Beschneidung daheim: Ermittlungen gegen Arzt - akute Lebensgefahr

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    • Das ist ja ein richtiger Skandal. Wie kann ein Arzt nur einen Säugling beschneiden, ohne eine ausreichende Betäubung vorzunehmen. Wohlmöglich hat der Arzt nur Elma-Salbe, Paracetamol und ein paar Tropfen Wein zur Anästhesie gegeben.

      Auch die Anweisung, das Radio lauter zu drehen, ist doch das letzte. Das wäre ja fast so, wie wenn man Kinder auf einem Elias-Stuhl mit aller Gewalt festhalten würde, während die vor Schmerzen zu strampeln und schreien beginnen.

      Ein Küchentisch als "Behandlungstisch" dürfte davon abgesehen genauso unhygienisch sein wie beispielsweise eine Beschneidung in einer Synagoge, wo massenhaft Menschen mit allen möglichen Keimen rein und raus laufen.

      Dass aufgrund der Beschneidung lebenslang "funktionale Einschränkungen" zu erwarten sind, klingt einleuchtend. Die Vorhaut hat ja gerade auch beim GV eine wichtige Gleitfunktion und daneben die Schutzfunktion in der übrigen Zeit.

      Gemäß dem § 1631d BGB ist die Beschneidung aber offensichtlich genauso abgelaufen, wie dies im Sinne von Frau Merkel & Co. initiiert war. Der Arzt war "fachkundig" und die Beschneidung gem. § 1631d BGB fand unter der dort geregelten unzureichenden örtlichen Betäubung wie im Absatz zwei geregelt statt. Die Beschneidung war medizinisch unsinnig und nur religiös bedingt. Davon abgesehen handelte sich es um ein Kind männlichen Geschlechts, weshalb jetzt nachvollziehbar ist, warum sich hier jetzt ein Staatsanwalt der Sache annimmt (Achtung: Ironie).

      Wahrscheinlich wird der Arzt zu einem halben Jahr auf Bewährung verurteilt und Frau Merkel als Kanzlerin wiedergewählt. Die Moral von der Geschichte: Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Man mag sich ja fragen, was die ganze Aufregung denn jetzt überhaupt soll.
      Exakt das, was hier mal wieder öffentlich wird, ist per 1631d BGB erlaubt, erwünscht und rechtens.

      Nichts davon ist ungewöhnlich, sowohl die Umstände der Operation als auch deren Folgen sind Alltag in Deutschland. Der Kleine litt Höllenqualen, ebenso wie Hunderte andere mit ihm jedes Jahr bei uns, Zigtausende weltweit.
      Jeder Bundestagsabgeordnete, der am 12.12.2012 für o.g. Gesetz gestimmt hat, wusste um diese Folter Bescheid, jeder von ihnen hat sie als zustimmungswürdig und vertretbar erachtet.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Weguer schrieb:

      Jeder Bundestagsabgeordnete, der am 12.12.2012 für o.g. Gesetz gestimmt hat, wusste um diese Folter Bescheid, jeder von ihnen hat sie als zustimmungswürdig und vertretbar erachtet.

      Ich gehe hier sogar noch einen Schritt weiter. Die Wähler haben diese Regierung im Amt bestätigt und werden diese auch im September erneut im Amt bestätigen.

      Mit anderen Worten laufen in Deutschland massenhaft Wähler herum, die einer Regierung die Stimme geben, welche Folter an wehrlosen Kindern straffrei stellt.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • NoCut schrieb:

      Mit anderen Worten laufen in Deutschland massenhaft Wähler herum, die einer Regierung die Stimme geben, welche Folter an wehrlosen Kindern straffrei stellt.
      Sie haben ja keine Alternative. Welche Partei mit auch nur einem Hauch einer Chance auch nur ins Parlament zu kommen, geschweige denn einer Regierungsbeteiligung setzt sich denn für den Schutz von Jungen vor Genitalverstümmelung ein?


      Ich vermute allerdings, die Wahlbeteiligung wird für sich sprechen. Und das ist ein schlechtes Zeichen für eine Demokratie. Die letzten beiden Wahlen waren die mit den niedrigsten Wahlbeteiligungen nach dem Krieg.

