden und deshalb zu umgehen, (diese Befürchtung äußerte der Gutachter)
      4. Weil prophylaktisch eine Erkrankung in Xzig Jahren möglicherweise verhinert werden sollte.

      5. Weil er dann ein zweites Mal abrechnen kann, denn sein weiteres Spezialgebiet laut Internet-Auftritt ist Restoring, d.h. Plastisch-rekonstruktive Urologie, oder ist das etwas anderes?

      und scheinbar kommt es auf den Tenor des ersten (als entscheidendes) Gutachtens an! Sokrates, Du hast oder scheinst also mit deinem obigen Zitat den Nagel auf den Kopf getroffen zu haben!

      Prof. Stehr bittet zur Untersuchung nach Nürnberg und Herr Kupferschmied nach Ulm. Aus einer Bayerischen Großstadt ist das mit einigen Stunden Autofahrt verbunden. Ich Versuche mit der Mutter Einigkeit zu gewinnen in den nächsten Tagen. Was mein Rechtsbeistand meint, werde ich nächste Woche erfahren, wo es lang geht. Den Gutachter ablehnen aus obigen Gründen etc.. Das Budget für meinen Rechtsbeistand scheint jedoch schon ausgereizt zu sein.
    • Rolf schrieb:

      Prof. Stehr bittet zur Untersuchung nach Nürnberg und Herr Kupferschmied nach Ulm. Aus einer Bayerischen Großstadt ist das mit einigen Stunden Autofahrt verbunden. Ich Versuche mit der Mutter Einigkeit zu gewinnen in den nächsten Tagen

      Können Die nicht aus "der Ferne" ein Gutachten schreiben. Es muss ja nichts weltbewegendes sein. Oder anstatt eines Gutachtens eine Stellungnahme. Darin sollte nur drinnstehen, wie die natürliche Entwicklungsgeschichte der Vorhaut abläuft und dass diese ganzen vorausgesagten Probleme (Vorhaut reißt beim Sex) pseudowissenschaftlicher Schwachsinn ist, die jeden, der es verbreitet, als Arzt disqualizieren sollte.

      Kupferschmid könnte und sollte nach Möglichkeit die Stellungnahme mit dem Siegel des Kinderärzteverbandes veröffentlichen.

      Im amerikanischen Recht gibt es eine "Amicus Curiae". de.wikipedia.org/wiki/Amicus_Curiae#Deutschland
      An so etwas hatte ich gedacht.
      Ich weiß, dass es soetwas im deutschen Recht eigentlich nicht gibt. Aber vielleicht kann man das hinbekommen, dass man am Ende eine Stellungnahme hat, die einer "Amicus Curiae" im Sinn und Zweck erfüllt.


      Vielleicht würde es sich auch anbieten, die beiden britischen Leitlinien übersetzen zu lassen von einem Übersetzungsbüro.
    • Rolf schrieb:

      Prof. Dr. Stehr konnte/wollte mir die aktuelle zur Verabschiedung ausstehende Fassung (noch) nicht zur Verfügung stellen.
      Weil sie dir auch nichts bringen würden, denn die sind noch nicht verabschiedet, haben keine Gültigkeit...

      Rolf schrieb:

      Hat jemand Empfehlungen wie wirksam so ein gerichtliches Ersatzeinverständnis zu verhindern wäre?
      Ich bin kein Jurist, und falls ich hier Nonsens schreibe, seht es mir nach, oder die mitlesenden Juristen mögen mich verbessern...

      Problem ist doch, deine Frau hat das Gericht noch nicht zurückgepfiffen, sie will immer noch eine gerichtliche Entscheidung? Somit ist das Gericht GEZWUNGEN was zu machen...aber ein Gericht darf nicht über med. Sachverhalte urteilen...das dürfen nur Gutachten...und du hast es verhindert...also was müssen die machen lassen...ein Gutachten...notfalls ohne dein Einverständnis?

