Schmahl, Stefanie : Auswirkungen der UN-Kinderrechtskonvention auf die deutsche Rechtsordnung

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    • Schmahl, Stefanie : Auswirkungen der UN-Kinderrechtskonvention auf die deutsche Rechtsordnung

      Genitalverstümmelung von Kindern = Emanzipation?

      Die Autorin setzt sich mit den Auswirkungen der Kinderrechtskonvention auf das deutsche Recht auseinander.
      Signifikante Bedeutung gewinnt die Konvention etwa für den Strafvollzug, näherhin den Umgang von Kindern mit einem
      inhaftierten Elternteil, und das Asylverfahrensrecht sowie für die Rechte unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.
      Schließlich betrachtet die Verfasserin auch die Vereinbarkeit der Knabenbeschneidung mit dem Übereinkommen und
      kommt zu dem überzeugenden Ergebnis, dass der Gesetzgeber mit § 1631d BGB, der sowohl dem Kindeswohl als auch
      dem elterlichen Erziehungsrecht Rechnung trägt, eine tragfähige Kompromisslösung gefunden hat. Insgesamt stehe, so
      die Verfasserin, die Kinderrechtskonvention in einer "emanzipatorischen Linie", die alle Menschenrechtsverträge
      verfolgten; in verschiedenen Rechtsbereichen stelle sie hergebrachte staatliche Ordnungen unter Rechtfertigungszwang
      und begründe unmittelbar anwendbare Garantien.
      kompetenzzentrum-pflegekinder.…nen-umf-stand-07-2016.pdf
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"


    • Publikationen zum Themenkreis Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge,
      Kinderflüchtlinge, Kindersoldaten
      Stand: Juli 2016
      Hm. Worum geht es da jetzt überhaupt?

      Sollen da "unbegleitete" Pflegekinder" aus muslimischen Ländern in Pflegeeinrichtungen genitalverstümmelt werden, damit sie nach Art. 30 UN-KRK "ihre eigene Kultur pflegen" können?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Pizarro73 schrieb:

      Und worin besteht der angebliche "Kompromiss" in 1631d BGB?
      Der Kompromiss ist, dass nur Jungen verstümmelt werden dürfen. Mädchen also nicht.
      Man muss immer das Positive sehen - immerhin ist die Hälfte der Kinder geschützt!
      Wie so oft bei Kompromissen - man hat sich auf der Mitte geeinigt.
      Das ist doch ein fairer Kompromiss, sixtas!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • R2D2 schrieb:

      Der Kompromiss ist, dass bei Jungen rostige Messer nicht mehr erlaubt sind.
      Wo steht das? Ich habe im 1631d keinen Rostigenmesserabsatz gefunden.

      Komm mir jetzt nicht mit "Regeln der ärztlichen Kunst"!

      Es geht allein um religiöse Regeln. Wenn für irgendeine ultraorthodoxe Untersekte ein rostiges Messer vorgeschrieben ist, dann ist das eben so. Dann geht das nicht anders.

      Rostige Messer sind sogar schärfer als die aus rostfreiem Edelstahl. Kannst du jeden Metzger fragen, der die guten alten, heute für Lebensmittel verbotenen Fleischermesser noch kennt.
      Wenn ein Steinmesser vorgeschrieben ist, dann ist eben ein Steinmesser vorgeschrieben.
      Wenn ohne Betäubung vorgeschrieben ist, dann ist eben ohne Betäubung vorgeschrieben.
      Wenn Blutabsaugen mit dem Mund vorgeschrieben ist - sogar oberrabbinerlich - dann ist eben Blutabsaugen mit dem Mund vorgeschrieben.

      Der Witz von 1631d ist doch - es gibt keinerlei staatliche Kontrolle - wurde von der Bundestagsmehrheit ausdrücklich so gewünscht. Der Grund ist, es soll alles straflos möglich sein was religiös für notwendig erachtet wird.
      Da hat man sich gedacht - wo keine Kontrolle, da kein Kläger. Und wo kein Kläger, da kein Richter. Und wo kein Richter, da keine Strafe.
      Na bitte!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"