AnwaltKommentar StGB (Heidelberger Kommentar) zur Genitalverstümmelung von Jungen

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    • AnwaltKommentar StGB (Heidelberger Kommentar) zur Genitalverstümmelung von Jungen

      AnwaltKommentar StGB (Heidelberger Kommentar)
      von Klaus Leipold (Herausgeber, Autor)
      Verlag: C.F. Müller; Auflage: 2 (24. November 2014)

      S. 12, 13
      X. Beschneidung von Mädchen und Jungen

      27 Mit Wirkung vom 28.9.2013 ist §226a in Kraft getreten...Der aus Kreisen der angehörten Sachverständigen vorgetragenen überzeugenden Kritik hat der Gesetzgeber kein Gehör geschenkt.


      28 Eine Änderung des materiellen Strafrechts war freilich unnötig. Vielmehr gab es und gibt es ein gewaltiges Vollzugsdefizit. Bisher kam es es in Deutschland noch zu keinem Strafverfahren oder gar einer Verurteilung...
      Geschaffen hat der Gesetzgeber in erster Linie symbolisches Strafrecht.


      29 Nachdem das Landgericht Köln im Mai 2012... verabschiedete der Dt. Bundestag schon im Dezember 2012 den §1631d BGB, der seit dem 28.12.2012 in Kraft ist und die Genitalverstümmelung von Jungen erlaubt.
      Das ist der einzig passende Begriff.

      30 Es spricht vieles dafür, dass §1631d BGB in seiner jetzigen Form verfassungswidrig ist....

      Ja logo, bloß das Bundesverfassungsgericht mag sich zu allem möglichem äußern, und manchmal auch ganz flott, z.B. ob man ausländischen Politikern hierzulande Redeverbot erteilen darf - bloß zu der Frage, ob man kleine wehrlose Jungen gewaltsam genitalverstümmeln darf, da wimmelt es alle Klagen burschikos ab.

      31 Nicht bedacht hat der Gesetzgeber eine Konsequenz, die sich im Zusammenspiel von §1631d BGB und §226a ergibt: Zwar wurde §1631d BGB ausdrücklich nur für die Knabenbeschneidung konzipiert, er muss jedoch entsprechend auf diejenigen Formen der Mädchenbeschneidung angewendet werden, die in ihrem Schweregrad der Knabenbeschneidung gleichstehen oder sogar dahinter zurückbleiben...
      Das konnten die Politbonzen problemlos machen. Weil sie wissen, dass sich nie ein Elternpaar trauen wird, vor dem BVerfG ein Verstümmelungsrecht für ihre Tochter einzuklagen. Sie würden vom einem Feministinnen-Mob geteert und gefedert.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • In der Presse wurde durchgehend vom BVerfG geschrieben. Ist doch eigentlich auch eine verfassungsrechtliche Frage.

      google.de/search?q=bundesverfa…sl%C3%A4ndische+politiker
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"