8.12. Bochum: Veranstaltung - leider dann doch ohne Thomas Fischer

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    • 8.12. Bochum: Veranstaltung - leider dann doch ohne Thomas Fischer

      Inwieweit lässt sich die Beschneidung von Knaben mit der Unversehrtheit des Kindeswohls vereinbaren?
      Eintritt frei. Wäre einen Besuch wert!

      Ein Wirtschaftsforscher ist auch dabei. Ob da auf die wirtschaftlichen Interessen an der MGM eingegangen wird?


      Inwieweit lässt sich die Beschneidung von Knaben mit der Unversehrtheit des Kindeswohls vereinbaren?
      Im GG steht nicht Recht auf Unversehrtheit des Kindeswohls, da steht Recht auf körperliche Unversehrtheit!

      Knaben, Knaben, Knaben - es geht um Jungen! Man kann auch sagen: um Kinder. Oder: um Menschen. Jungen sind Kinder, und Kinder sind Menschen.

      blue-square.rub.de/veranstaltu…dgesetz-religionsfreiheit
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • sei doch nicht so kleinlich, Selbstbestimmung. :P

      Seine Kommentierung zur Vorhautamputation im Fischer-Kommentar zum Strafrecht gefällt mir an den meisten Stellen sehr gut, wenn sie auch nicht ein endgültiges Veto gegen 1631d BGB entthält und schon deswegen nicht so hervorragend ist wie diejenige seines Kollegen Eschelbach aus derselben Strafkammer am BGH.
    • Maria Werner schrieb:

      sei doch nicht so kleinlich, Selbstbestimmung

      Die Formulierung stammt doch vermutlich gar nicht von Fischer, sondern von dem Macher jener Seite.
      Ich bin mir schon im Klaren, was Fischer zu dem Thema geäußert hat, u.a. im Beckschen Kurzkommentar bzw. im Fischer-Kommentar.
      Da kommt er knallhart 'rüber:


      Aus Art. 4 GG ergibt sich kein Anspruch, den eigenen religiösen
      Glauben durch medizinisch sinnlose, im Einzelfall riskante Verstümmelung
      anderer Menschen zu praktizieren.

      :thumbup:

      "Auch auf der neuen Grundlage bleibt unklar, aus welchen Gründen ein religiöser Ritus, der in Körper, Grundrechte und intimste Räume der Selbstbestimnung anderer Menschen gewaltsam eingreift, ein solches Gewicht erlangen soll, dass er sogar die Verstümmelung einwilligungs- und widerstandsunfähiger Säuglinge und Kleinkinder rechtfertigen soll, während zahllose andere, weniger rechtsgutverletzende Praktiken als „abergläubische“ Rückständigkeiten marginalisiert werden, bleibt unklar.
      :thumbup:

      Ich meine, man sollte endlich von dem Terminus "Knabenbeschneidung" weg kommen. Das ist einerseits sprachlich obsolet (stammt aus einer Zeit in der Kinderrechte weitgehend unbekannt waren) und ist verharmlosend.

      Da bin ich gerne kleinlich!

      Aber....

      Die angekündigten Referenten Prof. Dr. Thomas Fischer und von Prof. Dr. Thomas Bauer fallen leider krankheitsbedingt aus.
      Schade, sehr schade, dass Fischer nicht referieren konnte! ;(

      Dann hatte Stefan Huster (Ex-Co-Autor von Tatjana Hörnle) also vermutlich ein Heimspiel.


      Perlentaucher schrieb:

      Bei Fragen wie der Beschneidung oder der Stammzellenforschung, die als ethisch heikel gelten, wird gern das Gewissen der Abgeordneten bemüht. Doch wenn der Fraktionszwang aufhört, meint der Jurist Stefan Huster, fängt der Politkitsch an: Die "Hochachtung der individuellen Gewissensentscheidung ist nicht nur tendenziell demokratie-, sondern vor allem politikfeindlich. Sie will Politik durch Ethik ersetzen. Und dies kann für die verhandelten Probleme fatale Konsequenzen haben. Am deutlichsten wird dies, wenn in den einschlägigen Debatten eine weitere Zauberformel aus dem Hut gezogen wird: Das Recht sei ja schließlich auch eine 'Wertordnung'. Ist dies einmal gesagt, fühlt sich jeder bemüßigt, sein moralisches Innenleben nach außen zu kehren und alle politischen Rationalitäten über Bord zu werfen."

      Pressespiegel Ethikrat schrieb:

      Urteilskraft statt Betroffenheit
      In der Beschneidungsdebatte des
      Bundestags soll wieder der Fraktionszwang aufgehoben werden. Man erklärt
      dies Verfahren gern zur "Sternstunde des Parlaments". Eigentlich aber
      bedeutet es eine Verwechslung von Ethik und Politik
      "Bei Fragen wie der Beschneidung oder der Stammzellenforschung, die als ethisch heikel gelten, wird gern das Gewissen der Abgeordneten bemüht."

      Ja, was denn sonst?


      Artikel 38 GG schrieb:

      Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages...
      Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

      Was ist an "Gewissen" kitschig? :wacko:

      Und dann noch ein Referent (Georg Essen) von der katholischen Fakultät, einer von der EKD (Jacob Joussen) kein Betroffenenvertreter - passt scho!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Was Huster da in der SZ verzapft hat ist schauderhaft. Offenbar erwartet er von den Abgeordneten, dass sie unethische Politik machen. *Brech*

      Wenn etwas demokratiefeindlich ist, ist es eher der Fraktionszwang.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"