      Wir brauchen direkte Demokratie wenn die angeblichen Volksvertreter in Wirklichkeit dem Volk in den Arsch treten.

      70% der Deutschen lehnen den 1631d ab.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Die meisten Flüchtlingsfamilien lassen ihre Kinder im Säuglingsalter beschneiden.
      Das ist ja auch mal eine interessante Info. Also in einem Alter, wo eine Narkose viel zu gefährlich wäre. Und ein PWB heikel ist und nicht immer richtig wirkt.
      Man muss also davon ausgehen, dass sich so etwas jetzt häuft.

      Auf dem Küchentisch, wie bei AAP-Friedman.... der der Bundesregierung die AAP-Bewertung termingerecht serviert hat.

      Und keine ausreichenden sterilen Verhältnisse lagen halt vor

      Wie, wurden kein Mundschutz und keinen Latexhandschuhe verwendet? Wie bei Tiechtel in Berlin?

      Der Junge werde lebenslange Schäden davon tragen, sagt Anita Traut von der Staatsanwaltschaft Nürnerberg-Fürth: "das können sowohl funktionelle Beschwerden sein als auch Schmerzen bei der Erektion"...
      Weshalb wird der mehr Schäden davontragen als all die Jungen, die unter ähnlichen Umständen verstümmelt werden?


      Sein Büro und seine Wohnung wurden nach Informationen von NDR-Info gestern durchsucht...

      Was bei einem Mohel keine Staatsanwaltschaft der Republik auch nur anzudenken sich trauen würde.
      ....der muss im schlimmsten Fall mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis 10 Jahren rechnen
      Ganz bestimmt nicht. Leider. Verdient hätte er sie allemal.

      Kommentare natürlich zugelassen - es könnten sich ja Bürger ganz allgemein über BGM empören. Und das ist politisch nicht erwünscht.
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    • Weil wir auch davon ausgehen, dass die Einwilligung unwirksam war auf Grund der mangelnden Aufklärung - und das ist schon ein Ausnahmefall.

      Wenn sich die Staatsanwältin da mal nicht täuscht. Bei religiös motivierten Genitalverstümmelungen dürfte das die Regel sein.
      Genitalverstümmelung und "Aufklärung" beißt sich nun mal.
      Aufklärung wäre: "Das ist Unfug, das schadet, lassen sie das!"

      Vielleicht wurde das gar "nach BAT" (bar auf die Tatze) abgerechnet ? Das wäre natürlich aus Sicht des Staates schlimm.
      Denn wenn der Staat betrogen wird, dann ist er hellwach, wenn Jungen um einen funktionalen Teil ihrer Genitalien betrogen werden drückt er alle Augen und Hühneraugen zu.

      Wenn schon Genitalverstümmelung, dann nur wenn der Staat auch davon profitiert!
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    • Wird natürlich hochspannend, ob sich ein Gericht jetzt mal traut die Standards bzgl. einer effektiv wirksamen Betäubung von Neugeborenen zwecks Genitalverstümmelung zu definieren.
      Denn eine solche gibt es ja nicht.
      "Radio lauter drehen" kann es ja wohl nicht sein.

      Dass der Arzt die Eltern angewiesen hat, die blutigen Windeln nicht im Hausmüll zu entsorgen - vielleicht war ihm solcher Art Nebentätigkeit nach seinem Arbeitsvertrag nicht gestattet (ist ja normalerweise genehmigungspflichtig, die Klinik möchte ja auch dran verdienen) und falls es "schwarz" war wäre es sowieso klar.