      Was ich an deiner Stelle machen würde...versuchen ein Gutachten bei Prof. Stehr oder Dr. Kupferschmid machen lassen zu können...Scheiß auf die Autofahrt, denn was bringt mir ein gutachten von einem Deppen wie dem bei dem du warst?

      Und den Gutachter bei dem du warst, denn würde ich als nicht vertrauenswürdig hinstellen, denn das dem die GÜLTIGEN Leitlinien zur Phimose am Arsch vorbeigehen, haben wir ja schon durch (nur eine rel. Indikation liegt bei deinem Sohn vor, er sieht es als absolute und macht das auch so bei dem ihm vorgestellten Jungs in dem Alter. Und einen prophylaktischen Nutzen wie er es dir verkaufen wollte, da ist die Aussage der Leitlinien eindeutig!!!)

      Ganz ehrlich...mir kommt das ganze nur noch so vor, als ob dir deine Frau eine reinwürgen will? Habt ihr da noch Sachen offen?

      Ich hoffe, dass ihr eine Einigung finden könnt...und euer Sohn da endlich aus dem Schussfeld kommt...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Danke Uro-Engel und Sokrates, ich versuche am Freitag morgen mit einer Ex-Frau auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, so dass wir unsere Kräfte in sinnvolleren Projekten bündeln. Vielleicht in zukünftigen gemeinsamen Zielen.

      Nein, meine Ex-Frau will einfach stur, brav und vor allem Angst erfüllt der hier herrschenden Ärztemeinung folgen, damit aus ihrer Sicht alles gut geht, das war schon vor 12 Jahren so, beim älteren Bruder, dem sie drei Operationen aufgebrummt hat, mit einem richtig großen Leiden. Sie ist nun jede Woche damit gebunden, diese Leiden beim älteren Bruder wieder glatt zu bügeln. Ob das Leiden jedoch kausal ist, ist schwer im Nachhinein zu sagen. Ich vermute es einfach, weil es damals vor 12 Jahren genauso sinnlos war.

      Natürlich kann und werde ich, wenn hoffentlich nicht mehr notwendig, ein Gutachten von oben genannten Ärzten versuchen machen zu lassen. Fakt ist scheinbar, es kommt auf das erste, entscheidende Gutachten an, und dazu ist immer noch der bisherige Gutachter benannt. Es müsste also der Gutachter Pro Beschneidung abgewählt werden und gegen ein neuen Pro-Vorhauterhaltung- als erster Gutachter gewählt werden, wenn es soweit kommt.

      Vielleicht läßt sich etwas machen, dass der Verfahrensbeistand bezüglich des Gutachters zwei gegenteilige Versionen erzählt hatte. Mir hatte er eine Version erzählt, dass der Gutachter den letzten Jugendlichen, den der Verfahrensbeistand betreut hatte, beschnitten hatte, was eigentlich auch konform ist mit den Erfahrungen, die ich jetzt mit dem -Achter gemacht hatte. In der Verhandlung hatte der Verfahrensbeistand plötzlich eine andere Version, erzählt, danach hätte der Gutachter beim vorherigen Fall nicht beschnitten, was mir bei dieser Argumentationslinie und -erfahrung mit dem -achter als völlig weltfremd erscheint. Aufgrund der positiven Empfehlung des Verfahrensbeistands, die angeblich im Vergleichsfall nicht zu einer Beschneidung geführt hatte, wurde dann der Pro-Beschneidungs- achter ausgewählt.

      Vielleicht sollte angeregt werden, den Verfahrensbeistand auf Validierung seiner Aussagen zu überprüfen. Wenn diese nicht haltbar sind, ist auch der pro Beschneidungs-achter möglicherweise nicht länger haltbar. und könnte wenn notwendig ausgetauscht werden.

      Viele Grüße
    • Rolf schrieb:

      Fakt ist scheinbar, es kommt auf das erste, entscheidende Gutachten an,
      Versteh ich nicht...wenn das erste Gutachten von einem Gegengutachter sachlich und fachlich als nicht korrekt dargestellt würde...warum wäre das erste immer noch entscheidend? (privat habe ich grad dasselbe am Laufen...weiß noch nicht wie das ausgeht...)

      und das ganze mit deinem Verfahrensbeistand und seinen konträren Erzählungen...blick ich echt nicht durch...ist das dein Anwalt? Wen mir der nicht reinen Wein einschenken würde...hätte der von mir schon längst nen Tritt in seinen Hintern bekommen...

