Professor em. Andreas Wacke zum Kölner Urteil

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    • Professor em. Andreas Wacke zum Kölner Urteil

      Dies ins allgemeine Bewusstsein gebracht zu haben, sorgte für berechtigtes Aufsehen. Mehrere
      Artikel und Leserbriefe in der FAZ stimmten dem Urteil [Kölner LG] mit Recht zu. Der Widerspruch hoher
      rechtswissenschaftlicher Fachvertreter in dieser Zeitung ist zu bedauern; er überzeugt nicht.


      Die Beschneidung wirkt auch integrationsfeindlich. Denn die Stigmatisierung ist
      beabsichtigt. Zutage tritt sie beim kollektiven Duschen in Schwimmbädern, Sportstätten und
      Kinderheimen.



      Solche Worte [Komikernation] aus dem Munde der Chefin einer christlichen Volkspartei zu vernehmen, muss erstaunen. Denn das
      Christentum hat das jüdische Beschneidungsgebot nicht übernommen. Der Apostel Paulus, dem
      dieser Fortschritt in Richtung Humanität zugeschrieben wird, war ein mutiger Mann. Wo erheben
      sich ähnlich mutige Stimmen heute?


      Dass heute nur die Linke gegen den fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag zur
      Strafbefreiung von Beschneidungen stimmte, verkehrt gewissermaßen die Fronten. Die Grünen
      scheinen ihre Ziele zum nachhaltigen Schutz der natürlichen Entwicklung hier gänzlich zu
      verleugnen. Dass leitende Politikerinnen unterschiedlicher couleur den irreversiblen Eingriff als
      Lappalie betrachten und kein größeres Mitgefühl erkennen lassen, anstatt sich zu Fürsprecherinnen
      und Schutzpatroninnen der kleinen Geschöpfe aufzuschwingen, ist bestürzend.

      Die erforderliche Einwilligung in die Beschneidung ist somit eine höchstpersönliche, nicht
      stellvertretend durch Sorgeberechtigte auszuübende Erklärung. Durch eine gesetzliche Lizenz zur
      Beschneidung Unmündiger würde die Prozedur nicht zur rechtmäßigen Handlung, weil sie der
      Werteordnung unseres Grundgesetzes widerspricht.

      Beschneidung Unmündiger würde die Prozedur nicht zur rechtmäßigen Handlung, weil sie der
      Werteordnung unseres Grundgesetzes widerspricht. Eine einstweilige Konfliktlösung könnte nur in
      einem befristeten Verfolgungshindernis bestehen, also in einer gesetzlichen Anweisung an die
      Strafverfolgungsbehörden, innerhalb eines bestimmten Zeitraums komplikationslos verlaufende
      Fälle nicht anzuklagen. An deren Rechtswidrigkeit aber sollte kein Zweifel gelassen werden. Mit
      einer Befristung des Verfahrenshindernisses (etwa auf fünf Jahre) könnte erreicht werden, dass
      innerhalb der Religionsvertreter zunächst ein Denkprozess über die Zeitgemäßheit der zu
      beanstandenden Sitte angestoßen wird. Eine Frist ist erforderlich, damit Beschneidungsbefürworter
      ein solches Entgegenkommen nicht als permanenten Freibrief betrachten.


      kups.ub.uni-koeln.de/5219/1/Wacke,_Beschneidung.pdf
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Ein sehr vernünftiger Mann. Von seinem Schlag bräuchten wir viel mehr.
      Danke!
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Viele vernünftige Menschen haben 2012 sehr vernünftige Gedanken zu dem Thema geschrieben. Aber bei der Politik fiel es auf taube Ohren.
      Ich würde sogar so weit gehen zu sagen: man hat sich die Ohren zu gehalten.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"