BVerfG Urteil zu Zwangsbehandlungen

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    • BVerfG Urteil zu Zwangsbehandlungen

      Eine weniger intensiv eingreifende Behandlung müsse aussichtslos sowie der Versuch unternommen worden sein, den Patienten zu seiner Zustimmung zu bewegen.

      lto.de/recht/nachrichten/n/bve…etze-verfassungswidrig/2/

      Dementsprechend müsste es auch zwingend angemessen sein, sofern die Gegebenheiten es zulassen, abzuwarten, bis diese Zustimmung gegeben werden kann.
      Bleibt noch die Zirkumzision, bei der man diese Regelungen umgehen darf.

      Insgesamt eine eher selbstbestimmungsfreundliches Urteil, was ja hoffen lässt, auch wenn man weiter befürchten muss, daß das BVerfG von diesen heren Grundsätzen nichts mehr wissen will, sobald Religion ins Spiel kommt.
    • Der Bremer Rechtsanwalt Prof. Dr. Helmut Pollähne sieht zudem weitere Auswirkungen des Beschlusses: "Das könnte auch auf anderen Feldern...relevant werden.
      Genau! :D

      Aber das BVerfG ist ja so herzensfroh, dass es sich vor dem Thema BGM drücken kann....
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Abwarten. Die Hürden sind extrem hoch, zugegeben. Aber der Tag wird kommen.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Glaub mir, die Bundesverfassungskneifer sind glücklich, dass sie das "heikle Thema" noch eine Zeit vor sich herschieben können. Sie werden, wenn es eben nur geht einen Dreh finden, eine Klage abzuschmettern.
      Das sollen sie auch. Es ist eine Illusion zu denken, dass die Politik und das BverfG nichts miteinander zu tun habe, schließlich werden die Richter von den Parteien ausgesucht.

      Die Hoffnung ist, dass durch die "normative Kraft des Gesetzes" (war das nicht die Schnarre, die diesen Ausdruck gebrauchte?) sich die Gesellschaft bis dahin so sehr an die legale Genitalverstümmelung von Jungen gewöhnt hat, dass ein BVerfG, dass dann ein bizarres Urteil fällt (Sozaladäquanz, innerer Frieden, blabla) nicht mehr groß auffällt.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"