Genitalverstümmelung von Kindern = Emanzipation?
kompetenzzentrum-pflegekinder.…nen-umf-stand-07-2016.pdf
Die Autorin setzt sich mit den Auswirkungen der Kinderrechtskonvention auf das deutsche Recht auseinander.
Signifikante Bedeutung gewinnt die Konvention etwa für den Strafvollzug, näherhin den Umgang von Kindern mit einem
inhaftierten Elternteil, und das Asylverfahrensrecht sowie für die Rechte unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.
Schließlich betrachtet die Verfasserin auch die Vereinbarkeit der Knabenbeschneidung mit dem Übereinkommen und
kommt zu dem überzeugenden Ergebnis, dass der Gesetzgeber mit § 1631d BGB, der sowohl dem Kindeswohl als auch
dem elterlichen Erziehungsrecht Rechnung trägt, eine tragfähige Kompromisslösung gefunden hat. Insgesamt stehe, so
die Verfasserin, die Kinderrechtskonvention in einer "emanzipatorischen Linie", die alle Menschenrechtsverträge
verfolgten; in verschiedenen Rechtsbereichen stelle sie hergebrachte staatliche Ordnungen unter Rechtfertigungszwang
und begründe unmittelbar anwendbare Garantien.
Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"