Denn das OLG hält Beschneidungen, die von keinem in Österreich zugelassenen Arzt vorgenommen werden, nicht für strafbar, wenn die Eltern der Beschneidung ihres Kindes zugestimmt haben.
neue.at/vorarlberg/2017/05/06/…ch-nach-beschneidung.neue
Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.