Ist die ärztliche Dokumentation nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist unvollständig oder mangelhaft, darf dies grundsätzlich nicht zu Lasten des Arztes berücksichtigt werden.

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    • Habt ihr euch den Wisch vom OLG mal durchgelesen?
      Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht von Øster & Co., die schon in den 60ern die tatsächlichen Zahlen von sog. "Phimose" und was davon nach dem 16. Lebensjahr noch übrig ist, erforscht haben, ebenso ein Schlag ins Gesicht all jener Ärzte und Forscher weltweit, die die Wirksamkeit der Salben- und Dehntherapie erforscht und Erfolgsraten zwischen 80 und 95 % zu Tage gefördert haben!


      OLG Hamm schrieb:

      Der Sachverständige hat darauf hingewiesen, dass eine solche Therapie als Alternative in Betracht kommt, es aber nicht fehlerhaft ist, eine Circumcision ohne vorherige Salbentherapie durchzuführen. Denn die Salbentherapie hat langfristig nur in 30 % aller Fälle Erfolg.
      Ich hätte bitte gerne den Namen von diesem Drecksack. Was er da verfasst hat war ein definitives Gefälligkeitsgutachten. Er hat einen Meineid geleistet, denn er hat geschworen, sein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten. Erstes hat er ganz klar widerlegt, letzteres ist ihm deswegen ganz offensichtlich abzusprechen!
      Diese S.. hat da ein Gefälligkeitsgutachten erster Güte verfasst um dem Herrn Doktor den Rücken frei zu halten. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, und falls sie doch wollen würde, tut's ein bisschen Moneti. 30% Erfolgsrate, eine unglaubliche Lächerlichkeit!
      Ganz davon abgesehen: Wer zum Teufel hatte und hat das Recht, dem Kind eine 30%ige Chance auf Heilung ohne Operation schlicht und einfach mal zu verwehren? Hatte da etwa jemand Angst, mit 30%iger Wahrscheinlichkeit kein Geld in der Kasse klingeln zu hören? Oder warum sonst hatte der Herr Doktor es so eilig damit, die OP über die Bühne zu bringen, anstatt den Versuch mit der 30%igen Wahrscheinlichkeit erstmal vergehen zu lassen? Schon allein das Vorgeben dieser angeblichen Dringlichkeit ist ein Behandlungsfehler in sich!!!

      OLG Hamm schrieb:

      Der Sachverständige hat überzeugend dargelegt, dass seit Jahrzehnten aufgrund amerikanischer Studien bekannt ist, dass in etwa 98 % der später entstandenen Peniskarzinome zuvor eine unbehandelt gebliebene Phimose vorgelegen hat.
      Ach tatsächlich? AMERIKANISCHE Studien? Unbehandelte Phimose? Wo zu dieser Zeit nahe 100% aller amerikanischen Jungs schon direkt nach der Geburt beschnitten wurden? Wie viele Fälle unbehandelter Phimose, die dann a) klinisch untersucht und b) auch tatsächlich noch Peniskrebs bekommen haben, mögen das wohl gewesen sein??? LÄCHERLICH Und sowas nennt sich nach bestem Wissen und Gewissen??


      OLG Hamm schrieb:

      [...]Eine pathologische Untersuchung des entnommenen Gewebes war nicht zu fordern.
      [...]
      Der Kläger macht nicht geltend, dass eine dadurch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erkennbare und reaktionspflichtige Erkrankung bei ihm übersehen worden ist.
      Idioten! Umgekehrt wird ein Schuh draus! Der Kläger macht geltend, dass das NICHTvorhandensein einer erkennbaren und reaktionspflichtigen Erkrankung übersehen worden ist, was dazu führte, dass er des sensibelsten Teils seines Penis beraubt wurde, obwohl es nicht krank war. Seit wann schneidet man gesunde Körperteile ab ohne dafür bestraft zu werden? Ach ja richtig... seit dem 29. 10. 2012.


