BVerfG Urteil zu Zwangsbehandlungen

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    • BVerfG Urteil zu Zwangsbehandlungen

      Eine weniger intensiv eingreifende Behandlung müsse aussichtslos sowie der Versuch unternommen worden sein, den Patienten zu seiner Zustimmung zu bewegen.

      lto.de/recht/nachrichten/n/bve…etze-verfassungswidrig/2/

      Dementsprechend müsste es auch zwingend angemessen sein, sofern die Gegebenheiten es zulassen, abzuwarten, bis diese Zustimmung gegeben werden kann.
      Bleibt noch die Zirkumzision, bei der man diese Regelungen umgehen darf.

      Insgesamt eine eher selbstbestimmungsfreundliches Urteil, was ja hoffen lässt, auch wenn man weiter befürchten muss, daß das BVerfG von diesen heren Grundsätzen nichts mehr wissen will, sobald Religion ins Spiel kommt.
    • Abwarten. Die Hürden sind extrem hoch, zugegeben. Aber der Tag wird kommen.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Glaub mir, die Bundesverfassungskneifer sind glücklich, dass sie das "heikle Thema" noch eine Zeit vor sich herschieben können. Sie werden, wenn es eben nur geht einen Dreh finden, eine Klage abzuschmettern.
      Das sollen sie auch. Es ist eine Illusion zu denken, dass die Politik und das BverfG nichts miteinander zu tun habe, schließlich werden die Richter von den Parteien ausgesucht.

      Die Hoffnung ist, dass durch die "normative Kraft des Gesetzes" (war das nicht die Schnarre, die diesen Ausdruck gebrauchte?) sich die Gesellschaft bis dahin so sehr an die legale Genitalverstümmelung von Jungen gewöhnt hat, dass ein BVerfG, dass dann ein bizarres Urteil fällt (Sozaladäquanz, innerer Frieden, blabla) nicht mehr groß auffällt.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.