      Man kann jedenfalls Maximilian Stehr nur dankbar sein, dass er da aktiv geworden ist!
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    • In beiden Beiträgen heißt es, dass die "Beschneidung" seit fünf Jahren erlaubt ist.
      Damit wird indirekt auch zugegeben, dass sie vorher verboten bzw. strafbar war. Was ja häufig bestritten wurde.
      Und dass sie erst am 12.12.2012 (allerdings grundgesetzwidrig) legalisiert wurde.
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      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Es gibt eine Empfehlung des Propheten, wonach er sagt, dass die Muslime ihre Kinder [Mädchen auch? Oder zählen die eh nicht?] ab dem 7. Tag nach der Geburt beschneiden lassen sollen
      Wenn von "dem Propheten" die Rede ist kann doch wohl nur Mohammed gemeint sein. Eine solche Empfehlung wäre mir neu, meines Wissens nach gibt es im Koran keine solche Empfehlung.
      Weiß da jemand mehr, oder ist das "Fake News"?
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    • Den Eltern sei kein Vorwurf zu machen
      Warum eigentlich nicht? Die allermeisten Eltern lassen ihre Söhne einfach ganz und heil, und dann gibt es auch keine Schmerzen und keinen Verlust an Sensibilität und keine Komplikationen.
      Es kann mir niemand erzählen, dass die Eltern aus "beschneidenden" Traditionsgemeinschaften nicht wissen, dass es zu Komplikationen kommen kann. Dazu kommt es auch immer wieder im Orient, und das spricht sich im Dorf auch herum. Wer so etwas veranlasst nimmt diese Risiken in Kauf.

      Die Hauptvorwürfe muss man aber dem Staat machen, dass er nur Mädchen schützt und Jungen im Stich lässt.

      Und dass er nicht alle hier ankommenden Migranten unverzüglich aufklärt, dass alle Teile der kindlichen Genitalien wichtig und funktional sind und dass davon nichts abzuschneiden ist und dass es ansonsten hierzulande Strafe setzt. Und zwar ohne geschlechtliche Diskriminierung.

      Aber über eines muss man sich im klaren sein: wäre genau das selbe in einer Klinik oder Arztpraxis oder durch einen Mohel passiert wäre das nie in die Medien gelangt.
      Hätten sich die Eltern nicht zufällig an einen verantwortungsbewussten Arzt gewandt der Anzeige erstattete, und dann auch noch eine couragierte Staatsanwältin damit betraut worden - auch nicht
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    • Selbstbestimmung schrieb:

      Weiß da jemand mehr, oder ist das "Fake News"?
      Diese Aussage ist im Grunde nichts anderes als eine Mischung aus geschickter Formulierung und Interpretation.
      Denn im Koran gibt es diese Aussage:

      Koran schrieb:

      Danach haben Wir dir (o Gesandter) offenbart: Folge dem Weg Abrahams, der rein war im Glauben (und frei von Unglauben und Heuchelei) und der nie zu denen gehörte, die Gott Teilhaber zur Seite stellen. (16:123)
      Die Empfehlung lautet also keineswegs, Kinder zu verstümmeln, sondern nur, Abrahams Weg zu folgen und nur einen Gott anzubeten. Dass dies auch Genitalverstümmelung beinhaltet, ist reine Interpretation.
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    • Abraham war angeblich die ersten 99 Jahre seines Lebens intakt. Wenn man also diesem Weg folgt... ^^
      Dem Weg Abrahams folgen würde heißen: Im Alter von >99 Jahren seine Söhne eigenhändig und ohne Betäubung zu "beschneiden". Und ohne Brille, denn die stand Abraham ja auch nicht zu Verfügung.
      Allerdings leben die meisten Männer dann gar nicht mehr. Und wenn, dann wissen sich die Söhne vermutlich gegen den Greis zu wehren. :D
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    • Das ist der Hammer:


      Der wohl am schwersten wiegende Fehler unterlief dem Arzt nach Ansicht der Ermittler offenbar beim eigentlichen Eingriff. Er habe, so die Darstellung der Staatsanwaltschaft, bei der Beschneidung nicht nur die Vorhaut sondern auch einen Teil des Penisschaftes entfernt. Dadurch sei es zu massiven Blutungen gekommen, die nicht sofort gestillt werden konnten. "Für das Kind bestand akute Lebensgefahr. Es konnte nur durch eine Notoperation in einer Klinik gerettet werden", erklärte Anita Traud.

      Ein medizinisches Gutachten, das die Staatsanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen anfertigen ließ, eröffnet dem Opfer im Säuglingsalter keine positiven Perspektiven hinsichtlich seines künftigen Sexuallebens. Der Gutachter gehe davon aus, so die Behördensprecherin, dass mit permanenten Schmerzen auf Dauer zu rechnen sei.

