Schön wär's ja!„Diskriminierungen darf es nach geltendem Recht nicht geben“, betonte Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Sie verstoßen zunächst gegen Artikel 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Und warum wird kleinen Jungen nicht das Recht auf negative Religionsfreiheit zugestanden? Und warum werden Jungen gegenüber Mädchen auf Grund ihres Geschlechtes benachteiligt? Und warum werden jüdische und muslimische Schlachter gegenüber christlichen und ungläubigen Schlachtern bevorzugt?Das Grundrecht der Religionsfreiheit – Artikel 4 – schützt zudem auch die „negative“ Freiheit, keine Religion auszuüben. Die strikte Neutralität des säkularen Staates ist die notwendige Bedingung dafür, dass Menschen frei sind in der Frage, ob und was sie glauben. Weil dem Staat kein Urteil über religiöse Inhalte zukomme, hatte sich Papier in der erregten öffentlichen Debatte vor einigen Jahren auch klar gegen das Verbot der religiös motivierten Beschneidung von Jungen ausgesprochen.
Und ist eben jener §1631d BGB nicht ein schwach getarntes religiöses Sonderrecht?
Passt doch vorne und hinten nicht zusammen!
Warum soll er das? Weil irgend ein Papier das gerne möchte?Der Staat solle sich jedoch nicht nur der Wertung enthalten, sondern auch „alle Bekenntnisse gleichermaßen fördern“, damit sich die „religiöse Vitalität eines Volkes“ entfalten könne, führte Papier in seinem Vortrag aus....
Allerdings können nur Religionsgemeinschaften einen solchen Anspruch geltend machen.“
"Volk"? Ja, darf man das denn heute noch sagen? Und welches Volk?
Und werden dann nicht Nichtreligiöse benachteiligt?
tagesspiegel.de/wissen/diskuss…t-glaeubige/19860796.html
Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.