      Rolf schrieb:

      ich versuche am Freitag morgen mit einer Ex-Frau auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, so dass wir unsere Kräfte in sinnvolleren Projekten bündeln. Vielleicht in zukünftigen gemeinsamen Zielen.
      Halte ich ehrlich gesagt für den einzig sinnvollen Weg...(wobei du hier auf alle uns mögliche Hilfe zählen kannst, falls ihr euch nicht einigen könnt!!!)
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Urolüge schrieb:

      Halte ich ehrlich gesagt für den einzig sinnvollen Weg...(wobei du hier auf alle uns mögliche Hilfe zählen kannst, falls ihr euch nicht einigen könnt!!!)
      Leider ist die Ex-Frau stur und "gewaltätig". Ich habe scheinbar mit der falschen Frau Kinder, denn diese will unbedingt durchsetzen, dass der 10 jährige Sohn die Vorhaut jetzt zurückstreifen kann, ansonsten wie von dem Lager der Pro-Beschneidungsärzten empfohlen, jetzt zu beschneiden und nicht die vom Kinderarzt festgesetzte Frist bis zum September 2018 abzuwarten. Sie führt auch jetzt diese Gerichtsverfahren vorsorglich, dass der Sohn spätestens im September die Vorhaut zurückstreifen, kann oder eben Beschnitten ist.

      Sie ist sich der Tragweite bewußt und meint eben es wäre eine wichtige Sache. Die Meinungsverschiedenheit aufzulösen will sie ans Gericht delegieren. Eine mangelnde Kommuniktationsfähigkeit erkennt sie nicht an, wir sind einfach verschiedener Ansicht.

      Sie will die Klage nicht zurücknehmen und sich auf Kompromisse nicht einigen. Das habe ich in der Vergangenheit auch nie geschafft und bin leider bei vielen anderen wichtigen Themen eingeknickt, was zu einem immensen materiellen Schaden und Verlust geführt hat. Nur, wenn ihr Vater in der Näher war, konnte ein Nachgeben über Ihren Vater in der Vergangenheit durchgesetzt werden.

      Meine Anwältin, ist in dieser Sache auch nicht drin, ich bereite einen Schriftsatz vor, den diese dann dem Gericht durchreicht. Ägerlich ist dabei noch soviel Zeit, Kraft und Geld in dieses Thema hineinstecken zu müssen. Die Strategie ist also Anträge zu stellen, die Aussagen des Verfahrensbeistands zu überprüfen, und gegebenenfalls ein Wechsel zu beantragen, einen Arzt aus dem Lager Pro-Vorhauterhaltung als ersten Gutachter zu bestimmten, eine Verfassungsbeschwerde vorzuschalten, ob der Staat soweit in die Grundrechte eingreifen darf, um die Möglichkeit einer prophylaktischen Beschneidung zu prüfen, die gegen nationlae und internationale Leitlinien der Kinderchirurgie widerspricht.

      Danke für Eure Anteilnahme.
    • denn diese will unbedingt durchsetzen, dass der 10 jährige Sohn die Vorhaut jetzt zurückstreifen kann
      Mir bleibt die Spucke weg, ich kann das einfach nicht fassen! :cursing:
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Rolf schrieb:


      Meine Anwältin, ist in dieser Sache auch nicht drin, ich bereite einen Schriftsatz vor, den diese dann dem Gericht durchreicht. Ägerlich ist dabei noch soviel Zeit, Kraft und Geld in dieses Thema hineinstecken zu müssen.

      Danke für Eure Anteilnahme.


      Das ist natürlich auch nicht gut: Du bräuchtest eigentlich einen versierten und in solchen medizinischen Rechtsfällen versierten Anwalt, der dir Strategie zurecht legt, wie er in diesem Rechtstreit "gewinnen" kann.