      Das hätte genauso gut in einer Klinik oder in einer Arztpraxis passieren können!

      Jetzt mit "Wohnzimmer" und "nicht sterile Umgebung" zu kommen ist doch nur, damit der 1631d nicht greift - wie billig ist das denn?

      Der Junge tut mir sehr leid, dem Arzt wünsche ich dass er bestraft wird und zwar effektiv, das heißt ohne Bewährung.

      Knast.
      Für das, was er dem Jungen angetan hat wäre das die einzige angemessene Strafe.
      Und dass alle anderen Ärzte die ohne Indikation an den Genitalien von Kindern herumschneiden bestraft werden.

      Das und alle weiteren zukünftigen derartigen Fälle (auch die, die nie publik werden) haben die Arschlöcher zu verantworten, die die Genitalien von Jungen für vogelfrei erklärt haben. SCNR!

      nordbayern.de/region/nuernberg…rzt-vor-gericht-1.6399360
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Wenn der ein Mädchen "beschnitten" hätte käme er mit Sicherheit in den Knast. 100%ig.
      Wegen der lebenslangen Folgen.
      Also bitte, mal ran, bayrische Justiz!

      Und am besten den §1631d zur Überprüfung ans Bundesverfassungsgericht überweisen, damit diese Sauereien endlich aufhören.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Bei der Süddeutschen Zeitung, der Frankfurter Allgemeinen, der Frankfurter Rundschau, dem Spiegel, der ZEIT, Der Welt, dem Tagesspiegel, der Berliner Zeitung - nicht erwähnenswert.
      Nicht mal eine Randnotiz.

      War ja nur ein Junge, der da schwer verstümmelt wurde. War ja kein Mädchen.

      Bloß keine neue Bescheidungsdiskussion! Augen zu und durch!

      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
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    • Nordbayern schrieb:

      Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hatten wir in der Überschrift und im Vorspann geschrieben, dass der Arzt vor Gericht stehe. Das entspricht nicht den Tatsachen.
      Schade, schade! Denn genau dort gehört er hin. Aber nur als Zwischenstation.


      Richtig ist: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Arzt.

      Solche Ermittlungen werden leider gerne sang- und klanglos eingestellt, wie z.B. in Sachen David Goldberg (auch in Bayern), der selbst nach heutigen eigenen Angaben (nur) wenn es die Eltern wünschen die zu Betäubungszwecken ungeeignete und zur Anwendung an kindlichen Genitalien nicht zugelassene EMLA-Salbe verwendet. Oder in Sachen Teichtal.

      nordbayern.de/region/nuernberg…ngen-gegen-arzt-1.6399360
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    • Selbstbestimmung schrieb:

      NoCut schrieb:

      Mit anderen Worten laufen in Deutschland massenhaft Wähler herum, die einer Regierung die Stimme geben, welche Folter an wehrlosen Kindern straffrei stellt.
      Sie haben ja keine Alternative. Welche Partei mit auch nur einem Hauch einer Chance auch nur ins Parlament zu kommen, geschweige denn einer Regierungsbeteiligung setzt sich denn für den Schutz von Jungen vor Genitalverstümmelung ein?

      Wer SPD, Grüne, FDP oder CDU/CSU wählt oder gewählt hat, billig gleichzeitig die Zwangsbeschneidung gem. § 1631d BGB und ermöglicht es somit, dass Kinder und sogar Babys "Höllenqualen" wie bei einer "Folter" erleiden müssen. Es gibt eine einzige "Alternative", die im Bundestag vertreten sein wird und bei der seinerzeit von 61 Abgeordneten 44 mit Nein gestimmt hatten. Dieser Partei steht es nur nicht gut zu Gesicht, dass Herr Dr. Gregor Gysi für den § 1631d BGB gestimmt hatte.

      Aber mal ehrlich, was heißt hier keine Alternative?! Sicherlich haben wir jetzt seit fast 12 Jahren immer wieder mantraartig die Phrase von "alternativlos" wie bei einer hängenden Schallplatte hören müssen. Aber nur weil uns jemand mit dem Wort "Komikernation" dafür beleidigt, weil wir im Gegensatz zu ihr Menschenrechte ernst nehmen, ist doch diese dogmatische "Alternativenlosigkeit" reiner Unsinn.

