Der Ethikrat beschäftigt sich mit wohltätigem Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe. Ich habe die mal gefragt, wie sie es sehen, dass nicht elterliche Sorgeberechtigte nach §1631d BGB eine Zwangsbeschneidung durchführen dürfen, ob wohltätig oder nicht sei mal dahingestellt und habe Maßnahmen wie Dokumentationspflicht, Aufschub der Verjährung u.a. sowie eine geschlechtsneutrale Formulierung von §226aStGB vorgeschlagen.
Vielleicht kann sich MOGIS oder Tabu hier ja auch als Organisation einbringen.
ethikrat.org/arbeitsprogramm/oeffentliche-befragung
Vielleicht kann sich MOGIS oder Tabu hier ja auch als Organisation einbringen.
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