Skandalöses Urteil in Österreich

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    • Skandalöses Urteil in Österreich

      Denn das OLG hält Beschneidungen, die von keinem in Österreich zuge­lassenen Arzt vorgenommen werden, nicht für strafbar, wenn die Eltern der Beschneidung ihres Kindes zugestimmt haben.
      *Kotz*

      neue.at/vorarlberg/2017/05/06/…ch-nach-beschneidung.neue
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Der Bundespräsident stolpert knapp über eine Bemerkung bzgl. Kopfbedeckungen, aber das Gutheißen vorsätzlicher geschlechtsspezifischer schwerer Körperverletzungen wird nirgends auch nur erwähnt.
      Anzeige wurde erstattet, nachdem einer der Buben wegen einer durch die Beschneidung hervorgerufenen Komplikation in einem Krankenhaus behandelt werden musste.
      Wetten, die Behandlung wird auch noch von der Krankenkasse übernommen?
      Steuer-/Sozialversicherungszahler kommen für Genitalverstümmelung auf, yeah!

      PS: Die "Strafen" im erstinstanzlichen Urteil sind doch ein Witz. Tagessätze von vier (4!) und fünf (5!) Euro? Meine Güte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von AuchSoGanz ()

    • AuchSoGanz schrieb:

      Die "Strafen" im erstinstanzlichen Urteil sind doch ein Witz. Tagessätze von vier (4!) und fünf (5!) Euro?
      Das wesentliche ist doch: die erste Instanz hatte VERURTEILT. Hatte festgestellt, dass elternwillkürliche Jungenverstümmelung unrechtmäßig ist. Dann kam, leider, leider das OLG...

      Wir waren vor fünf Jahren schon mal SO WEIT! Und dann kam dieser furchtbare Rückschlag...

      PS: Nachdem ich das noch mal genauer gelesen habe, muss ich alles zurücknehmen. Die erste Instanz hatte behauptet, der nicht indizierte "Eingriff" sei prinzipiell rechtmäßig, nur müsse das von einem in Ö zugelassenen Arzt gemacht werden.
      Kategorie: "Furchtbare Juristen"

      Was für "Komplikationen" auftraten wird natürlich nicht verraten, aber wenn das nicht mehr ambulant behandelbar war scheint es ja heftiger gewesen zu sein.

      Das ist eben der Fluch dieses für ein zivilisiertes Land einfach schändlichen und geschlechtlich diskriminierenden "Islamgesetzes":


      „Islamische Religionsgesellschaften und ihre Mitglieder sind berechtigt, Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen.“ In den Erläuterungen wird dazu betont, dass das „auch die männliche Beschneidung“ umfasst. „Eine weibliche Genitalverstümmelung, die von einigen fälschlich als Beschneidung bezeichnet wird, steht im Widerspruch zu den Menschenrechten“, steht dort ebenfalls.
      religion.orf.at/stories/2696523/
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"