      Eine kleine Partei wird den § 1631d BGB nicht heute und morgen abschaffen können, aber ich will und werde nicht die Verantwortung dafür übernehmen, dass ich mit meiner Stimme auch nur eine dieser Parteien unterstütze, die dafür gesorgt haben, dass immer wieder Kinder auch hier in Deutschland dieses grausame Ritual erleiden müssen. Außerdem darf man nicht vergessen, dass Parteien, die noch nicht mal davor zurückschrecken, wenn kleinen Kindern furchtbare Schmerzen angetan werden, doch ein latentes Sicherheitsrisiko für uns alle bedeuten. Heute sind es die kleinen Jungs und morgen Du oder ich, die von solchen Parteien als vogelfrei erklärt werden.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Ich habe doch starke Zweifel, dass der Pfuscher drangekriegt wird. Ärzte winden sich für gewöhnlich raus. Da sind immer eine Menge nette Kollegen, z.B. aus der Studentenverbindung die Gefälligkeitsgutachten erstellen - "konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden" heißt es dann.

      Hier ein Beispiel, wo sogar Patienten gestorben sind, der Staatsanwalt hatte acht Jahre Haft gefordert.
      Herausgekommen ist ein glatter Freispruch, vom BGH bestätigt.
      Jeder normale Mensch kriegt das Kotzen, wenn er das liest:

      deutschlandfunk.de/auf-leben-o…5de753e1d533f348e7319.pdf


      Und wie war es im Falle von Petra O., die den kleinen Franjo auf dem Gewissen hat?
      Erst sollte sie in den Knast und ihr sollte die Approbation entzogen werden.
      Aber - alles gut! Sie ist einfach in die Revision gegangen, hat etwas Reue aufgetragen - fertig!
      Kein Knast, und sie darf weiter "kleine tödliche Fehler" machen.

      Aus der "Welt" 4. Jul. 2013:


      Sie zeigte mehr Einsicht - und sie bekam mehr Nachsicht. Ärztin Petra O. (50) muss nicht hinter Gitter. V...... Verurteilt wurde sie wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

      In erster Instanz lautete das harte Urteil vom Amtsgericht Wandsbek: 22 Monate Gefängnis ohne Bewährung. Das Gericht hatte außerdem ein fünfjähriges Berufsverbot gegen die Ärztin verhängt. Auch das Berufsverbot wurde vom Landgericht aufgehoben.
      Sie nahm die volle Schuld für den Tod von Franjo "auf sich". Toll!
      Ja, da gab es nicht zu nehmen, da brauchte sie sich nicht viel zu tun, die hatte sie ganz einfach.

      Ich vermute, im Nürnberger Fall wird es nicht mal zu einem Prozess kommen, leider.
      Weil - Genitalverstümmelung ist ja erlaubt (worden) - und der eigentliche Fehler, der Schnitt in den Schaft - hätte jedem Arzt passieren können. Auch im Krankenhaus oder der Praxis.
      Hätte der Junge eine schwere Infektion wegen der unsterilen Umgebung, wäre was anderes.
      Der Arzt braucht nur einen cleveren Anwalt, und da wird ihm schon geholfen werden.
      Haben viele ein Interesse daran, dass kein Arzt wegen einer Genitalverstümmelung verknackt wird.
      Da käme ja nur eine neue "Beschneidungsdiskussion" wieder hoch.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Sie zeigte mehr Einsicht - und sie bekam mehr Nachsicht. Ärztin Petra O.

      (50) muss nicht hinter Gitter. V...... Verurteilt wurde sie wegen
      fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zur
      Bewährung ausgesetzt wurde.


      In erster Instanz lautete das harte Urteil vom Amtsgericht Wandsbek: 22
      Monate Gefängnis ohne Bewährung. Das Gericht hatte außerdem ein
      fünfjähriges Berufsverbot gegen die Ärztin verhängt. Auch das
      Berufsverbot wurde vom Landgericht aufgehoben.


      Es mag durchaus sein, dass du recht hast.

      Aber was sollen wir jetzt dagegen tun? (Das ist die entscheidende Frage.....) Sich hier im Forum oderntlich herumempören.... Dadurch ändert sich doch leider nichts.