      Wenn Du selbst dein eigener Anwalt sein musst, ist das natürlich nicht Sinn der Sache. Du hast zwar erwähnt, dass Du selbst juristisches Fachwissen hast. Aber ich bin der Meinung, dass hier auch auf praktische Erfahrungswerte ankommt - also Anwälte, die wissen, wie Familienrichter ticken, was sie in der Praxis überzeugen kann und was nicht.
    • Rolf schrieb:


      Nein, meine Ex-Frau will einfach stur, brav und vor allem Angst erfüllt der hier herrschenden Ärztemeinung folgen, damit aus ihrer Sicht alles gut geht, das war schon vor 12 Jahren so, beim älteren Bruder, dem sie drei Operationen aufgebrummt hat, mit einem richtig großen Leiden. Sie ist nun jede Woche damit gebunden, diese Leiden beim älteren Bruder wieder glatt zu bügeln. Ob das Leiden jedoch kausal ist, ist schwer im Nachhinein zu sagen. Ich vermute es einfach, weil es damals vor 12 Jahren genauso sinnlos war.

      Das, was Du über deine Ex-Frau beschreibst, geht fast schon in die Richtung "Münchhausen-Stellvertreter-Sydrom".


      Wikipedia schrieb:




      Das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom (engl. MSBP Munchausen Syndrome by Proxy, Munchausen by Proxy Syndrome oder FDP Factitious Disorder by Proxy), benannt nach Hieronymus Carl Friedrich von Münchhausen, ist das Erfinden, Übersteigern oder tatsächliche Verursachen von Krankheiten oder deren Symptomen bei Dritten, meist Kindern, um anschließend die medizinische Behandlung zu verlangen. Es handelt sich um eine subtile Form der Kindesmisshandlung, die bis zum Tod des Opfers führen kann.

      Interessant ist auch folgender Aspekt:



      Wikipedia schrieb:




      Seitdem sind weltweit einige hundert Fälle benannt worden. Auffällig ist, dass dieses Verhalten fast ausschließlich Frauen – zumeist Mütter – zeigen, die in ihrem sonstigen Erziehungsverhalten als fürsorgend beschrieben werden

      Nun, natürlich ist es, dass unter normalen Umständen, bei diesem Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom die Ärzte nur unabsichtlich und nicht passiv beteiligt sind und nur eine Statistenrolle einnehmen. Die Mutter muss ihr Kind verletzen, damit es für den Arzt behandelungsfähig ist.

      Aber offenbar ist in diesem Land gar nicht mehr notwendig. Die Ärzte diagnostieren ganz von allein bei gesunden Kinder irgendwelche Erkrankungen, die gar nicht existieren, um ihnen gesunde Körperteile zu entfernen oder genital verstümmeln zu können.


      Aber wie Ich schon erklärte. Es geht in die Richtung. Ich glaube auch nicht, dass deine Frau unter einem klinisch eindeutig nachweisbaren Fall von "Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom" leidet. Aber deine Schilderungen gehen zumindest in diese Richtung.
    • Danke Sokrates,

      Das MSBP Syndrom kann es tatsächlich sein:

      "Übersteigern oder tatsächliche Verursachen von Krankheiten oder deren Symptomen bei Dritten".

      Ich bin damit im Herbst 2002, 2007 und 2009 von meiner Ex-Frau konfrontiert worden und habe sowie meine gesamte nahe und weite Familie rückblickend betrachtet in den Jahren 2002-2007 erheblichen Schaden dadurch selbst erlitten nicht nur mein älterer Sohn. Ich habe, dann leider erst im Januar 2009 die Reissleine durch die Trennung vollzogen.

      Bei der Ex-Schwiegermutter habe ich auch solche Tendenzen festgestellt, nicht ganz so schlimm ausgeprägt wie bei der Ex-Frau.

      Das schlimme ist das es zu einer depressiven Grundstimmung und depressiven Lebensweise führt.

