Noch eine Frage...

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    • Noch eine Frage...

      Gibt es in unseren Gesetzen eigentlich etwas vergleichbares wie §1631d, dass eine Handlung erlaubt/straffrei stellt?

      Was das Gesetz nicht verbietet, verbietet der Anstand (Seneca). Aber ein Gesetz, das etwas erlaubt, da muss doch was nicht stimmen...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Kastration/Amputation (zB des Schwanzes, s. Schweine in der Massenhaltung, s. Jagdhunde - Gründe sind aber auch da hausgemacht oder nicht wirklich existent) bei Tieren, wenn zur weiteren Haltung der Eingriff "nötig" ist.
      Sind sogar die Einzelfälle aufgezählt, auch wo ohne Betäubung zB kastriert werden darf.
    • Urolüge schrieb:

      Gibt es in unseren Gesetzen eigentlich etwas vergleichbares wie §1631d, dass eine Handlung erlaubt/straffrei stellt?
      Nein. Das betonen zahlreiche Juristen auch immer wieder. So schreibt beispielsweise Holm Putzke:

      Holm Putzke schrieb:

      § 1631d BGB ist ein verfassungswidriger Fremdkörper in unserer Rechtsordnung.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Das BGB regelt ja das Privatrecht. Auch die Erziehung ist im BGB angesiedelt.

      Dagegen regelt das StGB das Strafrecht. Ob jemand also für etwas bestraft werden kann, ist dem StGB vorbehalten.

      Eine Zwangsbeschneidung stellt ja gem. § 225 StGB in Anlehnung an den § 226a StGB eine schwere Form der Körperverletzung dar. Nur eine Einwilligung nach § 228 StGB kann verhindern, dass ein medizinischer Eingriff eine strafbare Körperverletzung darstellt. Nach § 225 StGB bzw. wieder in Anlehnung an den § 226a StGB liegt im Falle einer Zwangsbeschneidung eine Misshandlung an Schutzbefohlenen vor.

      Der § 1631d BGB suggeriert nun, dass die Einwilligung zur Zwangsbeschneidung eine Frage der Erziehung wäre und Erziehungsberechtigte daher diese Einwilligung vornehmen dürften. Aber selbst der größte Trottel wird ja kapieren, dass eine Körperverletzung niemals Gegenstand einer erzieherischen Maßnahme sein kann. Davon abgesehen ist die Beschneidung von Genitalien nach § 226a StGB bereits im Besonderen verboten und gemäß dem Grundgesetz sind alle Menschen gleich, was dann wieder automatisch zur Folge hat, dass entweder alle Kinder beschnitten werden dürfen oder sowohl Jungen wie Mädchen nicht beschnitten werden dürfen.

      Anders ausgedrückt tut sich der § 1631d BGB ja sehr leicht mit seinem "Erlauben". Die reine Erlaubnis bezüglich einer Einwilligung führt ja nicht automatisch zur Körperverletzung. Vielmehr muss die Körperverletzung erst noch von einem Zwangsbeschneider verübt werden.

      Wäre die Justiz seit dem 12.12.12 nicht noch aufgrund des von Frau Merkel und Frau Leuthäuser-Schnarrenberger verübten Kasperletheaters in Schockstarre, hätte es schon längst weitere Verurteilungen wegen Körperverletzungen in Form von Zwangsbeschneidungen hageln müssen. Jetzt sind fünf Jahr um und ich denke der Staub hat sich gelegt. Es würde mich daher nicht wundern, wenn bereits heute das eine oder andere Gericht den § 1631d BGB im Falle eines Rechtstreits zum BVG verweisen würde.

      Davon abgesehen ist dieses Jahr Bundestagswahl und wenn hier ein Gericht clever ist, wird es die Anfangszeit (=Handlungsunfähigkeit) einer neuen Regierung nutzen, um hier unbehelligt den Weg zu den Kollegen nach Karlsruhe zu nehmen.

      BTW: Politiker der CDU haben es ja nicht so sehr mit der Rechtstaatlichkeit. Neben Herrn de Maizière schlägt jetzt auch noch Herr Lammert verfassungswidrige Parolen gegen die Gewaltenteilung an. Er möchte am liebsten dem BVG per Verfassungsänderung den Mund verbieten.

      Fazit: Unser Justiz ist formell unabhängig, unsere Regierung juristisch sehr laienhaft (jetzt hätte ich fast lachhaft getippt) aufgestellt und manchmal dauert es auch etwas länger, bis das Recht über das Unrecht siegt.

      Hinweis: Ich bin auch nur ein juristischer Laie, der sich zur Rechtsfindung jedoch seines freien Verstandes bedient.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

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