      Ich bin selbst auch "empört" -mehr als du dir vielleicht vorstellen kannst, und ich kann deine Gefühle wirklich zu 100% nachempfinden. Aber Empörung allein - auf einem Forum, das kaum jemand liest, bringt es nicht.
    • Das ist jetzt fast ein Jahr her.

      Seit dem: Absolute Funkstille

      Und? "The rest is silence"?

      Sind die Ermittlungen eingestellt worden? Zu heikel? Weil der Arzt einer "Minderheit" angehört? Oder sind die Ermittlungen so aufwändig?

      Soll einfach Gras über die Sache wachsen?

      Aber wir haben es ja im Osloer Fall gesehen - selbst wenn ein Junge stirbt, das führt nicht zur Einsicht. Da bekommen die Mittäter, die Eltern keine Strafe, sondern sogar noch eine Entschädigung.
      Es ging halt nicht um ein MÄDCHEN!
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
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    • Überraschung!

      die Ermittlungen wurden jetzt überraschend eingestellt.
      Das habe der vom Gericht bestellte Gutachter festgestellt.
      Das kennt man ja. Es gibt für jedes "Problem" den passenden Gutachter.

      So lange vom Penis noch irgend was übrig ist - kein Schaden.

      Weil - "bloß keine neue Beschneidungsdebatte!!!"

      Es bleiben einige Fragen offen

      Offen wie ein Scheunentor. Aber die bayerische Justiz - mir fällt da z.B. der "Mordfall" Rudolf Rupp und vieles andere mehr ein - immer wieder für "Überraschungen" gut.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Demnach müssen jedes Jahr mindestens 400 Kinder nach einer Beschneidung stationär in einem Krankenhaus in Deutschland behandelt werden, mehr als einer pro Tag
      Das zeigt wie zynisch es war, dass Politiker den §1631d als "Kinderschutzparagraphen" verkauft haben.

      Das ist jetzt also der gerichtliche Freibrief für Operieren in irgendwelchen unsterilen Privaträumen, sei es in der Küche oder im "Hinterzimmer". Ohne angemessene Betäubung und mit starken Schmerzen.

      Wo doch immer so vor dem "Hinterzimmer" gewarnt wurde!
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    • 28. Juli 2017:

      Selbstbestimmung schrieb:

      Ich habe doch starke Zweifel, dass der Pfuscher drangekriegt wird. Ärzte winden sich für gewöhnlich raus. Da sind immer eine Menge nette Kollegen, z.B. aus der Studentenverbindung die Gefälligkeitsgutachten erstellen - "konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden" heißt es dann.
      X/
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
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    • Ich verstehe es einfach nicht. Die Tat kann doch eigentlich überhaupt nicht von §1631d BGB gedeckt sein, denn es ist doch völlig unzweifelhaft, dass eine Operation in einer Küche niemals der ärztlichen Kunst entspricht. Selbst wenn das Kind keine über beabsichtigten Folgen hinausgehenden Verletzungen hat, sind die Voraussetzungen für §1631d BGB klar erkennbar nicht erfüllt. Jeder Arzt der irgendeine andere Operation in einer Küche vollzöge, könnte sich niemals auf die ärztliche Kunst berufen.

      Das ist bewusstes Wegsehen. Man hält nicht einmal das von §1631d BGB vorgeschriebene Minimum ein. Was sind wir doch für eine Scheissgesellschaft.
    • R2D2 schrieb:

      Was sind wir doch für eine Scheissgesellschaft.
      Bis auf diesen Satz kann ich deinen Beitrag unterschreiben. Ich würde aber eher fragen: was ist das für eine Justiz, und was sind das für Politiker? "Volksvertreter" wollen die sein?

      Die Gesellschaft lehnt die Verstümmelung - trotz aller Migration aus Ländern mit entsprechender Tradition - immer noch ab. Warum nicht Hunderttausende auf die Straße gehen, ich glaube, ich habe das schon oft genug geschrieben.
      In welcher Gesellschaft ist es denn besser? Selbst auf Island sind die Politiker, die sich für Kinderrechte - auch für Jungen einsetzten, am Ende zu Kreuze gekrochen.

