Gesellschaft für Freiheitsrechte

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    • Gesellschaft für Freiheitsrechte

      Im Tagesspiegel wurde gestern ein Artikel über die "Gesellschaft für Freiheitsrechte" online gestellt.

      Der Verein will gezielt Gesetze vor das Bundesverfassungsgericht bringen, die gegen das Grundgesetz verstoßen. Hierfür werden gezielt Fälle ausgewählt, welche die höchsten Erfolgsquoten versprechen. Immer wieder erlebt man ja, dass mit nicht ganz wasserdichten Fällen vors BVG gezogen wird und die Richter dann gezwungen sind anders zu entscheiden als man dies erhofft.

      Der § 1631d BGB wäre ja so ein Paragraph, wo der Gesetzgeber das Grundgesetz mehrfach mit Füßen getreten hat (Recht auf körperliche Unversehrtheit, negative Religionsfreiheit, Gleichbehandlung, etc.) und welcher daher sofern sich ein "passender" Fall finden ließe, eine Klage gegen den § 1631d BGB gute Chancen haben müsste. Neben der Finanzierung eines solchen Rechtsverfahrens, wird aber wohl die Schwierigkeit auch darin bestehen, einen Fall zu finden, wo ein Elternteil die Klage unterstützt und auch die übrigen Rahmenbedingungen keine Komplikationen erwarten lassen.

      tagesspiegel.de/themen/agenda/…etze-kippen/19385976.html

      Nachtrag:
      Habe den Verein mal gleich wegen dem § 1631d BGB angeschrieben.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

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    • So, jetzt habe ich von der Gesellschaft für Freiheitsrechte eine Rückmeldung bekommen. Es handelt sich vermutlich um eine Standardmail, weil die offensichtlich von derartigen Anfragen überrannt werden. In der Mail wurde mir mitgeteilt, dass mein Anfrage zum § 1631 d BGB geprüft würde und ich Nachricht erhielte, wenn dieses Anliegen weiter verfolgt würde.

      Daher mal offene Frage in die Runde, was jetzt zu tun ist. Vielleicht kann man das Thema pushen, wenn mehr Mails folgen. Auf der anderen Seite weiß ich nicht, ob man in Bezug auf diese elementare Menschenrechtsverletzung in Form des § 1631 d BGB überhaupt den Versuch unternehmen muss, hier zu pushen. Der Verein bekennt sich zu den Freiheitsrechten und selbst wenn das Thema mit einem Tabu behaftet ist, dürfte dies doch kein Hinderungsgrund sein. Dennoch sind alle nur Menschen, weshalb die Devise, viel hilft viel, auch nicht falsch sein muss.

      Daneben habe ich jetzt auch mal etwas praktischer nachgedacht. Die bekommen vermutlich massenhaft Anfragen und kein Geld, um diese Themen anzugehen. Ich persönlich bin jedoch davon überzeugt, dass "wir" genug Geld zusammen bekämen, um so einen Prozess selbst im fünfstelligen Bereich finanzieren zu können. Natürlich läuft dies nicht, wenn nur das Forum zusammen legt, aber wir sind ja nicht alleine bzw. gibt es ja viele Gruppen, die sich dem Thema Zwangsbeschneidung angenommen haben.

      Über Eure Meinung zum weiteren Vorgehen würde ich mich sehr freuen.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)