Betroffene von Körperverletzung klagen an

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    • Betroffene von Körperverletzung klagen an

      Normalerweise schaue ich kein Privatfernsehen. Aber gestern Abend bin ich mal kurz bei pro7 reingezappt.
      Da sass da eine Betroffenengruppe von (auch das gibt es!) Zwangstätowierung. Eine Dame erzählte schluchzend, was ihr widerfahren war.
      Ihr war angeblich ohne ihre Einwilligung der Po tätowiert worden.
      Körperverletzung - ganz klar. Ganz klar strafbar - weil es ja einen Erwachsenen betrifft, zumal noch eine Frau! Und dass einem das auf die Psyche schlägt, ist verständlich. Gottlob gibt es ja heute die Möglichkeit der Entfernung mit dem Laser. Kostet viel Geld, aber das zahlt ja der Verursacher, falls der haftbar gemacht werden kann, oder in einem solchen Fall mit schweren psychischen Auswirkungen müsste es die Kasse/bzw. Krankenversicherung bezahlen.

      Aber mit unmündigen Kindern kann man das doch machen, oder?
      Zumal jetzt, nach dem §1631d, müsste man das doch zumindest mit Jungen machen dürfen. Z.B. könnten Christen doch ihren Söhnen ein Kreuz irgendwo auf den Körper tätowieren lassen, auf dass er nie vergisst, dass er ein Christ ist, bzw. einer zu sein hat.
      Oder Juden könnten ihren Töchtern (die Söhne werden ja eh meist "markiert") einen blauen Davidstern, und Moslems einen Halbmond. Kann man nix gegen sagen, oder? Ist doch immer noch besser als Genitalverstümmelung - und lässt sich ja später sogar dann doch noch entfernen.
      Und Genitalverstümmelung ist ja erlaubt.
      Wenn allerdings nur unmündige Mädchen tätowiert würden, das würde die Feministinnen auf den Plan rufen, das wäre dann nämlich Diskriminierung. Und wenn das dann noch von vom Vater ausginge, das wäre dann patriarchalische Unterdrückung der Frau und ein weiterer Beleg für blablabla...

      Die Rechtslage galt schon vor 2012 als ungeklärt.

      In unserem Nachbarland Österreich ist wenigstens das klar geregelt:

      Quelle schrieb:

      Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege):

      Das Tätowieren von minderjährigen Personen vor Vollendung des sechzehnten Lebensjahres sowie das Piercen von unmündigen minderjährigen Personen ist verboten.
      Aber Bundesjustizmassaker Maas verzapft ein Murks-Gesetz nach dem anderen, wartet erst gar nicht ab, was die Expertenkommission empfiehlt (so ziemlich das Gegenteil von seinem Gesetz) - aber das zu regeln dafür fehlt ihm Wohl die Zeit oder die Lust.
      Oder er hat Angst, das könnte die Diskussion um das unheiligen Jungenverstümmelungsgesetz neu beleben.

      Dabei wäre es so einfach. Wie früher in der Klassenarbeit - wenn manchen Leuten nichts einfiel, schrieben sie einfach vom Nachbarn ab.
      Manche Politiker haben das noch bei ihren Doktorarbeiten so gehalten. So auch ein ehemaliger Ministerkollege von Maas.
      Also ran, die Ösis sind bestimmt nicht böse!
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.