Eine weniger intensiv eingreifende Behandlung müsse aussichtslos sowie der Versuch unternommen worden sein, den Patienten zu seiner Zustimmung zu bewegen.
lto.de/recht/nachrichten/n/bve…etze-verfassungswidrig/2/
Dementsprechend müsste es auch zwingend angemessen sein, sofern die Gegebenheiten es zulassen, abzuwarten, bis diese Zustimmung gegeben werden kann.
Bleibt noch die Zirkumzision, bei der man diese Regelungen umgehen darf.
Insgesamt eine eher selbstbestimmungsfreundliches Urteil, was ja hoffen lässt, auch wenn man weiter befürchten muss, daß das BVerfG von diesen heren Grundsätzen nichts mehr wissen will, sobald Religion ins Spiel kommt.