Ethikrat: wohltätiger Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe

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    • Ethikrat: wohltätiger Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe

      Der Ethikrat beschäftigt sich mit wohltätigem Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe. Ich habe die mal gefragt, wie sie es sehen, dass nicht elterliche Sorgeberechtigte nach §1631d BGB eine Zwangsbeschneidung durchführen dürfen, ob wohltätig oder nicht sei mal dahingestellt und habe Maßnahmen wie Dokumentationspflicht, Aufschub der Verjährung u.a. sowie eine geschlechtsneutrale Formulierung von §226aStGB vorgeschlagen.

      Vielleicht kann sich MOGIS oder Tabu hier ja auch als Organisation einbringen.

      ethikrat.org/arbeitsprogramm/oeffentliche-befragung
    • Sarkastisch formuliert könnte man jetzt sagen, dass man hier mit den eigenen Problemen des "wohltätigen Zwangs" genug überfordert ist und keinen Kopf mehr dafür frei hat sich auch noch um Verfehlungen anderer zu kümmern. Eine Kinder- und Jugendhilfe, die aber hier wegschaut, ist keine Hilfe, sondern sie übt durch Unterlassen auch eine Art "wohltätigen Zwang" gegen die Opfer bzw. Kinder aus.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)