Susanne Schneider: „Das Eine zu tun, heißt nicht, das Andere zu lassen.“

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    • Susanne Schneider: „Das Eine zu tun, heißt nicht, das Andere zu lassen.“

      MANNdat schrieb:

      Körperverletzung an Mädchen durch Beschneidung wird international geächtet. Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung wurde 2013 in Deutschland legalisiert und damit Jungen die Grundrechte aus Artikel 1, 2 und 3 wesentlich eingeschränkt. Die meisten FDP-Abgeordneten im Bundestag haben seinerzeit für die Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung gestimmt. Wie stehen Sie dazu?

      Susanne Schneider schrieb:

      Die Frage nach Recht oder Unrecht der Beschneidung von Jungen und Männer kann ich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Zu Recht ist die Diskussion sehr ambivalent geführt worden und ich kann die Argumente beider Seiten nachvollziehen. Die weibliche Genitalverstümmelung wird im Verborgenen mit teils archaischen Werkzeugen ohne Betäubung durchgeführt und führt neben seelischen Spätfolgen auch zu teils erheblichen Einschränkungen bei Miktion und der sexueller Empfindsamkeit. Sie dient als Werkzeug der Unterdrückung. Deshalb stellt die weibliche Genitalverstümmelung nicht nur eine körperliche, sondern auch eine seelische Misshandlung dar und ist ein Verbrechen, das mittlerweile im Strafrecht verankert ist.

      Die Beschneidung von Jungen und Männern ist fest im jüdischen und muslimischen Glauben verankert. Der jüdische Glaube sieht in der Beschneidung einen zentralen Bestandteil der jüdischen Identität. Sie ist von essentieller Bedeutung und konstitutiv für das Judesein. Ein Verbot der Beschneidung konkurriert damit zugleich mit der Religionsfreiheit bzw. der Religionsausübung. Dem gegenüber steht aber das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das mir als Gesundheitspolitikerin ein hohes Gut ist. Jeder Eingriff bringt Risiken mit sich, wie Infektionen oder Blutungen. Auch die psychischen und psychosomatischen Folgen einer Beschneidung sollten unbedingt berücksichtigt werden.

      MANNdat schrieb:

      Inwiefern sehen Sie eine Konkurrenz zwischen den beiden Grundrechten aus Art. 2 und Art. 4? Aus dem GG selber ergibt sich eine solche Konkurrenz nicht, sondern dort gibt es eine eindeutige Vorrangigkeit des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit. Die sogenannten Religionsartikel 136 bis 139 und 141 der Weimarer Verfassung (WRV), die laut Art. 140 GG ausdrücklich Bestandteil des GG sind, besagen in Art. 136 (1), dass die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten durch Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt werden. Das heißt, hier wird die Religionsfreiheit insofern eindeutig beschränkt, dass sie andere Grundrechte, also auch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, nicht verletzen darf.

      Susanne Schneider schrieb:

      Hierzu gibt es unter den Juristen auch heute noch Diskussionen. Daher muss diese Frage konkret an einen Juristen gestellt werden. Meine Meinung habe ich versucht entsprechend darzustellen.
      manndat.de/interview/das-eine-…das-andere-zu-lassen.html
    • Sie geht ja eigentlich in die richtige Richtung, aber in letzter Konsequenz kneift sie.

      Eigentlich allen ihrer Punkte bzgl. weibliche Beschneidung (Verborgen, archaische Instrumente etc.) ließen sich durch eine Legalisierung entgegenwirken und warum so praktiziert das Anritzen der Klitorisvorhaut eine seelische Misshandlung sein soll, das Abschneiden der Vorhaut hingegen nicht...?
    • Sehe ich genauso.
      Sie hat schon gecheckt, dass MGM nicht ok ist.
      Aber um sich nicht klar positionieren zu müssen, bringt sie Kriterien, die ihre Nichtpositionierung eher konterkarieren als begründen.
      "Sie (FGM) dient als Werkzeug der Unterdrückung".
      Äh ja, das gibt es... aber wenn nicht, also wenn Eltern reduzierte weibliche Genitalien einfach nur sauberer und schöner finden, ganz ohne Unterdrückung?
      Dann ist es ok?...
      Seufz...
    • Für die FDP-Landtagsfraktion ist sie Sprecherin für Gesundheit sowie für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation.
      Also nicht für Männer oder gar kleine Jungen. Wenn sie es also ernst meint sollte sie erst mal dafür sorgen, dass ihr Sprecheramt diskriminierungsfrei wird. Was da zur Früherkennung steht halte ich für sehr fragwürdig, aber OT.

      Zur MGM: nicht Fisch, nicht Fleisch. Mit keiner Seite verderben. Möglichst viele Stimmen abfischen. Eigentlich das typische Politruk-Geblubber das man von abgeordnetenwatch kennt. Ja, ja, ein Dilemma! Et is nicht einfach!

      Mann muss nur die beiden jeweils ersten Sätze anschauen, das sagt alles:


      Die weibliche Genitalverstümmelung wird im Verborgenen mit teils archaischen Werkzeugen ohne Betäubung durchgeführt und führt neben seelischen Spätfolgen auch zu teils erheblichen Einschränkungen bei Miktion und der sexueller Empfindsamkeit
      ...
      Die Beschneidung von Jungen und Männern ist fest im jüdischen und muslimischen Glauben verankert.
      Das wird also gegenübergestellt. Das sind die Prioritäten des "Vergleichs".

      Die Beschneidung Quatsch- Genitalverstümmelung von Jungen wir also nicht mit teils archaischen Werkzeugen ausgeführt und führt nicht zu seelischen und körperlichen Spätfolgen. Die Bilder von Ulwaluko sind billige Fakes. Und sie wird auch nicht zum Teil von unreligiösen Eltern aus "identitätsstiftenden" Gründen oder von christlichen als Familientradition veranlasst.
      Die "Beschneidung" (ätsch!) von Mädchen (nicht von "weiblichen Etwas") wird nie mit religiöser Motivation durchgeführt. Sie ist niemals fest im Glauben oder in der Kultur der jeweiligen Betreiber verankert.
      Man erkennt schon am Vokabular, dass alle Köder gierig geschluckt wurden.


      Hierzu gibt es unter den Juristen auch heute noch Diskussionen. Daher muss diese Frage konkret an einen Juristen gestellt werden.
      Blablabla! Mach mal Tacheles! Wird die FDP sich dafür einsetzen, dass diese Angelegenheit vors BVerfG kommt?


      Meine Meinung habe ich versucht entsprechend darzustellen.
      Äh was für eine Meinung?

      Weder ja noch nein, ach so! :FP01

      Geht das, die Vorhaut abschneiden und doch nicht abschneiden? So ein Schmarren!

      Fehlt bloß noch, a la Mielke: "Wir haben einen ausserordentlichen Kontakt mit allen Kindern! Das ist doch eine formale Frage.. wir lieben doch alle! Alle Kinder! Aber wir lieben doch, wir setzen uns doch ein, für Kinderrechte!" :D
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"