      OLG Hamm schrieb:

      Zumindest durfte der Operateur von einer Einwilligung auch des Vaters ausgehen. Denn der Arzt darf jedenfalls in Routinefällen davon ausgehen, dass der mit dem Kind beim Arzt erscheinende Elternteil ermächtigt ist, die Einwilligung in die ärztliche Behandlung für den abwesenden Elternteil mitzuerteilen, worauf der Arzt vertrauen darf, solange ihm keine entgegenstehenden Umstände bekannt sind.
      Bitte WAS??
      Seit wann darf ein Arzt einfach mal von "irgendwas" ausgehen? Dieser Satz ist ein Schlag ins Gesicht sämtlicher uneiniger getrennt lebender Elternteile mit gemeinsamem Sorgerecht. Dieser Satz ist die hochrichterliche Ermächtigung, sich über den Willen des anderen erziehungsberechtigten Elternteiles hinweg zu setzen und willkürlich eine Einwilligung zu etwas zu erteilen, unabhängig ob der andere Elternteil diese Einwilligung ebenso erteilt.
      Dieser Satz ist die sorgerechtliche Entmündigung sämtlicher getrennt lebender Elternteile!
      Dieser Satz ist die hochrichterliche Überflüssigerklärung des § 1627 BGB!! Ein Richter urteilt, dass ein Paragraf des bürgerlichen Gesetzbuches ÜBERFLÜSSIG ist, das hat Premierencharakter in Deutschland!


      OLG Hamm schrieb:

      Der Sachverständige hat die Circumcision aus medizinischer Sicht als Bagatelleingriff bewertet . Es liegt dann ein Routinefall i.S.d. Rechtsprechung vor, so dass die Erklärung der Mutter allein ausreichte.
      Ein Bagatelleingriff. Ja klar, "nur" das berühmte Stückchen Haut, nicht wahr? Seit wann ist es ein Bagatelleingriff, einem Kind etwas von seinem Körper unwiederbringlich ABZUSCHNEIDEN? Wo leben wir denn verdammt nochmal?

      Und wo steht im §1627 BGB "Vorhäute abschneiden darfst du ohne den Vater zu fragen, für den Arm frag' ihn aber bitte vorher"? Ich glaube 's hackt!
      Ein Freund von mir ist alleinerziehender Vater. Der durfte für sein Kind nicht einmal alleine die Einwilligung für die Klassenfahrt unterschreiben! Aber Körperteile abschneiden, das geht in Ordnung, ja? Donnerknispel!


      OLG Hamm schrieb:

      Über die Behandlungsalternativen ist hinreichend aufgeklärt worden.
      Richtig! Keine! So ist "aufgeklärt" worden. Nicht einmal über die angeblichen 30% der Salbentherapie. Die hat man praktischerweise direkt mal vorenthalten. Hätte ja die Gefahr bestanden, dass die Mutter vielleicht lieber noch nach diesem 30%igen Grashalm greift, anstatt ihrem Sohn lebenslang etwas von seinem Geschlechtsteil wegschneiden und damit den Arzt sich bereichern zu lassen... nicht?


      OLG Hamm schrieb:

      Ohnehin hätte es nach Auffassung des Senates einer Aufklärung über die Möglichkeit der Salbentherapie nicht bedurft, weil diese aus den oben genannten Gründen keine echte Behandlungsalternative im Sinne der Rechtsprechung dargestellt hat. Mangels hinreichender Erfolgsaussichten war sie nicht gleichermaßen indiziert.
      Oh doch, das war sie! Mit (angeblich) 30% bestand eine Chance von 1:3 dass der Junge KEINE Operation und damit keinen Verlust eines Körperteils bedurft hätte! Der Herr Doktor hat einen hippokratischen (habe ich das richtig geschrieben?) Eid geleistet, jedweden Schaden von seinem Patienten fern zu halten und stets nur sein Wohl im Blick zu haben. Sein Wohl ja? Sein Wohl, ihm nicht einmal eine Chance von (angeblich) 1:3 zu gönnen, "ganz" zu bleiben, wie die Natur es vorgesehen hat?
      Quacksalver. Lügner. Heuchler. Kurpfuscher. Geldgeiler Aasgeier. Barbar! Pfui, Schäm dich Doktor!


      Aber das Schlimmste an all dem: Über dem ganzen steht allen Ernstes drüber: "Im Namen des Volkes"! PAH!! Schäm dich Deutschland!!

      Ich glaube, ich versuche den vollständigen Namen des Klägers in Erfahrung zu bringen. Mich beschreit der Wunsch, dem Mann finanzielle Unterstützung für eine Klage beim Bundesgerichtshof und notwendigenfalls noch weiter zukommen zu lassen.


      OLG Hamm schrieb:

      Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert.
      Ach was? Der Herr Richter erklärt die Anwendung des Personensorgeparagrafen 1627 BGB mal kurzerhand für überflüssig (noch dazu die Anwendung durch ÄRZTE im Falle einer AMPUTATION) und die Sache soll keine grundsätzliche Bedeutung haben???