      Was sagte Oskar Deutsch 2012? "Wir müssen von Anfang an solche Sachen im Keim ersticken"

      "ersticken" - das ist eine Wortwahl....

      BTW, noch einen für die lange Sammlung der unterirdischen Vergleichen:

      Oskar Deutsch schrieb:

      Gemeinderabbiner Hofmeister hat gemeint: Wenn man ein kleines Kind erstmals in seinem Leben in eine Badewanne setzt, wird es auch weinen.
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    • R2D2 schrieb:

      Die Tat kann doch eigentlich überhaupt nicht von §1631d BGB gedeckt sein, denn es ist doch völlig unzweifelhaft, dass eine Operation in einer Küche niemals der ärztlichen Kunst entspricht.
      Da hast du völlig Recht, R2D2! Das wäre nur der Fall, wenn ein akuter Notfall vorläge, z.B. ein Luftröhrenschnitt bei einem Patienten, der sonst ersticken würde. Wo keine Zeit für einen Transport ins Krankenhaus verbliebe.

      Und das ist ja gerade das spannende:

      Es verbleibt der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung wegen fehlender Einwilligung. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat der Beschuldigte die Eltern nicht ausreichend über die Risiken der Beschneidung - vor allem das Risiko einer Nachblutung - aufgeklärt." Antje Gabriels-Gorsolke, Staatsanwaltschaft Nürnberg
      Fahrlässige Verletzung würde mangelnde Verletzungsabsicht voraussetzen. Das Gegenteil ist aber der Fall. Arzt und Eltern wollten, dass dem Jungen die Vorhaut genommen wird.
      Das Kölner LG hatte 2012 geurteilt, dass eine VA bei einem Jungen eine "einfache"Körperverletzung (manche Juristen gehe auch von einer gefährlichen Körperverletzung aus, auch wenn vom Arzt ausgeführt) darstellt. Das war damals lt. WD die vorherrschende juristische Meinung, und es ist noch heute die vorherrschende Meinung, dass dies vor dem 1631d so gegeben war.

      Das wird aber nur aufgehoben, wenn die Voraussetzungen des 1631d verwirklicht sind.

      Also hätten Arzt und Eltern wegen Körperverletzung nach §223 StGB verurteilt werden müssen.

      Aber so ist es eben - begibt sich der Rechtsstaat einmal auf die schiefe Ebene, rutscht er immer weiter ab. Der 1631d bekommt einen Rattenschwanz von Kollateralschäden.

      Wie zynisch und diskriminierend muss ein Gesetzgeber überhaupt sein, wenn er erst einen §1631 BGB verabschiedet, der Kinder vor Gewalt schützen soll, und dann - auch noch mit der gleichen "Hausnummer" einen §1631d, der für Jungen alles wieder auf den Kopf stellt
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Das übliche Focus-Niveau:

      Beschneidungen aus religiösen Gründen sind nach einem Beschluss des Bundestags aus dem Jahr 2012 in Deutschland legal.
      Als Grund reicht, dass heute Mittwoch ist. Und sie sind nur dann "legal" (aber trotzdem grundgesetzwidrig), wenn die allerdings lächerlichen Rahmenbedingungen des 1631d eingehalten werden - was offensichtlich nicht der Fall war.

      Nix Focus-Niveau, der Focus kann sich wohl keine Redaktion mehr leisten:

      Der Beitrag "Nürnberg: Beschneidung auf Küchentisch - Säugling droht zu verbluten" stammt von inFranken.de. Es gibt keine redaktionelle Prüfung durch FOCUS Online. Kontakt zum Verantwortlichen hier
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • R2D2 schrieb:

      Frau mit Doppelnamen erklärt, dass eine Genitalverstümmelung keine bleibende Beeinträchtigung sei.

      br.de/mediathek/video/baby-nac…:5c363b2929cbc20018bcd4c2

      Ich überlege ernsthaft Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt zu stellen. Die ärztliche Kunst war objektiv nicht eingehalten.

      Vorsicht. Ist das nicht nur die Sprecherin der Staatsanwaltschaft? Oder liege ich hier falsch. Die Sprecherin hat nuir die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft zu verkünden aber trifft sie nicht selbst?