      Ob, diese Argumentation dem Gericht ausreicht(?) Es kostet einfach viel Zeit solche Schriftsätze zu verfassen.
    • Rolf schrieb:

      Ob, diese Argumentation dem Gericht ausreicht(?) Es kostet einfach viel Zeit solche Schriftsätze zu verfassen.
      Ich habe nicht die geringsten Kenntnisse zum Familienrecht oder dem genauen Ablauf eines solchen Verfahrens. Da frägst Du absolut den Falschen.

      Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie ein Gericht einer Diagnose gestellt von dir als nicht-psychiatrischen Fachmann - glauben sollte?

      Ist es denn möglich, dass bei familienrechtlichen Streitfällen eine Partei einfach als Verhandlungsstrategie psychische Störungen der anderen Partei zuschreiben kann?
    • Du wolltest die neuen Leitlinien?
      awmf.org/leitlinien/detail/ll/006-052.html
      Die sind schon durch...sind gut und eindeutig.

      Und dass mit deiner Frau...die hat da anscheinend echt noch andere Probleme...aber die ins Gericht zu bringen...würde ich als letzte Konsequenz...ich würde zuerst mit ihr reden, sie damit konfrontieren, das du Parallelen siehst zu ihren medizinischen Eskapaden mit der Gesundheit eurer Söhne...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Danke Uro-engel,

      Weguer hat mich schon auf die neue Veröffentlichung hingewiesen. Danke an dieser Stelle auch an Weguer. Ich werde die neuen Leitlinien über meine RAin ans Gericht weiterleiten.

      Ich habe letzte Woche ca. 22 Seiten ans Gericht mit eurer Hilfe eingereicht, und um Klagezurückweisung sowie Aussetzung bis zum 18 Lebensjahr, oder zumindest bis September 2018 oder Mediation gebeten. Dabei ist auch das Buch "Ent-hüllt" von Clemens Bergner explizit auch in der Eingabe nun genannt worden, zu den Zitaten von den Frauen, die unter ihren beschnittenen Partnern auch zum Teil erheblich zu leiden haben.

      Bin gespannt, wie das Verfahren nun weitergehen wird. Das ich Paralleln zu Ihren medizinischen Eskapaden sehe, habe ich meiner Ex-Frau schon mehrfach gesagt, dass diese nun auch mit der Konfrontation mit mir zu sehen sind, wird meine Ex-Frau sicherlich in der Eingabe von mir lesen oder eben (über)lesen. Freunden bzw. der RAin hatte ich diese Parallelen schon aufgezeigt.
    • Ein gutes, und hoffentlich gesundheitsstifendes neues Jahr wünschen wir allen im und außerhalb dieses Forum.

      Nun hat, das Amtsgericht das fehlende Einverständnis per Gerichtsbeschluss ersetzt, dass der Pro-Beschneidungs Chirurg meinen Sohn begutachten darf und ein kostenpflichtiges ca. 2000€ teures Gutachten erstellen darf. Der Gerichtsbeschluss kann binnen 4 Wochen mittels einer Beschwerde angefochten, wobei die Beschwerde zu begründen ist.

      Über Tipps für die Begründung würde ich mich und wahrscheinlich auch mein Sohn freuen. D.h. wir brauchen fundierte Argumente, warum es eine Rechtsverletzung darstellt, dass ein an sich gesunder, sich entwickelnder 10,5 Jähriger sich von einem Pro-Beschneidungs-Chirurg begutachten lassen muss und ich als Vater dagegen nichts unternehmen kann und das Amtsgericht rechtswidrig sich über dieses Veto des Vaters hinwegsetzt.

      Hier sind also Rechtsverletzungen im Sinne Art.1 GG Persönlichkeitsrechtsverletzung und Art.6 GG Eingriff in die geschützte Familie denkbar und vielleicht argumentierbar.
    • Richterlich begründet wird die Entscheidung mit § 1666 Abs.3 Nr. 5 BGB
      § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

      (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
      3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere

      5.
      die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge,