Im Tagesspiegel wurde gestern ein Artikel über die "Gesellschaft für Freiheitsrechte" online gestellt.
Der Verein will gezielt Gesetze vor das Bundesverfassungsgericht bringen, die gegen das Grundgesetz verstoßen. Hierfür werden gezielt Fälle ausgewählt, welche die höchsten Erfolgsquoten versprechen. Immer wieder erlebt man ja, dass mit nicht ganz wasserdichten Fällen vors BVG gezogen wird und die Richter dann gezwungen sind anders zu entscheiden als man dies erhofft.
Der § 1631d BGB wäre ja so ein Paragraph, wo der Gesetzgeber das Grundgesetz mehrfach mit Füßen getreten hat (Recht auf körperliche Unversehrtheit, negative Religionsfreiheit, Gleichbehandlung, etc.) und welcher daher sofern sich ein "passender" Fall finden ließe, eine Klage gegen den § 1631d BGB gute Chancen haben müsste. Neben der Finanzierung eines solchen Rechtsverfahrens, wird aber wohl die Schwierigkeit auch darin bestehen, einen Fall zu finden, wo ein Elternteil die Klage unterstützt und auch die übrigen Rahmenbedingungen keine Komplikationen erwarten lassen.
tagesspiegel.de/themen/agenda/…etze-kippen/19385976.html
Nachtrag:
Habe den Verein mal gleich wegen dem § 1631d BGB angeschrieben.
Der Verein will gezielt Gesetze vor das Bundesverfassungsgericht bringen, die gegen das Grundgesetz verstoßen. Hierfür werden gezielt Fälle ausgewählt, welche die höchsten Erfolgsquoten versprechen. Immer wieder erlebt man ja, dass mit nicht ganz wasserdichten Fällen vors BVG gezogen wird und die Richter dann gezwungen sind anders zu entscheiden als man dies erhofft.
Der § 1631d BGB wäre ja so ein Paragraph, wo der Gesetzgeber das Grundgesetz mehrfach mit Füßen getreten hat (Recht auf körperliche Unversehrtheit, negative Religionsfreiheit, Gleichbehandlung, etc.) und welcher daher sofern sich ein "passender" Fall finden ließe, eine Klage gegen den § 1631d BGB gute Chancen haben müsste. Neben der Finanzierung eines solchen Rechtsverfahrens, wird aber wohl die Schwierigkeit auch darin bestehen, einen Fall zu finden, wo ein Elternteil die Klage unterstützt und auch die übrigen Rahmenbedingungen keine Komplikationen erwarten lassen.
tagesspiegel.de/themen/agenda/…etze-kippen/19385976.html
Nachtrag:
Habe den Verein mal gleich wegen dem § 1631d BGB angeschrieben.
Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
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