      Allein gegen diesen Satz des Urteils würde ich entsprechend vorgehen!
      Ohne Konsens ist alles Nonsens.
    • Mir wird speiübel.... <X (würg) *Brech*
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Offenbar nicht. Und wenn doch, dann nicht sehr öffentlichkeitswirksam, was man auch verstehen kann, denn das würde bedeuten, das eigene Gefühl von Verlust, Bevormundung etc. zu offenbaren. Und wie habe ich mal - ich glaube es war sogar hier - einen so treffend formulierten Satz gelesen:

      unbekannter Autor schrieb:

      Ein männliches Opfer wird bis heute nicht als Opfer, sondern lediglich als Versager in seiner Männlichkeit wahrgenommen und verspottet.
      Genau das!
      Und wer will sich schon öffentlich verspotten lassen - und dann noch dazu ein intimes Thema betreffend...

      Genau das liefert den Arschlö....., die eine Beschneidung an Kindern gut heißen ja ihre Munition: Dass die Berichte von negativen Folgen der Beschneidung für die Betreffenden ja so wenige seien. Und nicht wenige dieser Propagandisten gehen ja noch den Schritt weiter und verhöhnen diejenigen, DIE es als negativ empfinden und darüber berichten, ja gleich selbst, indem sie ihnen nachsagen, dass das eh nur alles psychisch, alles Einbildung sei und sie sich das alles nur selbst einreden würden.

      Kein Wunder, dass da kaum einer mehr freiwillig drüber redet. Das heißt aber nicht, dass es nicht die entsprechende Anzahl derer, die es so empfinden, gibt!
      Den Beweis dafür kann man "wunderschön" dann erleben, wenn man z. B. als Elternteil oder als Betreuer einer Kindergruppe in die Verlegenheit kommt, die trödelnden Kinder unter der Dusche bzw. in der Umkleide (z. B. Fußball, Ferienfreizeit etc.) mal wieder "antreiben" und dafür die Umkleide betreten zu müssen. Diejenigen, die schon in zartestem Alter sich verschämt in der Ecke umziehen, sich Handtücher dafür umbinden und/oder sich überhaupt nicht mehr nackt vor ihren Altersgenossen zeigen wollen, waren komischerweise immer die beschnittenen Jungs. Na komisch, wo die Kleinen das doch angeblich so unkompliziert wegstecken wenn es doch nur früh genug gemacht wird, und es ja auch so überhaupt keine Nachteile mit sich bringt, hä?
      Ohne Konsens ist alles Nonsens.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Etwas ()

    • Maria wird uns sagen, ob und wie man an das Urteil rankommt. Die leistung dieses "Schlechtachters" gehört mit seinem Namen veröffentlicht.
      Sein Gewissen wird ihn schützen, nachdem es mit seinem Wissen nicht weit her ist.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy schrieb:

      Maria wird uns sagen, ob und wie man an das Urteil rankommt. Die leistung dieses "Schlechtachters" gehört mit seinem Namen veröffentlicht.
      Sein Gewissen wird ihn schützen, nachdem es mit seinem Wissen nicht weit her ist.
      Ich bin zwar nur der seppel und nicht die Maria, habe das LG Urteil als auch die Gutachten als pdf vorliegen. Hochladen ist leider nicht möglich, da auf 2MB begrenzt ( Größe Urteil knapp 8 MB, Gutachten knapp 3,5 MB )
    • Hickhack schrieb:

      Hat noch niemand versucht eine Zivilklage auf Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung anzustrengen?
      Beschneidung oder Genitalverstümmelung ist nicht explizit bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aufgeführt.
      de.wikipedia.org/wiki/Straftat…sexuelle_Selbstbestimmung

      Es gab aber mal (1991) ein Schmerzensgeld über 10.000 DM wegen Aufklärungspflichtverletzung.
      beck-online.beck.de/?vpath=bib…2Egl10%2De%2Egl1431%2Ehtm
    • Guy schrieb:

      Maria wird uns sagen, ob und wie man an das Urteil rankommt. Die leistung dieses "Schlechtachters" gehört mit seinem Namen veröffentlicht.
      Sein Gewissen wird ihn schützen, nachdem es mit seinem Wissen nicht weit her ist.
      Hier ist das Gutachten: dr-rosenke.de/zirkumzision-von-jungen.html

      Oder meintest Du ein anderes?

      Der Link zu dem Urteil des OLG Hamm steht im ersten Post auf diesser Seite.